Rückruf Walther ccp

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anonym

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PRODUKT-RÜCKRUF WALTHER CCP KALIBER 9 MM LUGER
Die Carl Walther Sportwaffen GmbH bittet alle Besitzer einer Walther CCP-Pistole um Beachtung: Über Kundenreklamationen und anschließende Qualitätsprüfungen hat das Unternehmen herausgefunden, dass bei Pistolen des Modells WALTHER CCP unter bestimmten Umständen ein Unfallrisiko bestehen kann. Es kann sich unbeabsichtigt ein Schuss lösen, wenn die geladene Waffe herunterfällt und in einer bestimmten Position aufschlägt (und zwar unabhängig davon, ob die manuelle Sicherung betätigt wurde oder nicht). In einem solchen Fall kann es – abhängig von den Umständen des Einzelfalls – zu Verletzungen von Personen kommen. Das Unternehmen hat sich daher entschlossen, einen freiwilligen Produktrückruf durchzuführen.


Betroffen sind folgende Nummernbereiche:

WA111844 bis WA111940
WK001205 bis WK014663
WK022834 bis WK045920
WK050921 bis WK068221
 
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Ich komme auch aus dem Lachen nicht mehr heraus. Fällt so was nicht bei der Erprobung auf?
 
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Komisch Oberland Arms führt die Walther Pistolen im Sortiment neu ....und dann son Kracher!
Die verkaufen eigentlich nur Qualität!
 
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Das Unternehmen hat sich daher entschlossen, einen freiwilligen Produktrückruf durchzuführen.

:lol: Wirklich freiwillig? Produkthaftung nicht bekannt?

dann hier:

Wann kann, wann muss ein Rückruf erfolgen?


"Die Pflicht zum Rückruf besteht unzweideutig, wenn die Marktüberwachung das behördlich anordnet. Das kommt vor, wenn ein Produkt gravierende Sicherheitsmängel aufweist. Eine Firma muss aber auch von sich aus handeln, wenn ihre Untätigkeit ein Risiko darstellen würde.

Weiß etwa ein Geschäftsführer, dass sein Produkt auf dem Markt ein Sicherheitsrisiko birgt, er unternimmt aber nichts und es passiert was – dann kann das strafrechtliche Folgen für ihn haben.

Schlimmstenfalls geht es um vorsätzliche Körperverletzung oder Tötung durch Unterlassen."


Quelle: Thomas Klindt, Rechtsanwalt in der Wirtschaftskanzlei Noerr LLP in München.
 
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Die Formulierung Das Unternehmen hat sich daher entschlossen, einen freiwilligen Produktrückruf durchzuführen. tönt doch viel "gepflegter", als etwa von einer gesetzlichen Verpflichtung zu schreiben :)
 
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Klar, Hansel aus dem Marketing, der meint, die Menschen wären blöd.

Da würde ich nicht freiwillig schreiben, sondern irgendwas von hoher Verantwortung etc, das kommt besser und wird geglaubt.
 
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Mein Weibchen hatte sich eine CCP gekauft. Klein, leicht und sehr geringer Rückstoß. Perfekte "Damenpistole"...

Auch sie war betroffen. Waffe kam jetzt sogar mit zwei weiteren Magazinen zurück...
 
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Klar, Hansel aus dem Marketing, der meint, die Menschen wären blöd.

Da würde ich nicht freiwillig schreiben, sondern irgendwas von hoher Verantwortung etc, das kommt besser und wird geglaubt.

Berücksichtigt doch bei einer solchen Aktion auch, dass denen die Versicherung sicherlich Schwierigkeiten macht, wenn die nicht gewisse Formulierung einhalten.

Erinnert euch doch mal daran was gesagt wird im falle eines Autounfall? "Nie etwas zugeben, sonst wird ein Strick draus".

Nach aussen wird dann im Fall Walther schön blumig geschrieben. Und? Der Fehler wird korrigiert und es gibt noch ein Magazin dazu.
 
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Berücksichtigt doch bei einer solchen Aktion auch, dass denen die Versicherung sicherlich Schwierigkeiten macht, wenn die nicht gewisse Formulierung einhalten.

Erinnert euch doch mal daran was gesagt wird im falle eines Autounfall? "Nie etwas zugeben, sonst wird ein Strick draus".

Nach aussen wird dann im Fall Walther schön blumig geschrieben. Und? Der Fehler wird korrigiert und es gibt noch ein Magazin dazu.


Na, mit der gewählten Formulierung ist man - wenn was passiert - versicherungstechnisch ganz sicher "im Rennen".

Sie gehen ja mit der Bereinigung des Fehlers vernünftig um. Trotzdem ist es nicht ganz so lapidar, wie Du schreibst. Hätte auch anders kommen können. Darf bei einer Waffe eigentlich nicht passieren, oder? Ist ja schließlich nicht rocket science!
 
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Ich stelle mir gerade das Problem vor, alle Käufer des entsprechenden Modelles zu erreichen. Bei Fahrzeugen geht das ja über das Kraftfahrtbundesamt. Gibt es das bei Waffen auch, z.Bsp. mit Hilfe des Nationalen Waffenregisters?
 
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Na, mit der gewählten Formulierung ist man - wenn was passiert - versicherungstechnisch ganz sicher "im Rennen".

Sie gehen ja mit der Bereinigung des Fehlers vernünftig um. Trotzdem ist es nicht ganz so lapidar, wie Du schreibst. Hätte auch anders kommen können. Darf bei einer Waffe eigentlich nicht passieren, oder? Ist ja schließlich nicht rocket science!


Da hast Du recht Pancho, die meisten Flugzeugabstürze hätten nicht passieren dürfen, etc.

Ich will ja nur eine Lanze für die Unternehmer brechen, dass die auch Zwängen unterliegen. Behörden, Banken, Versicherungen, ... und zuerst dem Kunden und seinen wünschen.

OT - Mich hat mal BMW angeschrieben, dass es in einem unwahrscheinlichen Fall passieren kann, dass sich ein Vorderrad löst und ich tödlich verunglücke. das war so "genial" geschrieben, ich ärgere mich heute noch, dass das Schreiben unter die Räder gekommen ist.
 

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