Narkosegewehr - Verkauf - welche Berechtigung?

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Um noch die Frage zu beantworten: Aus alters- und gesundheitlichen Gründen. Würde ich für mich so auch vorziehen. Selbst bemerken das es nicht mehr geht und auf ein erfülltes Jägerleben zufrieden zurück blickend, lis lassen können. Als Grabbeigabe sind sie schon einige Zeit aus der Mode und wenn es keine jagdlichen Nachfolger gibt, sowieso. Nichtjagende Erben haben immer große Sorgen weil sie nicht wissen was wo zu tun ist.
 
S

Stageserver

Guest
@waidwilli79

Schönen guten Morgen,

ich bin Gehegeschütze, habe die Sachkunde zum Betäuben und zum Töten durch Kugelschuss.

Das Dist-Inject Model 40 kenne ich nicht, um dazu was zu sagen brauche ich Bilder.

Das Model 60N hat seiner Zeit die Distanzimmobilisation erst möglich gemacht.
Es zeichnet sich durch einfache Bedienung aus, hat Kaliber 13mm und eine Reichweite von 10-60m.
Es handelt sich um einen sogenannten Heißgasprojektor der große Spritzen, zielgenau weit werfen kann.
Seit dieser Zeit ging die Entwicklung von Betäubungsgewehren aber weiter.
Moderne Waffen arbeiten mit Druckluft oder Co2, die Spritzen sind kleiner und leichter, die Auftreffenergie dadurch wesentlich geringer.
Heißgasgewehre sind nicht verboten, gelten jedoch für Tiere bis zur Größe vom Rind als nicht Tierschutz gerecht.
Darum gibt es quasi keinen Markt mehr für diese Art von Betäubungsgewehren.
Sie werden für Dickhäuter (Elefant, Nashorn und co) in Zoos und in Afrika eingesetzt.

Da alle Betäubungsgewehre über 7,5J Energie haben, fallen diese in Deutschland unter das Waffengesetz.
Vor dem Erwerb muss sich ein Berechtigter einen Voreintrag in die WBK holen.
Berechtigt sind Tierärzte mit Waffensachkunde und Gehegeschützen mit Sachkunde Betäubungsgewehr.
Die Firma Dist-Inject gibt es nicht mehr, Verbrauchsmaterial kann man über den Veterinärhandel beziehen.
Da diese Waffen kaum gehandelt werden, kenne ich auch keinen Preis.

Ich wünsche einen schönen Tag
Stageserver
 
S

Schnuckenhof

Guest
Hallo, erstmal gutes neues Jahr!
Ihr Beitrag ist ja schon ein Jahr her, aber vielleicht haben Sie sich von den Gewehren noch nicht getrennt?
Wir benötigen ein Gewehr, da wir z.B. Steppenrinder halten, an die man z.B. zum Blutabnehmen o.ä. nicht rankommt. Die Entfernung ist für ein Blasrohr oft zu weit.
Meine Tochter hat die Genehmigung "Sachkunde Immobilisation und Töten von tieren" und dürfte so ein Gewehr auch kaufen.

Melden Sie sich gern, wenn es noch aktuell ist.
Viele Grüße
I.List



Hallo zusammen,

Ich bräuchte einmal Euer geballtes Fachwissen.

Der Vater eines Bekannten gibt die Jagd auf. Einen Teil werdw ich selbst übernehmen, die Waffen für die ich keine Verwendung habe, für ihn im Auftrag an den Mann bringen.

Darunter sind auch 2 Narkosegewehre Dist inject, modell 40 und 60N.

Von der Materie habe ich gar keine Ahnung. Daher meine Fragen:

Gibt es einen markt für sowas und wenn ja was sind marktübliche Preise?

Und die wichtigere:
Was muss beim Verkauf beachtet werden? Gibt es besondere Erwerbsvorschriften?

Danke im voraus für eure Hilfe.
 
