Neue Schikane der Polizei Wuppertal - WBKs werden nicht mehr versendet

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Bei der Kreisverwaltung Bad Dürkheim ( RLP ) dauert ein Eintrag 5 Minuten, bei Posteinsendung drei bis vier Tage.


Waidmannsheil

Gerhard
 
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Obwohl ich in NRW lebe, kann ich mich nicht über meine zuständige KPB oder UJB beklagen.
Das klappt alles innerhalb weniger Tage bzw. innerhalb einer viertel Stunde bei persönlicher Vorsprache!
 
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Ich hab in M. noch nie eine WBK geschickt bekommen. Bis jetzt immer persönlich "vorsprechen" müssen bei der Abholung......
 
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Bei uns ebenso.

Bei Terminschwierigkeiten kann man auch mal morgens vor Sieben außerhalb der Sprechtage vorbeischauen.

Neuer Pulverschein, neues Gewehr eintragen, Voreintrag für SD in neue WBK, alte war voll, 20 Minuten.
 
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Noch ein kleiner Tipp für die gebeutelten in Wuppertal und Solingen. Nichts schreiben, sondern mit mehreren einen Termin beim zuständigen Polizeipräsidium machen und eine Beschwerde" schriftlich zur Niederschrift" einlegen.
Dann diktiert Ihr einen vorbereiteten Text und ein Beamter tippt. Das macht Arbeit und darauf haben viele Behördenbedienstete null Bock.
Wenn Arxxxlecken, dann immer schön im Kreis. Ist vielleicht perfide, aber bei einigen Verwaltungen kommt das "Super" an.


Horrido
 
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Hallo zusammen,

die Polizei in Wuppertal hat sich......


Sehr geehrter Herr ...,


es tut mir leid Ihnen mitteilen zu müssen, dass Sie die WBK hier persönlich abholen müssen.
Wir dürfen die Waffenbesitzkarten nicht mehr mit der Post verschicken.


Mit freundlichen Grüßen


...

Polizeioberkommissarin

Polizeipräsidium Wuppertal
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Waffenrecht

Wäre ja mal interessant zu wissen wer den Versand untersagt hat.
 
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Ich hab in M. noch nie eine WBK geschickt bekommen. Bis jetzt immer persönlich "vorsprechen" müssen bei der Abholung......
Und wie machen das Menschen die auswärts arbeiten , z.b. U. 8 in Ingolstadt sein müssen?
Die Woche über in FFM arbeiten ??
Vll fehlt mir da das abstarktionsvermögen.

Kleiner Tipp an dem threadstarter , Kauf doch direkt noch ein paar Waffen nach, dann lohnt sich der Weg.
 
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Austragung einer Waffe (Bearbeitungsdauer übrigens gut 4 Monate)....

Das ist aber noch ne gute Zeit......bin jetzt bei über 6 Monaten für 5 Waffen aus 3 WBKs austragen-und nicht das erste mal mit der Aussicht auf Untätigkeitsklage.....dann klappts auf einmal ganz schnell.
 
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Antrag schriftlich Einreichen; Frist setzen.

Ist Frist verstrichen; Anwalt.

Rundschreiben an Verwaltungseinheiten ( Schriftlich) an Benachbarte Behörden und um Auskunft über Verfahrensdauer der letzten 50 Anträge in gleicher Sache einhohlen.

Das auch in Unterschiedlichen Regionen; aber gleiches Bundesland.

Benachbarte Bundesländer.

Mit diesem Erhebungen Befangenheitsantrag nach § 21 VvVfG gegen Sachbearbeiter; Dienstellenleiter; Kreisrat; Minterpräsidenten stellen.

Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
§ 21 Besorgnis der Befangenheit


(1) Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Amtsausübung zu rechtfertigen, oder wird von einem Beteiligten das Vorliegen eines solchen Grundes behauptet, so hat, wer in einem Verwaltungsverfahren für eine Behörde tätig werden soll, den Leiter der Behörde oder den von diesem Beauftragten zu unterrichten und sich auf dessen Anordnung der Mitwirkung zu enthalten. Betrifft die Besorgnis der Befangenheit den Leiter der Behörde, so trifft diese Anordnung die Aufsichtsbehörde, sofern sich der Behördenleiter nicht selbst einer Mitwirkung enthält.


