Die Entwaffnung geht weiter...

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Wenn es so aussieht, hilft ein Blick ins Gesetz.

Abschnitt V
Umgang und Verkehr im nicht gewerblichen Bereich

Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

§ 27*Erlaubnis zum Erwerb und zum Umgang

(1) Wer in anderen als den in § 7 Abs. 1 bezeichneten Fällen1.

explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder

2.

mit explosionsgefährlichen Stoffen umgehen will,

bedarf der Erlaubnis.

(1a) Eine Erlaubnis nach Absatz 1 zum Laden und Wiederladen von Patronenhülsen gilt auch als Erlaubnis zum Erwerb und Besitz der dabei hergestellten Munition nach § 10 Abs. 3 des Waffengesetzes in der jeweils geltenden Fassung.

(2) Die Erlaubnis ist in der Regel für die Dauer von fünf Jahren zu erteilen . Sie kann inhaltlich und räumlich beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder von erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für Dritte erforderlich ist. Die nachträgliche Beifügung, Änderung und Ergänzung von Auflagen ist zulässig.

(3) Die Erlaubnis ist zu versagen, wenn

Kommt also auf die Behörde an.

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Wenn die Politiker in diesem Lande ebensowenig in der Lage sind, einfache Sachverhalte zu verstehen, wundert mich nichts mehr...:unbelievable:
Ein letztes Mal:
Die Genehmigung gilt nach wie vor für 5 Jahre.
Aber:
Früher durfte ich innerhalb von 5 Jahren 25kg NC-Pulver kaufen. Also auch z.B. 15kg z.B. im ersten Jahr.
Jetzt darf ich nur noch 5kg pro Jahr kaufen. Das ist weder das Selbe noch das Gleiche :no:
Gruß-Spitz
 
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Hast du mal nach der Rechtsgrundlage dafür gefragt. Was steht bzw stand auf dem Formular für die Verlängerung?

Wenn die Masse der Leute nicht versteht wie du es meinst, kann es auch am Sender liegen. Wenn ich am Anfang nicht nur überflogen hätte und nach 4-5 kg aufgehört hätte zu lesen, hätte ich es trotzdem nicht so interpretiert wie du es eigentlich meintest.

Ich würde mal nachfragen mit was aus dem untenstehenden die Einschränkung der Jahresmenge einhergeht.

soweit dies zur Verhütung von Gefahren für Leben, Gesundheit oder Sachgüter oder von erheblichen Nachteilen oder erheblichen Belästigungen für Dritte erforderlich ist.


Desweiteren würde ich mir nen Spaß draus machen und Kontingent für die Jahresmenge nachfordern, da die 4-5 kg nicht reichen. Wobei ich das schon als eine sehr komische Mengenangabe in disem Fall empfinde.
 
Zuletzt bearbeitet:
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...Desweiteren würde ich mir nen Spaß draus machen und Kontingent für die Jahresmenge nachfordern, da die 4-5 kg nicht reichen. Wobei ich das schon als eine sehr komische Mengenangabe in disem Fall empfinde.
:cheers:
Juuute Idee!
Ich wurde am Telefon gefragt, ob ich 4 oder 5 kg/Anno haben möchte. Als mir die Reichweite dieser Geschichte bewusst wurde, lag der Schein schon vor mir...
Gruß-Spitz
 
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Mannmannmann, was für einen Mist manche Behörden doch immer wieder ausbrüten! :no:

In Ba-Wü: Keine Grenze! Bezugsmenge "nach Bedarf", maximal jedoch 3kg pro Einkauf. Fertig.

Gruß

Sigges
 
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Da merkt man halt, Sigges, dass Ihr einen Landesvater mit Sportschützenzugehörigkeit (oder Vergangenheit?) habt.

Wandersmann
 
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@ Sigges

Aber es ist schon erstaunlich, dass diese großzügige Auslegung (§27 Spr.st.G.) selbst den Machtwechsel von Tiefschwarz in Grün-Rot unbeschadet seit den 80ern überlebte - da must Du im Restdeutschland bei solchen Konstellationen aber lange Suchen.
Wenn Du tatsächlich meinst, solche Stabilität auf der "Ermessensspielraum-Ebene" wäre selbstverständlich, lies mal hier und in Wdl.-Forem bei den Jungs aus den anderen Bundesländern nach. Du lebst bezogen auf unsere Thematik - auf einer Insel der Glückseligen. ;-)
 
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Laut unserer Verbände, DSB, BDS und DJV, kommt im Septemer nix, was uns weh tut. Somit hake ich das ab.
Der Rest wird sich ergeben. Oder glaubt hier noch wirklich einer, irgendwas mit einem Schriftzug verhindern zu können?

Das das niemandem weh tun wird glaube ich nicht. Man darf eben nicht von eigenen Bedürfnisssen auf andere Verallgemeinern.

