Liebe Waidfreunde,
nach der Jagd darf die Waffe beim Schüsseltreiben entweder im Auto bleiben oder mit in das Schüsseltreib-Lokal genommen werden; natürlich im verschlossenen Behältnis.
Wie steht es eigentlich beim Schießstandbesuch (oder auf dem Weg zum Büchsenmacher...)?
Wir gehen nachher gerne noch was essen und trinken (außerhalb der Schießstätte) also bspw. in ein Restaurant. Ich lasse grundsätzlich Waffen nicht gern im Auto. Daher neige ich dazu, sie im verschlossenen Waffenkoffer mitzunehmen. (nicht schuß- und nicht zugriffsbereit).
Meine Fragen:
1. Ist das zulässig? Darf ich also mit dem Waffenkoffer vom Parkhaus durch die Innenstadt ins Restaurant gehen, dort essen und nachher wieder zurück zum Auto?
2. Muss ich nach dem Schießstandbesuch (oder zurück vom Büchsenmacher mit Waffe) direkt nach Hause fahren, oder kann ich bspw. noch Freunde besuchen, geschäftliche Termine wahrnehmen, wenn ich die Waffe im verschlossenen Koffer mit mir führe?
Waidmannsheil!
nach der Jagd darf die Waffe beim Schüsseltreiben entweder im Auto bleiben oder mit in das Schüsseltreib-Lokal genommen werden; natürlich im verschlossenen Behältnis.
Wie steht es eigentlich beim Schießstandbesuch (oder auf dem Weg zum Büchsenmacher...)?
Wir gehen nachher gerne noch was essen und trinken (außerhalb der Schießstätte) also bspw. in ein Restaurant. Ich lasse grundsätzlich Waffen nicht gern im Auto. Daher neige ich dazu, sie im verschlossenen Waffenkoffer mitzunehmen. (nicht schuß- und nicht zugriffsbereit).
Meine Fragen:
1. Ist das zulässig? Darf ich also mit dem Waffenkoffer vom Parkhaus durch die Innenstadt ins Restaurant gehen, dort essen und nachher wieder zurück zum Auto?
2. Muss ich nach dem Schießstandbesuch (oder zurück vom Büchsenmacher mit Waffe) direkt nach Hause fahren, oder kann ich bspw. noch Freunde besuchen, geschäftliche Termine wahrnehmen, wenn ich die Waffe im verschlossenen Koffer mit mir führe?
Waidmannsheil!