- Registriert
- 22 Dez 2004
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Servus zusammen,
ich bin mir nicht ganz sicher ob es Sinn macht hier im Forum nachzufragen, aber ich versuche es trotzdem. Wir haben ja noch ein paar Rechtsgelehrte hier. Die „Alten“ sind leider nicht mehr vertreten. Ich bitte höflichst darum das Thema nicht zu „zerpflücken“.
Kann mir jemand verbindlich sagen ob eine Wildäsungsfläche zu den jagdlichen, bzw. jagdbetrieblichen Einrichtungen gehört? Fütterungen und Kirrungen gehören wohl dazu. Aber Wildäsungsflächen sind nirgendwo explizit genannt. Betreffen würde es hier speziell das Land Hessen. Aber auch einschlägige Gesetze aus anderen Bundesländern würden mich interessieren.
Vielen Dank vorab.
ich bin mir nicht ganz sicher ob es Sinn macht hier im Forum nachzufragen, aber ich versuche es trotzdem. Wir haben ja noch ein paar Rechtsgelehrte hier. Die „Alten“ sind leider nicht mehr vertreten. Ich bitte höflichst darum das Thema nicht zu „zerpflücken“.
Kann mir jemand verbindlich sagen ob eine Wildäsungsfläche zu den jagdlichen, bzw. jagdbetrieblichen Einrichtungen gehört? Fütterungen und Kirrungen gehören wohl dazu. Aber Wildäsungsflächen sind nirgendwo explizit genannt. Betreffen würde es hier speziell das Land Hessen. Aber auch einschlägige Gesetze aus anderen Bundesländern würden mich interessieren.
Vielen Dank vorab.