Hier ist die Jagd verboten

G

Gelöschtes Mitglied 7846

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servus

@ Majo, Gutes Post,
ich denke damit hat der Gesetzgeber die Latte absichtlich recht hoch gelegt :twisted:.
sooo hoch liegt die Latte nicht!


Wenn ich mich micht erinnere kam das gesetz aufgrund von EU-Recht zustande, und musste in nationales Recht übernommen werden.
Dun erinnerst Dich falsch... die Novelle des Bundesjagdgesetzes wurde notwendig, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte einem Kläger Recht gab, der aus ethischen Gründen gegen Zwangsbejagung seines Grundstückes geklagt hatte (dies übrigens, nachdem er im "normalem" Weg durch alle Instanzen gescheitert war...).


Was können wir also tun? Nichts,:no: ausser es bei Befriedungen so aufwendig wie möglich zu gestalten :help:
was passt Dir denn daran nicht, das Grundstückseigentümer das ihnen mit Eigentum von Grund und Boden zustehende Jagdrecht nicht ausüben wollen ?

Du kannst doch auf Deinem Grund und Boden weiterhin das tun, was Dir erlaubt und Recht ist ?
Wenn Du keine Eigenjagd besitzt... Dein alleiniges Problem ;)


und die Erfüllung aller Auflagen für die Grundstückeigner zu kontrolieren und einzufordern:twisted:

die da wären?

Was da jetzt so nach und nach und in Zukunft noch alles geschehen wird, war vorhersehbar...

D a s ist jetzt die Retourkutsche für so manche Jagdpächter, die sich jahrelang über Wünsche und berechtigte Einwände so mancher Grundeigentümer gestellt haben.

So schauts aus... ob einem Jagdpächter, einem Begehungsscheininhaber oder sonstigem Jäger das nun passt oder nicht.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

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servus

Denen hat einer gründlich ins Gehirn gepisst.
Da brauchst Du nicht jetzt mehr reden.
nein, sie wahren einfach nur ihre Rechte !

Das würde jeder von uns so tun, wenn er es müsste, um sich morgens noch im Spiegel anschauen zu können. Aus welchen Gründen auch immer!


Das einzig sinnvolle ist in Berufung gegen das Urteilzu gehen in der Hoffnung, einen halbwegs normalen Richter zu finden.

da hat ja ein halbwegs normnaler Richter im Sinne europäischer Menschenrechte geurteilt und sich strikt an die Vorgabe des EGMR gehalten.

Die Klägerin konnte ihre ethischen Bedenken glaubhaft darlegen, die Gegenseite konnte noch nicht einmal mit einfachen Zahlen zu angeblich gestiegenen Wildunfällen beweisen :?


Was gibt es also daran zu bemängeln ?

Berufung? Vergiss es!
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

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Knapp 100% von denen fehlt schon der notwendige Grundbesitz :lol:

Du hast keine Ahnung, was die für riesige Flächen schon im Besitz haben und sie stricken schon fleißig daran, dass auch juristische Personen ihre Flächen dicht machen können.


CdB
 

z/7

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was passt Dir denn daran nicht, das Grundstückseigentümer das ihnen mit Eigentum von Grund und Boden zustehende Jagdrecht nicht ausüben wollen ?

Du kannst doch auf Deinem Grund und Boden weiterhin das tun, was Dir erlaubt und Recht ist ?

Hab jetzt nicht den ganzen Faden gelesen, womöglich hat das schon jemand gepostet, wie auch immer: Das Jagdrecht ist nicht umsonst von den Flächen her im Prinzip eigentumsgrenzüberschreitend angelegt. Du erinnerst Dich, Wild ist herrenlos, und die Flächengrößen, die einzelne Wildarten nutzen, fangen weit jenseits üblicher Grundstücksgrößen an.

Des weiteren gilt der Grundsatz "Eigentum verpflichtet". Es ist ein typischer Ausfluß deutscher Kleinstaaterei, zu glauben, daß man auf seinem Eigentum tun und lassen könne, was man will, ohne Rücksicht auf größere Zusammenhänge. Gilt übrigens auch für so manchen Jagdpächter. Insofern dreh ich da die Hand nicht um.

