Waffenschrank B mit Loch versehen

A

anonym

Guest
Super Idee, ich stapel einfach genügend Langwaffen rein, bis die 200kg-Marke geknackt ist und lege dann noch regelkonform 5 Kurzwaffen obendrauf. Oder wie? :no:


Eher nicht

Im Gesetz steht " Schrankgewicht ", die Waffen und die Munition kommen noch hinzu. Wenn der Einbau eines zusätzlichen Gewichtes dokumentiert wird, gibt es keinen Grund das lagern von 10 KW zu verbieten.
 
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Im Gesetz steht " Schrankgewicht ", die Waffen und die Munition kommen noch hinzu. Wenn der Einbau eines zusätzlichen Gewichtes dokumentiert wird, gibt es keinen Grund das lagern von 10 KW zu verbieten.
Wie definierst Du Schrankgewicht >200kg bei einem vom Hersteller auf dem Typenschild konkretisierten Tresorgewicht (schreibe ich jetzt absichtlich) von z.B. 180kg? Durch Einlage von Gewicht A von 21kg? Oder doch durch Einlage von Gewicht B von 21kg? In beiden Fällen wäre das Gewicht 201kg. Wo steht geschrieben, das Gewicht A ein Stück Stahl in Plattenform sein muss? Wenn ich doch mit Gewicht B ein Stück Stahl in Rohrform habe?

Du merkst also, dass Du auf dem Holzweg bist. Entscheidend ist, was auf dem Typenschild vom Hersteller angeben ist (das nennt sich dann Zulassung) und nicht was Du mit einer aus welchem Material und in welcher Form auch immer gearteten Einlage tatsächlich auf die Waage bringst.
 
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@ Hochsitzcola:
Ich glaube kaum, dass sich eine UJB daran stört, wenn man in die Stahlplatte der Rückwand Löcher zum Festschrauben bohrt.... abgesehen davon ist es einer homogenen Stahlplatte ziemich egal, ob sie 2 kleine 10 mm Bohrungen hat - wirkt sich auf die Stabilität nicht aus.
Bei mir hat es die UJB nicht mal interessiert ob meine A-Schränke überhaupt verankert sind (120 kg).... ach so: Ich bin im ländlichen Bayern - da erlischt möglicherweise eine "Betriebserlaubnis" noch nicht wegen 2 Löchern...:biggrin:
 
A

anonym

Guest
Wie definierst Du Schrankgewicht >200kg bei einem vom Hersteller auf dem Typenschild konkretisierten Tresorgewicht (schreibe ich jetzt absichtlich) von z.B. 180kg?

Ein 180 Kilo schwerer B-Schrank ist vom Aufbruchschutz genauso sicher / unsicher wie ein 220 Kilo Schrank. Das erhöhte Gewicht bzw. die Verankerung soll ausschließlich dem Diebstahl vorbeugen. Ob die zusätzlich im Schrank verbauten Gewichte die Lagerung von mehr als 5 Kurzwaffen zulassen, liegt im Ermessen des Sachbearbeiters der Registrierungsbehörde. Bei meiner Behörde sieht man das pragmatisch, sofern sich der Schrank nicht verschrauben lässt. Bevor ich einen zu leichten Schrank mit schwarzer Rattenkotze an der Wand festpappe, würde ich den SB nach der Alternative mit dem Zusatzgewicht fragen.

Bei HARTMANN in PB steht noch ein gebrauchter B-Schrank, 330 Kilo mit außenliegendem Türschanier ( Tür lässt sich aushängen ) Bei Abholung 300 Euro. Ich brauche ihn nicht.Anhang anzeigen 48141
 
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Ich bin im ländlichen Bayern - da erlischt möglicherweise eine "Betriebserlaubnis" noch nicht wegen 2 Löchern...
Ob im ländlichen sonstwo oder nicht: Kannst Du halten wie ein Dachdecker, darfst Du aber nicht.

Wenn ich Safe-Hersteller wäre, würde ich sofort die Hände heben und auf die Zulassung verweisen. Warum soll ich für einen Tresorspecht die Produkthaftung übernehmen?
 
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Ob die zusätzlich im Schrank verbauten Gewichte die Lagerung von mehr als 5 Kurzwaffen zulassen, liegt im Ermessen des Sachbearbeiters der Registrierungsbehörde.

Nach der Logik darf das Gewicht dann auch durch Langwaffen generiert werden. Ich sage: Humbug, da rechtlich nicht gedeckt.

P.S.: Der SB ist der Erste, der den Ar... an die Wand dreht, wenn's zugig wird...
 
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..Na..Na..Na.....ein wenig Achtung vor der Waffenbehörde solltest auch DU (!) haben.....:cool: ..jeder SB hat ne andere "Merkfläche" in der Hose;-)
 

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