Sind das zu viele Nebensätze? Ich glaube schon.
Während du mit Kurzwaffen um die Kurve kommst, geht es explizit in meinen Texten nur um Langwaffen.
Einzig der Hinweis des ausdrücklichen Verbots nach BjagdG könnte etwas gehaltvoller sein, wären Schallis nach BJagdG verboten. Was Sie nicht sind.
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Du hast es tatsächlich immer noch nicht begriffen!!! Daher
1. lies den einschlägigen Text im WaffG - kleine Hilfe § 13!
2. lies den einschlägigen Text der WaffGVwV - kleine Hilfe: Nr. 13.3, insbesondere die beiden ersten Sätze!!! vielleicht begreifst Du den Unterschied jetzt!
3.
Versuche wenigsten zu verstehen, dass, selbst wenn Schalldämpfer den
Schusswaffen gleichgestellt sind, der Erwerb, Besitz und die Verwendung von
Kurzwaffen und Schalldämpfern!!! eben gerade nicht automatisch nach dem von Dir so lapidar dargestellten Motto "Kaufen, innerhalb der Frist eintragen lassen, verwenden" funktioniert, wie dies bei
Langwaffen der Fall ist! Kleine Hilfe: zum besseren Verständnis gehe noch einmal zurück zu Punkt 2!
4. Dein ständiger Hinweis auf nur
Langwaffen läuft daher vollständig ins Leere!
5. In
keinem Bundesland, in dem zzt. der Erwerb bzw. die Nutzung von Schalldämpfern weitgehend problemlos möglich ist, kann dies aber
ohne behördlichen Voreintrag erfolgen. Grundlage für diesen Voreintrag nach dem Schema der KW ist (und war) immer eine vorherige Antragstellung mit Begründung - und diese Begründung ist eben
nicht der gültige Jagdschein, sondern vielmehr z.B. der Gesundheitsschutz oder die mögliche Lärmbelästigung im urbanen Raum o.a.
5. Die Tatsache, dass diese Begründung (v.a. der Gesundheitsschutz") mittlerweile allgemein anerkannt wird, ist zum einen den div. (gewonnenen) Klageverfahren zu verdanken, zum anderen jedoch der Überzeugungsarbeit der diversen Verbände. Diese Arbeit daher aus Verbandsfrust zu bashen, ist einfach... "eingeschränkt sinnvoll"!!!