Neue Schikane der Polizei Wuppertal - WBKs werden nicht mehr versendet

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Das wiederum ist falsch, du hast ja eine Wbk für die kw, die ist nur gerade schon bei denen die dich kontrollieren.

Laut meiner Sb kann die Polizei auch wbks abfragen, ist also Safe
Und für das feeling von völlig überforderter Verwaltung, kannst du dir ne Kopie machen.

Trage auch nur Kopien von den meisten Dokumenten mit mir Rum, weil im verlustfall kostet sonst fast ne Woche Urlaub, viele nerven und auch einiges an Geld...
 
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Laut meiner Sb kann die Polizei auch wbks abfragen, ist also Safe
Und für das feeling von völlig überforderter Verwaltung, kannst du dir ne Kopie machen.

Trage auch nur Kopien von den meisten Dokumenten mit mir Rum, weil im verlustfall kostet sonst fast ne Woche Urlaub, viele nerven und auch einiges an Geld...

Hallo,

das ist richtig, die Polizei kann die Waffe oder die Person im NWR abfragen.

In Sachen "Kopien von amtlichen Dokumenten" von mir nur der gutgemeinte Hinweis: Bitte dick und fett "Kopie" draufschreiben. Man könnte sonst leichtfertig und unbewusst in Teufels Küche kommen, Stichwort Urkundenfälschung.

Im Rahmen einer ernsthaften Kontrolle ist die Kopie allerdings auch nicht mehr als ein vager Hinweis und keinesfalls eine Berechtigung in irgendeiner Art (nicht auf @Mettbrötchen gemünzt, sondern ganz allgemein gesprochen).

Grüße
 
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Hallo,

das ist richtig, die Polizei kann die Waffe oder die Person im NWR abfragen.

In Sachen "Kopien von amtlichen Dokumenten" von mir nur der gutgemeinte Hinweis: Bitte dick und fett "Kopie" draufschreiben. Man könnte sonst leichtfertig und unbewusst in Teufels Küche kommen, Stichwort Urkundenfälschung.

Im Rahmen einer ernsthaften Kontrolle ist die Kopie allerdings auch nicht mehr als ein vager Hinweis und keinesfalls eine Berechtigung in irgendeiner Art (nicht auf @Mettbrötchen gemünzt, sondern ganz allgemein gesprochen).

Grüße
Ich muss dazu sagen das ganze wende ich hauptsächlich bei Perso, Führerschein und Fahrzeugpapieren an, der Jagdschein im original muss ja eh mit. Bei der wbk erübrigt sich die frage, die liegt meist auf der Behörde [emoji23]

Die Kopien sind in schwarz/weiß da sollte man meinen das fällt auf, aber ich werde es noch vermerken
 
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Neue Masche in Düsseldorf:

Die Polizeibehörde verlangt nun meinen Jagdschein in Kopie zugesandt zu bekommen, weil ansonsten das Bedürfnis für die WBK entfallen würde.

Daran ist folgendes falsch:

1. die Behörden können sich auch intern informieren, da muss ich eigentlich nicht tätig werden (Schikane)
2. das LÖSEN eines Jagdscheins ist nicht zwingende Voraussetzung des Bedürfnisses (ich kann ja auch Tagesjagdscheine lösen oder mal nen Jahr Pause machen).

Wenn man dies wieder klaglos hinnimmt, ist eine weitere Portion Freiheitsrechte weg..

M.
 
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Das wiederum ist falsch, du hast ja eine Wbk für die kw, die ist nur gerade schon bei denen die dich kontrollieren.

Laut meiner Sb kann die Polizei auch wbks abfragen, ist also Safe
Und für das feeling von völlig überforderter Verwaltung, kannst du dir ne Kopie machen.

Trage auch nur Kopien von den meisten Dokumenten mit mir Rum, weil im verlustfall kostet sonst fast ne Woche Urlaub, viele nerven und auch einiges an Geld...

Wie falsch oder richtig das ist, hängt von der Tagesform des kontrollierenden Polizeibeamten ab, es gibt bei denen auch Jäger/Sportschützen, das ist manchmal Fluch und manchmal Segen...wir wurden mal zu fünft bei der Kaninchenjagd von zwei Damen der Kripo kontrolliert, die aber nicht wussten, dass wir da verbotenerweise (war uns entfallen!) eine Gesellschaftsjagd am Sonntag durchführten. Der "Jagdleiter" meinte: "wenn das der Dorfpolizist S. gewesen wäre, wären wir dran gewesen, der ist Jäger :)".

Im Zweifel wird halt beschlagnahmt oder was auch immer drin ist. Dein Arm ist immer kürzer und wird erst gaaaanz langsam wieder länger, wie lang, entscheidet u.a. Deine Rechtsschutzversicherung, die ich jedermann ans Herz legen möchte. Waffenunwesen ist mit so vielen juristischen Fallstricken versehen, die allesamt böse nach hinten ausgehen und fast immer Straftaten darstellen. Als Beamter kann das zB auch im Nachhinein ein zweites Mal weh tun.
 
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Zitat:

"Das wiederum ist falsch, du hast ja eine Wbk für die kw, die ist nur gerade schon bei denen die dich kontrollieren.

Laut meiner Sb kann die Polizei auch wbks abfragen, ist also Safe
Und für das feeling von völlig überforderter Verwaltung, kannst du dir ne Kopie machen.