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Da alle Betäubungsgewehre über 7,5J Energie haben, fallen diese in Deutschland unter das Waffengesetz.
Vor dem Erwerb muss sich ein Berechtigter einen Voreintrag in die WBK holen.
Berechtigt sind Tierärzte mit Waffensachkunde und Gehegeschützen mit Sachkunde Betäubungsgewehr.
Die Firma Dist-Inject gibt es nicht mehr, Verbrauchsmaterial kann man über den Veterinärhandel beziehen.
Da diese Waffen kaum gehandelt werden, kenne ich auch keinen Preis.

ich zweifle Deine Aussagen nicht an, doch mir ist nicht klar, warum man als Jäger einen Voreintrag in der WBK dafür braucht?

als Jäger darf ich Langwaffen in eigentlich beliebigen Kaliber kaufen ... auch stärkere Luftgewehre.

gemäß §19 BJG ist allerdings die Jagd mit Bolzen/Pfeilen verboten ... ob man nun aber eine Spritze ein "Bolzen" ist, stelle ich in Frage ...

wie seht ihr das?
 
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Moin!

als Jäger darf ich Langwaffen in eigentlich beliebigen Kaliber kaufen ... auch stärkere Luftgewehre.

Ich versenke jetzt mal nicht den Elfmeter mit dem "Kauf vs. Erwerb". ;-) Du darfst JAGD-Langwaffen erwerben. Ein Narkosegewehr ist keine Jagd-Langwaffe, da wird die generelle Bedürfnisfiktion des WaffG schwierig, je nach Landesrecht vielleicht sogar unmöglich - Einzelaktionen und Sondererlasse in einzelnen Ländern / Behörden mal außen vor. Etwas genauer steht das z. B. hier:

http://wildhaltung-niedersachsen.de/sachkunde.htm

Viele Grüße

Joe
 
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Das Prozedere in BB ist recht anspruchsvoll und ein alter Freund hat dort die entsprechenden Genehmigungen. Der Nutzen ist qua Entfernung sehr eingeschränkt.
 
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Moin!



Ich versenke jetzt mal nicht den Elfmeter mit dem "Kauf vs. Erwerb". ;-) Du darfst JAGD-Langwaffen erwerben. Ein Narkosegewehr ist keine Jagd-Langwaffe, da wird die generelle Bedürfnisfiktion des WaffG schwierig, je nach Landesrecht vielleicht sogar unmöglich - Einzelaktionen und Sondererlasse in einzelnen Ländern / Behörden mal außen vor. Etwas genauer steht das z. B. hier:

http://wildhaltung-niedersachsen.de/sachkunde.htm

Viele Grüße

Joe

danke ... aber wo bitte steht im Gesetzt, dass ich auf Jagdschein nur "Jagd-"Langwaffen kaufen darf?

mir fehlt da wirklich der juristische Hintergrund, wo im Gesetz genau steht, was darunter fällt.

ist ähnlich mit dem Munitionserwerb von Kalibern, welche auch für KW genutzt wird ... da gibts doch auch immer ein Hin und Her, welche Muni nun klar für Langwaffen und welche für KW ist.

gem dieser Ausführungen sind Jagdwaffen somit alle Langwaffen außer Vollautomaten, da diese ja nach BJG §19 verboten sind.

https://www.lev-js.de/index.php?option=com_content&view=article&id=85&Itemid=76

Erwerb von Waffen und Munition durch Jäger
Inhaber eines gültigen Jahresjagdscheines sind zum Erwerb von "Jagdwaffen" berechtigt. "Jagdwaffen" sind alle Waffen, die nicht nach dem zum Zeitpunkt des Waffenerwerbs gültigen Bundesjagdgesetz verboten sind.
 
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Auf Jagdschein sind Langwaffen aller Art, auch Halbautomaten, voreintragsfrei zu erwerben. Ausnahmen sind natürlich verbotene Gegenstände/Waffen wie Vollautomaten. Ansonsten sollte es eigentlich auch kein Problem sein, ein .50 BMG als Halbautomat auf JJS zu erwerben. Es geht nicht nur um Jagdwaffen, da man diese gar nicht definieren kann...ist ein AR-15 eine Jagdwaffe? Ja? Nein? Ja, klar :)
Ist eine Schrotflinte eine Jagdwaffe und warum dürfen dann Sprtschützen damit auf Wurfscheiben schiessen...usw usf.
 
