Brauchbarkeitsprüfungen, ein Hoch auf den Föderalismus oder wie ist das?

M

Mitglied 21386

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Ihr Lieben,

eine Frage die mich beschäftigt seit ich mich mit dem Thema Brauchbarkeitsprüfungen für meinen Hund beschäftige.

Diese sind ja nun von Bundesland zu Bundesland verschieden, aus welchen Gründen auch immer.

Ich bin ziemlich quer durch Deutschland in der Drückjagdsaison unterwegs. Mindestens Bayern, Meckpom, Thüringen, Hessen Brandenburg und Sachsen

Ich rede von der Brauchbarkeit stöbern und Gehorsam.

Gibt es eine Übersicht zu der Frage in welchen Bundesländern ich meinen Hund versichert einsetzen kann wenn ich meine Brauchbarkeit im Bundesland X gemacht habe?

Denn es gibt ja teilweise Bundesländer die die Brauchbarkeit aus anderen nicht anerkennen. Somit ist mein Hund dann dort ja wohl auch nicht versichert oder sehe ich das falsch ?

Beste Grüße und der Aufmerksamkeit wegen noch ein Bild vom ersten Böckchen mit Argos dieses Jahr.

Anhang anzeigen 46692
 
M

Mitglied 21386

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Sry 2 mal erstellt, eins kann gelöscht werden. :thumbdown:
 
A

anonym

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Die Versucherungsfrage klärst Du mit deiner Versicherung.

Ansonsten sollte man diesen Unsinn der landesspezifischen Brauchbarkeit bekämpfen, wo man ihn trifft.
 
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Die Versucherungsfrage klärst Du mit deiner Versicherung.

Ansonsten sollte man diesen Unsinn der landesspezifischen Brauchbarkeit bekämpfen, wo man ihn trifft.


1. DJV (samt LJVs) und JGHV sind wohl derzeit in Verhandlungen über eine diesbezügliche Harmonisierung (oder zumindest gegenseitige Anerkennung).

2. Problem ist v.a. die Tatsache, dass die BPOs der Länder unterschiedlich "verortet" sind, d.h. in verschiedenen BuLä sind das regelrechte Verordnungen, erlassen durch die Ministerien, andernorts können die LJVs freier agieren.
 
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Die Bundesländer erkennen alle gleichwertige BP-Prüfungen anderer Bundesländer oder Verbands//Vereinsprüfungen des JGHV und der ihm angeschlossenen Vereine an. Bildet man seinen Hund aus und führt ihn dann entsprechend auf einer geeigneten Prüfung, dann kann ich auch fast überall mit ihm jagen. Gerade mit den Verbandsprüfungen VGP, VStP, VSwP oder VFSP kann ich in allen Bundesländern in den entsprechenden Jagdarten mit dem Hund jagen und für mich ein wichtiger Grund eben einen JGHV-Hund zu erwerben und die entsprechende Prüfung anzupeilen.
 
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Die Bundesländer erkennen alle gleichwertige BP-Prüfungen anderer Bundesländer oder Verbands//Vereinsprüfungen des JGHV und der ihm angeschlossenen Vereine an. Bildet man seinen Hund aus und führt ihn dann entsprechend auf einer geeigneten Prüfung, dann kann ich auch fast überall mit ihm jagen. Gerade mit den Verbandsprüfungen VGP, VStP, VSwP oder VFSP kann ich in allen Bundesländern in den entsprechenden Jagdarten mit dem Hund jagen und für mich ein wichtiger Grund eben einen JGHV-Hund zu erwerben und die entsprechende Prüfung anzupeilen.

Leider so pauschal nicht richtig!
 
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Die Bundesländer erkennen alle gleichwertige BP-Prüfungen anderer Bundesländer oder Verbands//Vereinsprüfungen des JGHV und der ihm angeschlossenen Vereine an. Bildet man seinen Hund aus und führt ihn dann entsprechend auf einer geeigneten Prüfung, dann kann ich auch fast überall mit ihm jagen. Gerade mit den Verbandsprüfungen VGP, VStP, VSwP oder VFSP kann ich in allen Bundesländern in den entsprechenden Jagdarten mit dem Hund jagen und für mich ein wichtiger Grund eben einen JGHV-Hund zu erwerben und die entsprechende Prüfung anzupeilen.

Leider so pauschal nicht richtig!

Was ist daran denn jetzt verkehrt?
 
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Gelöschtes Mitglied 9073

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1. DJV (samt LJVs) und JGHV sind wohl derzeit in Verhandlungen über eine diesbezügliche Harmonisierung (oder zumindest gegenseitige Anerkennung).

