Erwerb einer Waffe inkl. Einstecklauf legal?

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Hallo,

da ich in letzter Zeit oft die Gebrauchtwaffenangebote beobachte, hat sich mir eine rechtliche Frage ergeben:

Ist es überhaupt legal eine Waffe (z.B. Drilling) inkl. Einstecklauf zu erwerben?

Natürlich werden hier gleich Aussagen wie "selbstverständlich" usw. auftauchen, aber ist es wirklich so?

Gem. Anlage 2 zu §2 Abs. 2 und 4 WaffG, Punkt 2a. ist der Erwerb und Besitz eines Einstecklaufes erlaubnisfrei, wenn der Lauf für eine in die WBK eingetragene Waffe bestimmt ist.

Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz durch Inhaber einer Waffenbesitzkarte
Einsteckläufe und dazugehörige Verschlüsse (Einstecksysteme) sowie Einsätze, die dazu bestimmt sind, Munition mit kleinerer Abmessung zu verschießen, und die keine Einsteckläufe sind;
für Schusswaffen, die bereits in der Waffenbesitzkarte des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind.

Gemäß der Verwaltungsvorschrift zum WaffG reicht der Jahresjagdschein zum Erwerb von Einsteckläufen nicht aus!:no:

Wie sieht es also aus, wenn ich z.B. einen Drilling mit 16er Schrotläufen und Einstecklauf kaufen will, aber noch keine Waffe mit Kaliber 16 eingetragen habe?




 
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Moin!

Der Erwerb im waffenrechtlichen Sinn ist nicht gleich dem im privat-(schuld-)rechtlichen. ;)

Wenn Du Angst hast, dass da wirklich ein weltfremder SB ein Fass aufmacht, dann lässt Du Dir die Daten schicken, lässt den Drilling in Deine WBK eintragen und nimmst den dann erst zusammen mit dem WL in Empfang.

Viele Grüße

Joe
 
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Kann man noch weiterspinnen.....der Jägersmann verkauft seine einzige eingetragene Waffe in z.B. Kal. 16 für die er einen Einstecklauf besass. Diesen verkauft er aber nicht mit.........
 
A

anonym

Guest
So ähnlich bei mir passiert mit Kurzwaffe:

Glock g22 im Kaliber 40 S W eingetragen, dann wechsellauf 9 mm Para gekauft IGB. Die Waffe mit dem WL schoss gut, nun wollte ich aber wegen der Führigkeit zur Jagd eine g23 oder kleiner.

Nun habe ich die g22 über egun verkauft. Austragen lassen und dem SB mitgeteilt das ich eine andere KW im Kaliber 40 S W möchte, model etc habe ich nicht angegeben.

Nun nach etwas suchen eine g23 gefunden, das der WL Standart länge hat und er natürlich rausragt ist mir für den Stand egal, wollte evtl sogar noch so ein klemmgewicht dranmachen das Sie noch rühiger liegt.

NUR in der zwischen Zeit post vom SB bekommen, an welchen berechtigten ich den WL für die G22 überlassen habe, damit er ihn austragen kann.

Nee sagte ich, will ihn für die neue Waffe benutzen.

DANN kamen mindestens alle drei vier Tage schreiben mit verweisen auf Waffenrecht, BGB (eigentümer des wl aber ich darf ihn nicht besitzen) etc.

Hat dann erst ruhe gegeben, nachdem ich Ihm offiziell den wisch meines büma gab, in dem stand, das bis zur endgültigen Klärung der WL bei Ihm wäre.

JETZT im nachhinein musste noch meine WBK geändert werden mit dem neuen Zusatz

WL 9mm IGB Nummer XXX für laufende nummer 1 wurde geändert in WL für laufende Nummer 6!
 
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Ich hatte mir vor geraumer Zeit einen Drilling mit Einstecklauf, gebraucht von privat, gekauft.

War überhaupt kein Problem, obwohl meine Behörde gern mal ein goldenes Händchen dafür hat, Probleme dort zu machen, wo eigentlich keine sind...

Der Einstecklauf ist auch nirgends registriert. Ich muss ihn halt nur bei Verkauf der Waffe mit abgeben, denn ohne Waffe darf ich ihn ja nicht besitzen.

Eigentlich auch logisch: Der Bedürfnisgrund für den Lauf ist die Waffe.

Behalte ich nur den Lauf, kann ich ihn legal eh nicht mehr nutzen - illegal könnte ich mir ne Knarre draus basteln...

Daher dann auch keine Besitzerlaubnis!

Nicht alles am WaffG ist dumm...
 
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Ich hatte mir vor geraumer Zeit einen Drilling mit Einstecklauf, gebraucht von privat, gekauft.

War überhaupt kein Problem, obwohl meine Behörde gern mal ein goldenes Händchen dafür hat, Probleme dort zu machen, wo eigentlich keine sind...

Der Einstecklauf ist auch nirgends registriert. Ich muss ihn halt nur bei Verkauf der Waffe mit abgeben, denn ohne Waffe darf ich ihn ja nicht besitzen.

Eigentlich auch logisch: Der Bedürfnisgrund für den Lauf ist die Waffe.

Behalte ich nur den Lauf, kann ich ihn legal eh nicht mehr nutzen - illegal könnte ich mir ne Knarre draus basteln...

Daher dann auch keine Besitzerlaubnis!

Nicht alles am WaffG ist dumm...

Mit Abgeben musst du gerade den Einstecklauf nicht zwangsläufig - es gibt gerade mal 3 gebräuchliche Schrotkaliber, in denen Einsteckläufe montiert werden - reicht ja auch, wenn eine andere Waffe in diesem Kaliber vorhanden ist - zb. eine normale Flinte.
 
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Habe meinen ersten Drilling ohne Probleme mit Einstecklauf gekauft.
 
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Und bei meiner (einen) WBK ist das der Fall. Eine Rote mit entsprechendem Sammelgebiet.

Unabhängig von der Farbe ist eine WBK immer nur eine Erlaubnis zum Waffenbesitz.

Ein Bedürfnisgrund ("Begründung" des Bedürfnisses) für den Besitz von Waffen ist:

-die Sammlung oder Forschung, legitimiert durch die glaubhafte Erklärung an die Behörde,

-das Sportschießen, legitimiert durch den anerkannten Verband und seiner Stellungnahme,

-die Jagd, legitimiert durch den gültigen Jagdschein

-der Selbstschutz, legitimiert durch den Waffenschein oder Dienstausweis

-der Handel, legitimiert durch die Waffenhandelslizenz

-das Büchsenmacherhandwerk und die Waffenherstellung, legitimiert durch Berufsqualifikation und Lizenz,

-jeder andere Grund, mit dem Du der Behörde glaubhaft darlegen kannst, das Du unbedingt ne Knarre brauchst...
 
Zuletzt bearbeitet:
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Unabhängig von der Farbe ist eine WBK immer nur eine Erlaubnis zum Waffenbesitz.
Das ist grundsätzlich nicht falsch. Nur solltest Du Dich mit dem Begriff "Waffe" laut der "Anlage 1 Begriffsbestimmung" zum Waffengesetz , hier insbesondere mit dem Punkt 1.2 sowie dem Punkt 3 auseinandersetzen.
Waffensammeln beschränkt sich eben nicht nur auf Dinge, die (in die WBK) eingetragen werden müssen.
 

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