Das Mysterium ,,Waffenscheine"

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Beschäftige mich schon längere Zeit mit dem Thema Waffenscheine.

Also nicht die Waffenscheine, von denen fälschlicherweise in den Medien immer die Rede ist, wenn von Jägern gesprochen wird, sondern von den Waffenscheinen die sehr wenige Bürger ohne klassisches Bedürfnis besitzen.

Was sind das für Leute, die dieses Privileg haben?
Wieviele Waffenscheine gibt es ?
Erlaubt der Waffenschein auch das führen oder nur den Besitz?
Kennt jemand von euch gar jemand, der einen Waffenschein besitzt?

Das ist, wie ich finde ein sehr spannendes Thema. Fände es toll, wenn die, die dazu fundiert Bescheid wissen, ihr Wissen mal mit uns teilen könnten.

Gruß und WMH
JJ28


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anonym

Guest
Frag mal Cast,
der kommt aus dem Kreis Of....Bach, der Kreis mit der höchsten Waffendichte von DE

Ich habe einen Kunden, der offiziell einen "Echten " Waffenschein hat,
(etwas Reicher, und öfters mit der "Politischen Ebene" unterwegs,)
der 38er hatte vor 4 Jahren Staub angesetzt (Aktuell wieder)
wird -Nie- geführt

und warum ????

da sind des Öfteren Ausreichend Personenschützer der Ämter vor Ort,
 
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Wenn du dich "schon länger" mit dem Thema beschäftigst und als (Jung-)jäger eine Sachkundeprüfung abgelegt hast sollten zumindest die absoluten Basics bekannt sein.

Erlaubt der Waffenschein auch das führen oder nur den Besitz?
Für den Besitz gibt es die WaffenBESITZkarte, der Waffenschein berechtigt zum führen.

Wieviele Waffenscheine gibt es ?
Es gibt den Kleinen Waffenschein für freie Waffen (Gas, Schreckschuss) und es gibt den "richtigen" Waffenschein. Dabei wird aber noch zwischen privat und gewerblich unterschieden.

Du meinst aber eher: Wieviele Privatpersonen in Deutschland haben einen solchen. Dazu gibt es soweit ich weiß keine öffentlichen Zahlen.

Was sind das für Leute, die dieses Privileg haben?
Personen, die stärker gefährdet sind und dies gegenüber der Behörde glaubhaft nachweisen konnten.

Im Gewerblichen Bereich ist die zum Beispiel als Personenschützer oder bei Werttransporten regelmässig der Fall. Privat reicht es nicht ständig "mit nem dicken Portemonnaie" rumzulaufen um als gefährdet zu gelten.
 
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WaffG §10

(4) 1Die Erlaubnis zum Führen einer Waffe wird durch einen Waffenschein erteilt. 2Eine Erlaubnis nach Satz 1 zum Führen von Schusswaffen wird für bestimmte Schusswaffen auf höchstens drei Jahre erteilt; die Geltungsdauer kann zweimal um höchstens je drei Jahre verlängert werden, sie ist kürzer zu bemessen, wenn nur ein vorübergehendes Bedürfnis nachgewiesen wird. 3DerGeltungsbereich des Waffenscheins ist auf bestimmte Anlässe oder Gebiete zu beschränken, wenn ein darüber hinausgehendes Bedürfnis nicht nachgewiesen wird.
 
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Waffvwv
10.15 Waffenschein (§ 10 Absatz 4 Satz 1)
10.15.1 Besonderheiten der Ausstellung des Waffenscheines:
10.15.1.1 In dem Waffenschein ist die Schusswaffe mit den Angaben nach Nummer 10.9 genau zu bezeichnen. In einen Waffenschein können mehrere Schusswaffen eingetragen werden. Nummer 10.4 gilt entsprechend. Der Waffenschein kann auch mit Auflagen, insbesondere über die Art des Führens der Schusswaffe, verbunden werden.
10.15.1.2 Der Waffenschein wird in den Fällen des § 28 auf den Beauftragten des Unternehmens, d. h. den Unternehmer selbst oder eine von der Geschäftsführung beauftragte Person, ausgestellt. Der Waffenschein ist inhaltlich entsprechend § 28 Absatz 2 Satz 1 zu beschränken. In dem Zusatz nach § 28 Absatz 4 sind die Wachpersonen dem Namen oder ihrer Funktion nach zu benennen. Unter Umständen kann es zweckmäßig sein, für jede Waffe einen Waffenschein auszustellen. Wachpersonen kann formlos eine Bescheinigung erteilt werden, aus der sich ergibt, dass sie auf der Grundlage eines Waffenscheins nach § 28 für den Zeitraum seiner Gültigkeit berechtigt sind, dienstlich eine Waffe zu führen. Die Bescheinigung muss folgende Angaben enthalten: Genaue Personalien, Name des Bewachungsunternehmens, Aufgabenbereich und sich ggf. hieraus ergebende Beschränkungen.
Der Waffenschein ist gemäß § 14 Bewachungsverordnung mit der Auflage zu erteilen, dass der Erlaubnisinhaber dafür zu sorgen hat, dass das Überlassen der Waffe nach Zeit und Person schriftlich festgehalten wird.
Nachdem der Erlaubnisinhaber die Namen der Bediensteten, die Schusswaffen führen sollen, mitgeteilt hat, prüft die Behörde deren Zuverlässigkeit, Sachkunde und persönliche Eignung. Hinsichtlich der Erwerbsberechtigung dieser Bediensteten gilt § 12 Absatz 1 Nummer 3 Buchstabe a.
10.15.1.3 In Zweifelsfällen hat sich die Behörde darüber zu vergewissern, dass der Antragsteller über die Schusswaffe, die er führen will, befugt die tatsächliche Gewalt ausübt. Gegebenenfalls ist § 39 Absatz 3 anzuwenden.
10.15.2 Eine Erteilung kommt nur in Betracht, wenn das Bedürfnis des Waffenscheininhabers, das sich in der Regel aus § 19 und/oder § 28 ergibt, darauf gerichtet ist, die Waffe auch außerhalb des befriedeten Besitztums schussbereit und zugriffsbereit bei sich zu haben. Die Versagung des Waffenscheins wegen Unzuverlässigkeit oder fehlender persönlicher Eignung ist, sobald die Entscheidung vollziehbar oder nicht mehr anfechtbar ist, nach Nummer 4.2 dem Bundeszentralregister mitzuteilen (§ 10 Absatz 1 Nummer 3 BZRG).
10.15.3 Bei der Verlängerung des Waffenscheins sind sämtliche Erteilungsvoraussetzungen erneut zu prüfen.
 
