Jagdunfallversicherung bei Tagesjagdscheinen

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Rechtlich meine ich eine Jagderlaubnis nach Par. 16 des Jagdgesetz es Brandenburg, der hier jagdumgangssprachlich "Tagesjagdschein" genannt wird. Mir ist bekannt, dass es auch juristische Tagesjagdscheine gibt (für 14 Tage gültig) und Tagesjagdscheine für Ausländer ( http://deutsches-jagd-lexikon.de/index.php?title=Tagesjagdschein ).

Ich möchte bei meinem Pächter deshalb weitersagen, weil ich mich bei meinem Jagdkamerad verpflichtet fühle, weil dieser altersbedingt nicht mehr alle Jagdtätigkeiten verrichten kann.

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JEF

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4. Soweit ich vermutete (weil auch das mal im Jagdkurs gehört), ist die Jagdausübung von der "normalen" Unfallversicherung ausgenommen. Eben das war meine Frage! Die Jagdunfallversicherung ist, wie ich nun selbst recherchiert habe, eine spezielle Unfallversicherung für Jäger. Die normale private Unfallversicherung deckt Jagdunfälle eben -- nicht -- ab. Deine Antwort (Begehen von Straftaten, Teilnahme an Rennen.) ist daher nicht zielführend und am Thema vorbei gewesen ...


Das ist absolut Falsch. Die privat UNF deckt das sehr wohl ab. Die "Jäger UNF" ist nur auf die Jagdausübung beschränkt und im Vergleich deutlich teurer.
 
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servus

...

Ich möchte bei meinem Pächter deshalb weitersagen, weil ich mich bei meinem Jagdkamerad verpflichtet fühle, weil dieser altersbedingt nicht mehr alle Jagdtätigkeiten verrichten kann.
:thumbup:
Genau so muss das !

Hast Du denn einmal mittlerweile einmal bei (D)einer Versicherung nachgefragt, ob sie Dir etwas anbieten können?

Meine Versicherung bietet gegen geringen Aufpreis, €8,- bis €16,- /jährlich , ein Zusatzpaket an.



(Hätte ich an Deiner Stelle schon längstens getan ! )

edit, #, 05.08.
 
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servus


[emoji106]
Genau so muss das !

Hast Du denn einmal mittlerweile einmal bei (D)einer Versicherung nachgefragt, ob sie Dir etwas anbieten können?

Meine Versicherung bietet gegen geringen Aufpreis, €8,- bis €16,- /jährlich , ein Zusatzpaket an.



(Hätte ich an Deiner Stelle schon längstens getan ! )

edit, #, 05.08.
Aus beruflichen Gründen bin ich noch nicht dazu gekommen! Das neue Jagdjahr fängt ja auch erst am 01.04. An ... [emoji6]

Waidmannsheil!

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Mal eine Anmerkung:
Ich glaube das Verbot besteht nicht, wenn du als Jagdgast jagen gehst.
Wenn es so ist, brauchst du bei dem (alten) Pächter keinen Begehungsschein und kannst trotzdem da weiter jagen. Voraussetzung ist dann allerdings das er IMMER mit draußen ist oder rufbereit ist.

Solltest dir verboten sein, bei anderen als Jagdgast zu jagen würde es mich doch sehr wundern. Ich würde es dann lassen, ist aber deine Entscheidung.

Versichert bist du ja bei der Jagdausübung sowieso nicht, wenn du kein Pächter bist. Wenn du eine Private Versicherung hast, ist es mit Sicherheit egal wo du jagen gehst, um auf deine ursprüngliche Frage zurück zu kommen.

Willst du wirklich einen Tagesjagdschein? Weil das nichts damit zu tun hat, wo du jagen willst sondern wie lange. Also nur für 14 Tage.
Pendant ist der Jahresjagdschein, den Jäger eigentlich normalerweise hat.
 
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Waidmannsheil liebe Waidkameraden,

da ich ein wenig Zeit zum Schreiben habe, folgende Anmerkungen:

1. ich bin ein wenig über den Ton hier enttäuscht. Folgendes wurde mir bei dem Thema, welches sehr ernst ist, entgegnet:

- Wenn Du BG und Jagd bei Google eingibst, hast Du eine Antwort
-
Was lernt man eigentlich heute noch so beim Grünen Abitur?
-
Wie lange hast du denn schon den Jagdschein und an Alzheimer bist du doch nicht in der zwischen Zeit erkrankt oder doch.
-
ich zweifle doch etwas an deiner jagdlichen Kompetenz.
-
aber scheinbar nicht verstanden!
-
Haben wir hier einen Troll?
-
jemanden, der den Unterschied zwischen Jagdschein, und Begehungsrecht und Jagdgast nicht kennt.

