Bayern: Waffenhandhabung in der mündlichen!

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Guten Tag Gemeinde,

mir wurde von einem Freund der morgen mündliche Jägerprüfung hat zugetragen dass in Bayern nun auch die Waffenhandhabung teilweise bereits in der mündlichen Prüfung abgefragt wird. Eine falsche Antwort zum Einstechen und Abzug lösen führe automatisch zum Nichtbestehen der mündlichen Prüfung. Nun dachte ich immer das sei entkoppelt. Drei Prüflinge seien deshalb heute morgen durchgefallen.

Was sagt die Prüfungsordnung dazu? Gefunden habe ich lediglich

§ 10
Sachgebiete
Die Prüfung umfasst im schriftlichen und mündlichen Teil folgende Sachgebiete:
1. Jagdwaffen, Jagd- und Fanggeräte:
- Lang- und Kurzwaffen, Munition, Ballistik, Optik

- Handhabung, Pflege und Aufbewahrung von Lang- und Kurzwaffen, Umgang mit Munition

Wenn das wirklich so ist ist das einerseits okay, andererseits bereitet man sich auf die Waffenhandhabung ja nicht so gezielt in der mündlichen vor, oder?

Gruß,
Tom
 
M

MeierHans

Guest
Waffenhandhabung muss bei sowohl Prüfungsaspiranten als auch danach sitzen.

Immer und überall.
 
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Ist das so eine "Der Metzger vom Schwager meines Freundes hat gesagt..." Sache?

Bei uns (03 bzw 05/17) war es entkoppelt. Das eine rein technische Fragen, z.B. wie funktioniert denn so ein Stecher, ganz ohne Anfassen, das andere dann Praxis mit "Fummeln". Wirkliche Handhabungsfragen kamen in der mündl. nicht vor.

Sollte aber bei euch im Kurs behandelt worden sein. Oder setzen sich eure Ausbilder nicht in de Prüfungen? Frag mal die.
 
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Schon eine Frechheit, dass so nebensächliche Dinge wie Waffenhandhabung auch in der Mündlichen abgefragt werden oder???

Aber evtl. gibt es ja mal Jagdprüfungen nach Walldorf. Dann kannst das Entstechen ja tanzen.

Robert
 
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Ja dann sollte sich mein Kumpel mal ordentlich darauf vorbereiten. Ich hab ihm das Wochenende etwas beim Abfragen geholfen, und er meinte "Laut Ausbilder kommt die Waffenhandhabung erst in der praktischen Prüfung". Dass Waffenhandhabung sitzen muss ist mir auch klar. Liegt dann wohl an dem Kurs den er besucht hat. Ist ja zum Glück noch Zeit bis morgen :)
 
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Guten Tag Gemeinde,

mir wurde von einem Freund der morgen mündliche Jägerprüfung hat zugetragen dass in Bayern nun auch die Waffenhandhabung teilweise bereits in der mündlichen Prüfung abgefragt wird. Eine falsche Antwort zum Einstechen und Abzug lösen führe automatisch zum Nichtbestehen der mündlichen Prüfung. Nun dachte ich immer das sei entkoppelt. Drei Prüflinge seien deshalb heute morgen durchgefallen.

Was sagt die Prüfungsordnung dazu? Gefunden habe ich lediglich



Wenn das wirklich so ist ist das einerseits okay, andererseits bereitet man sich auf die Waffenhandhabung ja nicht so gezielt in der mündlichen vor, oder?

Gruß,
Tom

Ist für mich absolut nachvollziehbar, dass du wissen willst, welchen Stoff du für den jeweiligen Prüfungsteil vorbereiten musst. Die Prüfungsordnung, die du ja selber zitiert hast, macht aber doch deutliche Vorgaben.
Sprich mal mit deinem Kursleiter.

Guillermo
 
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FG 1:Wildtierkunde sowie FG2: Waffenkunde sind nicht umsonst absolute Schwerpunktfächer, denn sie sind die "Basics" im jagdlichen Alltag.
Gerade auf den sicheren Umgang mit Waffen, wird sowohl bei der Schießprüfung als auch bei der mündl./praktischen verstärkt geachtet und bei der schriftlichen ebenso abgefragt - und das ist auch Gut so ... :cheers:
 

Fex

Moderator
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Meines Wissens ist die Jägerprüfung unterteilt in die theoretische Prüfung, die Schiessprüfung und die mündlich-praktische Prüfung.
Selbige wiederum ist unterteilt in

Fach 1: Tierarten, Wildbiologie, Wildhege und Land- und Waldbau einschließlich Wildschadensverhütung
Fach 2: Waffenrecht, Waffentechnik und Führung von Jagdwaffen (einschließlich Faustfeuerwaffen)
Fach 3: Jagdbetrieb, insbesondere Jagdausübung, Jagdarten, Jagdeinrichtungen, Fanggeräte, Führung und Einsatz von Jagdhunden, tierschutz- und artgerechte Haltung von Jagdhunden, Sicherheitsbestimmungen bei der Jagd
Fach 4: Jagd-, Tierschutz- sowie Naturschutz- und Landschaftspflegerecht, Jagdethik
Fach 5: Wildkrankheiten und Behandlung des erlegten Wildes

In Bawü wird die Waffenhandhabung bei der Schiessprüfung mit geprüft, aber laut PO wäre das auch in Fach 2 möglich.
 
