Dienstvertrag mit Jagdgenossenschaft

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Hallo zusammen,

ich habe mal ein paar Rechtliche Fragen zur folgenden Situation:

Ich bin "Angestellter Jäger" bei einer Jagdgenossenschaft in Bayern, mit Dienstvertrag, dieser beruft sich auf das gesamte Revier (ca. 800ha) das der Jagdgenossenschaft unterliegt. Dieses Revier ist in 4 Pirschbezirke (ca. 200ha) aufgeteilt und für diese Bezirke gibt es "unentgeldliche Jagderlaubnisscheine" für ein Jahr. Es wird aber ein Beitrag für den Rehwildabschuss verlangt, steht halt nirgends, nur bei mir im Vertrag "das erlegte Wild ist vorzuzeigen, zu wiegen und zum marktüblichen Preis zu erstatten", in meinen Augen wenn ein Begeher nicht zahlt bin ich der Dumme.
Wenn Geld verlangt wird, ist es doch ein endgeldlicher Schein und dann sind doch die gesetzlichen Grenzen einzuhalten?
Oder wie seht ihr das?
Komm ich aus so einem Dienstvertrag raus?
Habt ihr Erfahrungen?

Vielen Dank schon mal.

Gruß Christian
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Wie beendet man einen Vertrag?
Richtig man kündigt ihn schriftlich zum nächst möglichen Zeitpunkt!
 
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Warum hast du den Vertrag denn so Unterschrieben, da gibt es doch bestimmt auch einen Absatz mit der Kündigung, Durchlesen und dann Kündigen und zwar in der Schriftform.
Bist du Jäger und Geschäftsfähig dann weist du doch welche Gesetzlichen vorgaben bezüglich des endgeldlichen
Jagderlaubnisschein es gibt bzw. wie man einen Vertrag auflöst.
 
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Tja, das warum....?
Auf jeden Fall weis ich ich das und wie ich den Vertrag kündigen kann, auch über entgeltliche jagderlaubnisscheine weis ich Bescheid, nur ich möchte wissen ob ich außerordentlich raus komme, und ob die unentgeltlichen Erlaubnisscheine rechtens sind, da ja "was verlangt wird"
Nicht das ich am A.... bin, wenn was nicht passt.
 
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Hallo zusammen,

ich habe mal ein paar Rechtliche Fragen zur folgenden Situation:

Ich bin "Angestellter Jäger" bei einer Jagdgenossenschaft in Bayern, mit Dienstvertrag,Hallo Christian, Du hast einen Arbeitsvertrag mit der JG geschlossen? dieser beruft sich auf das gesamte Revier (ca. 800ha) das der Jagdgenossenschaft unterliegt. Dieses Revier ist in 4 Pirschbezirke (ca. 200ha) aufgeteilt und für diese Bezirke gibt es "unentgeldliche Jagderlaubnisscheine" für ein Jahr. Es wird aber ein Beitrag für den Rehwildabschuss verlangt,Nein, es wird von den Erlegern verlangt, dass Sie ihr erlegtes Wild zu einem Preis X übernehmen ( kaufen ), das ist ein Unterschied. steht halt nirgends, nur bei mir im Vertrag "das erlegte Wild ist vorzuzeigen, zu wiegen und zum marktüblichen Preis zu erstatten", in meinen Augen wenn ein Begeher nicht zahlt bin ich der Dumme. Der Erleger bringt das Stück zu Dir, Du wiegst es in seinem Beisein, kassierst den Wert des Stückes in bar und rechnest mit der JG ab.
Wenn Geld verlangt wird, ist es doch ein endgeldlicher Schein und dann sind doch die gesetzlichen Grenzen einzuhalten?
Oder wie seht ihr das?
Komm ich aus so einem Dienstvertrag raus? Wenn es ein Arbeitsvertrag ist, müssen die gesetzlichen Kündigungsfristen eingehalten werden.

Horrido

Habt ihr Erfahrungen?

Vielen Dank schon mal.

Gruß Christian



1
 

JMB

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So wie ich das verstehe muss doch lediglich das Wildbret des erlegten Wildes zum marktüblichen Preis erworben werden.
Das hat m. E. wenig mit einem entgeldlichen JES zu tun.
Oder zahlen die anderen einen Betrag X für den JES und müssen zusätzlich das Wildbret übernehmen?


in meinen Augen wenn ein Begeher nicht zahlt bin ich der Dumme.
Das sehe ich anders.
Die JG hat einen Anspruch gegen den Erleger/Käufer des Wildes, nicht gegen Dich, wenn der nicht zahlt.

Wenn einer "auf einen Fuchs vorbei geschossen" hat und das Reh im Kofferraum verschwinden lässt, kann man Dir nur dann einen Vorwurf machen, wenn Du das weißt oder "grob fahrlässig" nicht bemerkst (was man Dir aber auch erst mal nachweisen müsste).