Abschließend finde ich das sehr schade.

2. Durch eigene Recherchen und durch einzelne Beiträge ist mir nun klar, dass ich über den Pächter über die Berufsgenossenschaft nicht unfallversichert bin (
§ 4 Abs. 2 Nr. 1 SGB VII). Da ich beabsichtige bei dem alten Pächter in Form einer Jagderlaubnis nach Par. 16 des Jagdgesetzes Brandenburg, der hier in der Gegend jagdumgangssprachlich "Tagesjagdschein" genannt wird, weiterzujagen, sollte ich mich um eine Jagdunfallversicherung kümmern. Noch offen ist, ob es einzelne Versicherungsfirmen gibt, die das Jagdunfallrisiko in der privaten Unfallversicherung mit absichern. Meine Versicherung bietet das nicht an, so dass ich um Prüfung ersucht habe, meinen Vertrag zu erweitern. Darüber hinaus habe ich die Versicherungsfirma angeschrieben, bei der ich die Jagdhaftpflichtversicherung habe, ob dort eine Ergänzung/Erweiterung möglich wäre.

siehe auch: https://www.lw-heute.de/-jagd-versichert

http://www.wochenblatt.com/landleben/land-kultur/alle-jaeger-versichert-1823.html


Ich werde nachberichten, wie ich nach Eingang der Schreiben der beiden Versicherungen, vorgehen werde.

Seid Ihr alle ausreichend versichert? Ich finde, das Risiko beim Jagen ist so groß, dass man sich auf jeden Fall entsprechende Gedanken machen sollte. Schnell passiert ein Unfall und man ist erwerbsunfähig geworden ...


Horrido Hubertus
 
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Lieber Hubertus,

ich bin ein wenig über den Ton hier enttäuscht. Folgendes wurde mir bei dem Thema, welches sehr ernst ist, entgegnet:

das ganze Leben ist ein einziges Risiko und es endet immer tödlich. Daher ist der besondere "Ernst" Deines Themas hier auch für Viele vermutlich nicht unmittelbar erkennbar.

In der Jagdausbildung sollte vermittelt worden sein, wer in der BG versichert ist und wer nicht (der Hinweis hierauf war rüde, aber durchaus gerechtfertigt). Bestätigte Jagdaufseher zählen im Übrigen bei dienstlichen Handlungen auch zum Kreis der BG-Versicherten, während verunglückte Hundeführer bei der Drückjagd leer ausgehen. Jäger sollten in der BG mehr Mitsprache wahrnehmen (Stichwort: Sozialwahl, Liste 11), um solche Mängel abzustellen, wenn schon eine Zwangsmitgliedschaft für Jagdausübungsberechtigte gesetzlich begründet ist.


Seid Ihr alle ausreichend versichert? Ich finde, das Risiko beim Jagen ist so groß, dass man sich auf jeden Fall entsprechende Gedanken machen sollte. Schnell passiert ein Unfall und man ist erwerbsunfähig geworden ...

Wo bitte ist das spezielle "große Risiko" beim Jagen? Was ist denn für Dich überhaupt ein "großes Risiko"? Was ist im Vergleich dazu mit alltäglichen Besorgungen wie bspw. Fahrrad- oder Autofahren, Fensterputzen (!), ein chinesisches Steckernetzteil in die Steckdose stecken, usw.? Wo ist die Statistik der besonderen Häufigkeit von Unfällen bei der Jagdausübung, die als Begründung für das Erfordernis eines höheren Schutzniveaus taugt?

Oder geht es hier eigentlich doch mehr um Dein persönliches Risikoempfinden? Und dann um Deine Verwunderung darüber, daß Andere Dein Empfinden nicht teilen und Dir eine Vollkaskomentalität unterstellen?

Gegen das Risiko einer Erwerbsunfähigkeit gibt es eine (generische) Erwerbsunfähigkeitsversicherung, häufig kombiniert mit einer Lebensversicherung.