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In meiner Heimatstadt mit 65.000 Einwohnern gibt es 8 Inhaber eines Waffenscheines.

PS: aber bestimmt mehr illegale Kurzwaffen... :evil:
 
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Beschäftige mich schon längere Zeit mit dem Thema Waffenscheine.........

Das ist, wie ich finde ein sehr spannendes Thema. Fände es toll, wenn die, die dazu fundiert Bescheid wissen, ihr Wissen mal mit uns teilen könnten.

Gruß und WMH
JJ28


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Du hast das etwas falsch formuliert. ..

Dich beschäftigt seit einiger Zeit das Thema. ..
Du hast dich aber leider in keinerlei Weise damit auseinander gesetzt. ..
 
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Klassische "private" Waffenträger sind Mitarbeiter im Geld- und Werttransport. Um den Waffenschein zu erhalten müssen diese eine Waffensachkundeprüfung ablegen. Für die Erteilung des Waffenscheins werden von der Behörde die gleichen, strengen Richtlinien wie für die Erteilung eines Jagdscheines oder eine WBK angelegt. Dieser Waffenschein ist aber rein auf das Führen der Waffe im Dienst beschränkt.
Demzufolge ohne Waffensachkundeprüfung bzw. Waffenschein = kein Job in dieser Branche.
 
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Um den Waffenschein zu erhalten müssen diese eine Waffensachkundeprüfung ablegen. Für die Erteilung des Waffenscheins werden von der Behörde die gleichen, strengen Richtlinien wie für die Erteilung eines Jagdscheines oder eine WBK angelegt. Dieser Waffenschein ist aber rein auf das Führen der Waffe im Dienst beschränkt.
Demzufolge ohne Waffensachkundeprüfung bzw. Waffenschein = kein Job in dieser Branche.


Ist das eigentlich die gleiche Waffensachkundeprüfung die auch Jäger ablegen oder gelten da im gewerblichen Bereich nochmals andere Regeln?
 
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In meiner Heimatstadt mit 65.000 Einwohnern gibt es 8 Inhaber eines Waffenscheines.

PS: aber bestimmt mehr illegale Kurzwaffen... :evil:

Das ist viel!

2013 gab es in NRW 100 private Waffenscheine. In Düsseldorf mit seinen gut 600.000 Einwohnern ganze 11!
Das wird sich nicht großartig geändert haben.
 
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Ist das eigentlich die gleiche Waffensachkundeprüfung die auch Jäger ablegen oder gelten da im gewerblichen Bereich nochmals andere Regeln?
Das ist eine "abgespeckte" Waffensachkundeprüfung; nur für Kurzwaffen. Aber für den "Otto-Normalbürger" schon anspruchsvoll. Die Waffensachkunde in der Jägerprüfung, sowohl in Theorie als auch Praxis, ist natürlich wesentlich umfangreicher. Kann ich mit Sicherheit sagen, da ich meine Jägerprüfung am 5.3. diesen Jahres gemacht habe.
 
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Meine es wären so um 600 in Deutschland....


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OT gelöscht... Das wird hier wieder zu politisch
@ rheingold bitte die Gruppe nutzen !
 
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Eine ehemalige Sekretärin von mir hatte mal einen.
Überbleibsel aus den 70/80ern
Die ganze Familie hatte jeder einen. Ging um Kennzeichen, die die RAF genutzt hatte, Duplikate, da haben sie auf Antrag alle einen bekommen.
Die Dinger laufen automatisch nach 3 Jahren aus und wer kein Bedürfnis mehr hat....

Jagdfreund war geschäftlich und privat mit dem Hertiebesitzer, Familie Karg verbandelt, der hatte immer einen und hat auch bei der Polizei trainiert, die 70er und 80er mit dem RAF Terrorismus waren Begründung genug für Milliardäre.

Und die jüdische Gemeinde in Frankfurt ist auch ganz ordentlich ausgerüstet. Zumindest mein Kenntnisstand vor einigen jahren könnte mittlerweile auch anders sein.

Bei der Firma Waffen Engels, am Rande des Frankfurter Bahnhofsviertels hatte jeder Verkäufer einen. Die standen damals, 80er/90er mit der geladenen Plempe am Gürtel im Laden und da sie auch transportierten....
Ich war seit Ewigkeiten nicht mehr in dem Laden, kann mir aber heutzutage kaum noch vorstellen, daß das immer noch so ist. Nicht bei der Frankfurter Unteren Waffenbehörde....

und Waffenscheine für Mitarbeiter von Sicherheitsfirmen sind auch nicht so kompliziert, vorallem Geldtransporte und Sicherheitskräfte in Kernkraftwerken.
 
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