Da das Waffengesetz ein Bundesgesetz ist; müssen die Behörden auf Anfrage die Information noch dem Informationsfreiheitsgesetz geben. Ab hier ist eh ein Anwalt erforderlich.

Wichtig dabei das bei der Anfrage keine Personenbezogen oder Betriebliche Daten ( also wer hat einen Antrag gestellt und wie lange hat die Bearbeitung Gedauert );
sondern wieviele Anträge wurden im Zeitraim von ... bis gestellt; wieviele Anträge wurden davon Berabeitet; wieviel Anträge würden innnerhalb der Bearbeitung Abschlägig beschieden; wieviele Widersprüchesverfahren haben sich ergeben; wie lange war die Durchschnittliche; die Minimale; die Maximale Berabeitungszeitraum.

Werden diese Auskünfte Verweigert; ist das eine Sache des Zuständigen Datenschutzbeauftrgten des Bundes.


TM
 
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Haberman auch in Wuppertal?

Das Schreit ja fast nach nem Forentreffen bei der Polizei:biggrin:


Also Forentreffen bergisches Städtedreieck (Wuppertal, Remscheid und Solingen)
in den Räumen der Kreispolizeibehörde Wuppertal, Zwecks lustigem Kennenlernen, Beschwerde wegen nicht bearbeiter WBKs und verweigerter Mun. Erwerbsstempel.

Die Hausherrin B. Rademacher freut sich schon auf uns :twisted:
 
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Liebe Jagdkameraden in NRW, Polizei ist ja nun mal Ländersache. Bei den Schikanen, die Euch angetan werden könnt Ihr Herrn xxxja gleich mal Hausaufgaben auf dem Landesjägertag mitgeben...;-)
Behördenwillkür kotxt mich an! Gott sei es gedankt, haben wir hier bei unserem Landkreis in NDS gutes und freundliches Personal.

Horrido

Herr xxx ist ja Samstag in Gütersloh und da ist der Enkel vom Alten (Adenauer) Landrat. Da er die Jäger sehr schätzt wird man bei der UJB und der Kreispolizeibehörde zuvorgekommend und prompt bedient.
 
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Hallo zusammen,

die Polizei in Wuppertal hat sich offensichtlich eine neue Methode überlegt, den legalen Waffenbesitzern das Leben zu erschweren: sie schickt WBKs neuerdings nach Ein- oder Austragung einer Waffe (Bearbeitungsdauer übrigens gut 4 Monate) nicht mehr zurück, sondern teilt nur mit, dass die WBK zur Abholung bereit liegt. Auf meine Nachfrage hin erhielt ich folgende Nachricht:

Sehr geehrter Herr ...,


es tut mir leid Ihnen mitteilen zu müssen, dass Sie die WBK hier persönlich abholen müssen.
Wir dürfen die Waffenbesitzkarten nicht mehr mit der Post verschicken.


Mit freundlichen Grüßen


...

Polizeioberkommissarin

Polizeipräsidium Wuppertal
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Waffenrecht

Wird das anderswo auch so gehandhabt? Schon beim Verlängern des Jagdscheins muss man ja hier in NRW persönlich vorstellig werden. Ich finde, dass die neue Handhabung, dass man die WBKs selbst abholen muss, reine Schikane ist. Als Arbeitnehmer muss man also neuerdings mitunter einen Tag Urlaub einplanen, wenn man eine Waffe an- oder verkaufen will. Ungeheuerlich, wie die mit einem umgehen.

Das mit dem persönlichen Erscheinen hat aber ein Kläger und das VG Köln mal anders gesehen:

https://openjur.de/u/873832.html


Das Verfahren wird eingestellt, soweit die Beteiligten es übereinstimmend in der Hauptsache für erledigt erklärt haben. Im Übrigen wird festgestellt, dass das persönliche Erscheinen des Klägers zum Zwecke der Jagdscheinverlängerung nicht verlangt werden kann.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte.

....