Der Leiddtragende ist wie immer die Natur.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

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servus

Hab jetzt nicht den ganzen Faden gelesen, womöglich hat das schon jemand gepostet, wie auch immer: Das Jagdrecht ist nicht umsonst von den Flächen her im Prinzip eigentumsgrenzüberschreitend angelegt. Du erinnerst Dich, Wild ist herrenlos, und die Flächengrößen, die einzelne Wildarten nutzen, fangen weit jenseits üblicher Grundstücksgrößen an.
Ja, ich erinnere mich.. so dunkel. Merke im Alltag aber auch, dass dies alles niemanden so wirklich tiefgehend interessiert!
Oder wie deutest Du das Wesen unterschiedlicher Pächter, sprich somnancher Nachbarn, im täglichen Umgang miteinander?

Ein Beispiel, real, aus dem täglichen Leben?
Ok..

Pächter X hat ein Revier, XXXHa, überwiegend Feldflächen mit recht geringem Feldholzinselanteil.

Sein Nachbar, der Staatsforst, hat XXXXXHa Waldfläche, mit ordentlich Dickung im Grenzbereich zu Pächter X.
Die Sauen fühlen sich dort mehr als sauwohl, sie werden das Jahr über kaum bis spärlich bejagt. Wirkliche Drückjagden im Herbst / Winter gibt es dort nicht !

In dunklen Nächten höhrt man sie in den nahen Feldern, deren Frucht stets bis an den Waldsaum reicht, frisch frei und fröhlich brechen.
Sie zu erspähen bleibt Wunschtraum... vom Erlegen ganz zu schweigen.

Kennen wir ja, das passiert ja öfters so.

Die Schäden trägt Pächter X, vom Staat kommt Nichts, Null, Nada !

Man vergleiche nun die Sache mit befriedeten Bezirken... weil ja davon geschrieben wurde, dass solche Grundbesitzer an den Wildschadenersatzforderungen beteiligt sein müssen.

Ich befürchte, da wird sich nichts bewegen.


Des weiteren gilt der Grundsatz "Eigentum verpflichtet". Es ist ein typischer Ausfluß deutscher Kleinstaaterei, zu glauben, daß man auf seinem Eigentum tun und lassen könne, was man will, ohne Rücksicht auf größere Zusammenhänge. Gilt übrigens auch für so manchen Jagdpächter. Insofern dreh ich da die Hand nicht um.
Es gibt hier wie dort Extreme, da stimme ich Dir zu.

Der Leidtragende ist wie immer die Natur.

Wir haben heute keine Natur mehr....

Unter Natur verstehe ich unberührte, unbearbeitete Landschaft, die ihrem eigenen Wandel der Zeiten unterliegt.

Der Wandel der Natur heute geht aber tagtäglich, stets und ständig von statten.
Was darunter übermäßig leidet, ist die Artenvielfalt.

Wier erinnern uns:

Bundesjagdgesetz
§ 6 Befriedete Bezirke, Ruhen der Jagd

Bundesjagdgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1976 (BGBl. I S. 2849), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 1. November 2016 (BGBl. I S. 2451) geändert worden ist

Auf Grund*flä*chen, die zu kei*nem Jagd*be*zirk ge*hö*ren, und in be*frie*de*ten Be*zir*ken ruht die Jagd. Eine be*schränk*te Aus*übung der Jagd kann ge*stat*tet wer*den. Tier*gär*ten fal*len nicht unter die Vor*schrif*ten die*ses Ge*set*zes.



Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Weichen dahingehend gestellt, dass Jedermann die Befriedung seines eigenen Grund und Bodens beantragen kann.
Dieses Recht gilt wohl für die gesamte EU:
Auch bei uns in Kärnten hatten wir einen Fall anhängig. Mittlerweile pro Beklagtem entschieden, rechne ich aber mit dem Gang des Klägers bis vor den EMGR.

klick ->

Was dies für Folgen für die Allgemeinheit haben kann und wohl zwangsläufig haben muss, wird sich zeigen.

In Puncto Wilschadenersatz wird es dann vermutlich erst zu Klagefluten kommen müssen.

Du hast Recht, wir wissen: Wild ist herrenlos!

Ich bin aber weder Grundbesitzer, noch Jagdpächter. Insofern: beobachten aus erster Reihe, fußfrei.

