Europäischer Feuerwaffenpass, wie lange dauert Ausstellung?

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Wie lange dauert es, bis man den EFP erhält? Habe keine Ahnung, wie lange die Bearbeitung dauert. Habe Antrag beim Bundesverwaltungsamt gestellt.
 

ch1

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Wieso beim BVA und nicht beim lokalen SB?

Hingehen, die einzutragenden Waffen aus der WBK aussuchen und EFP mitnehmen.



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Hat bei mir 5 min gedauert.
Ist jetzt aber seit ein paar Jahren abgelaufen.Wie sieht das aus wenn ich den wieder aktivieren will?
Muss ich nen neuAntrag stellen oder wird der einfach verlängert?
Bl Bayern
 
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13 Mai 2012
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Der müsse dir einfach verlängert werden.
Besteht keine Pflicht, dass er durchgehend Gültigkeit sein muss - wie etwa der Sprengstoffschein -
 
M

Mitglied 13815

Guest
Hat bei mir 5 min gedauert.
Ist jetzt aber seit ein paar Jahren abgelaufen.Wie sieht das aus wenn ich den wieder aktivieren will?
Muss ich nen neuAntrag stellen oder wird der einfach verlängert?
Bl Bayern

Mein SB hat "zufällig" mal festgestellt, dass er seit 1 Monat abgelaufen war. Hat ihn, seiner Aussage nach, kulanzhalber verlängert, normal wäre das angeblich nicht gegangen.

Aber warum fragst Du die allwissende Müllhalde und nicht dein Amt?
 
A

anonym

Guest
Als Exil deutscher denke ich mal das hier ihm evtl schneller geantwortet wird als wenn er sich durch die Service wueste D Beamten tum durchwaehlt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

Bitte in korrektes Deutsch übersetzen :evil:

Exil-Deutscher:
der deutschen Sprache mächtig, jedoch in der Grammatik leichte Unpässlichkeiten... in Summe aber dennoch allgemeinverständlich :thumbup:


Meine Version :

auf "meinem" Amt hat das Ausstellen des Europäischen Feuerwaffen Passes ca. 17 Minuten gedauert.

Das war die Zeitspanne von meiner Antragstellung bis zum Bezahlen der Gebühr an der Hauptkasse im zweiten Stock, inklusive Rückweg zum Abholen des EuFwP.

Jetzt noch die korrekte Übersetzung davon: der Zeitraum ab Deiner Antragstellung bis zum Erhalt D e i n e s EuFwP liegt einzig und alleine im Ermessen des / Deines zuständigen Sachbearbeiters.

Den kann hier Dir niemand seriös vorhersagen!


Ich hoffe, Dir damit geholfen zu haben :)
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

Als Exil deutscher denke ich mal das hier ihm evtl schneller geantwortet wird als wenn er sich durch die Service wueste D Beamten tum durchwaehlt.

vergiss es.... der jeweils ausführende Beamte entscheidet über Wehe und Wohl ;)

Einzig die expliziete Anfrage bei der Behörde gibt Auskunft (und selbst darauf würde ich mich nicht verlassen wollen) :?


Waidmanns Gruß :cheers:
 
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28 Mai 2003
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Meine Anfragen bei der Behörde werden nur nach langer Zeit oder garnicht beantwortet. Afrika in NRW...
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
davon einmal ab...

Meine Anfragen bei der Behörde werden nur nach langer Zeit oder garnicht beantwortet. Afrika in NRW...

Der EuFwP, das weisst Du bestimmt, nutzt Dir aber ohnehin nur zum Grenzübertritt mit Deiner Waffe in Ländern der EU?

Und auch innerhalb der EU gibt es wohl unterschiedliche Auffassungen.
In meinem Fall reicht eine zusätzlich notwendige Jagdeinladung zum erlaubten Grenzübertritt unter M i t n a h m e der Waffe.

Dein Problem mit der Schweiz wird davon nicht berührt... eine dauerhafte Verbringung ist, nach Amtsdeutsch, etwas anderes.

Dein momentaner Wohnsitz ist ausserhalb der EU?
 

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