§ 292 Jagdwilderei

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8 Mai 2017
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Hallo,

bin neu hier im Forum, bin bei der Polizei tätig. Habe meinen Abschnitt gewechselt in dem es auch viel an Wild gibt.
Deshalb wollte ich mich hier mal über den § 292 informieren.
Ob mir ein Jäger den Paragrafen mal etwas genauer erklären könnte, in Strafrecht damals vor etlichen Jahren, wurde dass im Unterrricht nicht behandelt, ehrlich gesagt habe ich das bislang in der City auch nicht gebraucht.


§ 292 Jagdwilderei
(1) Wer unter Verletzung fremden Jagdrechts oder Jagdausübungsrechts
1. dem Wild nachstellt, es fängt, erlegt oder sich oder einem Dritten zueignet oder

2. eine Sache, die dem Jagdrecht unterliegt, sich oder einem Dritten zueignet, beschädigt oder zerstört,

wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat

1. gewerbs- oder gewohnheitsmäßig,
2. zur Nachtzeit, in der Schonzeit, unter Anwendung von Schlingen oder in anderer nicht weidmännischer Weise oder

3. von mehreren mit Schußwaffen ausgerüsteten Beteiligten gemeinschaftlich
begangen wird.



Wenn ich es mir so durchlese, verstehe ich schon das niemand einfach so Jagen darf. Das was ich nicht verstehe habe ich mal "DICK+ROT" markiert.

Würde mich freuen, wenn jemand mich etwas aufklären könnte.

Danke!
 
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Ich Versuchs mal:

1. nachstellen = bereits der Versuch ist strafbar ! das heißt die Tat muss nicht vollzogen sein sondern der Täter stellt zB mit einer Waffe ,Fälle Schlinge dem wild nach
2. Bsp. Aneignung Von Eiern von federwild, Jungtiere, abwurfstangen oder überfahrenes wild !

3. all das wirderspricht den Grundsätzen der deutschen waidgerechtigkeit und gilt deshalb als besonders schwerer Fall
 
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Schau mal ins BJG, vor allem in

§ 1 Inhalt des Jagdrechts

(1) Das Jagdrecht ist die ausschließliche Befugnis, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, (Wild) zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
(2) Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepaßten artenreichen und gesunden Wildbestandes sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen; auf Grund anderer Vorschriften bestehende gleichartige Verpflichtungen bleiben unberührt. Die Hege muß so durchgeführt werden, daß Beeinträchtigungen einer ordnungsgemäßen land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Nutzung, insbesondere Wildschäden, möglichst vermieden werden.
(3) Bei der Ausübung der Jagd sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten.
(4) Die Jagdausübung erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.
(5) Das Recht zur Aneignung von Wild umfaßt auch die ausschließliche Befugnis, krankes oder verendetes Wild, Fallwild und Abwurfstangen sowie die Eier von Federwild sich anzueignen.
(6) Das Jagdrecht unterliegt den Beschränkungen dieses Gesetzes und der in seinem Rahmen ergangenen landesrechtlichen Vorschriften.




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8 Mai 2017
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Welche Tiere genau sind geschützt? Alle Tiere z.b. die im Wald leben?
Wie sieht es z.b. mit Tieren in der City aus? Wenn Füchse sich in der Stadt rum treiben oder einfache wilde Tauben?

Was heißt "weidmännischer Weise"?
 
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Welche Tiere genau sind geschützt? Alle Tiere z.b. die im Wald leben?
Wie sieht es z.b. mit Tieren in der City aus? Wenn Füchse sich in der Stadt rum treiben oder einfache wilde Tauben?

Was heißt "weidmännischer Weise"?

Wild , sind Wildtiere mit Jagd- und Schonzeiten (siehe Landesjagdgesetz), andere Wildtiere sind i.d.R. nicht jagdbar, von niemandem (das ist dann Schädlingsbekämpfung) oder wie beim Wolf "letale Entnahme". Es gibt aber auch jagdbare Tierarten, die damit Wild sind aber streng geschützt sind, (Seeadler etc.)
Wild im Sinne des Jagdgesetzes ist also nur, was da auch drin steht, alles andere sind wildlebende Tiere. Wer diese "jagt" verstößt damit nicht gegen das Jagdgesetz, weil die vom Jagdgesetz nicht erfasst sind, sondern z.B. gegen das Tierschutzgesetz etc.

Jagen darf, wer das dazu notwendige Jagdausübungsrecht hat oder die Erlaubnis dazu von einem Jagdausübungsberechtigten bekommen hat. Diese Rechte sind immer an Grund und Boden gebunden, d.h., dass der zur Jagd Berechtigte das nur in einem bestimmten Gebiet machen darf.