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gemäß §19 BJG ist allerdings die Jagd mit Bolzen/Pfeilen verboten ...
Fast richtig. Dort in §19(1)1. ist lediglich der Schuss auf Schalenwild und Seehunde verboten, von Hase und Fuchs steht da nichts.

Eine Jagdwaffe zeichnet grundsätzlich aus, dass sie zur Erlegung(!) von Wild geeignet sein muss, was bei Distanzinjektionsgeräten ja ausdrücklich nicht der Fall sein dürfte, denn Gift ist jagdlich verboten.

basti
 
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Ähnlich bei einer 4 mm Randzünder Langwaffe (z.b. der erma Uhr) man darf ihn zwar per Voreintrag Bedürfnis frei kaufen , ob dies aber auch einfach so auf jjs möglich ist hängt etwas von der Gemütslage des SB ab. Allerdings eignet sich diese Waffe zumindest noch zum Übungsschießen .
 
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Fast richtig. Dort in §19(1)1. ist lediglich der Schuss auf Schalenwild und Seehunde verboten, von Hase und Fuchs steht da nichts.

Eine Jagdwaffe zeichnet grundsätzlich aus, dass sie zur Erlegung(!) von Wild geeignet sein muss, was bei Distanzinjektionsgeräten ja ausdrücklich nicht der Fall sein dürfte, denn Gift ist jagdlich verboten.

basti

ich kann Wild ja auch "fangen" und dann "erlegen" ... mit den Narkosegewehr fange ich es durch betäuben und erlege es dann Schmerzfrei im betäubten Zustand ... :biggrin:
 
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Auf Jagdschein sind Langwaffen aller Art, auch Halbautomaten, voreintragsfrei zu erwerben. Ausnahmen sind natürlich verbotene Gegenstände/Waffen wie Vollautomaten. Ansonsten sollte es eigentlich auch kein Problem sein, ein .50 BMG als Halbautomat auf JJS zu erwerben. Es geht nicht nur um Jagdwaffen, da man diese gar nicht definieren kann...ist ein AR-15 eine Jagdwaffe? Ja? Nein? Ja, klar :)
Ist eine Schrotflinte eine Jagdwaffe und warum dürfen dann Sprtschützen damit auf Wurfscheiben schiessen...usw usf.

eben ... ein Narkosegewehr mit über 7,5 Joule Leistung ist auch eine Langwaffe ... und nirgends gibt es klare Ausschlüsse. Als Jäger darf ich ja auch ein Luftgewehr mit über 7,5 Joule kaufen ...
 
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Ähnlich bei einer 4 mm Randzünder Langwaffe (z.b. der erma Uhr) man darf ihn zwar per Voreintrag Bedürfnis frei kaufen , ob dies aber auch einfach so auf jjs möglich ist hängt etwas von der Gemütslage des SB ab. Allerdings eignet sich diese Waffe zumindest noch zum Übungsschießen .

warum sollte ich als Jäger einen Voreintrag dafür brauchen? LW ist LW ...
 
S

scaver

Guest
es wäre schon ein Zufall mal passend einen Kunden zu finden, ich habe ein Solches mangels Markt, nach Rücksprache Waffenbehörde mit Flex in Scheiben geschnitten, Scheiben vorgezeigt und Vernichtung bescheinigen lassen. Eventuell kann man einen Zoo beglücken. Dieser Link, wie unten schon erwähnt, zeigt eigentlich alles auf: http://wildhaltung-niedersachsen.de/sachkunde.htm
sca
p.s. 1000 bis 2000 Euro (Neupreis meine ich lag bei umgerechnet 2000 Euro) können diese Teile wert sein, sind also alles andere als billig
 
