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Verehrteste Foristi...
Ich bin seit vielen Jahren (WBK-eingetragener) Besitzer zweier Contender Kipplauf(-Pistolen) und mehrerer dazu gehörender Wechselläufe.
Einige der Läufe sind tatsächlich kurz, und machen zusammen mit dem "System" und dem Pistolengriff eine Kipplaufpistole.
Andere Läufe sind lang und können aus dem selben System, zusammen mit einem Schaft statt es Pistolengriffs eine Kipplaufbüchse machen.
Ich habe von meiner Waffenbehörde eine Anfrage, was ich denn da habe.
Bis jetzt ist es so, dass ich aus den Systemen und geeigneten Läufen/Schäften bei Bedarf zwei Kipplaufpistolen oder zwei Kipplaufbüchen machen könnte.
Das ist sehr praktisch!
Kann man ein System so eintragen, dass man bei Bedarf daraus eine Kurzwaffe oder eine Langwaffe machen kann?
Oder muss ich mich beim System entscheiden, was es denn sein soll, und es ist dann für alle Zeit entweder Kurzwaffe oder Langwaffe und darf andere Läufe (Lauflängen) nicht mehr tragen?
Müssen Wechselläufe verbindlich bestimmten Systemen zugeordnet werden, oder kann man diese nach billigem Ermessen auch in andere Systeme gesetzeskonform einlegen?
Gruß
HWL
Ich bin seit vielen Jahren (WBK-eingetragener) Besitzer zweier Contender Kipplauf(-Pistolen) und mehrerer dazu gehörender Wechselläufe.
Einige der Läufe sind tatsächlich kurz, und machen zusammen mit dem "System" und dem Pistolengriff eine Kipplaufpistole.
Andere Läufe sind lang und können aus dem selben System, zusammen mit einem Schaft statt es Pistolengriffs eine Kipplaufbüchse machen.
Ich habe von meiner Waffenbehörde eine Anfrage, was ich denn da habe.
Bis jetzt ist es so, dass ich aus den Systemen und geeigneten Läufen/Schäften bei Bedarf zwei Kipplaufpistolen oder zwei Kipplaufbüchen machen könnte.
Das ist sehr praktisch!
Kann man ein System so eintragen, dass man bei Bedarf daraus eine Kurzwaffe oder eine Langwaffe machen kann?
Oder muss ich mich beim System entscheiden, was es denn sein soll, und es ist dann für alle Zeit entweder Kurzwaffe oder Langwaffe und darf andere Läufe (Lauflängen) nicht mehr tragen?
Müssen Wechselläufe verbindlich bestimmten Systemen zugeordnet werden, oder kann man diese nach billigem Ermessen auch in andere Systeme gesetzeskonform einlegen?
Gruß
HWL