Füchse, Waschbären etc. in der Stadt sind Wild, wilde Stadttauben nicht. Ausnahme die Taubenarten, die Wild sind (siehe Landesjagdgesetz). Theoretisch kann man die da jagen, praktisch aufgrund der Gefahren bei der Jagdausübung in urbanen Gebieten eher nicht. Meistens ist das auch ein befriedeter Bezirk, da gibt's dann wieder Sondergenehmigungen.

Etwas zur Weidgerechtigkeit und weidmännischen Jagen findest du hier. https://de.wikipedia.org/wiki/Waidgerechtigkeit,

Insgesamt ist das alles nicht so ganz unkompliziert, jedenfalls deutlich mehr als wir Dir hier im Forum als Schnellbesohlung beibringen können.
 
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Nachtzeit:
1,5 Stunden nach Sonnenuntergang bis 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang
(BJagdG §19 Absatz 1 Nr. 4)
 
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Wenn Füchse sich in der Stadt rum treiben ?
Ganz extrem vom Bundesland abhängig. Der Niedersachse stellt eine Falle in seinen Garten und erledigt die Sache selbst.
In Berlin hingegen ist selbst eine Lebendfalle schon genehmigungspflichtig. So werden sie den Waschbären nie in den Griff kriegen.
 
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Der Niedersachse stellt eine Falle in seinen Garten und erledigt die Sache selbst.

So ganz einfach ist das auch in Niedersachsen nicht. Es bedarf sowohl der Befähigung zum Fangen von Wild (Fangjagdlehrgang) als auch der Befähigung zum Töten von Tieren.

§ 4 Tierschutzgesetz

Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.
 
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So ganz einfach ist das auch in Niedersachsen nicht. Es bedarf sowohl der Befähigung zum Fangen von Wild (Fangjagdlehrgang) als auch der Befähigung zum Töten von Tieren.

§ 4 Tierschutzgesetz

Ein Wirbeltier töten darf nur, wer die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten hat.

Die Geschichte mit dem Fangjagdlehrgang hört man immer wieder. Zum einen dauert der nicht mal ein knappes Wochenende, zum anderen ist Schädlingsbekämpfung auf dem eigenen Grundstück ist keine Jagd. In welchem Paraghaphen steht das man diesen Lehrgang braucht.

Der §4 Tierschutzgesetz ist nicht 13 Worte lang sondern 3 Abschnitte. Aus Abschnitt 1a geht deutlich hervor das Du diese Sachkunde nur nachweisen mußt wenn Du gewerblich Tiere tötest.
Wenn Du als Privatperson Deine Kaninchen in den Topf bringen willst mußt Du zwar sachkundig sein, dieses aber nicht anhand eines Sachkundenachweises belegen.
Findet sich in Deinem Müll ein ersoffener Waschbär in Falle ist erwiesen das Du keine Sachkunde hattest.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Peng sollte sich besser genauer informieren, da Küstenhase nämlich recht hat!

Was den Kenntnissnachweis angeht muss diese tatsächlich nur beim Gewerblichen töten von Tieren nachgewiesen werden.
Angeler und Jäger weisen diese Kenntnisse nach durch bestehen der Prüfung!
Jeder andere der z.B seine Hofhühner schlachtet muss zwar wissen wie das geht aber nicht nachweisen wie er zu diesen Kenntnissen gekommen ist.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Den nutzlosen Lehrgang durfte ich mir aus beruflichen Gründen auch mal antun......... war zwar Inhalt der Ausbildung aber naja was muss das muss.......

Für Niedersachsen hab ich das ganze jetzt nochmal rausgesucht und stelle den Screenshot ein:

Anhang anzeigen 46667

Sorry ist leider etwas unscharf zumindest auf dem Smartphone!
 
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Was hat das eine mit dem anderem zu tun? Die Ausbildung bei der Polizei ist sehr gut, aber die Ausbildung deckt halt nicht alles ab, wie z.b. den §292
Natürlich könnte ich mir eine Fachlektüre anschaffen, aber ich persönlich kann es besser verstehen, wenn ein Fachmann auf diesem Gebiet es mir erklärt und nicht irgendein Jurist der es nur vom sehen und lesen gelernt hat und nie Beruflich draußen damit zu tun hatte.
Wollte eigentlich Kommentare von jemandem der auch damit zu tun hat, wie z.b. einen Jäger usw.

Aber ich habe mal wieder was dazu gelernt, das ich doch lieber in unserem Forum Copzone bleibe, wo niemand fragt, warum man so eine Frage stellt, da wird einem geholfen ohne nachzufragen warum man in einem Forum nach Hilfe sucht.

Und dazu kann ich nur sagen "Armes Deutschland"

Ich bedanke mich trotzdem bei allen anderen die versucht haben zu helfen.

Und an die "Mecker-Tanten", kommt mal etwas runter und denkt nicht das Polizisten alles wissen müssen, wir sind auch nur Menschen.


@Mod des Forums=Bitte dicht machen, hab genug Informationen.
 
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