Wäre interessant zu erfahren, ob der Anbau der Wildpflanzen zu mehr Niederwild geführt hat? Wenn nicht, dann ist der Kram obsolet!
Die Probleme liegen derzeitig noch auf ganz anderem Bereich :
Es fehlen immer noch Praktikererfahrungen bezüglich der Wirtschaftlichkeit und Anbauempfehlungen
Also welche Flächenerträge; welche Gasbildungspotentziale; welche ( erhöhten) Folgekosten durch die Verarbeitung in der Biogasanlage.
Die ersten Anbauempfehlungen mit Aussaat im Zeitigen Frühjahr; Düngung et habe sich derzeit fast alle Überholt : Anbau nach Nutzung von Grünroggen als Stoppelsaat;
Pflanzenschutz gegen Gräser Unvermeidlich; Düngung deutlich; aber sehr deutlich über dem was zuerst Empfohlen wurde !
Genehmigungstechnische Hemmnisse
Viele Biogasanlagen dürfen derzeitig Wildpflanzen überhaupt nicht Verarbeiten !
Hatten die Biogasanlagen ursprünglich eine Genehmigung das sie NAWARO-Stoffe verarbeiten durften; also Nachwachsende Rohstoffe die außer Ernte und Konservierung keinerlei Verarbeitungsschritte haben ( damit sollte Verhindert werden das Abfälle in Biogasanlagen gelangen) wurden bei jegliche Änderungsgenehmigung ( und jede Änderung; und wen nur andere Rühr-werke oder Pumpentechnik eingebaut wurde; oder Zusätzliche Lagerbehälter um die gesetzlich Geforderte Lagerdauer von 6 auf 9 Monate zu erhöhen und damit den Grundwasserschutz zu verbessern ) mussten neue Baugenehmigung beantragt werden ( Zeit und Kosten); jegliche Baugenehmigung setzten alle vorherigen Baurechtlichen Vorgaben auf "0" und manifestierte neu ( Wasserschutz; Leckerkennungsdrainage; verkürzte Zeiträume für Wiederkehrende Sicherheitstechnische Prüfungen; Bauausführungen von Fahrwegen; Befestigungen; Lagekontrolle; Havarieedeiche; Störfallverordnung... ) Neu defeniert.
In diesen Ausgesprochen Bau- und Betriebsgenehmigungen wurden die Massenströme was und Wie viel an Inputstoffen genehmigt sind; immer Enger Definiert.
Wen z.B ein 500 kw Anlage ( 500 KW x 8760 Jahresstunden ) 10.000 To Maissilage bedarf; dann darf sie keine 10 to( Jährlich Grassilage; Grünschnitt oder Wildblumen Verarbeiten... tut sie das; ist das ein Genehmigungsvergehen was zum Widerruf der Garantierten Einspeisevergütung führen kann..
War Früher einfach eine Änderungsanzeige beim Zuständigen Gewerbeaufsichtsamt ausreichend; fordern nun einige Landkreise ( und das ist z.B von LK zu LK unterschiedlich ) komplette neue Baugenehmigung damit jedes mal im Rahmen einer UVP ( Umweltverträglichkeitsprüfung) die Kommunen; Verbände; Organisationen im Rahmen des Verbandsklagerechtes ein Mitspracherecht haben.
So sollen jetzt Biogasanlagen ein " Nährstoffverwertungsmanagementkonzept " für das Substrat vorlegen : d.H als Verarbeitender Betrieb sollen sie eine Komplette Aufstellung aller Lieferanten beibringen Wie viel Fläche die Bewirtschaften; Wie viel Eigentum; Pacht; Nießbrauch... wie viel Vieh sie halten; was sie die letzten 3 Jahre angebaut und Geerntet haben; wie viel Futter sie Zugekauft haben; wie viel Milch; Fleisch; Eier verkauft wurden; wie viel Vieh eingegangen ist; Wie viel Kälber ; Lämmer; Ferkel; Küken oder Fohlen geschlüpft sind oder geboren wurden.. und wie viel Substrat sie mit welchen Inhaltsstoffen an welchen Betrieb abgegeben wurde; welche Sonstigen Wirtschaftsdünger incl. Zwischenfrucht in den Betrieb eingebracht wurde; welche Düngemittel eingekauft wurden. Das dann alles noch mit Belegen; Rechnungen; Lieferscheine nachgewiesen.
Der Biogasbetrieb für andere Betriebe. Also eine Komplette Vermögens- Umsatz- und Einkommensstruktur für jeden seiner Lieferanten.
Das sich viele Lieferanten ( zu Recht ) weigern das zu offenbaren; werden viele Biogasanlagen sich weigern ihre Betreibergenehmigungen für Wildpflanzen durch neue Bau- und Betriebsgenehmigungen die sehr Teuer; sehr Aufwendig; und sehr Zeitaufwendig; bei ungewissen Ergebnis sind; zu erweitern.
