Marder los werden

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@ Mettbrötchen besorg Dir eine Falle und schalte eine Anzeige, daß Du gegen kleine Scheine Marderschäden an Autos bekämpfst. Fang den Marder und lass ihn 3 Straßen weiter beim Ortsvorsitzenden der Umweltpartei wieder frei ... warte auf den Anruf, sei ein Held, tue Gutes, kassier die Kohle und setzte den Marder drei Straßen weiter ....

Das Geschäftsmodel war mir noch garnicht in den Sinn gekommen :lol:
Aber so könnte sich Falle und die Fallensachkunde refinanzieren :thumbup:
 
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Habe gerade mal gelesen, das Marder gerne mal in Geflügelställe einbrechen, der Nachbar hat einen Taubenschlag...
Immerhin weiß ich jetzt schon mal an welcher Grundstücksecke ne falle sinnvoll wäre :twisted:
 

JMB

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Wenn das Auto auf Privatgrund steht würde ich versuchen den zu fangen. Einwilligung vom Pächter, Genehmigung von der UJB, Kastenfalle und los gehts.
Praktiziert hier in der Gegend ein Jäger sehr erfolgreich....
Wo ist denn "hier in der Gegend"?
Was sagt das dortige LJG?
"Einwilligung vom Pächter" - im Befriedeten Bezirk?
"Genehmigung von der UJB" - was sagt das LJG dazu?

§ 6 BJG "Befriedete Bezirke, Ruhen der Jagd"
Auf Grundflächen, die zu keinem Jagdbezirk gehören, und in befriedeten Bezirken ruht die Jagd. Eine beschränkte Ausübung der Jagd kann gestattet werden.

Die Einzelheiten dazu (Wildarten, Fallenlehrgang nötig, ...) regelt das jew. LJG.
Dazu braucht es dann ggf. weder die Erlaubnis des JAB, noch der UJB.


Pächter gibt es in Innenstadtlage eh nicht...
Jein ...
Je nach LJG zählt auch dieser Bereich zum Jagdbezirk (und zählt damit zur Flächengröße), also gibt es dort genau genommen auch einen Pächter, nur ruht dort die Jagd, es wird keine Pacht dafür gezahlt und auch kein Wildschaden ersetzt.


Ja das Auto steht bei mir in der Garageneinfahrt, also das ginge,
Wie wäre es denn mit Gitterrost(en) auf denen man das Auto abstellt?
Müsste nicht jedes mal hin und her geräumt werden.
Ob man die aufwändig einlässt, auflegt (und ggf. andübelt) ist eine Geschmacks- und Geldfrage.


WaiHei
 
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Das mit der Falle ist nicht die Lösung. Da Du den Marder bereits einmal zu Besuch hattest, kommt egal wo du parkst, ein anderer vorbei. Da die Marder ihr Revier verteidigen, kanns dann gut sein, das der nächste Marder dir den halben Motorraum zerlegt, um das quasi sein Revier zu Verteidigen. Die Ultraschall Dinger sind fürs menschliche Gehör fast gar nicht wahrnehmbar.
Das was @Klaus meint, ist mein Ticken, aber nicht das Piepsen.:biggrin:
Die werden an die Batterie angeklemmt und irgendwo festgeschraubt, sollte bei deinem Auto also kein Problem sein. Wichtig ist auch, den Geruch ausm Motorraum zu bekommen, gibt da spezialschaum.

Ich hatte neben zerfetzten Kabel auch regelmäßig Eier/Eierschalen im Motorraum. Seitdem ich das Gerät habe, ist Ruhe
 
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Sind die Dinger auch nächtlich im Wohngebiet geeignet und die Frage ist wie sieht das mit dem Rückbau aus ==> Leasingfahrzeug...



Selbst bei einem Yorkshire hätte ich bei der Bodenfreiheit vom A5, Bedenken um die Rückengesundheit des Tiers :biggrin:
Der passt da einfach nicht drunter :unbelievable:


Wie ist die Sinnhaftigkeit, mit ner Falle dem Mistvieh herr zu werden?
Oder kommt dann sofort der nächste Marder und besetzt das Teritorium des letzten?

