Frage an anwesende Juristen wg. Ermittlungen der StA

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Hallo miteinander,

habe mir hier vor einigen Wochen schon einmal den Frust von der Seele geschrieben: Nachdem einer unserer Ansitzböcke insgesamt drei Mal umgeworfen wurde und wir ihn dann schließlich (fast) bombensicher gemacht hatten, wurde im oberen Teil der Leiter eine Sprosse angesägt. Nicht durch - lediglich so weit, dass sie unter Belastung nachgibt (was sie bei einem Mitjäger auch getan hat). Fast nicht sichtbar mit einer sehr dünnen Säge.

Meine Reaktion darauf:

- Anzeige bei der Polizei (per Email). Über Wochen keinerlei Rückmeldung.
- Mail an die zuständige Staatsanwaltschaft. Nach mehreren Wochen bekam ich nun Post.

Man hat immerhin schon mal ein Aktenzeichen vergeben (Applaus, Applaus...).

Was mich jetzt wirklich aufregt: Der Tatvorwurf lautet auf "Sachbeschädigung".

Dabei ging es offenbar überhaupt und in keinster Weise darum, die Sache zu beschädigen - dann wäre die Sprosse durchgesägt oder der Bock anderweitig beschädigt worden. Hier ging es doch zweifelsfrei darum, dass jemand beim Besteigen zu Schaden kommt.

Frage: Kann ich als Anzeigenerstatter in irgendeiner Weise Einfluss auf das Verfahren nehmen?

WMH
Frank
 
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Hallo, bin kein Jurist. Unauffällig Wildkamera aufhängen und nach dem Auslesen eine deutliche Unterhaltung ohne Zeugen führen. Alles andere ist vergebene Liebesmüh...

Horrido
 
A

anonym

Guest
Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft einlegen und konkreten Tatbestand anzeigen, hier:
Versuchte gefährliche Körperverletzung. Da billigend in Kauf genommen wurde, dass jemand beim besteigen rücklings herunter fällt und somit des Lebens gefährdend behandelt wird.
Presse einschalten und die Sachverhalte in die breite Öffentlichkeit streuen, mit dem Hinweis, dass sich Polizei und Staatsanwaltschaft nicht drum kümmern.
 
A

anonym

Guest
Man braucht in einem Rechtsstaat, der grundsätzlich jagdfeindlich aufgestellt ist, für diese Sachen einen guten Fachanwalt und das nötige Kleingeld.
Ohne Moos nix los. Normalerweise wäre eine Spurensicherung vor Ort, DNA etc von Nöten. Es ist aber so, und man kann es verstehen, dass die Ordnungsbehörden grad wichtigeres vorhaben, bei rückläufigem Personal.
dorn
 
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Beschwerde bei der Staatsanwaltschaft einlegen und konkreten Tatbestand anzeigen, hier:
Versuchte gefährliche Körperverletzung. Da billigend in Kauf genommen wurde, dass jemand beim besteigen rücklings herunter fällt und somit des Lebens gefährdend behandelt wird.
Presse einschalten und die Sachverhalte in die breite Öffentlichkeit streuen, mit dem Hinweis, dass sich Polizei und Staatsanwaltschaft nicht drum kümmern.

Vergiss es = vergebene Liebesmüh! Ähnliches habe ich in einer anderen Kategorie selbst erlebt.
Aussage eines versierten RA: Wird in 99,x% der Fälle abschlägig beschieden - ausser sie erwischen einen jungen, engagierten da hungrigen Staatsanwalt der sich etwas für seine Karriere verspricht und sich deshalb in die Sache verbeisst. :evil:
 
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Mail an die Polizei war nicht so der Bringer.
Ich hätte das sofort unserem Anwalt übergeben und den dann den Rest machen lassen.
In der Regel lassen sie die Anwälte nicht so einfach wegtreten.
 
A

anonym

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Hey, da versucht einer mich umzubringen. Das ist mir so wichtig, da schreib ich gleich mal ne Mail. Kleiner Tipp: poste das nächstes mal auf die Facebook Seite einer beliebigen Polizeidienststelle. Oder wie wär's mit Twitter?
Aber mal im Ernst: glaubst Du wirklich, irgend ein Polizist nimmt den Vorfall erster als Du selbst? Was sollte also der Quatsch mit der Mail?


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Hey, da versucht einer mich umzubringen. Das ist mir so wichtig, da schreib ich gleich mal ne Mail. Kleiner Tipp: poste das nächstes mal auf die Facebook Seite einer beliebigen Polizeidienststelle. Oder wie wär's mit Twitter?
Aber mal im Ernst: glaubst Du wirklich, irgend ein Polizist nimmt den Vorfall erster als Du selbst? Was sollte also der Quatsch mit der Mail?


