Contender Pistole - WBK

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Verehrteste Foristi...

Ich bin seit vielen Jahren (WBK-eingetragener) Besitzer zweier Contender Kipplauf(-Pistolen) und mehrerer dazu gehörender Wechselläufe.

Einige der Läufe sind tatsächlich kurz, und machen zusammen mit dem "System" und dem Pistolengriff eine Kipplaufpistole.

Andere Läufe sind lang und können aus dem selben System, zusammen mit einem Schaft statt es Pistolengriffs eine Kipplaufbüchse machen.

Ich habe von meiner Waffenbehörde eine Anfrage, was ich denn da habe.

Bis jetzt ist es so, dass ich aus den Systemen und geeigneten Läufen/Schäften bei Bedarf zwei Kipplaufpistolen oder zwei Kipplaufbüchen machen könnte.

Das ist sehr praktisch!

Kann man ein System so eintragen, dass man bei Bedarf daraus eine Kurzwaffe oder eine Langwaffe machen kann?

Oder muss ich mich beim System entscheiden, was es denn sein soll, und es ist dann für alle Zeit entweder Kurzwaffe oder Langwaffe und darf andere Läufe (Lauflängen) nicht mehr tragen?

Müssen Wechselläufe verbindlich bestimmten Systemen zugeordnet werden, oder kann man diese nach billigem Ermessen auch in andere Systeme gesetzeskonform einlegen?


Gruß

HWL
 
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Moin,

ich würde mal behaupten, Contender (waren) sind immer Kurzwaffen. Es sei denn, der SB trägt Dir eine als Langwaffe ein. Hat früher nie funktioniert :)
Normalerweise werden Wechselläufe immer einer Waffe zugeordnet, aber was sollte einen flexiblen SB davon abhalten, einen WL mehreren WBK-Positionen zuzuordnen?

Grüße
Uwe

PS: Wie sind die Sachen denn bisher eingetragen?
 
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Moin,

ich würde mal behaupten, Contender (waren) sind immer Kurzwaffen. Es sei denn, der SB trägt Dir eine als Langwaffe ein. Hat früher nie funktioniert :)
Normalerweise werden Wechselläufe immer einer Waffe zugeordnet, aber was sollte einen flexiblen SB davon abhalten, einen WL mehreren WBK-Positionen zuzuordnen?

Grüße
Uwe

PS: Wie sind die Sachen denn bisher eingetragen?

Ein System als Langwaffe, und ein System als Kurzwaffe,.....

Gruß

HWL
 
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Ich denke mal das du mit einem Gewehrschaft und mindest Lauflaenge die langen Laeufe als Langwaffe eintragen Kannst. Die kurzen Laeufe mit dem Pistolengriff system als kurzwaffe. Ich denke mischen darfst du aber nicht.
 
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Hallo,

das ist wieder einmal die exotische Ausnahme zur Regel, da Systeme wie die Contender eigentlich nicht wirklich vollständig berücksichtigt sind. Der Logik nach würde ich jedoch analog unserer Gesetzgebung jede Condender ausschließlich als Kurzwaffe beurteilen, da diese im Grundsatz als solche konzipiert ist und nur mit zusätzlichen Anbauteilen zur Langwaffe wird. Auch halte ich das jagdliche Führen einer mittels Anschlagschaft zur "Büchse" verlängerten Kurzwaffe für unverfänglich. (Ob dies Sinn macht ist eine andere Frage.) (Umgekehrt ist dies nicht möglich. Auch wenn ggf. eine alte am Schaft und Lauf gekürzte Flinte für die Nachsuche im Raps brauchbar sein könnte, so ist dies dennoch verboten.)

Was nun die mögliche Eintragung betrifft, so ist dies eigentlich auch einfach: Wird ein glaubhaftes Bedürfnis nachgewiesen, so ist eine Eintragung auch möglich. Der Jagdschein alleine stellt derzeit jedoch nur ein Bedürfnis für zwei Kurzwaffen dar. Darüber hinaus ist grundsätzlich möglich, wenn Du ein plausibles Bedürfnis für mehr darlegen kannst. Wenn Du jedoch schon von der .22ger bis zur 500S&W fünf rumliegen hast, dann dürfte eine plausible Begründung jagdlich schwer fallen.

Natürlich kenne auch ich den Unterschied zwischen "brauchen" oder einfach "haben wollen". Kleiner Tip am Rande: Gelbe Sportschützen WBK. Und im Revier fragt Dich keiner, ob die Waffe als Sport oder Jagd eingetragen ist.... Auch wüßte ich nicht, wo im Gesetz verankert wäre, dass eine "Sportwaffe" nicht auch jagdlich genutzt werden kann, sofern diese natürlich dafür geeignet ist. Der Jagdschein per se erlaubt das Führen und Verwenden von Waffen, sofern diese geeignet und natürlich legal, also irgendwo registriert sind. (Beispiel Leihwaffe des Büchenshändlers, ist auf keiner WBK sondern nur im Handelsbuch und ist weder Sport noch Jagdwaffe, sondern Handelsware)
 

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