Hallo,
folgende angenommene Situation: In einem Revier gibt es einen Pächter mit viel Erfahrung und Zeit, jedoch ohne Berechtigung zur Fallenjagd (war vor über 30Jahren kein Bestandteil in seinem Kurs). Weiterhin gibt es 3 Begehungsscheininhaber, von denen zwei Jungjäger sind, die die Berechtigung zur Fallenjagd haben.
Wenn ein berechtigter Jungjäger mit Erlaubnis und Wissen des Pächters Fallen auf Raubwild stellt (und natürlich 1x täglich kontrolliert), darf rechtlich auch der Pächter ohne Fallenlehrgang die Falle kontrollieren und gefangenes Wild entnehmen/abfangen (im eigenen Revier)? Oder müsste der Pächter seinen Jungjäger rufen, wenn er zufällig ein zweites Mal am Tag die Falle kontrolliert?
Danke
folgende angenommene Situation: In einem Revier gibt es einen Pächter mit viel Erfahrung und Zeit, jedoch ohne Berechtigung zur Fallenjagd (war vor über 30Jahren kein Bestandteil in seinem Kurs). Weiterhin gibt es 3 Begehungsscheininhaber, von denen zwei Jungjäger sind, die die Berechtigung zur Fallenjagd haben.
Wenn ein berechtigter Jungjäger mit Erlaubnis und Wissen des Pächters Fallen auf Raubwild stellt (und natürlich 1x täglich kontrolliert), darf rechtlich auch der Pächter ohne Fallenlehrgang die Falle kontrollieren und gefangenes Wild entnehmen/abfangen (im eigenen Revier)? Oder müsste der Pächter seinen Jungjäger rufen, wenn er zufällig ein zweites Mal am Tag die Falle kontrolliert?
Danke
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