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Der "Quatsch mit der Mail" ist über die dafür vorgesehene Webseite der Polizei NRW gelaufen. Dafür ist die da.

Und dass ich sie benutzt habe, hat einen guten Grund: Alternativ wäre für mich auch ein Besuch in der örtlichen Wache möglich gewesen. So einen habe ich - in anderer Sache - schon zwei Mal hinter mir. Mit Beamten, die meine Aussagen per Einfingersuchsystem im Schneckentempo eingaben, mehrmals bis zum Ende des Satzes den Anfang vergessen hatten, drei Mal nach der gleichen Sache fragten und das Wichtigste vergessen hätten, wenn ich nicht nachgehakt hätte. Hat mich jeweils mehr als eine Stunde gekostet.

Sowas muss ich nicht haben.

Bis hierhin verstanden?

Anmerkung: Dieses war ein kostenloser Hinweis, der mit der Sache allerdings ebenso wenig zu tun hatte wie die oben zitierte Bemerkung. Über sachdienliche Beiträge freue ich mich aber weiterhin...
 
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Um beurteilen zu können, ob die StA richtig, oder falsch liegt, müsste man den Text deiner Online-Anzeige kennen. Je nachdem was und wie du da geschrieben hast, fällt die rechtliche Wertung aus.

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Hier labert man wieder um den Bart des Propheten. Die Polizei nebst Staatsanwaltschaft,besonders in NRW,hat doch andere Sorgen,als daß so ein privater Waffenträger mal vom Hochsitz stürzt. Und ob das mit der Cam zum Ablichten der/des Übeltäter nicht nach hinten losgeht,ist auch noch nicht ganz klar.Aber es kommt auch kein Polizist vor den Hochsitz und kontrolliert,ob die Umgebung mit Cams vermint wurde. Daß diese Typen gefaßt werden,glaubt doch niemand ernstlich.Die muß man schon auf dem Präsentierteller liefern. Also......,nur so wird das was.Wir müssen ja auch mit der Terrorgrfahr und Kriminalität leben,wird uns doch täglich offeriert. Man soll sich zu Hause besser schützen. Warum dann nicht auch unser Zuhause im Wald ?!
 
A

anonym

Guest
Den zuständigen Strafverfolgungsbehörden waren keine derartigen Fälle bekannt, vielmehr passe ein solches Verhalten auch gar nicht in das Täterprofil militanter Tierschützer

http://www.zeit.de/1993/23/halali-auf-die-jaeger
http://www.lr-online.de/regionen/el...esaegt-Jaeger-schwer-verletzt;art1059,3779737

Ohne Schaden an der Person wird das nichts und auch dann wird man sich nicht ausreichend gewürdigt erleben.
Den Vorsatz zu Personenschädigung wird man nie vollständig nachweisen können, besonders wenn minderjährige Täter beteiligt sind. Auch wenn es schwerfällt. Die Mikrobe der Dummheit kann mit polizeilichen Mitteln nicht bekämpft werden.

Merke: Vor dem Besteigen von Ansitzeinrichtungen ist auf Klebstoffe, menschliche Kacke auf Sitzen, Sprengfallen und angesägte Bauteile zu achten.
Besonders in Grün Rot regierten Revieren. Es ist viel besser Recht zu haben und nicht zu fallen, als später Recht zu bekommen, nach dem Fall.
dorn
 
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Guest
Weder die Polizei noch die StA hat Zeit / Interesse für so eine "Kleinigkeit".

Aktivisten die Ihre Moral über das Gesetz stellen....
Menschen wissentlich schädigen.......
Sachbeschädigung als Volkssport.....
 
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Guest
servus

Weder die Polizei noch die StA hat Zeit / Intresse für so eine "Kleinigkeit".

Aktivisten die Ihre Moral über das Gesetz stellen....
Menschen wissentlich schädigen.......
Sachbeschädigung als Volkssport.....

billigend den eventuellen Tod, in Sturzfolge, eines Menschen in Kauf nehmen !

Die Liste ließe sich noch erweitern :evil:
 
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13 Feb 2008
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Bei uns wurde vor einigen Jahren immer der selbe Sitz mit Pfeilen zerschossen, neue Bretter und Scheiben dran, kurze Zeit später zerschossen. Hatte die Polizei paar mal da, wie schon so oft kein Interesse. Das letzte mal dann, war ein junger Polizist dabei, der sagte es wie es ist, die Polizei hat weder Lust noch Zeit dafür. Auf meine Frage was ich tun solle, meine er dann leise, lassen Sie sich doch was einfallen ohne das es auf sie zurück fällt. Das habe ich dann auch getan und es ist seit 2 Jahren zu keiner Beschädigung mehr gekommen.
 

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