Die Klage ist auch begründet. Die Beklagte kann das persönliche Erscheinen zum Zwecke der Jagdscheinverlängerung nicht verlangen, denn sie ist nicht berechtigt, die Verlängerung des Jagdscheins vom persönlichen Erscheinen des Klägers abhängig zu machen.
Eine solche Berechtigung ergibt sich nicht aus § 17 BJagdG. Gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BJagdG ist der Jagdschein Personen zu versagen, bei denen Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie die erforderliche Zuverlässigkeit oder körperliche Eignung nicht besitzen. Damit ermächtigt § 17 Abs. 1 BJagdG die Behörde, einen Jagdschein bei Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen zu versagen, er schweigt sich jedoch dazu aus, auf welche Art und Weise die Tatsachen ermittelt werden können. Er bildet jedenfalls keine Grundlage, um eine persönliche Vorsprache verlangen zu können. Zudem zeigt ein Vergleich mit § 17 Abs. 6 BJagdG, dass der Gesetzgeber Eingriffsbefugnisse der Behörde jedenfalls ausdrücklich geregelt hat.
Auch aus § 17 Abs. 6 BJagdG lässt sich ein Recht der Beklagten, die persönliche Vorsprache des Klägers zu verlangen, nicht ableiten. Gemäß § 17 Abs. 6 BJagdG kann die zuständige Behörde dem Beteiligten die Vorlage eines amts- oder fachärztlichen Zeugnisses über die geistige und körperliche Eignung aufgeben, wenn Tatsachen bekannt sind, die Bedenken gegen die körperliche Eignung nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 BJagdG begründen. Die pauschale Anordnung der persönlichen Vorsprache für sämtliche Antragsteller kann jedoch auch nicht als weniger belastende Maßnahme auf § 17 Abs. 6 BJagdG gestützt werden. Denn § 17 Abs. 6 BJagdG verlangt, dass Tatsachen, welche Bedenken gegen die Zuverlässigkeit oder die körperliche Eignung begründen, bereits bekannt sein müssen. Die Beklagte ordnet die persönliche Vorsprache jedoch gerade generell an, um das Fehlen solcher Tatsachen festzustellen.
Auch aus den Vorschriften des VwVfG NRW ergibt sich keine Pflicht zum persönlichen Erscheinen. Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 VwVfG NRW kann die Behörde den Augenschein einnehmen, wenn sie dies nach pflichtgemäßem Ermessen zur Ermittlung des Sachverhalts für erforderlich hält. Der Augenschein nach § 26 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 VwVfG NRW ist die unmittelbare Wahrnehmung über die Beschaffenheit von Person und Gegenständen.
Vgl. Verwaltungsgericht Schwerin Auswärtige Kammer, Beschluss vom 20. August 1997 ‑ 11 B 627/96 As ‑, juris.
Darüber hinaus soll nach § 26 Abs. 2 Satz 1 und 2 VwVfG NRW eine an einem Verwaltungsverfahren beteiligte Person bei der Ermittlung des Sachverhalts auch mitwirken, insbesondere ihr bekannte Tatsachen und Beweismittel angeben. Eine weitergehende Pflicht bei der Ermittlung des Sachverhalts mitzuwirken, insbesondere diejenige zum persönlichen Erscheinen, besteht nach § 26 Abs. 2 Satz 3 VwVfG NRW indes nur, soweit sie durch Rechtsvorschrift besonders vorgesehen ist.
Vgl. Hamburgisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. Dezember 2000 ‑ 2 Bs 306/00 ‑, juris, Rn. 18.
Für den Fall der Verlängerung des Jagdscheins ist eine solche Rechtsvorschrift weder im BJagdG noch im WaffG vorgesehen. Soweit die Beklagte auf den Erlass vom 8. August 2002 sowie die dienstliche Mitteilung vom 1. Juni 2015 abstellt, handelt es sich nicht um Rechtsvorschriften im Sinne des § 26 Abs. 2 Satz 3 VwVfG NRW. Dem ministeriellen Erlass kommt als innerdienstliche Verwaltungsvorschrift keine Rechtsnormqualität zu.
 
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und wenn Ihr schlau seid, nutzt Ihr die gute Zusammenarbeit mit den Behörden, als Positivbeispiel und helft den Kameraden in Wuppertal und Solingen mit Euren Ausführungen.;-)


Horrido
 
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Und wie machen das Menschen die auswärts arbeiten , z.b. U. 8 in Ingolstadt sein müssen?
Die Woche über in FFM arbeiten ??
Vll fehlt mir da das abstarktionsvermögen.

Kleiner Tipp an dem threadstarter , Kauf doch direkt noch ein paar Waffen nach, dann lohnt sich der Weg.

So wie ich. Am Freitag nach Vatertag Urlaub nehmen und auf die Behörde fahren....
 

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