Waffenaufbewahrung vor/nach dem Schiessstandbesuch

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Liebe Waidfreunde,

nach der Jagd darf die Waffe beim Schüsseltreiben entweder im Auto bleiben oder mit in das Schüsseltreib-Lokal genommen werden; natürlich im verschlossenen Behältnis.

Wie steht es eigentlich beim Schießstandbesuch (oder auf dem Weg zum Büchsenmacher...)?
Wir gehen nachher gerne noch was essen und trinken (außerhalb der Schießstätte) also bspw. in ein Restaurant. Ich lasse grundsätzlich Waffen nicht gern im Auto. Daher neige ich dazu, sie im verschlossenen Waffenkoffer mitzunehmen. (nicht schuß- und nicht zugriffsbereit).

Meine Fragen:

1. Ist das zulässig? Darf ich also mit dem Waffenkoffer vom Parkhaus durch die Innenstadt ins Restaurant gehen, dort essen und nachher wieder zurück zum Auto?

2. Muss ich nach dem Schießstandbesuch (oder zurück vom Büchsenmacher mit Waffe) direkt nach Hause fahren, oder kann ich bspw. noch Freunde besuchen, geschäftliche Termine wahrnehmen, wenn ich die Waffe im verschlossenen Koffer mit mir führe?

Waidmannsheil!
 
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Die Waffe darf nur im Zusammenhang mit dem Scheißtraining transportiert werden.
Das mit dem Restaurant oder Kundenbesuch vergesse mal lieber))
 
A

anonym

Guest
Mann lese das Waffengesetz

und die Durchführungsverordnungen.
Dann sehen wir weiter.

Bis dahin lasse die Waffen im Schrank (ausserhalb des berechtigten Führens)
 
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Na, das Schüsseltreiben ist ein traditioneller Bestandteil der Gesellschaftsjagd, daher gibts hierfür (noch) eine Ausnahme. Nach einer Sportveranstaltung oder dem Büchsenmacher ins Restaurant, zur Oma, Kino, etc. is nicht!


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Liebe Waidfreunde,

nach der Jagd darf die Waffe beim Schüsseltreiben entweder im Auto bleiben oder mit in das Schüsseltreib-Lokal genommen werden; natürlich im verschlossenen Behältnis.

Wie steht es eigentlich beim Schießstandbesuch (oder auf dem Weg zum Büchsenmacher...)?
Wir gehen nachher gerne noch was essen und trinken (außerhalb der Schießstätte) also bspw. in ein Restaurant. Ich lasse grundsätzlich Waffen nicht gern im Auto. Daher neige ich dazu, sie im verschlossenen Waffenkoffer mitzunehmen. (nicht schuß- und nicht zugriffsbereit).

Meine Fragen:

1. Ist das zulässig? Darf ich also mit dem Waffenkoffer vom Parkhaus durch die Innenstadt ins Restaurant gehen, dort essen und nachher wieder zurück zum Auto?

2. Muss ich nach dem Schießstandbesuch (oder zurück vom Büchsenmacher mit Waffe) direkt nach Hause fahren, oder kann ich bspw. noch Freunde besuchen, geschäftliche Termine wahrnehmen, wenn ich die Waffe im verschlossenen Koffer mit mir führe?

Waidmannsheil!



Du solltest nicht solche Fragen auf einem öffentlichen Forum stellen !:)

Laut Gesetz gibt es klare Vorschriften wie und wo man Waffen aufbewahren darf. Im Auto ohne Aufsicht sicher nicht , und das mit dem Schüsseltreiben , nachdem wo dieses stattfindet , kommt mir sehr fragwürdig vor.
 
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Na, das Schüsseltreiben ist ein traditioneller Bestandteil der Gesellschaftsjagd, daher gibts hierfür (noch) eine Ausnahme. Nach einer Sportveranstaltung oder dem Büchsenmacher ins Restaurant, zur Oma, Kino, etc. is nicht!


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Bitte nicht pauschalisieren , sicher nicht beim büxxer ums Eck , aber wenn ich ein paar Stunden hin fahre und ein paar Stunden zurück , dann kann ich schon eine vernünftige Mahlzeit zu mir nehmen , gleiches gilt für die Rückfahrt von Phillipsburg .
 
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Ich sehe keinen Grund der dagegen spricht, die Frage in einem öffentlichen Forum zu stellen.
Es geht dabei um das richtige Verhalten - und darüber öffentlich lesbar zu diskutieren kann
doch nicht schaden und zeigt, dass wir Jäger uns intensiv damit auseinandersetzen. Auch
schildere ich keineswegs mein persönliches Vorgehen, sondern stelle nur alternative
Verhaltensweisen zur Diskussion.
 
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Wenn doch hier nicht immer rumschwadroniert würde ohne Basiswissen zu haben, sondern lieber zuerst mal in die Vorschriften geschaut würde:

WaffVwV:

"Bei einem Transport von Waffen und Munition
in einem Fahrzeug reicht es bei kurzfristigem Verlassen
des Fahrzeuges (Einnahme des Mittagessens, Tanken, Schüsseltreiben,
Einkäufe etc.) aus, wenn die Waffen und die Munition
in dem verschlossenen Fahrzeug so aufbewahrt werden,
dass keine unmittelbaren Rückschlüsse auf die Art des Inhaltes
erkennbar sind."
 
A

anonym

Guest
das Thema hatten wir schon oft. Wenn die vorschriftsmäßig, unsichtbar verstaute Waffe aus dem Auto geklaut wurde, wird der vermutlich nicht jagdfreundliche Richter, Dir deine Zuverlässigkeit in der Luft zerreissen - wenn Du Pech hast. Also traut euch, wer nicht wagt der wird nie klüger.
dorn
 
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daher war ja meine Frage auch, ob man die Waffe bspw. ins Restaurant mitnehmen darf, wenn sie in einem verschlossenen Koffer befindlich ist und diese natürlich auch genauso zum Restaurant tragen darf...
 
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Was würdest Du denn machen, wenn Du eine sehr sehr wertvolle ...sagen wir Gitarre hättest.
Würdest Du das auch fragen ?

Beim Schüsseltreiben gilt für mich, wo ich bin, ist auch meine Kanone.

Einmal war da eine wunderbare Gardeobenniesche, die war voll von längeren
Futteralen.

Allein die herrlichen Blicke, wenn 7 Mann mit diesen Taschen ein Lokal beterten.:lol:

Remy
 
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netter Vergleich mit der Gitarre. Nur die darf ich überall mitführen und auch mit ins Restaurant nehmen.
Nach dem Schießstand durch die Innenstadt mit dem Waffenkoffer und dann ins Rest. ist schon rechtlich
was anderes als wenns ne Gitarre ist....
 
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netter Vergleich mit der Gitarre. Nur die darf ich überall mitführen und auch mit ins Restaurant nehmen.
Nach dem Schießstand durch die Innenstadt mit dem Waffenkoffer und dann ins Rest. ist schon rechtlich
was anderes als wenns ne Gitarre ist....

Wenn der Restaurantbesitzer dir die Mitnahme in sein Lokal erlaubt, dann darfst du die auch verpackt (Koffer, Futteral incl. der weiteren gesetzlichen Vorschriften) durch die Fußgängerzone schleppen.
Du kannst aber auch den Waffenkoffer ummodeln in einen Gitarrenkoffer und das führen durch die belebte Innenstadt wird unauffälliger.
 
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