2. Problem ist v.a. die Tatsache, dass die BPOs der Länder unterschiedlich "verortet" sind, d.h. in verschiedenen BuLä sind das regelrechte Verordnungen, erlassen durch die Ministerien, andernorts können die LJVs freier agieren.


zu 1.
stimmt zumindest nicht für alle Bundesländer, was den Begriff "Harmonisierung" zumindest für Deutschland im Gesamtmaßstab ausschließt.

zu 2.
Zum Glück.

Die Brauchbarkeitsforderung gibt der Gesetzgeber in den Jagdgesetzen vor und keine Vereine.

Die Unsitte die Festellung und den Umfang dieser gesetzlichen Brauchbarkeit einem oder mehreren Vereinen zu übertragen hat jahrzehntelang genug Schaden, Missgunst und Isolation angerichtet. Bei diesem Thema "freier agierende" Vereine braucht kein Mensch.

Jeder hier würde brüllen, wenn der Gesetzgeber die Durchführung der gesetzlichen Jahreshauptuntersuchung für Kfz ausschließlich dem "Technischen ÜberwachungsVEREIN" erlauben würde und so alle Halter zu Zwangskunden dieses Unternehmens machen würde.

P.S.
Um richtig verstanden zu werden:

Wir reden von gesetzlicher Brauchbarkeit als Voraussetzung für den jagdlichen Einsatz eines Hundes. Darüber hinaus können sich die Vereine intern gern noch tausend andere Prüfungen auferlegen, weil das ihre ureigene Vereinsangelegenheit ist, die sie mit ihren Mitgliedern beschließen und durchführen können. Sie können sich auch gern mit dem Gesetzgeber darüber unterhalten, welche ihrer Vereinsprüfungen der Gesetzgeber als gleichwertig einer Brauchbarkeitsprüfung wertet. Aber in dem Moment wo sich Vereine Deutungshoheit und Bestimmung über Nichtvereinsmitglieder anmaßen hört der Spaß für den jagenden Bürger auf. Erst recht für den, der von übler Vereinsmeierei restlos bedient ist und sich nur dem Gesetz verpflichtet fühlt.
 
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anonym

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Aufstehen und aufrecht gehen anstatt diesen Wahn zu befeuern.

Bollenfeld hat ganz hervorragend die da hinter stehende Motivation erklärt.
 
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zu 1.
stimmt zumindest nicht für alle Bundesländer, was den Begriff "Harmonisierung" zumindest für Deutschland im Gesamtmaßstab ausschließt.

zu 2.
Zum Glück.

Eine Brauchbarkeitsforderung gibt der Gesetzgeber vor und keine Vereine. Die Unsitte die Festellung und den Umfang der gesetzlichen Brauchbarkeit einem oder mehreren Vereinen zu übertragen hat jahrzehntelang genug Schaden, Missgunst und Isolation angerichtet. Bei diesem Thema "freier agierende" Vereine braucht kein Mensch.

Jeder hier würde brüllen, würde der Gesetzgeber die Durchführung der gesetzliche Jahreshauptuntersuchung genannt TüV ausschließlich dem "Technischen ÜberwachungsVEREIN" erlauben und so alle Halter zu Zwangskunden dieses Unternehmens machen.

P.S.
Um richtig verstanden zu werden:

Wir reden von gesetzlicher Brauchbarkeit als Voraussetzung für den jagdlichen Einsatz eines Hundes. Darüber hinaus können sich die Vereine intern gern noch tausend andere Prüfungen auferlegen, weil das ihre ureigene Vereinsangelegenheit ist, die sie mit ihren Mitgliedern beschließen und durchführen können. Aber in dem Moment wo sie sich Deutungshoheit und Bestimmung über Nichtvereinsmitglieder anmaßen hört der Spaß für den jagenden Bürger auf. Erst recht für den, der von Vereinsmeierei restlos bedient ist.

Der Gesetzgeber wird die Durchführung der Brauchbarkeitsprüfungen immer an einen Verein, in der Regel Jandesjägerschaft, vergeben, da der Gestzgeber oder auf Kreisebene die Untere Jagdbehörde wohl kaum in der Lage sein wird, die BP selber durchzuführen.
 

z/7

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Aufstehen und aufrecht gehen anstatt diesen Wahn zu befeuern.

Bollenfeld hat ganz hervorragend die da hinter stehende Motivation erklärt.