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Wenn man die Waffenhandhabung nicht mündlich erklären kann - wie will man sie dann praktisch (in der praktischen Prüfung) beherrschen ?????
Sorry, aber allein die Frage erzeugt bei mir schon Kopfschütteln.:no:
CD
 
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Ihr habt natürlich recht. Um mich geht es aber trotzdem nicht, ich hab den Schein schon längst :)

Natürlich muss das Wissen um die Waffenhandhabung sitzen. Aber exakt das Gleiche wie in der praktischen Prüfung in 4 Wochen bereits jetzt abzufragen finde ich doch etwas merkwürdig. Bock kommt, sie stechen ein, entstechen. Taube, umschalten, etc das ganze Spiel und dann "Stechen sie wieder ein, oh, falsch, Durchgefallen" kenn ich nur aus der praktischen Prüfung. Deshalb die Frage.

Naja, that's life. Ich hatte selber schon ein taumelndes Geschoss um die Ohren, bin froh wenn ordentlich geprüft wird.

Gruß
Thomas
 
M

MeierHans

Guest
Bei uns damals war die Handhabung die erste Prüfung überhaupt.

Danach kam, direkt im Anschluß, die Schießprüfung, dann die schriftliche und zum Schluß die mündlich-praktische Prüfung, in der die Handhabung auch nochmal geprüft wurde.

Wer bei der Handhabung durchfiel, durfte noch nicht einmal im Anschluß die Schießprüfung absolvieren - was ja auch logisch ist.
Es hieß dann: wir sehen uns am nächsten Prüfungstermin im Herbst.

So gehandhabt in BaWü.
 
M

MeierHans

Guest
...Aber exakt das Gleiche wie in der praktischen Prüfung in 4 Wochen bereits jetzt abzufragen finde ich doch etwas merkwürdig. Bock kommt, sie stechen ein, entstechen. Taube, umschalten, etc das ganze Spiel und dann "Stechen sie wieder ein, oh, falsch, Durchgefallen" kenn ich nur aus der praktischen Prüfung...

Die Handhabungsprüfung sah bei uns anders aus:

- Nehmen sie sich bitte mal eines der dort befindlichen Futterale , packen sie die Waffe aus und erklären sie mal...
- Welche der hier ausliegenden Patronen passt zu der Langwaffe, die sie da haben?
- Was ist das für ein Geschoß?
- Nehmen sie bitte einer der vor Ihnen liegenden Kurzwaffen, laden sie sie mit einem Schuß der neben den Waffen liegenden passenden Munition und geben sie einen Schuß auf die dort in der Schießbahn stehenden Scheibe ab.
- usw.usf. etc.pp.

Es wurde nachgebohrt, nachgefragt und argwöhnisch beäugt.

Das Thema: laden sie bitte die Waffe, besteigen sie den Hochsitz, machen sie die Waffe schußbereit - oh da kommt ein Bock - oh der Bock springt ab - oh da kommt ein Fuchs - was haben sie denn vor, welches Datum haben wir heute? - Steigen sie bitte vom Hochsitz herunter... Solche Spielchen kamen dann in der mündlich-praktischen.
 
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Guten Tag Gemeinde,

mir wurde von einem Freund der morgen mündliche Jägerprüfung hat zugetragen dass in Bayern nun auch die Waffenhandhabung teilweise bereits in der mündlichen Prüfung abgefragt wird. Eine falsche Antwort zum Einstechen und Abzug lösen führe automatisch zum Nichtbestehen der mündlichen Prüfung.
Dass eine einzelne falsche Frage zum Durchfallen führt gibt's an mehreren Stellen der Bayrischen Prüfung. Generell sind alle Antworten, die eine Straftat sind (bei Fragen zum Thema Nachsuche kann man schnell in Wilderei kommen) oder grob gegen die UVV verstoßen (Schuss ohne Kugelfang) absolut tabu.

In meiner mündlichen Prüfung wurde z.B. gefragt, ob ich eine Gams auf dem Bergkamm schießen darf (Foto wurde vorgelegt) oder ob ich eine Patrone 8x57 IRS in eine Waffe mit Kaliber 8x57IR laden darf. Beide habe ich natürlich mit "nein" beantwortet, und ich bin mir sicher, dass bei falschen Antworten ich nicht mehr zur praktischen hätte antreten müssen.
Wenn das wirklich so ist ist das einerseits okay, andererseits bereitet man sich auf die Waffenhandhabung ja nicht so gezielt in der mündlichen vor, oder?
Wurde bei uns im Kurs schon mit vorbereitet. Die Handhabung wird in der mündlichen ja nur ohne Anfassen abgefragt, d.h. der Prüfer zeigt einem eine Waffe und stellt Fragen dazu ("Hat diese Waffe einen Stecher? Welchen? Wie entstechen sie die Waffe?"), gibt sie einem aber nicht in die Hand.

Viele Fragen zur Handhabung würde ich als Prüfer nicht stellen, die wird ja ohnehin noch separat geprüft und es gibt noch genug andere Themen die in den 12 Minuten angeschnitten werden wollen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 3257

Guest
Ihr habt natürlich recht. Um mich geht es aber trotzdem nicht, ich hab den Schein schon längst :)

Natürlich muss das Wissen um die Waffenhandhabung sitzen. Aber exakt das Gleiche wie in der praktischen Prüfung in 4 Wochen bereits jetzt abzufragen finde ich doch etwas merkwürdig.
s

Ich finde es merkwürdig, daß es ein Problem zu sein scheint bereits 4 Wochen vor der Prüfung die Waffenhandhabung zu beherrschen. Leute Leute...

Das ist das A und O. Wenn ich die ganzen Enten nur für die Prüfung lerne und später nur noch weiß, welche ich schießen darf ist es OK. Aber beim Thema Handhabung kann und darf es keine Kompromisse geben. Insbesondere als Jungjäger hat man hier die verdammte Pflicht gegenüber sich und seinen Mitmenschen das Thema im Schlaf zu beherrschen. Schließlich ist man ja auch beim Schießen während des Kurses schon ständig mit scharfen Waffen in Kontakt.
 

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