Waidmanns Gruß :cheers:

 
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doghunter

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Als Jäger finde ich solche Urteile nicht wirklich toll. Als Grundstückeigentümer finde ich solche Urteil einfach nur toll! :biggrin: Auf meinem Eigentum möchte ich tun und lassen, was ich will! Es gehört mir und damit Basta! Wenn ich dort keine Jagd haben möchte, dann muss ich dieses auch gerichtlich durchsetzen können oder besser einfach nur ein Schild an der Grenze anbringen. "Jagen verboten" genau wie in anderen Ländern...Eigentum heißt, dass ich bestimmen kann was auf meinem Grund & Boden passiert! Diese Zwangsmitgliedschaften sind barocker Unsinn....was halten die EFH Besitzer von einer "Zwangsvermietungspflicht" zu vorgegebenem Mietzins an Migranten, im ehemaligen Kinderzimmer?
 
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Das Urteil des eurpäischen gerichtshofs war sicherlich nicht so, wie wir als Jäger uns das gewünscht haben.

ABER:
Man pachtet zwar Hektar, man bejagt aber immer noch Wild. Und Wild ist immer noch genau soviel da wie vorher, man bezahlt nur einige Hektar weniger.

Klar kann das ganze auch mal lästig sein, gerade wenn ein Herzstück des Reviers aus der (direkten) jagdlichen Nutzung genommen wird.

Man sollte sich vielleicht auch mal überlegen, warum so jemand seine Fläche aus der jagdlichen Nutzung nimmt. Hat sich der eine oder andere Jäger vielleicht nicht immer ganz verständnisvoll benommen ? Dann wäre ja jetzt einmal der Zeitpunkt, um das direkte Gespräch zu suchen und gerade solche Leute von der Sinnhaftigkeit der Jagd zu überzeugen.

Das ist vielleicht nicht immer mit dem "Gottesgnadentum" eines Jagdpächters zu vereinbaren, könnte aber helfen.
 
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Als Jäger finde ich solche Urteile nicht wirklich toll. Als Grundstückeigentümer finde ich solche Urteil einfach nur toll! :biggrin: Auf meinem Eigentum möchte ich tun und lassen, was ich will! Es gehört mir und damit Basta! Wenn ich dort keine Jagd haben möchte, dann muss ich dieses auch gerichtlich durchsetzen können oder besser einfach nur ein Schild an der Grenze anbringen. "Jagen verboten" genau wie in anderen Ländern...Eigentum heißt, dass ich bestimmen kann was auf meinem Grund & Boden passiert! Diese Zwangsmitgliedschaften sind barocker Unsinn....was halten die EFH Besitzer von einer "Zwangsvermietungspflicht" zu vorgegebenem Mietzins an Migranten, im ehemaligen Kinderzimmer?

Das was du schreibst ist einfach nur Müll, wir Leben hier in Deutschland und nicht sonst wo, warum muss man denn immer an Sachen rütteln die Jahrzehnte gut waren.
Das mit dem Grund und Boden stimmt doch auch nur bedingt, Bodensätze z.b. Gehören dem Staat und jeder kann über dein Grundstück laufen warum nicht der Jagdausübungsberechtigter.
Auf dem Grundstück kannst du auch nicht alles Anbau oder Bauen wie du es gern hättest
ich weiß nicht was das ganze soll.
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

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servus

Das was du schreibst ist einfach nur Müll, wir Leben hier in Deutschland und nicht sonst wo, warum muss man denn immer an Sachen rütteln die Jahrzehnte gut waren.
Das mit dem Grund und Boden stimmt doch auch nur bedingt, Bodensätze z.b. Gehören dem Staat und jeder kann über dein Grundstück laufen warum nicht der Jagdausübungsberechtigter.
Auf dem Grundstück kannst du auch nicht alles Anbau oder Bauen wie du es gern hättest
ich weiß nicht was das ganze soll.
ich lasse mal das Vollzitat stehen.. :roll:

Machst Du Dir doch bitte einmal Gedanken darüber, dass der / ein Grundeigentümer sein ihm damit verbrieftes Jagdrecht hat?

Wenn Dir das gelingt... ok:

Bislang wurden Grundeigentümer dazu gezwungen, ihr Jagdrecht wildfremden Menschen überlassen zu müssen, wenn sie a) selber nicht jagen gehen wollen und b) ihr Grundstück für eine eigene Jagd zu klein ist.

Dieser Punkt ist also mittlerweile geklärt. Es ist im Grunde genommen sogar eine Frechheit, dass man sich sein Recht nach dem Urteil des EMGR noch einmal vor Gericht erstreiten muss.

(ich bin kein Grundeigentümer, kann mich aber gut in diese Leute hineinversetzen!)

Der nächste Punkt: selbst als Grundeigentümer mit verbrieftem Jagdrecht hast niemand kein Anrecht darauf, dass einen der Jagdpächter einer Gesamtfläche (Jagdbogen oder Gemeindejagd) als Begehungsscheinnehmer mit auf s e i n e m eigenen Grund und Boden mit jagen lässt.