Fangen löst dein Problem nur nachrangig.
Während du die Falle stehen hast, kann sich das Tierchen weiter an deinem Kfz vergnügen, bevor es auf die Idee kommt in die Falle zu krabbeln. Du solltest also bis zum Fangerfolg weiter schützen. Und wie schon dargestellt. Nach dem Marder ist vor dem Marder.
Eigentlich hast du so doppelte Arbeit.

Guillermo
 
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Fangen löst dein Problem nur nachrangig.
Während du die Falle stehen hast, kann sich das Tierchen weiter an deinem Kfz vergnügen, bevor es auf die Idee kommt in die Falle zu krabbeln. Du solltest also bis zum Fangerfolg weiter schützen. Und wie schon dargestellt. Nach dem Marder ist vor dem Marder.
Eigentlich hast du so doppelte Arbeit.

Guillermo

Genau so ist es. Es dauert max 6-8 Wochen bis das Revier durch einen neuen Marder besetzt wird. und dann geht der Spass von Neuem los
 
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[FONT=&quot]Hallo Mettbröttchen,[/FONT][FONT=&quot][/FONT]

[FONT=&quot] [/FONT]

[FONT=&quot]hier die gewünschten Fakten. Der Steinmarder unterliegt dem Jagdrecht. Geregelt ist das im Bundesjagdgesetz (BJG). In NRW hat er Jagdzeit vom 16.10 bis zum 28.02. des Folgejahres. Nachstellen, fangen, töten oder umsiedeln darf ihn nur ein Jäger. Das auch nur, wenn er einen besonderen vom Land NRW geforderten Fangjagdlehrgang abgelegt hat und die von der UJB ausgestellte Fanggenehmigung für den befr. Bezirk hat. Ansonsten ist es Wilderei.[/FONT][FONT=&quot][/FONT]

[FONT=&quot] [/FONT]

[FONT=&quot]Auch dem Kammerjäger sind dort die Hände gebunden. Er darf das Tier nur mit Duftölen verscheuchen und weder fangen noch töten. Er würde sich der Wilderei strafbar machen. Da sich diese Duftöle aber nach kurzer Zeit wieder verflüchtigen, müssen sie regelmäßig in kurzen Abständen erneuert werden. Schneller kann der Kammerjäger kein Geld verdienen. Desweiteren ist chemisch hergestellter, und tausendfach konzentrierter Menschenschweiss nicht unbedingt ein Wohlgeruch, wenn er durch die Lüftung oder Klimaanlage in das Fahrzeuginnere kommt. Auch die anderen Hausmittelchen wie WC – Steine, Eigenurintherapie oder in Säckchen verpackte Hunde- und Katzenhaare wirken nur sehr kurzfristig, da der Marder sich sehr schnell daran gewöhnt.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Den Marder einzufangen und umzusiedeln ist leider auch ein sinnloses Unterfangen. Da der Marder flächendeckend in den Stadtgebieten vorkommt, dauert es maximal 6-8 Wochen bis ein Nachfolger das[/FONT][FONT=&quot] verwaiste Revier neu besiedelt hat. Da sich der neue Marder an den Duftmarkierungen seines Vorgängers orientiert, [/FONT][FONT=&quot]beginnt [/FONT][FONT=&quot]dann der Spaß von neuem.[/FONT]

