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Verwaltungsgericht gibt Klägerin aus Aljarn Recht: Sieben Hektar Land „befriedet“
[h=2]Hier ist die Jagd verboten[/h]https://www.az-online.de/uelzen/bienenbuettel/hier-jagd-verboten-7587408.html
Lüneburg/Aljarn. Auf sieben Hektar Land bei Aljarn in der Gemeinde Altenmedingen wird es zukünftig keine Jagd mehr geben. Sie werden zum befriedeten Bezirk, auf dem nicht mehr auf Wildtiere geschossen werden darf.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat gestern einer Grundeigentümerin Recht gegeben, die gegen einen ablehnenden Bescheid der Jagdbehörde beim Landkreis Uelzen geklagt hatte.
Seit 2013 können Grundeigentümer ihr Land nach Paragraf sechs des Bundesjagdgesetzes befrieden, wenn sie dafür ethische Gründe geltend machen. „Die Kammer hat die Voraussetzung erfüllt gesehen, dass die Klägerin glaubhaft gemacht hat, dass sie die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt“, begründet Gerichtssprecherin Dr. Gunhild Becker das Urteil. Genau das hatte die Kreisverwaltung angezweifelt. Vielmehr gehe es um eine Auseinandersetzung mit der örtlichen Jägerschaft. Dieser Konflikt – unter anderem soll der Briefkasten der fünfköpfigen Familie demoliert worden sein – spielte für die Richter jedoch keine Rolle.
Die Klägerin hatte in der Verhandlung emotional bewegt geschildert, wie sie eine Treibjagd in dem Wald erlebt hat, in dem sich der Hof der Familie befindet. „Der ganze Wald war voller Angst“, erzählte sie. „Ich töte keine Tiere und möchte auch nicht sehen, dass auf meinem Grundstück Tiere getötet werden.“ Die Familie gibt Katzen, Hunden, Pferden und einem Esel ein Gnadenbrot auf ihrem Hof. Die Klägerin ist zudem Vegetarierin. Für ihre Familie und die Hunde wird aber Fleisch gekauft.
Ihr Rechtsanwalt Peer Fiesel betonte, in dem Verfahren gehe es nicht um eine Gewissensprüfung wie früher bei Kriegsdienstverweigerern. Die ethische Motivation der Klägerin müsse aber glaubhaft gemacht werden, stellte vorsitzende Richterin Regina Minnich klar.
Allerdings nicht zu hundert Prozent, erläutert Gerichtssprecherin Becker: „Das hat auch damit zu tun, dass ethische Gründe schwer fassbar sind.“
„Jagd – es macht mich krank“
So hat sich die Familie das Leben mitten in der Natur nicht vorgestellt, als sie 2002 auf den Hof mitten im Wald zog: An jeder Ecke, so die Mutter von drei Kindern und einem Pflegekind, steht ein Hochsitz. Während sie kranke Katzen, Hunde, Pferde und einen Esel aufnimmt, um ihnen den Tod zu ersparen, erlegen Jäger auf ihrem Land Wild. Die sieben Hektar gehören automatisch zur Jagdgenossenschaft. Vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg setzt die Frau aus Aljarn bei Altenmedingen gestern durch, dass ihr Land zum befriedeten Bezirk erklärt wird.
„Wir leben mit den Tieren“, schildert die Frau. „Bei uns ist der Wolf zu Hause. Wir leben in seinem Revier, nicht umgekehrt. Wenn die Feldlerche brütet, kommen die Pferde nicht auf die Weide.“ In diese Welt passt die Jagd nicht hinein. So schildert die Frau, wie sie eine Treibjagd empfindet: „Es ist schrecklich. Die Wildschweinrotte haben sie ausgerottet. Mir kamen die Tränen“, erzählt sie und fügt hinzu: „Jagd – es macht mich krank.“ So nutzt die Familie eine 2013 in Paragraf sechs des Bundesjagdgesetzes eingeführte Möglichkeit, das eigene Land zum befriedeten Bezirk erklären zu lassen. „Das ist der einzige Bereich, den ich schützen kann“, sagt sie.
Die Jagdbehörde beim Landkreis ist nicht überzeugt von der ethischen Motivation. Die Mitarbeiter sehen, dass es einen verfahrenen Konflikt mit den Jägern in dem Hundert-Seelen-Dorf gibt. Dabei geht es auch darum, dass Wild angefüttert wird, wie die Familie kritisiert. Zu einem klärenden Gespräch kommt es nicht. „Mit uns hat keiner gesprochen. Wir waren sowieso die Außenseiter“, berichtet die Frau.
Sie erhebt zudem schwere Vorwürfe gegen den Landkreis. Dort habe man ihr Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro in Aussicht gestellt. Und ihr Antrag habe ohnehin keine Aussicht auf Erfolg. Dagegen verwahrt sich die Vertreterin der Jagdbehörde. Eine Aussage zu den Erfolgsaussichten habe sie nicht getroffen. Die Kosten wurden mittlerweile abgesenkt.
Das Gericht unter der vorsitzenden Richterin Regina Minnich stuft die Motivation der Klägerin als glaubhaft ein. Auch habe der Landkreis keine konkreten Aussagen hinsichtlich steigender Wildunfall- und Wildschadenszahlen vorgebracht. Der Landkreis hat jetzt einen Monat Zeit, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Weitere Klagen zwecks Ausweisung befriedeter Bezirke liegen beim Verwaltungsgericht nicht vor.
Von Gerhard Sternitzke
Anmerkung des TS: Bisher hat der "Graue" hier wohl noch nicht zugeschlagen, dass kann sicher noch kommen.
