Hier ist die Jagd verboten

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zu Punkt 1 hast Du Recht, die Wildfolge ist gesetzlich geregelt.
Man muß nur als Hundeführer und auch als Hund die Nerven haben dabei von pöbelnden Ideologen begleitet zu werden. Ich hätte sie nicht.

Übrigens bin ich auch der Meinung, daß jedes Tier einen natürlichen Tod verdient hat, solange es keine Schmerzen hat oder Verhungern/Verdursten muss.
Das ist Dein Originaltext und wenn ich richtig lesen kann? Ist das ein Zitat, was sowohl die Jagd, als auch die Schlachtung von Nutztieren hinterfragt.

Horrido
 
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Nein, tut es nicht. Es geht wie das hier im Faden aus dem Zusammenhang auch zu lesen ist, um alte Esel, Pferde, Katzen und Hunde, bei denen es einige schlimm finden wenn sie nicht eingeschläfert werden und das der Familie auch noch unterstellen dies eh nicht zu tun. Wäre sonst recht Sinnfrei, dass ich Jagen gehe und selbst Fleisch esse. Geht Esel oder Pferd in die Schlachtung ist das so, habe ich vor einem Tier das Gnadenbrot bist zum Schluss zu geben, gilt mein Satz. Halt mal Versuchen Aussagen im Kontext zum Faden und nicht als Alleinstellungsmerkmal sehen.
Ansonsten ist man hier nur noch am Aussagenhinterfragen.

Waidmannsheil
Lucas
 
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Lass mal laufen den Unsinn.
Wenn die Sauen den Bauerngarten und die Wiesen umgedreht haben und die Wölfe mal auf einen Happen vorbeikommen gibt sich das ganz schnell.
Dazu Marder, Waschbär und Co auf dem Dachboden und die Ethik ist passe`...
 
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Der §6a des BJG, Befriedung von Grundflächen aus ethischen Gründen, existiert nun mal. Es gilt halt richtig mit ihm umzugehen. Was sich zunächst als Paradies für alle Jagdgegner anhört ist bei weiten nicht so. So müssen z.B. die Antragsteller natürliche Personen sein. Finanzkräftige Organisationen, wie z.B. PETA, NABU etc. können dies nicht. Das heißt der einzelne Antragsteller muss sich mit den finanziellen Folgen auseinandersetzen. In der Regel wird diese Befriedung nur auf die gesamte Grundfläche ausgesprochen, d.h. besitzt ein antragstellender Grundbesitzer mehrere Parzellen ist das Befrieden einer einzelnen Parzelle nicht möglich. Er muss sicherstellen, dass der Jäger jederzeit erkennt, wann die befriedete Fläche anfängt und aufhört. Dies bedeutet, diese Flächen müssen amtlich vermessen und ausgeschildert werden. Allein dies kann unter Umständen mehrere tausend EUR kosten. Sollten einer Jagdgenossenschaft durch diese Befriedung innerhalb einer Jagdperiode ein finanzieller Schaden entstehen, könnte der Antragsteller auch dafür haften. Da der Antragsteller nicht mehr Mitglied der Jagdgenossenschaft ist, muss er anteilig an dem ersatzpflichtigen Wildschaden in dem Jagdbezirk in dem seine befriedete Fläche liegt, beteiligt werden, insofern das zu Schaden gehende Wild auf seiner Fläche auch vorkommt.Die Nachsuche auf verletztes Wild endet aus Tierschutzgründen nicht an der Befriedungsgrenze. Das Aneignungsrecht auf diesen ethisch befriedeten Flächen obliegt dem zuständigen JAB, ganz im Gegensatz zu den übrigen befriedeten Flächen. Ersatzpflichtigen Wildschaden auf den eth. befr. Flächen gegenüber der Jagdgenossenschaft oder dem JAB gilt es nicht, d.h. er muss ihn selber tragen.Diese Flächen werden sich als Wildrückzugsgebiete entwickeln. Sollte sich herausstellen, dass sich dort z.B. die erhöhte Gefahr von Wildseuchen wegen zu hoher Wildbestände entwickelt, kann die Jagdbehörde auch ein Jagd anordnen.Meiner Meinung nach wird sich jeder Antragsteller zweimal überlegen, wie viel ihm seine ethische Überzeugung wert ist.
 
