Hier ist die Jagd verboten

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Ich weiß nicht wo hier das Problem liegt. Wir als Jäger werden auf den Flächen geduldet um dort die Jagd auszuüben, mehr nicht. Wenn nun ein Landbesitzer aus was für Gründen auch immer dies nicht möchte ist es sein gutes Recht. Es ist sein Eigentum.
Eigentum ist laut Grundgesetz "sozialpflichtig". Heißt: Ich darf durch die Nutzung meines Eigentums anderen bzw. deren Eigentum keinen Schaden zufügen. Ein Jagdgegner, der in seinem befriedeten Wald eine "Sauenzucht" betreibt, fügt anderen Schaden zu, wenn die Sauen nachts auf den umliegenden nicht befriedeten Äckern unterwegs sind.

Da liegt das Problem.
 
A

anonym

Guest
Auch das ist richtig, ist aber Jägerdenken oder Landwirtdenken. Richter aber, Sie denken anders. Sie denken grün, blei, kupfer und pulverfrei, zu 98,00%
dorn
 
B

Biobauer

Guest
[www.pnp.de]

passend zum thema.
rechnet mal nach, wie gross niederbayern ist,
[FONT=Tahoma, Arial, sans-serif]pippi-langstrumpf-syndrom würd ich da sagen[/FONT]
 
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Eigentum ist laut Grundgesetz "sozialpflichtig". Heißt: Ich darf durch die Nutzung meines Eigentums anderen bzw. deren Eigentum keinen Schaden zufügen. Ein Jagdgegner, der in seinem befriedeten Wald eine "Sauenzucht" betreibt, fügt anderen Schaden zu, wenn die Sauen nachts auf den umliegenden nicht befriedeten Äckern unterwegs sind.

Da liegt das Problem.

Der Schwarzwildbestand hat in Deutschland ohne Zweifel zugenommen aber das aus jedem befriedeten Gebiet gleich eine Sauenzucht wird halte ich doch für eine Übertreibung aber so als Todschlagargument paßt das schon.
Leider gibt es nach einer Urteilssprechung immer einen Verlierer, sonst hätte man sich ja auch anders einigen können. Ich möchte jedenfalls nicht entscheiden müssen welche Seite hier im Recht ist oder dieses zumindestens zugesprochen bekommt. Hier stehen finanzielle Einbußen oder sogar die Existenz eines Landwirtes gegen die seelische Unversehrtheit einer Familie.

Ich denke in diesem speziellem Fall muß der Landwirt, Jäger, Bürgermeister … das Gespräch mit der Familie suchen. Vielleicht kann man sich ja auf eine bestimmt Jagdausübung einigen. Z.B. keine Drückjagden oder oder keine Jagd in "Sichtweite" des Hofes.
 
A

anonym

Guest
wer das Urteil gelesen hat, wird erkennen, dass das eben nicht gewünscht wurde, von beiden Seiten nicht. Was den Eigenjagdbesitzer angeht zu Recht. Gleichwohl ist die Befriederin vom Grundsatz her hart in der Sache, was wiederum Ihr gutes Recht ist.
dorn
 
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Denen hat einer gründlich ins Gehirn gepisst.
Da brauchst Du nicht jetzt mehr reden.
Das einzig sinnvolle ist in Berufung gegen das Urteilzu gehen in der Hoffnung, einen halbwegs normalen Richter zu finden.

,,Hier denken einige, die Jagd ist ihr gutes Recht und ihre Interessen stehen über allen anderen. ''

Die Jagd ist gesellschschaftlicher Auftrag und notwendig, damit die Ziele des Naturschutzes insgesamt erreicht werden können.
Deshalb war eine Befriedung in D so lange auch nicht möglich, bis uns das von der EU aufgezwungen wurde. Ein Grund mehr, warum ich nicht gut auf diese Europäische Kommission zu sprechen bin.
 
A

anonym

Guest
Mir gefällt so manche EU Regel auch nicht, fast gar keine. Der/die Richter/in hätte aber, was die Sache angeht auch einen Pro Jagd Spielraum gehabt. Ab er in D ist das grad nicht populär. Die EU hilft nur dabei, je nach Ausrichtung der Richter pro oder contra Jagd enstprechend zu urteilen. Richter sind auch nur Menschen, damit eben auch im Rahmen der juristischen Spielräume unterbewusst subjektiv. Richter und Psychiater sind in D fast unangreifbar.
dorn
 
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Es geht offensichtlich um insgesamt 3,2 ha (davon 2,2 ha bewaldet), die an einen EJB angegliedert sind. Da würde ich keinen Aufriss drum machen; der Landkreis muss lediglich sicherstellen, dass die notwendige Kennzeichnung des befriedeten Bereichs durch die Antragstellerin vorgenommen wird; erforderlichenfalls müsste über Ersatzvornahme nachgedacht werden. Die drumherum liegenden EJB/JAB/Jagdgenossenschaften müssen sich allerdings einig sein und gemeinschaftlich handeln - und das dann auch ausstreiten, wenn es um Fragen wie Wildschadensersatz etc. geht.

Teddy
 
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Moin!

