so ganz am Rande:
Wenn Du z.B. vom Auslandsaufenthalt als Sportschütze oder als Jäger zurück kommst, dann schaut der Grenzbeamte auf die Waffe & die zugehörige WBK und gut ist es.
Oder es kommt ein etwas genauerer Zöllner und bittet um Nachweis, daß die Waffe nicht verzollt werden muß (Einfuhrumsatzsteuer für die ganz pingeligen Foristen),
will heißen, daß Du die Waffe schon vor Deinem Auslandsaufenthalt besessen hast.
Bei Langwaffen sollte die WBK reichen, da in ihr die Inbesitznahme mit Datum vermerkt ist. Man kann auch eine Kopie seines alten Kaufbelegs mitnehmen oder eine INF3/Nämlichkeitsbescheinigung ("Wurde bereits im Zollinland besessen"). Ich habe immer ersteres an Bord, erspart Laufereien.
Bei FFW liegt das Problem darin, daß ein paar ganz Schlaue den abgestempelten (Erwerbs-)Voreintrag nutzten und damit demonstrierten, daß sie ja eine WBK für die Waffe haben, Zoll fiele nicht an!
Und irgendwo in unserem schönen Lande saß so ein "Grenzgänger" beim Bier und schwadronierte über seinen gelungenen "zollfreien" Einkauf. Der Zollbeamte im Freizeitlook am Nebentisch machte lange Ohren und dann kams: Knüppeldick für den Knallkopp und neue Formularflut für alle.
Natürlich kann man argumentieren, daß ein Zöllner im Grenzdienst alle WBK-Formalitäten kennen muß - da das aber bei den zichtausend verschiedenen Dingen, die zollamtlich abgewickelt werden - vom essbaren Damenslip aus Maisgewebe bis zum Elefanten-Ganztierpräparat, von der Nähnadel zum Lkw - schier unmöglich ist, gibt es die Hilfsformulare.
So der Hintergrund.
Wandersmann (der mit einem ehemaligen Zöllner im Bekanntenkreis).
Und das erste "INF3" soll inzwischen obsolet sein, den Nachfolgepapier kenne ich nicht, geh zum Zollamt und frage nach...