Eigentum ist laut Grundgesetz "sozialpflichtig". Heißt: Ich darf durch die Nutzung meines Eigentums anderen bzw. deren Eigentum keinen Schaden zufügen. Ein Jagdgegner, der in seinem befriedeten Wald eine "Sauenzucht" betreibt, fügt anderen Schaden zu, wenn die Sauen nachts auf den umliegenden nicht befriedeten Äckern unterwegs sind.Ich weiß nicht wo hier das Problem liegt. Wir als Jäger werden auf den Flächen geduldet um dort die Jagd auszuüben, mehr nicht. Wenn nun ein Landbesitzer aus was für Gründen auch immer dies nicht möchte ist es sein gutes Recht. Es ist sein Eigentum.
Da liegt das Problem.