Die Neue DÜMVO ( Düngemittelverordnung) begrenzt die Nährstoffmengen aus Wirtschaftsdünger auf 170 kg N/ha - jahr...
Es fehlen aber Beratungsangaben wie viel Bodennährstoffe Wildpflanzen überhaupt aufnehmen. Wen für den Einzelbetrieb dabei Herauskommt das er auf den Widpflanzenflächen weniger Nährstoffe Düngen kann; dann muss er das durch Einschränkungen in seinem gesamten Betrieb kompensieren : er darf auf den anderen Flächen nicht mehr als 170 kg /ha Ausbringen... also wird die Gesamtmenge an Wirtschaftsdünger die er Regel-konform Verwerten kann eingegrenzt : er darf also in der Summe weniger Tiere halten oder nur weniger von seinen Flächen Ernten.
Es fehlen Informationen über die Wirtschaftlichkeit :
Um den Einsatz von Wildpflanzen ( die natürlich eine Aufstockung der Artenanzahl in einem Biotopverbund bedeuten ) Kostendeckend oder überhaupt Ansatzweise Lukrativ gestalten zu können; ist zu Überlegen die politische Forderung nach Wiedereinführung des Landschaftspflegebonuses über das EEG gestellt werden soll.
Dieser hat in Vergangenheit zu viel Verdruss geführt; weil durch eine Lücke in der Gesetzesauslegung auch Energiepflanzenanbau von Mais mit Untersaaten vergütet wurden... und dann dieses Steuerungssegment total gestrichen wurde.
Ein Lösungsvorschlag aus der Versammlung : den Landschaftspflegebonus nur für Material welches Mehrjährig oder Extensiv erzeugt wird... und schon hätten wir auch ein Nutzungsmöglichkeit für
Grünlandflächen... diese dürfen derzeitig nicht umgebrochen werden dürfen. Einzige Nutzung für Grünland derzeitig : Milchkühe. Die Wirtschaftlichkeit der Milchviehhaltung und damit die Nutzung der Grünlandflächen dürften aber bekannt sein.
Wildpflanzenanbau ist derzeitig mit Konventionellen Maisanbau als Energiepflanzen nicht Konkurrenzfähig;
kann aber im Rahmen der Greening-Verpflichtung durchaus Interessant sein : ist die Nutzung dieser Wildpflanzen derzeit die einzige mögliche Nutzungsform von Ökologischen Flächen : alle anderen Nutzungsformen sehen ein Verwertungsverbot vor. ( Blüh-streifen; Ackerrandstreifen..)
Alles in allem eine zwar durchaus Informative; aber aus Praktikersicht schon stark Idiolgesierte Veranstaltung. Ich hoffe das diese Praktikertagungen weiter abgehalten werden und dann Praktikern; die sich mit dem Anbau beschäftigen möchten; auch die benötigten Infos liefern können.
Die Exkursion war schon Beeindruckend :
So sahen wir ein Revier; in dem z.B Miskantusfelder standen ( Mehrjährig)... wen unten ein Fasan hinein lief; flogen oben 2 wegen Platzmangel wieder raus...
Was mit dort Auffiel : Viel Blüh-streifen; aber keiner Parallel zu Wegen.. die Wege waren alle sehr Eng gehalten ( ob da Grenzen eingehalten wurden ?) Alle Blüh- und Randstreifen
von den Wegen weg.
Wenig Hecken und Busch-Säume : Pradatoren haben dort eine schweren Stand. Ich habe keine Krähen und Greifvögel gesehen.
Prädatoren wurden dort sehr stark bejagd; viele Betonrohrfallen. Mein Frage ob dort ein Katzensteuer in der Gemeinde eingeführt wurde; habe ich mir Verkniffen... Katzen habe ich dort jedenfalls auch in den angrenzenden Wohnbebauungen keine gesehen. ( Womit ich bitte keine Aussage über Katzenbesätze treffen will...) Wildäsungsflächen mit Bedacht angelegt : Hoher; Lichter Baumbestand; Miskantus Über jährig; Wildäsungsfläche mit Huderflächen; dann Wirtschaftsfläche Ackernutzung mit Randstreifen.. Sicherlich nur durchzuführen wen der Eigentümer das Sponsort.
Die Wildpflanzenmischungen haben dort mit Sicherheit einen Positiven Effekt. Die Ertragslage der Flächennutzung spielte dort auf den Flächen keine tragende Rolle; die Wertigkeit wurde in diesem Falle aus anderen Nutzungen gezogen.
Alles in allem sehr Informativ.
TM