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@ Majo, Gutes Post,
ich denke damit hat der Gesetzgeber die Latte absichtlich recht hoch gelegt :twisted:.Wenn ich mich micht erinnere kam das gesetz aufgrund von EU-Recht zustande, und musste in nationales Recht übernommen werden. Was können wir also tun? Nichts,:no: ausser es bei Befriedungen so aufwendig wie möglich zu gestalten :help:und die Erfüllung aller Auflagen für die Grundstückeigner zu kontrolieren und einzufordern:twisted:
 
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Ich weiß nicht wo hier das Problem liegt. Wir als Jäger werden auf den Flächen geduldet um dort die Jagd auszuüben, mehr nicht. Wenn nun ein Landbesitzer aus was für Gründen auch immer dies nicht möchte ist es sein gutes Recht. Es ist sein Eigentum. Hier wird sich ständig über die Einmischung von Institutionen und der Politik in die Jagd aufgeregt und von Entmündigung und Enteignung geredet. Was hier passiert ist doch genau das gleiche. Hier denken einige, die Jagd ist ihr gutes Recht und ihre Interessen stehen über allen anderen.
 
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und die Erfüllung aller Auflagen für die Grundstückeigner zu kontrolieren und einzufordern:twisted:

Und schon sind wir wieder beim Blockwart, wo das Forum aufschreien würde, wenn soetwas gegen einen Jagdkameraden gerichtet wäre. "[emoji106]"

Wie wäre es mit akzeptieren, respektieren, leben und leben lassen, ist ein Revier nicht mehr bejagbar wird der Pachtvertrag entweder aus diesen Gründen vorzeitig beendet oder halt nicht verlängert.
Das regelt sich mit der Zeit schon von ganz alleine.

Waidmannsheil
Lucas
 
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Und schon sind wir wieder beim Blockwart, wo das Forum aufschreien würde, wenn soetwas gegen einen Jagdkameraden gerichtet wäre. "[emoji106]"

Wie wäre es mit akzeptieren, respektieren, leben und leben lassen,

Waidmannsheil
Lucas

Nicht zum Blockward werden, aber dafür sorgen das die Latte weiterhin hoch bleibt( wie vom Gesetzgeber beabsichtigt), um zu verhindern das es zum Normalfall wird :cheers:
 
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Die Kontrolle obliegt meiner Meinung nach der Behörde, die diese Auflagen auferlegt, mache ich das als Privatperson und zeige es ggf. auch an, bin ich vom Blockwart nicht mehr weit entfernt. Aber du zeigst ja auch sicher Falschparker in deiner Straße an oder Kontrollierst ob die Nachbarn den Müll ordentlich trennen.

Waidmannsheil
Lucas
 
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anonym

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Rechtsprechung der niedersächsischen Justiz
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(Befriedung von Grundflächen gem. BJagdG § 6a)
VG Lüneburg 5. Kammer, Urteil vom 23.01.2017, 5 A 227/16
§ 6a BJagdG
Tatbestand

1Die G. geborene Klägerin begehrt die Befriedung ihrer Grundstücke aus Gewissensgründen.


2Die Klägerin ist seit 2003 Eigentümerin der Grundstücke mit den Flurstücksnummern B., C. und D. der Flur E., Gemarkung F.. Die Grundstücke liegen südlich der Kreisstraße H. zwischen I. und J. in einem Landschaftsschutzgebiet. Sie haben eine Gesamtfläche von etwa 3,7 ha und sind auf 2,2 ha bewaldet, im übrigen Grünland; es befindet sich im südlichen Teil der Flächen ein Fischteich und im östlichen, bewaldeten Teil ein Erlenbruch. Die Grundstücke grenzen im Süden und Osten an die N., sie bilden die südöstliche Grenze des Eigenjagdbezirks der Beigeladenen, an den sie angegliedert sind.

Es sind nur 3,2 Hektar, hier das Urteil: Man muß halt die Befriederin konsequent juristisch zur Verantwortung ziehen, falls Wildschaden auf den benachbarten Flächen auftritt, aber das muss man dann eben konsequent machen mit finanzieller Unterstützung des zuständigen Jagdverbandes und man muß das dann auch öffentlich darstellen. Damit sich zukünftige Befrieder ihre Moral 2 mal überlegen können. Ansonsten kann jeder mit seinem Land machen was er will, wenn es die geltenden Gesetze hergeben, eben auch das Jagdverbot. Er muß dann aber auch die Konsequenzen tragen. So geht Demokratie. In vorliegenden Falle ist es blöd, weil es eine Eigenjagd betrifft. Wäre es eine Genossenschaft, wären viele Genossen auf einmal sauer, das hat dann viel mehr Säure, als bei einem Eigenjagdbesitzer.
dorn
 
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Moin!

Die Kontrolle obliegt meiner Meinung nach der Behörde, die diese Auflagen auferlegt, mache ich das als Privatperson und zeige es ggf. auch an, bin ich vom Blockwart nicht mehr weit entfernt.