[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Das eigentliche Problem bei PKW-Schäden liegt darin, das 2 Marder tätig werden. Einer am Wohnort des Geschädigten und einer an einem unbekannten Ort. Einen einzelnen Marder im PKW wird man in der Regel nicht bemerken. Der Marder benutzt den Motorraum im Schnitt für 3 Stunden, als, trockenen und beheizten Schlafplatz. Wenn der Motorblock ausgekühlt ist geht er wieder. Um diese für Ihn schöne Stelle wieder zu finden hinterlässt er eine Duftmarkierung. Diese ist das eigentliche Problem.[/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Der PKW Besitzer fährt nun mit einem markierten Auto durch die Stadt ohne das er es merkt. Damit fährt er in ein anderes Marder-Revier und löst bei dem neuen Revierinhaber Stress und Aggression aus. Durch die Markierung wird dem Marder ein Eindringling in seinem Revier signalisiert. Marder sind mit Ausnahme des Geschlechtsaktes 364 Tage im Jahr absolute Einzelgänger, die Ihr Revier gegen[/FONT][FONT=&quot] eindringende Artgenossen egal welcherlei Geschlecht sehr aggressiv verteidigen.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Da wo der 1. Marder markiert hat, richtet Nr. 2 die Schäden durch kratzen und beißen an, weil er den Eindringling und dessen Spuren vertreiben will. Wenn man Glück hat ist es nur die Motordämmung, wenn es übel läuft gibt es Kurzschlüsse in der Elektrik oder Elektronik. Wenn sogar Brems - und Benzinleitungen (Flammpunkt 21°) beschädigt sind besteht absolute Lebensgefahr.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Im Falle eines Marderschadens am Auto, bitte den Wagen nach der Reparatur am besten noch in der Werkstatt oder an der nächsten Tankstelle einer gründlichen heißen Motorwäsche zu unterziehen. Das Auto muss geruchsmäßig neutralisiert werden. Sonst setzt sich diese verhängnisvolle Spirale sofort wieder von Neuem in Gang.[/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Wenn das Auto olfaktorisch neutralisiert wurde, empfehle ich den Einbau dieser Anlage.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]http://shop.marderabwehr.de/stop-go-marderabwehr/hochspannungsgeraete/07506-STOPGO-6-PLUS-MINUS-HOCHSPANNUNGS---MARDERABWEHRGERAET-M-ULTRASCHALL.html[/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Sie reizt schmerzhaft mit hohem Ultraschalltönen die Ohren des Marders. Mit den 6 verbauten Kontaktplatten, die man in die Lauf- und Kriechwege einbaut, installiert man einen Weidezaun im Motor. Wie ein Kuh - Zaun funktioniert haben wir alle mal als Kinder ausprobiert. Wenn der Weidezaun auslöst wird, gibt es durch Hochleistungs LED's noch einen grellen Lichtblitz, der die Augen des Tieres reizt. Nach dem Einbau der Anlage kommt der Marder noch einmal, erlebt dann die Überraschung seines Lebens, und verschwindet dann dauerhaft. [/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]So eine Anlage kostet etwa 150 €. Wer nicht in der Lage ist, die Anlage nach der Einbauanleitung zu installieren muss noch etwa 1 Zeitstunde Arbeitslohn einer KFZ Werkstatt dazu rechnen. Entwickelt wurde diese Anlage von einem Ingenieur eines großen Automobilkonzerns, der sich damit selbstständig gemacht hat. Das ist derzeit das einzige System was dauerhaft sicheren Schutz bietet.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Ich sehe regelmäßig Marderschäden in der Größenordnung von 2 - 3000,- € an Fahrzeugen. Zusätzlich zum Ärger reißen Sie auch noch ein großes Loch in die Portokasse. Daher noch ein Tipp.[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Die Geschädigten mögen bitte alle mal das "Kleingedruckte" in der Kasko - Versicherung lesen. Dort erfährt man, ob Marderschäden durch die Versicherung abgedeckt sind. Ist das nicht der Fall, dann bitte mit dem Versicherungsmakler eine so genannte " kostenlose schriftliche Zusatzvereinbarung auf dem Kulanzwege" abschließen. Wenn man bei einem Schaden von rd. 2500,-€, dann mit nur 150,-€ Selbstbeteiligung aus der Angelegenheit herauskommt, oder ob man die volle Summe zu zahlen hat, - das ist schon ein gewaltiger Unterschied. [/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Marder[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT][FONT=&quot]https://www.youtube.com/watch?v=8yJu64enJik[/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]Einbauanleitung[/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
[FONT=&quot]https://www.youtube.com/watch?v=XBX6kxzPgQg[/FONT][FONT=&quot][/FONT]
[FONT=&quot] [/FONT]
 