Eigentum ist laut Grundgesetz "sozialpflichtig". Heißt: Ich darf durch die Nutzung meines Eigentums anderen bzw. deren Eigentum keinen Schaden zufügen.

Das ist so pauschal natürlich falsch und Ausweis einer egoistischen Priorisierung eigener Interessen. Wäre das so wie Du scheibst dürftest Du keinen Kaminofen betreiben (Feinstaub), kein Auto fahren (Feinstaub, Abgase), keine Feuerwaffen benutzen (Lärm), keine Verjjüngungsflächen im Wald anlegen (sind auch "Sauenzuchtanlagen"), ...

Es geht also darum, dass man im Rahmen der bestehenden Gesetze agierend einem anderen durchaus einen kleinen "Schaden" zuführen darf, aber selber auch solche hinnehmen muss.

Außerdem finde ich es bemerkenswert, dass Du hier selber betreibst, was Du an anderen Orten anderen vorwirfst, nämlich den Betroffenen Eigentümern aus der Stadt heraus ohne sie zu fragen vorzuschreiben, welche Eingriffe in ihr Eigentum sie hinzunehmen haben. :roll:

Joe
 
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Es geht offensichtlich um insgesamt 3,2 ha (davon 2,2 ha bewaldet), die an einen EJB angegliedert sind. Da würde ich keinen Aufriss drum machen; der Landkreis muss lediglich sicherstellen, dass die notwendige Kennzeichnung des befriedeten Bereichs durch die Antragstellerin vorgenommen wird; erforderlichenfalls müsste über Ersatzvornahme nachgedacht werden. Die drumherum liegenden EJB/JAB/Jagdgenossenschaften müssen sich allerdings einig sein und gemeinschaftlich handeln - und das dann auch ausstreiten, wenn es um Fragen wie Wildschadensersatz etc. geht.

Teddy

Soviel wie ich weiß gibt es aber dazu keine rechtliche Handhabe, das Umzulegen.
 
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Ich kann mir nicht vorstellen, dass das geht, projezier das dich mal auf normal Verhältnisse. Der Nachbar (Waldjagd) deiner Feldjagd schießt keine Sauen und die gehen regelmäßig nachts bei dir zu schaden. Den bekommst du dich auch nicht ran, such an deinem Wildschaden zu beteiligen.

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wer das Urteil gelesen hat, wird erkennen, dass das eben nicht gewünscht wurde, von beiden Seiten nicht. Was den Eigenjagdbesitzer angeht zu Recht. Gleichwohl ist die Befriederin vom Grundsatz her hart in der Sache, was wiederum Ihr gutes Recht ist.
dorn

Moin dorn, Danke für den Urteilstext.

Soweit ich das lese, hat sich das Gericht mit den Argumenten der Betroffenen recht detailiert auseinandergesetzt. Eine Tendenz "gegen Jagd" kann ich im Urteil nicht ersehen, im Wesentlichen läuft es darauf hinaus, dass die Kl. nachvollziehbar dargelegt hat, was ihr Problem mit der Jagdausübung ist, während die Gegenseite nichts substantielles vorzubringen wußte.

Imhho hätte die Behörde die Befriedung befristet aussprechen sollen um den umliegenden Nutzern die Möglichkeit zu geben, die Entwicklung zu beobachten und gegebenenfalls Wildschäden in entsprechender Höhe zu dokumentieren.

Grüße, Allons!
 
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,,Richter und Psychiater sind in D fast unangreifbar.''

Stimmt:
Vor Gericht und auf hoher See.....und beim Psychater sind wir alle in Gottes Hand.
 
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Moin!

Das ist so pauschal natürlich falsch und Ausweis einer egoistischen Priorisierung eigener Interessen.

Joe

Sehe ich nicht so! Eine Jagdgesnossenschaft ist eine Solidargemeinschaft! Und die egoistische Priorisierung eigener Interessen ruft derjenige hervor, der aus genau diesen egoistischen und/oder ideologischen Gründen aus dieser Gemeinschaft ausschert und somit das Gesamtsystem gefährdet.
 
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Moin!

Sehe ich nicht so! Eine Jagdgesnossenschaft ist eine Solidargemeinschaft! Und die egoistische Priorisierung eigener Interessen ruft derjenige hervor, der aus genau diesen egoistischen und/oder ideologischen Gründen aus dieser Gemeinschaft ausschert und somit das Gesamtsystem gefährdet.

Weder der von mir zitierte Text noch mein Statement zielten ausschliesslich auf den vorliegenden Fall. Jeder Grundeigentümer hat bestimmte Ziele, die er mit dem Grundstück verfolgt und die mehr oder weniger gut zu den Zielen des jeweiligen JAB passen. Das bisherige System hat die Grenze des Egoismus relativ weit beim JAB gezogen, die neuen Vorschriften geben dem Grundeigentümer mehr Möglichkeiten, seine Ziele zu verfolgen - unter Wahrung bestimmter Anforderungen und Grenzen. Und wenn das das Gesamtsystem zu sehr schädigt besteht immerhin die Möglichkeit des behördlich organisierten Eingreifens bis hin zur Zwangsbejagung. Da den Untergang des Abendlandes zu proklamieren ist IMHO dann doch übertrieben. ;-)

Viele Grüße

Joe
 

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