NRW: rot-grünes Jagdgesetz wird revidiert

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Es sollte rasch mit einem Erlass und gestützt auf das Kölner Urteil den Ämtern eingepeitscht werden die SD wohlwollend durch die Bank zu bewilligen. :cool:

Das geht jetzt nicht gegen dich, sondern gegen die Siebenschläfer in unseren Verbänden: WaffG, Anlage 1, Punkt 1.3, Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer: "[...] Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind."

Damit kann sich jeder Amtsschimmelreiter sein Wohlwollen in den schattigen Teil seiner körperlichen Hoheit stopfen, denn wie Langwaffen für Jäger, und damit gleichgestellte Teile, zu erwerben sind, ist hinlänglich bekannt. Das sich die LJVen und der DJV einen darauf ausfeiern, dass man mit irgendwelchen krückigen Hilfsargumenten von wegen Gesundheitsschutz, Emissionseindämmung, effektiverere Bejagung zu seinem Recht kommt, das macht mich sauer.
 
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Das geht jetzt nicht gegen dich, sondern gegen die Siebenschläfer in unseren Verbänden: WaffG, Anlage 1, Punkt 1.3, Wesentliche Teile von Schusswaffen, Schalldämpfer: "[...] Schalldämpfer stehen, soweit in diesem Gesetz nichts anderes bestimmt ist, den Schusswaffen gleich, für die sie bestimmt sind."

Damit kann sich jeder Amtsschimmelreiter sein Wohlwollen in den schattigen Teil seiner körperlichen Hoheit stopfen, denn wie Langwaffen für Jäger, und damit gleichgestellte Teile, zu erwerben sind, ist hinlänglich bekannt. Das sich die LJVen und der DJV einen darauf ausfeiern, dass man mit irgendwelchen krückigen Hilfsargumenten von wegen Gesundheitsschutz, Emissionseindämmung, effektiverere Bejagung zu seinem Recht kommt, das macht mich sauer.

Leider wieder ein solcher Beitrag, der beweist, wie sehr es von Vorteil wäre, läse man nicht nur Gesetzestexte, sondern dächte mal kurz darüber nach, was sie bedeuten! Fehler oder missverständliche Formulierungen in Gesetzes- oder Verordnungstexten Interessensverbänden zur Last zu legen, zeugt nicht wirklich von Realitätssinn! Ebenso wenig wie die potentiell im Raume stehende Frage, warum denn, nachdem ja nun heute morgen endlich was schriftliches auf dem Tisch liegt, nicht schon heute nachmittag der Änderungsentwurf ausformuliert wurde...

Im gegebenen Fall darf ich auf die einfache Tatsache verweisen, dass das Wort "Schusswaffen" aus der Anlage 1 Punkt 1.3 zum WaffG mitnichten und -neffen gleichzusetzen ist, mit dem Wort "Langwaffen", welches Du, von Rechtskenntnis weitgehend verschont, missbräuchlicherweise verwendest!

Weitere Hinweise auf Querbezüge zwischen WaffG und Jagdgesetz, auf politische Verantwortlichkeiten u.a. erspare ich mir lieber!
 
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[...]
Weitere Hinweise auf Querbezüge zwischen WaffG und Jagdgesetz, auf politische Verantwortlichkeiten u.a. erspare ich mir lieber!

Wärst du nur früher zu diesem Schluss gekommen.

"sind den Schusswaffen gleichgestellt."

Simma uns da einig, dass das da steht, wenngleich nicht in diesem Wortlaut, so doch in dieser Aussage?

Prima.

Wollte ich also nun einen Schalldämpfer in .30er Durchmesser, passend für verblüffend viele Langwaffenkaliber, wäre der nach diesem Gesetz zu erlesende Weg: Kaufen, innerhalb der Frist eintragen lassen, verwenden.

Ich bezog mich willentlich und wissentlich nur auf Langwaffen, um gerade den Missstand der Hilfsargumentationen heraus zu heben. Denn sie (die Dämpfer) sind denen (den Waffen) gleichgestellt. Siehe oben. Zur Not zweimal.

Und gerade dir, der von seinem zum hohen Roß erhobenen Pony versucht herab zu blicken, und nicht müde wird die, Ljagdgesetze zur Läuterung seiner Auslässe zu bemühen, ist klar: Erwerb, Besitz und Verwendung sind nicht das selbe.
 
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Wärst du nur früher zu diesem Schluss gekommen.

"sind den Schusswaffen gleichgestellt."

Simma uns da einig, dass das da steht, wenngleich nicht in diesem Wortlaut, so doch in dieser Aussage?

Prima.

Wollte ich also nun einen Schalldämpfer in .30er Durchmesser, passend für verblüffend viele Langwaffenkaliber, wäre der nach diesem Gesetz zu erlesende Weg: Kaufen, innerhalb der Frist eintragen lassen, verwenden.

Ich bezog mich willentlich und wissentlich nur auf Langwaffen, um gerade den Missstand der Hilfsargumentationen heraus zu heben. Denn sie (die Dämpfer) sind denen (den Waffen) gleichgestellt. Siehe oben. Zur Not zweimal.

Und gerade dir, der von seinem zum hohen Roß erhobenen Pony versucht herab zu blicken, und nicht müde wird die, Ljagdgesetze zur Läuterung seiner Auslässe zu bemühen, ist klar: Erwerb, Besitz und Verwendung sind nicht das selbe.


leider nichts verstanden! dämmert Dir wenigstens was, wenn ich die Stichworte "Kurzwaffen" und "Bedürfnisnachweis" und "13.3 WaffGVwV" in den Raum werfe???
 
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Sind das zu viele Nebensätze? Ich glaube schon.