JMB

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Der Steinmarder unterliegt dem Jagdrecht. Geregelt ist das im Bundesjagdgesetz (BJG). In NRW hat er Jagdzeit vom 16.10 bis zum 28.02. des Folgejahres. Nachstellen, fangen, töten oder umsiedeln darf ihn nur ein Jäger. Das auch nur, wenn er einen besonderen vom Land NRW geforderten Fangjagdlehrgang abgelegt hat und die von der UJB ausgestellte Fanggenehmigung für den befr. Bezirk hat. Ansonsten ist es Wilderei.
...
Auch dem Kammerjäger sind dort die Hände gebunden. Er darf das Tier nur mit Duftölen verscheuchen und weder fangen noch töten. Er würde sich der Wilderei strafbar machen.
Was genau war noch mal Wilderei?
Wer ist Inhaber des Jagdrechts?
Wer ist Inhaber des Jagdausübungsrechts im Befriedeten Bezirk?

Und jetzt erkläre bitte noch mal wer da, wann genau Wilderei begehen würde!


WaiHei
 
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auch ich hatte bis letzte Woche öfter einen Marder ubter der Motorhaube.

Mal hat er mir ein Kottelett hinter den Batteriekasten geklemmt, mal einen abgenagten Wirbel hinter die Motorraumdämmung geschoben.

Zerstört hat er nichts, aber der Gestank war natürlich nervig.
Mein Hund hat mir dann gezeigt wo ich suchen soll.

Ein Kammerjäger hat mir dann ein Spray gegeben, welches er auch immer benutzt.

Ich habe den Motorraum an sechs stellen eingesprüht, und Ruhe is.

Kann Natürlich Zufall sein, aber meine Nachbarin hat mein Spray auf ihren Dachboden angewendet und der Bursche ist fort.
 
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Was genau war noch mal Wilderei?

Unbefugte Jagdausübung. Dazu zählt auch das nachtsellen, aufsuchen fangen und töten vom Wild.

Wer ist Inhaber des Jagdrechts?

Der Grundstückseigner

Wer ist Inhaber des Jagdausübungsrechts im Befriedeten Bezirk?

Ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt.

Und jetzt erkläre bitte noch mal wer da, wann genau Wilderei begehen würde!

Der Grundstückeigentümer ohne Jagd- und Fangjagdschein und Fallenhandy, der eine Falle kleiner als 30x30x200cm ohne behördliche Genehmigung benutzt. Zumindest in NRW.


WaiHei

hier laufen die Reviergrenzen mitten durch die Wohngebiete (Z.B. Bahnlinien, Fluss- oder Bachläufe etc.) die allerdings zu bef. Bezirken ernannt sind. Als Bewohner muss du deine Sachkunde nachweisen. Jagdschein, Fallenlehrgang und Alarmhandy an der mindestens 2m langen Kastenfalle plus Ortstermin mit dem UJB Onkel sind Pflicht. Und diese Sachkundenachweise und Ausrüstung haben die wenigsten Bewohner. Sonst ist nichts mit der kostenpflichtigen Ausnamegenehmigung.

Hast du jetzt noch ein paar Erbsen zu zählen oder Korinthen zu kac.....
 
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Bin zwar nicht der Luhejäger aber "Normfest Wild Guard" kann ich dir empfehlen. Muss man aber monatlich nachlegen. Soll ich dir im Rahmen der Nachbarschaftshilfe mal ein Pröbchen Richtung Schwebebahntown schicken?? Schick mal die Lieferanschrift per PN.
 

JMB

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Hast du jetzt noch ein paar Erbsen zu zählen oder Korinthen zu kac.....
Falls DU es noch nicht bemerkt haben solltest:
Juristerei IST Erbsenzählerei!


Der Grundstückeigentümer ohne Jagd- und Fangjagdschein und Fallenhandy, der eine Falle kleiner als 30x30x200cm ohne behördliche Genehmigung benutzt. Zumindest in NRW.
Dann kannst Du doch bestimmt auch sagen wie durch ein LANDESjagdgesetz das Strafgesetzbuch geändert werden kann?!
Wo genau bitte steht das?

Es mag ja sein, dass das Fallenstellen im Befriedeten Bezirk so geregelt ist, wie Du das beschrieben hast.
Deswegen ist ein Verstoß dagegen noch lange keine Wilderei!


WaiHei
 

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