- Registriert
- 2 Feb 2005
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Hallo miteinander,
habe mir hier vor einigen Wochen schon einmal den Frust von der Seele geschrieben: Nachdem einer unserer Ansitzböcke insgesamt drei Mal umgeworfen wurde und wir ihn dann schließlich (fast) bombensicher gemacht hatten, wurde im oberen Teil der Leiter eine Sprosse angesägt. Nicht durch - lediglich so weit, dass sie unter Belastung nachgibt (was sie bei einem Mitjäger auch getan hat). Fast nicht sichtbar mit einer sehr dünnen Säge.
Meine Reaktion darauf:
- Anzeige bei der Polizei (per Email). Über Wochen keinerlei Rückmeldung.
- Mail an die zuständige Staatsanwaltschaft. Nach mehreren Wochen bekam ich nun Post.
Man hat immerhin schon mal ein Aktenzeichen vergeben (Applaus, Applaus...).
Was mich jetzt wirklich aufregt: Der Tatvorwurf lautet auf "Sachbeschädigung".
Dabei ging es offenbar überhaupt und in keinster Weise darum, die Sache zu beschädigen - dann wäre die Sprosse durchgesägt oder der Bock anderweitig beschädigt worden. Hier ging es doch zweifelsfrei darum, dass jemand beim Besteigen zu Schaden kommt.
Frage: Kann ich als Anzeigenerstatter in irgendeiner Weise Einfluss auf das Verfahren nehmen?
WMH
Frank
habe mir hier vor einigen Wochen schon einmal den Frust von der Seele geschrieben: Nachdem einer unserer Ansitzböcke insgesamt drei Mal umgeworfen wurde und wir ihn dann schließlich (fast) bombensicher gemacht hatten, wurde im oberen Teil der Leiter eine Sprosse angesägt. Nicht durch - lediglich so weit, dass sie unter Belastung nachgibt (was sie bei einem Mitjäger auch getan hat). Fast nicht sichtbar mit einer sehr dünnen Säge.
Meine Reaktion darauf:
- Anzeige bei der Polizei (per Email). Über Wochen keinerlei Rückmeldung.
- Mail an die zuständige Staatsanwaltschaft. Nach mehreren Wochen bekam ich nun Post.
Man hat immerhin schon mal ein Aktenzeichen vergeben (Applaus, Applaus...).
Was mich jetzt wirklich aufregt: Der Tatvorwurf lautet auf "Sachbeschädigung".
Dabei ging es offenbar überhaupt und in keinster Weise darum, die Sache zu beschädigen - dann wäre die Sprosse durchgesägt oder der Bock anderweitig beschädigt worden. Hier ging es doch zweifelsfrei darum, dass jemand beim Besteigen zu Schaden kommt.
Frage: Kann ich als Anzeigenerstatter in irgendeiner Weise Einfluss auf das Verfahren nehmen?
WMH
Frank