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Rechtlich meine ich eine Jagderlaubnis nach Par. 16 des Jagdgesetz es Brandenburg, der hier jagdumgangssprachlich "Tagesjagdschein" genannt wird. Mir ist bekannt, dass es auch juristische Tagesjagdscheine gibt (für 14 Tage gültig) und Tagesjagdscheine für Ausländer ( http://deutsches-jagd-lexikon.de/index.php?title=Tagesjagdschein ).
Ich möchte bei meinem Pächter deshalb weitersagen, weil ich mich bei meinem Jagdkamerad verpflichtet fühle, weil dieser altersbedingt nicht mehr alle Jagdtätigkeiten verrichten kann.
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Ich möchte bei meinem Pächter deshalb weitersagen, weil ich mich bei meinem Jagdkamerad verpflichtet fühle, weil dieser altersbedingt nicht mehr alle Jagdtätigkeiten verrichten kann.
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