Glück Auf,
Schnepfenschreck.
 
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Lieber Hubertus,



das ganze Leben ist ein einziges Risiko und es endet immer tödlich. Daher ist der besondere "Ernst" Deines Themas hier auch für Viele vermutlich nicht unmittelbar erkennbar.

In der Jagdausbildung sollte vermittelt worden sein, wer in der BG versichert ist und wer nicht (der Hinweis hierauf war rüde, aber durchaus gerechtfertigt). Bestätigte Jagdaufseher zählen im Übrigen bei dienstlichen Handlungen auch zum Kreis der BG-Versicherten, während verunglückte Hundeführer bei der Drückjagd leer ausgehen. Jäger sollten in der BG mehr Mitsprache wahrnehmen (Stichwort: Sozialwahl, Liste 11), um solche Mängel abzustellen, wenn schon eine Zwangsmitgliedschaft für Jagdausübungsberechtigte gesetzlich begründet ist.




Wo bitte ist das spezielle "große Risiko" beim Jagen? Was ist denn für Dich überhaupt ein "großes Risiko"? Was ist im Vergleich dazu mit alltäglichen Besorgungen wie bspw. Fahrrad- oder Autofahren, Fensterputzen (!), ein chinesisches Steckernetzteil in die Steckdose stecken, usw.? Wo ist die Statistik der besonderen Häufigkeit von Unfällen bei der Jagdausübung, die als Begründung für das Erfordernis eines höheren Schutzniveaus taugt?

Oder geht es hier eigentlich doch mehr um Dein persönliches Risikoempfinden? Und dann um Deine Verwunderung darüber, daß Andere Dein Empfinden nicht teilen und Dir eine Vollkaskomentalität unterstellen?

Gegen das Risiko einer Erwerbsunfähigkeit gibt es eine (generische) Erwerbsunfähigkeitsversicherung, häufig kombiniert mit einer Lebensversicherung.

Glück Auf,
Schnepfenschreck.


Waidmannsheil Schnepfenschreck,

unabhängig davon, dass ich Dich für sehr belehrend halte und Du genau das bestätigst, was ich zuvor als bedauerlich empfunden habe.

Ein solches Forum ist dazu da, sich vernünftig und mit Jägerehre zu unterhalten und nicht andere zu belehren. Der Ton macht die Musik!

Zu Deinem Statement aber folgendes:

Es hat seinen Grund, warum jagdliche Tätigkeiten von der Privathaftpflicht ausgenommen sind. Versicherungen haben Ihre Statistiken und wägen ab, was gefährlich ist und was nicht. Du selbst berichtest ja über "... verunglückte Hundeführer bei der Drückjagd leer ausgehen..." Ein paar Eckpunkte, die auf erhöhte Gefahrensituationen hinweisen, möchte ich nicht unerwähnt lassen:

- Pflicht zur Belehrung vor jeder Drückjagd
- Straftatbestände nach dem WaffG
- Warnbrüche
- Signalwesten
- Schutzwesten
- Zeckenbiss
- Blitzeinschlag
- Wildbrethygiene (Bakterien, Viren, Verderbniserreger, Toxine)
- Mundschutz, sterile Handschuhe
- angesägte, demolierte, morsche Hochsitze
- ...

Die Statistik "... über die besondere Häufigkeit von Unfällen bei der Jagdausübung, die als Begründung für das Erfordernis eines höheren Schutzniveaus taugt" ... bekommst Du insofern bei jeder Versicherung.

Vielleicht mache ich mir insbesondere deshalb Gedanken, weil ich seit über 30 Jahren tagtäglich eine Waffe trage und schon einiges erlebt habe. Aber ich kann Dich versichern, das ist nicht der Hauptgrund. Der aufmerksame Leser hat sicher bemerkt, dass ich mir weniger Sorgen um mich, sondern eher um meinen inzwischen "in die Jahre gekommenen" 70 jährigen Jagdkameraden mache. Es ist mein Hauptanliegen, mit ihm weiterzujagen und die im Alter fortschreitenden Risiken (für Ihn) abzuwägen bzw. zu minimieren. Wahrscheinlich bist Du noch jung lieber Schnepfenschreck; aber so sicher wie der Tod ist auch, dass auch Du Dir spätestens im Alter genau solche Gedanken machst, die ich mir gerade mache.