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1.1 Waffenrecht
Teleinjektionsgeräte (Narkosegewehre) mit einer Bewegungsenergie über 7,5 Joule - dies sind bis auf die Blasrohre praktisch alle Teleinjektionsgeräte - unterliegen den Bestimmungen des Waffengesetzes. Für den Erwerb ist damit eine Waffenbesitzkarte (WBK) erforderlich.
Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK durch das zuständige Ordnungsamt sind:
ð Volljährigkeit: Der Antragsteller muss mindestens 18 Jahre alt sein
ð Zuverlässigkeit: Anforderung eines polizeiliches Führungszeugnisses
ð Sachkunde: Ablegen einer Prüfung nach § 7 Waffengesetz vor der zuständigen Bezirksregierung. Dabei muss explizit die Ablegung einer Prüfung für Teleinjektionsgeräte beantragt werden!
ð Bedürfnis:Betrieb eines landwirtschaftlichen Geheges zum Zweck der Fleischproduktion
Tierarzt
Das Vorliegen eines Bedürfnisses wird von der zuständigen Stelle oft nur sehr zurückhaltend anerkannt. Hier spielt die Gehegegröße eine gewisse Rolle sowie die Tatsache, ob es sich um einen Erwerbszweig oder um ein Hobbygehege handelt.
Spiesserzahm.jpg
1.2 Tierschutzrecht
Die Betäubung warmblütiger Tiere ist nach § 5 Abs. 1 Satz 1 u. 2 Tierschutzgesetz Tierärzten vorbehalten. Für die Betäubung mit Betäubungspatronen kann die zuständige Behörde Ausnahmen zulassen, sofern ein berechtigter Grund nachgewiesen wird.

Voraussetzungen für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung sind:
ð Sachkunde:-Ablegen einer entsprechenden Sachkundeprüfung
ð berechtigter Grund:-der Betrieb eines landwirtschaftlichen Geheges per se, ähnlich dem Bedürfnisnachweis für die Erteilung einer WBK
-in der näheren Umgebung gibt es keinen Tierarzt, der die waffenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt bzw. über die notwendigen Geräte verfügt
-durch den u. U. enormen Zeitaufwand für die Immobilisation wird das Tierarzthonorar in der Regel unverhältnismäßig hoch
-die zu immobilisierenden Tiere lassen den Tierarzt als fremde Person in der Regel nicht auf die für die Immobilisation notwendige relativ geringe Distanz herankommen
1.3 Arzneimittel- und Fleischhygienerecht
Diese beiden Rechtsbereiche werden bei der Immobilisation ebenfalls berührt, so daß auch hierüber bestimmte Mindestkenntnisse vorhanden sein müssen, die mit der o. g. Sachkundeprüfung nach Tierschutzrecht nachgewiesen werden.
1.4 Besondere Hinweise für die Verwendung von Teleinjektionsgeräten, die nicht dem Waffenrecht unterliegen (in erster Linie Blasrohre):
Für den Einsatz dieser Geräte ist zwar keine waffenrechtliche Erlaubnis erforderlich, aber sehr wohl eine tierschutzrechtliche. Dies bedeutet, dass auch der Blasrohrbenutzer eine Ausnahmegenehmigung beim zuständigen Veterinäramt beantragen muss, die wiederum nur bei Nachweis der entsprechenden Sachkunde und eines berechtigten Grundes erteilt wird.
1.5 Besondere Hinweise für Jagdscheininhaber:
Jagdscheininhaber erfüllen zwar die allgemeinen waffenrechtlichen Voraussetzungen für den Erwerb eines erlaubnispflichtigen Projektors, nicht aber per se auch die waffentechnischen Voraussetzungen. Narkosewaffen unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Handhabung, Geschosse und deren Ballistik sehr wesentlich von Tötungswaffen. Der Umgang mit Immobilisationsgeräten ist aber nirgendwo Bestandteil der Jägerprüfung, so dass das Ordnungsamt bei Jagdscheininhabern die Ausstellung einer WBK für Narkosewaffen vom Nachweis der waffentechnischen Sachkunde abhängig machen kann. Darüber hinaus ist der Nachweis der besonderen tierschutzrechtlichen Sachkunde für Jagdscheininhaber selbstverständlich auch Pflicht.
1.6 Besondere Hinweise für Tierärzte ohne/mit Jagdschein:
Tierärzte benötigen auf Grund ihrer Ausbildung keine tierschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung, sie müssen allerdings wie Nichttierärzte auch die waffenrechtlichen Voraussetzungen durch Ablegen einer Sachkundeprüfung nach § 7 Waffengesetz erfüllen. Für Tierärzte mit Jagdschein gilt, dass auch sie für die Ausstellung einer WBK für Narkosewaffen einen Nachweis über ihre waffentechnische Sachkunde für Narkosewaffen erbringen müssen.

 

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