Während du mit Kurzwaffen um die Kurve kommst, geht es explizit in meinen Texten nur um Langwaffen.

Einzig der Hinweis des ausdrücklichen Verbots nach BjagdG könnte etwas gehaltvoller sein, wären Schallis nach BJagdG verboten. Was Sie nicht sind.


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Sind das zu viele Nebensätze? Ich glaube schon.

Während du mit Kurzwaffen um die Kurve kommst, geht es explizit in meinen Texten nur um Langwaffen.

Einzig der Hinweis des ausdrücklichen Verbots nach BjagdG könnte etwas gehaltvoller sein, wären Schallis nach BJagdG verboten. Was Sie nicht sind.


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Du hast es tatsächlich immer noch nicht begriffen!!! Daher
1. lies den einschlägigen Text im WaffG - kleine Hilfe § 13!

2. lies den einschlägigen Text der WaffGVwV - kleine Hilfe: Nr. 13.3, insbesondere die beiden ersten Sätze!!! vielleicht begreifst Du den Unterschied jetzt!

3. Versuche wenigsten zu verstehen, dass, selbst wenn Schalldämpfer den Schusswaffen gleichgestellt sind, der Erwerb, Besitz und die Verwendung von Kurzwaffen und Schalldämpfern!!! eben gerade nicht automatisch nach dem von Dir so lapidar dargestellten Motto "Kaufen, innerhalb der Frist eintragen lassen, verwenden" funktioniert, wie dies bei Langwaffen der Fall ist! Kleine Hilfe: zum besseren Verständnis gehe noch einmal zurück zu Punkt 2!

4. Dein ständiger Hinweis auf nur Langwaffen läuft daher vollständig ins Leere!

5. In keinem Bundesland, in dem zzt. der Erwerb bzw. die Nutzung von Schalldämpfern weitgehend problemlos möglich ist, kann dies aber ohne behördlichen Voreintrag erfolgen. Grundlage für diesen Voreintrag nach dem Schema der KW ist (und war) immer eine vorherige Antragstellung mit Begründung - und diese Begründung ist eben nicht der gültige Jagdschein, sondern vielmehr z.B. der Gesundheitsschutz oder die mögliche Lärmbelästigung im urbanen Raum o.a.

5. Die Tatsache, dass diese Begründung (v.a. der Gesundheitsschutz") mittlerweile allgemein anerkannt wird, ist zum einen den div. (gewonnenen) Klageverfahren zu verdanken, zum anderen jedoch der Überzeugungsarbeit der diversen Verbände. Diese Arbeit daher aus Verbandsfrust zu bashen, ist einfach... "eingeschränkt sinnvoll"!!!
 
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Und jetzt sind wir genau da, wo der Exkurs angefangen hat. Ich habe nur geschrieben, dass rein vom Gesetzestext her die Praxis eine andere sein müsste, als die aktuelle Herangehensweise der entsprechenden Verwaltungen ist.

Das scheinst du wiederum, äußerst nachhaltig, nicht verstanden zu haben. Gleichwohl hast du genau das selbe geschrieben.

Irgendein Hobby muss man ja haben.

... wobei ich noch gar nicht wusste, dass das BKA, deren Analyse zur praktischen Anwendung von Schalldämpfern vor einigen Jahren für viel Wirbel gesorgt hat, ein Verband ist.
 

tar

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Also dass die Schalldämpfer bei Jägern nicht wie die Langwaffen behandelt werden für die sie bestimmt sind liegt daran, dass die Jäger sie für die "übliche" PPK in 7,65 adaptieren könnten? ;)
 
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Bitte nicht, nein :no:
wir haben grad "Blei/frei" durch ...

Falscher Thread!
 
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..einigen Personen die hier schreiben gehört ne jagdlich grüne Burka übern Kopf:cool:....freut Euch doch, dass jetzt endlich auch die Schalldämpfer zu Euch nach NRW kommen werden!!!!..und hoffentlich die Schonzeit bei Schwarzwild endlich !!!!!!!! aufgehoben wird.
 
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So mal wieder was zum Thema:

Christina Schulze-Föcking wird also den Herrn Remmel ablösen. Kennt die jemand näher? Ist die jagdlich vorbelastet?
sie ist wohl Landwirtin. Was man bisher im Netz über sie findet klingt erstmal vielversprechend. Scheint eine taffe Frau zu sein.
Hier im Forum gibt es zwei Fäden (ich habe nach "Föcking" gesucht) in denen sie am Rande vorkommt. Dort regt sie sich ähnlich über die ideologische Praxis der grünen auf wie wir hier :cool:
 
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Jägerin ist sie meines Wissens nicht. Sie ist gelernte und staatlich geprüfte Landwirtin und bewirtschaftet mit ihrem Mann einen Schweinemastbetrieb in Westfalen. Durchaus bodenständig!
 
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Meinem Eindruck nach ist Sie eine adrette, durchaus streitbare Frau. In Ihrer Schublade ruhen noch immer die 86 Änderungsanträge zum Remmelschen Ökojagdgesetz, welche Sie und Herr Dreppe ausgearbeitet haben.

Auf dem Landesjägertag wollte der Konflikt zwischen industrieller Landwirtschaft und Jagd nicht aufflammen, weil man das Thema erst mal klein köchelt. Aber ich hoffe dass Schulze-Vöckking nicht nur an die Agrar-Lobby denkt. Das liegt bei einer Landwirtin aus einer Intensivregion wie dem Kreis Steinfuhrt nahe.

Es ist heute schon so, dass die Gülle die dort nicht entsorgt werden kann, per LKW hierher in die Soester Börde verfrachtet wird. Ganze LKW Speditionen haben sich darauf eingerichtet.
 
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