Das ist kein Geheimnis, daß der BJV aus genau diesem Grund keine Hunde ohne Papiere ausbildet und prüft. Treibt die Leut direkt in die Arme von Ö und F. Und dann wundert man sich. :no:
 
G

Gelöschtes Mitglied 9073

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Gerade mit den Verbandsprüfungen VGP, VStP, VSwP oder VFSP kann ich in allen Bundesländern in den entsprechenden Jagdarten mit dem Hund jagen und für mich ein wichtiger Grund eben einen JGHV-Hund zu erwerben und die entsprechende Prüfung anzupeilen.

Das Erwerben eines JGHV-Hundes scheint mir ein wichtiger Grund dafür zu sein, dass dieser Verein versucht die Hand auf den Gesetzgeber zu legen. Zum Glück platzt er damit in immer mehr Bundesländern ab.

Eine Harmonisierung der Brauchbarkeit ist sehr wünschenswert, aber bitte auf der Ebene der Gesetzgeber und nicht auf der Ebene von Vereinen, die sich jeden Freitag am Stammtisch in die Haare kriegen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 9073

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Der Gesetzgeber wird die Durchführung der Brauchbarkeitsprüfungen immer an einen Verein, in der Regel Jandesjägerschaft, vergeben, da der Gestzgeber oder auf Kreisebene die Untere Jagdbehörde wohl kaum in der Lage sein wird, die BP selber durchzuführen.


Zwischen Durchführung einer Prüfung und Bestimmung der Spielregeln besteht ein gewisser Unterschied.
 
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zu 1.
stimmt zumindest nicht für alle Bundesländer, was den Begriff "Harmonisierung" zumindest für Deutschland im Gesamtmaßstab ausschließt.

zu 2.
Zum Glück.

Die Brauchbarkeitsforderung gibt der Gesetzgeber in den Jagdgesetzen vor und keine Vereine.

Die Unsitte die Festellung und den Umfang dieser gesetzlichen Brauchbarkeit einem oder mehreren Vereinen zu übertragen hat jahrzehntelang genug Schaden, Missgunst und Isolation angerichtet. Bei diesem Thema "freier agierende" Vereine braucht kein Mensch.

Jeder hier würde brüllen, wenn der Gesetzgeber die Durchführung der gesetzlichen Jahreshauptuntersuchung für Kfz ausschließlich dem "Technischen ÜberwachungsVEREIN" erlauben würde und so alle Halter zu Zwangskunden dieses Unternehmens machen würde.

P.S.
Um richtig verstanden zu werden:

Wir reden von gesetzlicher Brauchbarkeit als Voraussetzung für den jagdlichen Einsatz eines Hundes. Darüber hinaus können sich die Vereine intern gern noch tausend andere Prüfungen auferlegen, weil das ihre ureigene Vereinsangelegenheit ist, die sie mit ihren Mitgliedern beschließen und durchführen können. Sie können sich auch gern mit dem Gesetzgeber darüber unterhalten, welche ihrer Vereinsprüfungen der Gesetzgeber als gleichwertig einer Brauchbarkeitsprüfung wertet. Aber in dem Moment wo sich Vereine Deutungshoheit und Bestimmung über Nichtvereinsmitglieder anmaßen hört der Spaß für den jagenden Bürger auf. Erst recht für den, der von übler Vereinsmeierei restlos bedient ist und sich nur dem Gesetz verpflichtet fühlt.



ad 1: falsch! bitte informier Dich richtig - z.B. bei "Deinem" Landeshunde-Mops

ad 2: auch falsch! zunehmend - so z.B. in BaWü, RLP und anderen BuLä - hat der Gesetz- bzw. VO-Geber die Feststellung der Brauchbarkeit als Aufgabe in Gänze "out-gesourct" (nicht nur die reine Durchführung) und auf den oder die "Vereinigung/en der Jägerinnen und Jäger" auf Landesebene übertragen (was übrigens der JGHV regelmäßig nicht ist!).
Sowohl in BaWü als auch in RLP gibt´s daher eine PO der beiden LJVs - die sich übrigens hie wie da hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzung mehr oder weniger deutlich vom JGHV "absetzen". In beiden POs sind darüber hinaus die Möglichkeiten aufgeführt, wie die Brauchbarkeit durch Vorlage anderer Prüfungszeugnisse erreicht werden kann.

Und da diese POs rel. einfach und unbürokratisch durch die jeweiligen Präsidien der LJVs angepasst werden können, fällt es hier wesentlich leichter, Änderungen vorzunehmen...
 

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