Eventuell könnte es geben

- WBK-Pflicht für Vorderlader (Aufbewahrung?)
- Gleichstellung von Deko mit der Ursprungswaffe (Aufbewahrung?)
- Gleichstellung von umgebauten VA mit der Ursprungswaffe=> Stgw 44, Ppsh und weitere die vor allem bei SpoSchü und Sammler vorhanden sind
- Verbot von Magazinen grösser 10/20 Schuss
- rechtl. Statusänderung (wesentliches Teil) und EWB für weitere Teile wie Gehäuse, Mags, was weiss ich was alles...
- EWB für Primer

Mehr fällt mir grad nicht ein, reicht aber schon imho um Fahrräder zu kotzen.
 
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Schön, daß du hier Tips gibst, was man noch machen könnte.:roll:
 
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Soll wirklich eine EWB für Zündhütchen kommen? Hoffe nicht, dass das zum Anlass genommen wird, an der Preisschraube zu drehen.
 
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Das das niemandem weh tun wird glaube ich nicht. Man darf eben nicht von eigenen Bedürfnisssen auf andere Verallgemeinern.

Eventuell könnte es geben

- WBK-Pflicht für Vorderlader (Aufbewahrung?)
- Gleichstellung von Deko mit der Ursprungswaffe (Aufbewahrung?)
- Gleichstellung von umgebauten VA mit der Ursprungswaffe=> Stgw 44, Ppsh und weitere die vor allem bei SpoSchü und Sammler vorhanden sind
- Verbot von Magazinen grösser 10/20 Schuss
- rechtl. Statusänderung (wesentliches Teil) und EWB für weitere Teile wie Gehäuse, Mags, was weiss ich was alles...
- EWB für Primer

Mehr fällt mir grad nicht ein, reicht aber schon imho um Fahrräder zu kotzen.
Was ich von unsrem zuständigen SB für uns als Händler weiß,
wird das im Grunde so diskutiert in den Ausschüssen.
Vorderlader, Altdeko und Schreckschuß EWB-pflchtig. Ob Deko von Kat A generell EWB-pflichtig werden soll. SLBs die im „original“, bzw. auch als Vollautomat erhältlich waren/sind, Kat.A. Magazine KW >20 und bei LW >10, auch bei Repetierbüchsen auch Kat. A. Erweiterung der EWB-pflichtigem Teile, dazu auch Magazine.
Von der MPU und einer befristeten WBK hab ich nix mehr gehört.
Dafür haben mir drei verschiedene Stellen erzählt, dass wohl irgendwas mit Neukennzeichnung aller Waffen wäre. ID-Nummer des Eigentümers auf die Waffe gelasert.... oder so.... Hab ich nicht ganz verstanden. Händler und Bümas sollen ab 2019 ihren Bestand an EWB-pflichtigen Teilen und Waffen in das ZWR eintragen lassen. Von einem unabhängigen Unternehmen, dass das für die Behörden machen soll. Den Händlern traut man nicht. Und die Behörden sind dafür unterbesetzt. Soll natürlich alles was kosten.... Waffenbuchpflicht soll weiter bestehen, mit entsprechendem zeitnahem Abgleich.... Was da dran ist, kann ich nicht sagen. Hab das von einem Händler aus dem Oberland, der das von seiner Behörde so bekommen hat. Auch das LRA M. hab ich als „mündliche“ Quelle.

Ich versuch da seit längerem genaueres zu erfahren, aber ich hab das jetzt auch immer als Gerüchte zur Verunsicherung abgetan.

Eines noch. Ich hab mal abgeklopft, in wieweit das den gegen illegale Schußwaffen was helfen soll. O-Ton eines LKA Mitarbeiters. Man habe gesehen, bei der gerade laufenden Amnestie, dass fast nichts mehr abgegeben wird, überwiegend Waffen auf Altbesitz oder Erbwaffen. Dies würde zeigen, dass die Zahlen für illegale Waffen im Umlauf wohl zu hoch geschätzt waren. Und man sich so eben dem Hauptproblem, den legalen Waffen im Volk weiter zu wenden wird.

Ich habe immer wieder versucht mit Politik und Verbänden Kontakt zu suchen. Ist äußerst schwierig. Selbst Politiker im Kundenkreis mit EWB sind hier sehr auf Linie....
Bei den Verbänden hab ich momentan das Gefühl, man würde nerven. Am Ende wird mir auch nur ein „Ätschibätsch“ für alle Mitleidenden bleiben......
 
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ID-Nummer des Eigentümers auf die Waffe? Und beim Verkauf wieder neu ...? Was soll das bringen? Die Waffe ist mit ihrer SN-Nummer in nationalen Waffenregister erfasst und kann so problemlos zugeordnet werden.
 
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ID-Nummer des Eigentümers auf die Waffe? Und beim Verkauf wieder neu ...? Was soll das bringen? Die Waffe ist mit ihrer SN-Nummer in nationalen Waffenregister erfasst und kann so problemlos zugeordnet werden.

Private Verkäufe werden dann sowieso verboten... :twisted::unbelievable:
Gebrauchte Waffen dürfen nicht mehr gekauft werden.
Zu unserem Schutz natürlich.


Grüße,

Tom
 

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