Remy
[h=2]Hier ist die Jagd verboten[/h]https://www.az-online.de/uelzen/bienenbuettel/hier-jagd-verboten-7587408.html
Lüneburg/Aljarn. Auf sieben Hektar Land bei Aljarn in der Gemeinde Altenmedingen wird es zukünftig keine Jagd mehr geben. Sie werden zum befriedeten Bezirk, auf dem nicht mehr auf Wildtiere geschossen werden darf.
Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat gestern einer Grundeigentümerin Recht gegeben, die gegen einen ablehnenden Bescheid der Jagdbehörde beim Landkreis Uelzen geklagt hatte.
Seit 2013 können Grundeigentümer ihr Land nach Paragraf sechs des Bundesjagdgesetzes befrieden, wenn sie dafür ethische Gründe geltend machen. „Die Kammer hat die Voraussetzung erfüllt gesehen, dass die Klägerin glaubhaft gemacht hat, dass sie die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt“, begründet Gerichtssprecherin Dr. Gunhild Becker das Urteil. Genau das hatte die Kreisverwaltung angezweifelt. Vielmehr gehe es um eine Auseinandersetzung mit der örtlichen Jägerschaft. Dieser Konflikt – unter anderem soll der Briefkasten der fünfköpfigen Familie demoliert worden sein – spielte für die Richter jedoch keine Rolle.
Die Klägerin hatte in der Verhandlung emotional bewegt geschildert, wie sie eine Treibjagd in dem Wald erlebt hat, in dem sich der Hof der Familie befindet. „Der ganze Wald war voller Angst“, erzählte sie. „Ich töte keine Tiere und möchte auch nicht sehen, dass auf meinem Grundstück Tiere getötet werden.“ Die Familie gibt Katzen, Hunden, Pferden und einem Esel ein Gnadenbrot auf ihrem Hof. Die Klägerin ist zudem Vegetarierin. Für ihre Familie und die Hunde wird aber Fleisch gekauft.
Ihr Rechtsanwalt Peer Fiesel betonte, in dem Verfahren gehe es nicht um eine Gewissensprüfung wie früher bei Kriegsdienstverweigerern. Die ethische Motivation der Klägerin müsse aber glaubhaft gemacht werden, stellte vorsitzende Richterin Regina Minnich klar.
Allerdings nicht zu hundert Prozent, erläutert Gerichtssprecherin Becker: „Das hat auch damit zu tun, dass ethische Gründe schwer fassbar sind.“
„Jagd – es macht mich krank“
So hat sich die Familie das Leben mitten in der Natur nicht vorgestellt, als sie 2002 auf den Hof mitten im Wald zog: An jeder Ecke, so die Mutter von drei Kindern und einem Pflegekind, steht ein Hochsitz. Während sie kranke Katzen, Hunde, Pferde und einen Esel aufnimmt, um ihnen den Tod zu ersparen, erlegen Jäger auf ihrem Land Wild. Die sieben Hektar gehören automatisch zur Jagdgenossenschaft. Vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg setzt die Frau aus Aljarn bei Altenmedingen gestern durch, dass ihr Land zum befriedeten Bezirk erklärt wird.
„Wir leben mit den Tieren“, schildert die Frau. „Bei uns ist der Wolf zu Hause. Wir leben in seinem Revier, nicht umgekehrt. Wenn die Feldlerche brütet, kommen die Pferde nicht auf die Weide.“ In diese Welt passt die Jagd nicht hinein. So schildert die Frau, wie sie eine Treibjagd empfindet: „Es ist schrecklich. Die Wildschweinrotte haben sie ausgerottet. Mir kamen die Tränen“, erzählt sie und fügt hinzu: „Jagd – es macht mich krank.“ So nutzt die Familie eine 2013 in Paragraf sechs des Bundesjagdgesetzes eingeführte Möglichkeit, das eigene Land zum befriedeten Bezirk erklären zu lassen. „Das ist der einzige Bereich, den ich schützen kann“, sagt sie.
Die Jagdbehörde beim Landkreis ist nicht überzeugt von der ethischen Motivation. Die Mitarbeiter sehen, dass es einen verfahrenen Konflikt mit den Jägern in dem Hundert-Seelen-Dorf gibt. Dabei geht es auch darum, dass Wild angefüttert wird, wie die Familie kritisiert. Zu einem klärenden Gespräch kommt es nicht. „Mit uns hat keiner gesprochen. Wir waren sowieso die Außenseiter“, berichtet die Frau.
Sie erhebt zudem schwere Vorwürfe gegen den Landkreis. Dort habe man ihr Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro in Aussicht gestellt. Und ihr Antrag habe ohnehin keine Aussicht auf Erfolg. Dagegen verwahrt sich die Vertreterin der Jagdbehörde. Eine Aussage zu den Erfolgsaussichten habe sie nicht getroffen. Die Kosten wurden mittlerweile abgesenkt.
Das Gericht unter der vorsitzenden Richterin Regina Minnich stuft die Motivation der Klägerin als glaubhaft ein. Auch habe der Landkreis keine konkreten Aussagen hinsichtlich steigender Wildunfall- und Wildschadenszahlen vorgebracht. Der Landkreis hat jetzt einen Monat Zeit, gegen das Urteil in Berufung zu gehen. Weitere Klagen zwecks Ausweisung befriedeter Bezirke liegen beim Verwaltungsgericht nicht vor.
Von Gerhard Sternitzke
Anmerkung des TS: Bisher hat der "Graue" hier wohl noch nicht zugeschlagen, dass kann sicher noch kommen.
Remy