Wie kommt man also dazu, sich sein eigenes Jagdrecht durch die Hintertüre wegnehmen zu lassen?

Mich wundert es nicht, dass es plötzlich ethische Bedenken so mancher Grundbesitzer gibt und diese geltend gemacht werden.


Noch Fragen offen?

Ich denke, nein...

Es steht nirgendwo geschrieben, dass wir als Nicht-Grundbesitzer automatisch das Recht haben, auf fremden Grundstück unser Hobby aus zu üben!
 
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doghunter

Guest
Das was du schreibst ist einfach nur Müll, wir Leben hier in Deutschland und nicht sonst wo, warum muss man denn immer an Sachen rütteln die Jahrzehnte gut waren.

Auf dem Grundstück kannst du auch nicht alles Anbau oder Bauen wie du es gern hättest
ich weiß nicht was das ganze soll.

Hast du schon ein paar Bier zu viel, oder ist das deine Art zu diskutieren? Mit dieser Art würde ich bei dir auch ethische Bedenken anmelden und dich von meinem Grundstück jagen :twisted:
Den Rest hat gipflzipfla schon bestens erklärt! Mein Land ist mein Eigentum und da möchte ich auch bestimmen können was da passiert! Genau wie ich nur in mein Haus und mein Auto Leute lasse, die ich leiden kann. Und wer behauptet, dass dieses schon immer gut war? Du..oder der Grundeigentümer?

Das mit dem Grund und Boden stimmt doch auch nur bedingt, Bodensätze z.b. Gehören dem Staat
Auch hier irrst du, falls du Bodenschätze meinst (Bodensätze kenne ich nur in der Flasche :biggrin:) ...Grundeigene Bodenschätze gehören zu dem Grundstück, auf dem sie sich befinden. Sie stehen im Eigentum des Grundeigentümers...siehe Bundesberggesetz

und jeder kann über dein Grundstück laufen warum nicht der Jagdausübungsberechtigter.
Kann er nicht...meine Koppeln sind abgesperrt und dort ha niemand etwas zu suchen, genauso wenig wie in deiner Wohnung! Und ich möchte schon entscheiden, wer auf meinem Grund und Boden schießt und jagd! Ganz simpel
 
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27 Sep 2006
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27.241
Moin!

Es wäre vielleicht hilfreich, wenn sich die Leute, die sich echauffieren, den §6a (1) BJG mal durchlesen würden. :roll: Der enthält nämlich den Rahmen für die Abwägung zwischen den Ansprüchen des Grundeigentümers und den Belangen der Allgemeinheit, auch der Jagd an sich. Das könnte vielleicht einige Nerven beruhigen ...

Viele Grüße

Joe
 
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Gelöschtes Mitglied 7846

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servus

Moin!

Es wäre vielleicht hilfreich, wenn sich die Leute, die sich echauffieren, den §6a (1) BJG mal durchlesen würden. :roll: Der enthält nämlich den Rahmen für die Abwägung zwischen den Ansprüchen des Grundeigentümers und den Belangen der Allgemeinheit, auch der Jagd an sich. Das könnte vielleicht einige Nerven beruhigen ...

Viele Grüße

Joe

und dann?

Auf einem befriedetem Grundstück wird, wenn es aus ethischen Gründen befriedet wurde, auch weiterhin kein sich wie ein Halbgott in Grün Aufführender jagen gehen, sondern Vater Staat wird, wenns zwingend nötig ist, nötige Maßnahmen ergreifen.

Aber davon einmal ab... ich zitiere aus dem Eingangstopic:

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.„Die Kammer hat die Voraussetzung erfüllt gesehen, dass die Klägerin glaubhaft gemacht hat, dass sie die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt“, begründet Gerichtssprecherin Dr. Gunhild Becker das Urteil.

Genau das hatte die Kreisverwaltung angezweifelt. Vielmehr gehe es um eine Auseinandersetzung mit der örtlichen Jägerschaft.

Dieser Konflikt – unter anderem soll der Briefkasten der fünfköpfigen Familie demoliert worden sein – spielte für die Richter jedoch keine Rolle.
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...."

Teilzitat Ende

Öffentliches Auftreten der Jäger, Umgang mit Verpächtern usw., usf. ;-)


Unter Umständen geht es ja in die nächste Instanz.
 

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