Scheinwerfer zur Jagd

Fex

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Ein österreichischer Anbieter vertreibt einen mit Fusspedal dimmbaren Scheinwerfer zur Anleuchtung des Zieles und behauptet, der LJV Saarland hätte das für zulässig erklärt.

Meines Erachtens steht das im Widerspruch zu § 19 Sachliche Verbote
(1) Verboten ist

5. a) künstliche Lichtquellen, Spiegel, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Zieles,
Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für
Schußwaffen bestimmt sind, Tonbandgeräte oder elektrische Schläge erteilende Geräte beim Fang
oder Erlegen von Wild aller Art zu verwenden oder zu nutzen sowie zur Nachtzeit an Leuchttürmen
oder Leuchtfeuern Federwild zu fangen;

Gilt das BJG im Saarland nicht mehr?

https://schweinwerferat.wordpress.com/
 
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Fex

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Hier der Auszug:

Auf Grund des § 19 Absatz 2 des Bundesjagdgesetzes ....... verordnet das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz:

Artikel 1
§ 63 Absatz 2 Satz 2 der Verordnung zur Durchführung des Saarländischen Jagdgesetzes vom 27. Januar 2000 (Amtsbl. S. 26, zuletzt geändert durch Verordnung vom 16. März 2010 (Amtsbl. S. 40), wird wie folgt gefasst:

„Künstliche Lichtquellen dürfen bei der Jagd auf Schwarzwild verwandt werden, sofern sie nicht mit der Schusswaffe verbunden sind.“

Artikel 2 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

Saarbrücken, den 14. Oktober 2013
Die Ministerin für Umwelt und Verbraucherschutz
Rehlinger
 
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Im Saarland ist es auf Drängen des ÖJV seit einiger Zeit definitiv legal, mit Kunstlicht auf Sauen zu schießen.

Da nur das Jagdrecht als Landesrecht, nicht aber das Waffenrecht als Bundesrecht geändert werden könnte, darf die Lampe natürlich nicht an die Wumme.

Man sollte bedenken, dass die Saarländer traditionell unter der Erde leben - es gibt dort nur Lampenlicht - und wie alle Franzosen gerne Schnecken und Frösche essen.

Da darf man sich auch sonst über nix wundern.
 
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Diese Lösung (wie in der Schweiz in Anwendung) hatte ich Bayern vorgeschlagen.
Die Regierung hat das (weil zu einfach und zu billig -ca. 100 ) abgelehnt und dafür
elektronische Vorsatzgeräte für ZFR zugelassen. Kosten für jeden Jäger um die 1000 €
 
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#4
Im Saarland ist es auf Drängen des ÖJV seit einiger Zeit definitiv legal, mit Kunstlicht auf Sauen zu schießen.
Was vernünftig ist, ist auf Betreiben des ÖJV perse nicht unvernünftig

Da nur das Jagdrecht als Landesrecht, nicht aber das Waffenrecht als Bundesrecht geändert werden könnte,
darf die Lampe natürlich nicht an die Wumme.

Ist durchaus die richtige Betrachtungsweise. Das mit der "bayerischen Lösung" ist eine halbseidene Angelegenheit

Man sollte bedenken, dass die Saarländer traditionell unter der Erde leben - es gibt dort nur Lampenlicht - und wie alle Franzosen gerne Schnecken und Frösche essen.
Keine Ahnung welche Verbindung zwischen Fröschen, Schnecken und Schwarzwildbejagung hergestellt wird.
aber bei Licht besehen, fällen auch in den anderen Bundesländern nicht die allerhellsten Leuchten die Entscheidungen
und dabei denke ich nicht nur an NS.


Da darf man sich auch sonst über nix wundern.
Genau so ist es :cheers:
 
G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Diese Lösung (wie in der Schweiz in Anwendung) hatte ich Bayern vorgeschlagen.
Die Regierung hat das (weil zu einfach und zu billig -ca. 100 ) abgelehnt und dafür
elektronische Vorsatzgeräte für ZFR zugelassen. Kosten für jeden Jäger um die 1000 €

"Zugelassen" ist in Bayern gar nichts. Der Vorstoß wurde durch das BKA abgeblockt.

Es gibt hier den Weg dass der Jäger vom LRA beauftragt wird und die Dinger so nutzen kann. Ob das schon so gemacht wird, keine Ahnung.

WH
 
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stimmt so nicht.
Vom BKA wurde der vom BBV am BJV vorbei angeleierte und zugelassene Testlauf mit Nachzielgeräten nicht verlängert.
Würde das Mysterium die OÄ nicht ermächtigt haben Genehmigungen auszustellen, könnten die das auch nicht.
Die dabei zu Verwendung zugelassenen Geräte sind keine NZG.
 

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