Fallenjagd

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Hallo,

folgende angenommene Situation: In einem Revier gibt es einen Pächter mit viel Erfahrung und Zeit, jedoch ohne Berechtigung zur Fallenjagd (war vor über 30Jahren kein Bestandteil in seinem Kurs). Weiterhin gibt es 3 Begehungsscheininhaber, von denen zwei Jungjäger sind, die die Berechtigung zur Fallenjagd haben.

Wenn ein berechtigter Jungjäger mit Erlaubnis und Wissen des Pächters Fallen auf Raubwild stellt (und natürlich 1x täglich kontrolliert), darf rechtlich auch der Pächter ohne Fallenlehrgang die Falle kontrollieren und gefangenes Wild entnehmen/abfangen (im eigenen Revier)? Oder müsste der Pächter seinen Jungjäger rufen, wenn er zufällig ein zweites Mal am Tag die Falle kontrolliert?



Danke
 
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Hallo,

folgende angenommene Situation: In einem Revier gibt es einen Pächter mit viel Erfahrung und Zeit, Sehr gut, Nachfrage bei der Kreisgruppe, wann der Lehrgang den Fallenschein macht, Anmelden 11/2 lehrreiche Tage verbringen, Schein bekommen und gut!jedoch ohne Berechtigung zur Fallenjagd (war vor über 30Jahren kein Bestandteil in seinem Kurs). Weiterhin gibt es 3 Begehungsscheininhaber, von denen zwei Jungjäger sind, die die Berechtigung zur Fallenjagd haben.

Wenn ein berechtigter Jungjäger mit Erlaubnis und Wissen des Pächters Fallen auf Raubwild stellt (und natürlich 1x täglich kontrolliert), darf rechtlich auch der Pächter ohne Fallenlehrgang die Falle kontrollieren Ja! und gefangenes Wild entnehmen/abfangen Rate mal... (im eigenen Revier)? Oder müsste der Pächter seinen Jungjäger rufen, wenn er zufällig ein zweites Mal am Tag die Falle kontrolliert?Horrido
a


Danke
1
 
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28 Feb 2016
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Für einen erfahrenen Jäger ist der Lehrgang ein Spaziergang ,....macht Spaß , kostet wenig , soll er doch den Schein machen , dann sind alle auf der Sicheren Seite ,....und dümmer wird man auch nicht davon.,...:roll:....Grüße und WMH , Olli
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Der Fallenlehrgang ist recht einfach zu bestehen, wer eine Schlagfalle sicher scharf stellen kann hat bestanden!
Aber trotzdem sind die zusätzlichen Infos ganz nützlich!
Also machen evtl auch über eine Jagdschule möglich..........
 
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Wir hatten damals einen 70 jährigen, der sein Leben lang Fallen gestellt hatte.

Auch die Ausbilder haben ne Menge von ihm gelernt....:roll:


Remy
 
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3 Nov 2016
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So ähnlich ging es meinem Vater mit der Trichinenprobe.
Nach über 50 Jahren Jagd hat die EU-Kommission bezweifelt dass er dazu in der Lage sein würde weil er ja nicht nachweisen könne, dass man ihm dieses als 18 Jährigem Jungjäger in der DDR auch beigebracht hat.
Was hat der mit mir rumgetoddert.
Ich hab uns dann einfach beide zusammen zur vom Landkreis organisierten Nachschulung zur
,,Kundigen Person'' angemeldet.
Hat uns einen Samstag Vormittag und ein paar Euros gekostet und Frühstück gab's da auch noch.
Nun hat er seinen Nachweis - Fall erledigt.
 
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Also hier in der Gegend sind "Trichinenprobeentnahme" und "kundige Person" zweierlei Paar Schuhe. Es sind daher auch zwei verschiedene Veranstaltungen.
Ist das bei euch anders?
 
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Es gibt auch die geschulte Person.
Die darf eine Trichinenprobe entnehmen, aaaber... nur unter Aufsicht einer kundigen Person.
Auch die Beurteilung des erlegten Stückes auf gesundheitliche Merkmale (muss man ankreuzen auf dem Wildursprungsschein) darf nur eine kundige Person machen.

Mein Wildhändler rief mich vor ein paar Jahren mal ganz überraschend abends an, weil der Wildverarbeitungsbetrieb, für welchen er das Wild aufkauft, nun plötzlich festgestellt hatte, dass sie keinen schriftlichen Nachweis dafür hatten, dass ich eine kundige Person sei und man folglich dieses von mir erlegte und bei ihm angelieferte Wild ohne diesen Nachweis nicht mehr verwerten könne.

Ich hielt das erst für einen schlechten Witz.
Ich war gerade auf Dienstreise. Habe dann zu Hause bei meiner Frau angerufen, die hat dann das besagte Zertifikat gescannt und per Fax zugeschickt. Damit waren die dann zufrieden.
 

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