Horrido und Waidmannsheil

Hubertus

 
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Das ist nicht richtig, was Du schreibst. Bei keinem mir bekannten , renommiertem, Versicherer gibt es diesen Ausschluß.:no:

Horrido
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

Waidmannsheil liebe Waidkameraden,...

Ich werde nachberichten, wie ich nach Eingang der Schreiben der beiden Versicherungen, vorgehen werde.

d a s ist auch der einzig gangbare Weg (D)eine Versicherung an zu schreiben und d o r t nach zu fragen ;)

Seid Ihr alle ausreichend versichert? Ich finde, das Risiko beim Jagen ist so groß, dass man sich auf jeden Fall entsprechende Gedanken machen sollte. Schnell passiert ein Unfall und man ist erwerbsunfähig geworden ...


Horrido Hubertus
soweit es mich betrifft, ja... meine Versicherung bietet, wie anfangs geschrieben, zwei Zusatzpakete an. Wobei die Grundabsicherung schon mal nicht verkehrt ist.

In meinem Paket ist eine monatliche Rente in Höhe von € 380,- (oder 190,- je nach gewählter Option) includiert.
Bergungskosten, Helikopterbergung... alles drin, in ausreichender Höhe.

Besser aber, wenn man es nicht braucht ...

Ich kanns fast nicht nachvollziehen, dass Deine private Unfallversicherung Deine Freizeitbeschäftigung (Du übst die Jagd nicht beruflich aus...) nicht abdeckt :?



Waidmanns Gruß :cheers:
 
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Leute, das geht gar nicht.
Jeder Anbieter auf dem Deutschen Markt, muß die Mindeststandards einhalten und die sind in den AUB geregelt. Kann man u.a. beim GDV nachlesen.
Jeder Versicherer kann darüber hinaus zusätzliche Leistungen einbauen, aber unter die AUB darf er nicht gehen.

Und nochmal: Es gibt keinen Ausschluß Jagdausübung!
Es passieren mit Sicherheit mehr Reit- , als Jagdunfälle, die sind auch versichert.
Ausschlüsse sind:
Geistes- und Bewußtseinsstörungen ( z.B. auch durch Alkohol, oder Drogen )
Krieg
Kernenergie
Luftfahrtrisiken
Teilnahme an Rennen mit Motorfahrzeugen
Versuch, oder Begehung einer Straftat
Infektionen und Vergiftungen
Bauch und Unterleibsbrüche, soweit nicht nach dem Unfallbegriff entstanden
Bandscheibenschädigungen
Psychische Reaktionen

Horrido
 
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Waidmannsheil,

das passt zum Thema. Dies habe ich heute gelesen:


http://mobil.Mitbewerber.de/berufsgenossenschaft-muss-witwe-bezahlen#.WNNc9bv34Mc.facebook

Horrido Hubert
 
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Waidmannsheil liebe Kameraden,

man höre und staune!

Meine Versicherung teilte mir heute schriftlich mit, dass

  • die Unfallversicherung nicht durch mein Hobby beeinflusst ist
  • Sofern ein Unfall im Sinne der vereinbarten Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung vorliegt, besteht Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang auch bei Jagdunfällen!
Mündlich hörte sich das noch ganz anders an.

Da mein älterer Jagdkamerad keine (private) Unfallversicherung hat, muss er nun also entscheiden, ob er eine spezielle Unfallversicherung nur für die Jagd abschließt oder eine allgemeine private Unfallversicherung. Bisher hat er noch keine Unfallversicherung und war in dem Glauben, er sei über die BG unfallversichert.

Ich melde mich, wenn ich mein zweites Schreiben an die Versicherung da ist, bei der ich die Jagdhaftpflichtversicherung habe.

Es wird also nachberichtet.
 

JEF

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Waidmannsheil liebe Kameraden,

man höre und staune!

Meine Versicherung teilte mir heute schriftlich mit, dass

  • die Unfallversicherung nicht durch mein Hobby beeinflusst ist
  • Sofern ein Unfall im Sinne der vereinbarten Versicherungsbedingungen für die Unfallversicherung vorliegt, besteht Versicherungsschutz im vereinbarten Umfang auch bei Jagdunfällen!
.

Wie hier bereits mehrfach geschrieben ist das nicht im geringsten Maße außergewöhnlich oder extra zu erwähnen sondern schlichtweg Standard.
 

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