Das Anzeigen bei der Behörde ist der zweite Schritt. Der "Befrieder" hat die Grenzen seiner Grundstücke EINDEUTIG zu markieren. Es ist dem JAB ja regelmäßig nicht zuzumuten, von den ggf. 1000 Grundbeseitzern in seiner Jagd alle Eigentumsgrenzen zu kennen. Und da man davon ausgehen muss, dass bei einem Irrtum (doch was auf der falschen Parzelle erlegt) vom "Befrieder" die Justiz eingeschaltet werden wird liegt es im Eigeninteresse jeden JAB, die Ausschilderung und Kennzeichnung der Parzellen zu fordern und zu kontrollieren. Und wenn dann die Leute nach ein, zwei höflichen Anfragen, wann sie denn mit der Markierung fertig wären, eine schriftliche Frage der zuständigen Behörde bekommen, dann ist IMHO alles im grünen Bereich.

Viele Grüße

Joe
 
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Und schon sind wir wieder beim Blockwart, wo das Forum aufschreien würde, wenn soetwas gegen einen Jagdkameraden gerichtet wäre. "[emoji106]"

Wie wäre es mit akzeptieren, respektieren, leben und leben lassen, ist ein Revier nicht mehr bejagbar wird der Pachtvertrag entweder aus diesen Gründen vorzeitig beendet oder halt nicht verlängert.
Das regelt sich mit der Zeit schon von ganz alleine.

Waidmannsheil
Lucas

Bist du Jagdpächter, ich glaube nein wenn ich so deine Kommentare hier lese.
Solange es einen nicht selbst Betrifft hat man gut Reden ( Schreiben)
Das mit dem selbst Regeln, dauert aber zu lang und mit den Wildschäden wird es auch immer mehr, die mich Betreffen genauso mit dem Wildschaden denen in Rechnung zustellen die ihre Flächen raus genommen haben sind wir noch Lichtjahre entfernt.
 
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Die Kontrolle obliegt meiner Meinung nach der Behörde, die diese Auflagen auferlegt, mache ich das als Privatperson und zeige es ggf. auch an, bin ich vom Blockwart nicht mehr weit entfernt. Aber du zeigst ja auch sicher Falschparker in deiner Straße an oder Kontrollierst ob die Nachbarn den Müll ordentlich trennen.

Waidmannsheil
Lucas
Lieber Sense, meist lese ich deine Posts sehr gerne, alledings sehe ich hier die Gefahr der Nachahmung in der Weltsicht von immer mehr naturfremden Bessermenschen die sich nur am Rande mit ihrem Grund und Boden befassen, ein Großteil der hier in unserer ländlichen Gegend Landbesitzenden ist sich seiner Verantwortung garnicht bewust. Die haben von Opa ein stückchen Land geerbt von dem sie nicht wissen wo es genau liegt, bekommen von den 2-3 Berufslandwirten des Reviers jährlich ein paar Groschen Pacht und leben seit Jahren nicht mehr vor Ort....
Dennen sollte man das So schwer wie möglich machen und alles Legale tun um zu verhindern ,daß das Schule macht. Für mich selbst nehme ich Toleranz in großem Maß in Anspruch und gewähre die auch meinen Mitmenschen, Anzeigen habe ich im meinem Leben noch keine Geschrieben und ich bin sicher kein Denunziant, aber bereit vieles zu tun um meine Jagdleidenschaft so weit wie möglich zu erhalten. Leider sehe ich im §6 eine ernste Gefahr für ein seit lagem bewährten System, diese abzuwehren ist mein Ziel, mehr nicht
 
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anonym

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Bist du Jagdpächter, ich glaube nein wenn ich so deine Kommentare hier lese.
Solange es einen nicht selbst Betrifft hat man gut Reden ( Schreiben)
Das mit dem selbst Regeln, dauert aber zu lang und mit den Wildschäden wird es auch immer mehr, die mich Betreffen genauso mit dem Wildschaden denen in Rechnung zustellen die ihre Flächen raus genommen haben sind wir noch Lichtjahre entfernt.

Das hast Du leider vollkommen Recht. Altuell wird aber das Recht immer, grundsätzlich gegen die Jagd interpretiert. Dann liegt die Beweislast noch beim Jagdpächter und die ist extrem schwierig zu führen. Besonders wenn man bedenkt, dass die Gerichtskosten deutlich über dem strittigen Wildschaden liegen. Deßhalb bedarf es ja der Mithilfe unserer Jagdverbände.
dorn
 

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