Trage auch nur Kopien von den meisten Dokumenten mit mir Rum, weil im verlustfall kostet sonst fast ne Woche Urlaub, viele nerven und auch einiges an Geld... "

Wenns mal wieder länger dauert mit die Verwaltung:
Ich werfe nochmal den § 38 Satz 2 WaffG in den Ring.

§ 38 Ausweispflichten
Wer eine Waffe führt, muss
1. seinen Personalausweis oder Pass und
a) wenn es einer Erlaubnis zum Erwerb bedarf, die Waffenbesitzkarte oder, wenn es einer Erlaubnis zum
Führen bedarf, den Waffenschein,
(...)
e) im Fall der vorübergehenden Berechtigung zum Erwerb oder zum Führen auf Grund des § 12 Abs. 1 Nr. 1
und 2 oder § 28 Abs. 4 einen Beleg, aus dem der Name des Überlassers, des Besitzberechtigten und das
Datum der Überlassung hervorgeht,
(...) und
2. in den Fällen des § 13 Abs. 6 den Jagdschein mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung
aushändigen. In den Fällen des § 13 Abs. 3 und § 14 Abs. 4 Satz 2 genügt an Stelle der Waffenbesitzkarte ein
schriftlicher Nachweis darüber, dass die Antragsfrist noch nicht verstrichen oder ein Antrag gestellt worden ist.
(...)

Gilt in erster Linie dann, wenn die WBK (auf der auch ne KW eingetragen ist) gerade zum Ein- oder Austragen einer LW in der Behörde weilt.
Der geneigte Waidmann lässt sich das also bescheinigen, schriftlich, von der Behörde!
Diese sollte das unmittelbar, sprich sofort umsetzen können, denn ansonsten würde sie diese Regelung gegenstandslos machen.
Ob die Behörde in einem solchen Fall ggf. sogar eine Kopie der entsprechenden WBK beglaubigt, hängt m.E. vom Willen und der Entscheidungsfreudigkeit des entsprechenden Sachbearbeiters ab.

Funktioniert natürlich nicht für das Führen einer KW, die nach Erwerb auf entsprechendem Voreintrag noch nicht eingetragen ist.


Waidmannsheil
mit Einstein


Beuterheinländer

 
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..............
Funktioniert natürlich nicht für das Führen einer KW, die nach Erwerb auf entsprechendem Voreintrag noch nicht eingetragen ist.
......................


Wieso nicht?

Wenn ich gestern eine Kurze gekauft habe, heute die Erwerbsanzeige mit der WBK zum ZA1.2 gesandt habe und morgen mit dem Pustefix zwecks Fangschuss auf den Ansitz steige, sehe ich keine Probleme solange ich eine Kopie der WBK und der Erwerbsanzeige zwischen den Seiten des JS stecken habe.


Falls jemand kontollieren sollte: In der Erwerbsanzeige steht alles drin. Sogar Name und Telefonnummer des SB. Sollen die bei den Kollegen doch nachfragen; ist die gleiche KPB!


WH
Frank

Nachtrag:
Sofern bei Händler gekauft ist das Ding bereits eingetragen.
 
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Mahlzeit Frank,

du hast schon gelesen, dass der 38 Satz zwei für die Fälle des 13 Abs 3 gilt, also für den Zeitraum der Eintragung von Langwaffen?
Deswegen schrieb ich von der bereits eingetragenen KW.

Weiterhin tragen lange nicht alle Händler erworbene Waffen in die WBK ein, obwohl sie eigentlich dazu verpflichtet sind;
viele KPB wollen das dem Vernehmen nach auch gar nicht, insbesondere dann nicht, wenn der Händler das zu Fuß mit Sauklaue macht.

Eingetragen ist die Waffe im Übrigen auch erst dann, wenn das Dienstsiegel in der letzten Spalte steht.

Die TelNr. des SB nützt Dir bzw. der kontrollierenden Rennleitung auch nichts außerhalb der regulären (Tages-)Dienstzeit des Waffen-SB, noch nicht mal dann, wenn es die selbe Polizeibehörde ist.

Wenn Du dich mit einer anderen Vorgehensweise auf der sicheren Seite siehst, ist das Deine persönliche Sicht der Dinge.
Für Andere mag das anders aussehen.


Waidmannsheil


Beuterheinländer
 
G

Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
Mahlzeit Frank,

du hast schon gelesen, dass der 38 Satz zwei für die Fälle des 13 Abs 3 gilt, also für den Zeitraum der Eintragung von Langwaffen?
Deswegen schrieb ich von der bereits eingetragenen KW.

Weiterhin tragen lange nicht alle Händler erworbene Waffen in die WBK ein, obwohl sie eigentlich dazu verpflichtet sind;
viele KPB wollen das dem Vernehmen nach auch gar nicht, insbesondere dann nicht, wenn der Händler das zu Fuß mit Sauklaue macht.

Eingetragen ist die Waffe im Übrigen auch erst dann, wenn das Dienstsiegel in der letzten Spalte steht.

Die TelNr. des SB nützt Dir bzw. der kontrollierenden Rennleitung auch nichts außerhalb der regulären (Tages-)Dienstzeit des Waffen-SB, noch nicht mal dann, wenn es die selbe Polizeibehörde ist.

Wenn Du dich mit einer anderen Vorgehensweise auf der sicheren Seite siehst, ist das Deine persönliche Sicht der Dinge.
Für Andere mag das anders aussehen.


Waidmannsheil


Beuterheinländer
Räusper. Auch kws dürfen seit geraumer Zeit ordnungsgemäß an anderen jäger verliehen werden...
 

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