Wirst Du als Berufsjäger bezahlt, "irgendwie" oder ist Deine Jagdausübung die Bezahlung?


WaiHei
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Hi, schon klar, evtl. Gehts früher?

Wäre ggf möglich wen es dafür wichtige Gründe gibt!
Wen es so ist wie JMB das annimmt (ich habe es genau so verstanden wie Er)
hat Er recht mit dem was Er schreibt!
Ich hätte das genau so geschrieben hatte vorhin aber nicht die Zeit für eine ausführliche Antwort.
Am Arxch wärst du lediglich dann wen du Geld für das Wild angenommen hast und es für dich behältst!
Außer in deinem Vertrag steht dazu was anderes wie z.B. du bist dafür verantwortlich das die anderen Erleger ihr Wild bezahlen!
Ansonsten musst du lediglich melden das XY nicht bezahlt und fragen wie weiter zu verfahren ist..........
 
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Hallo zusammen,

ich habe mal ein paar Rechtliche Fragen zur folgenden Situation:

Ich bin "Angestellter Jäger" bei einer Jagdgenossenschaft in Bayern, mit Dienstvertrag,
Vielen Dank schon mal.

Gruß Christian


Ich würde erstmal Prüfen ( lassen) ob hier nicht der Tatbestand der Hinterziehung von Sozialversicherungsbeiträgen vorliegt. ( § 266a STGB... und deutlich mehr als 60 Tagessätze !))

Wen es ganz blöd läuft; kann dich das bei Beihlife den Jagdschein kosten.

Um das vernünftig klähren zu lassen solltest du einen Versierten Rechtsanwalt in Arbeitsrecht zu Rate ziehn.


TM
 
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"Angestellt" ist nicht gleichzusetzen mit Jagen gegen Bezahlung, also "Jagdhandwerker". Die Anstellung kann auch zu null Euro erfolgen. Dann sind auch keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.

Bist Du denn mit der Jagd an sich unzufrieden, dass Du den Vertrag vorzeitig beenden willst?
 
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"Angestellt" ist nicht gleichzusetzen mit Jagen gegen Bezahlung, also "Jagdhandwerker". Die Anstellung kann auch zu null Euro erfolgen. Dann sind auch keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten.

Bist Du denn mit der Jagd an sich unzufrieden, dass Du den Vertrag vorzeitig beenden willst?

Quatsch.

Es werden als Erstes mit solchen Konstrukten Pflichtversicherungen der BG unterschlagen.

( der Begriff " Scheinselbstständigkeit" und den Unabhängigen Rechtskreisen " Arbeitsrecht" " Sozialversicherungsrecht" und " Steuerrecht"sind ja wohl geläufig; oder ?
alle sind übrigens eigenständig Strafbewehrt)

Des weiteren gilt es erstmal Grundsätzlich solche Obskuren Verträge; die nichts anderes sind als ein Umgehungstatbestand;auf Rechtsgültigkeit zu prüfen...
wen sie Rechtsgültig sind; wer ist begünstigter ( Unbare Vorteilsnahme !); welche weiteren Vorschriften werden evt mit Anspruch auf Schadesersatz mit tangiert ( z.B welche Hauptbeschäftigung geht der " angestelte Jäger" nach;liegt die Einverständnis des Hauptarbeitgebers für Nebenbeschäftigung vor..
und liegt evt ein Haftpflichtschaden der Organistaion vor der die JG und andere Beteiligte in dieser Sache Empfohlen und Beraten haben ?

Ds Thema ist so Komplex und Vierlshichtig; das werden wir hier und mit den hier Vorliegenden Informationen nicht lösen können...

nur eines sollte dsen Beteiligten klar sein : eine Bewertung auf Rechtsgültig nehmen werder die hier im Forum beteiligten noch die Beteiligten in er Sasche vor; sondern letzendlich Gerichte....

wer das Risiko liebt; bitte.. soll er machen.

Ich jedoch hätte so solchen Drahtseilakten keine Lust.


TM
 
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G

Gelöschtes Mitglied 15851

Guest
Lies noch mal §5, Absatz 3 und §6, Absatz 3 (du nennst hier sogar den Namen der Jagdgemeinschaft!) und entferne schleunigst die angehängte pdf!

Beim schnellen Überfliegen finde ich schon so viele Sachen, die dich potentiell benachteiligen, dass ich einen Anwalt mit deinem Anliegen aufsuchen würde.
 
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Danke für die Info, ich hab ein vergessen auszuschneiden ...... Habs gelöscht, sicher ist sicher ......

Ich werde deinen Rat befolgen....

Gruß
 

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