Verbringen von Waffen/Munition in die BRD - aus der BRD

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Wer hat schon mal so einen Antrag gestellt und kann mir sagen, wie lange dessen Bearbeitung bzw. die Erteiligung der Genehmigung gedauert hat? Z. B. benötigt man so eine Genehmigung im Zusammenhang mit einer Jagdreise ins außereuropäische Ausland.
 
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Nein, warum sollte man?
Ich gehe davon aus dass du deutscher Staatsbürger bist und die Waffe in deiner WBK eingetragen ist.

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Der Mitarbeiter beim Bundesverwaltungsamt hatte mir mitgeteilt, das Verbringen von Waffen/Munition ohne Genehmigung sei strafbar und es würde sofort Anzeige erstattet werden.

Ich bin Deutscher und die Waffen stehen seit über zehn Jahren in meiner deutschen WBK. Seit 14 Tagen hängen die Waffen am Flughafen Zürich fest.
 
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Moin Woodleigh!

Wegen Deiner ungeklärten waffenrechtlichen Situation bei der Rückkehr aus RSA hatten wir ja schon Kontakt.
Leider ist es schwer nachzuvollziehen, warum das bei Dir dermaßen verquer läuft, auch wegen der nur bruchstückhaft "rüberkommenden" Informationen:
Mitnahmen registrierter Waffen über Grenzen sind - innerhalb der EU - heute kein ernstes Thema mehr (WBK/EWP), und für einen hiesigen Waffenbesitzer, der z.B. zur Jagd in ein Drittland fährt, auch nicht, wenn die marginalen Formalismen WBK für Waffe, Jagdschein (oder WBK mit Eintrag) für Munition etc. eingehalten werden.
Von daher glaube ich, daß bei Dir neben den waffenrechtlichen noch andere Dinge zu klären sind: z.B. zollrechtlicher Art, wenn die Waffen im Ausland gekauft wurden...Oder sind staatsbürgerliche Dinge offen (Auswanderung aus D vor längeren Jahren?); oder handelsrechtlicher Art (Waffenhandel)?
All dies ist im Forum nicht abklärbar!
Von daher mein erneuter Rat: suche Dir schleunigst professionelle Anwaltliche Hilfe (Fachanwalt für Verwaltungsrecht oder Waffenrechtler),
alles andere wird Pippifax, auch vor dem Hintergrund, daß Dir nach Jahren außerhalb die hiesigen Abläufe nicht (mehr) gängig sind.

Viel Glück
Wandersmann
 
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Mitnahmen registrierter Waffen über Grenzen sind - innerhalb der EU - heute kein ernstes Thema mehr (WBK/EWP), und für einen hiesigen Waffenbesitzer, der z.B. zur Jagd in ein Drittland fährt, auch nicht, wenn die marginalen Formalismen WBK für Waffe, Jagdschein (oder WBK mit Eintrag) für Munition etc. eingehalten werden.

Wenn doch nur die deutschen Behöden alle nach dem Waffengesetz verfahren würden.
Es gab nämlich Fälle in Frankfurt, wo der Zoll in unheiliger Allianz mit der StA Rückkehrer aus Namibia mit einem Strafverfahren überzogen, wenn die Waffen aus irgendeinem Verzögerungsgrund nicht mit demselben Flieger zurückkamen wie die Jäger. Da haben sie ein unerlaubtes Verbringen draus gemacht. Stand auch in der Jagdpresse. Hatte seinerzeit ein interessantes Gespräch mit dem Anwalt eines Betroffenen. Der Beschuldigte hatte leider keine Lust auf ein Gerichtsverfahren weil er den Ausgang bei den heutigen Richtern als unsicher ansah und lieber eine stattliche Summe für die Einstellung zahlte, als später evtl. seine Zuverlässigkeit zu verlieren.
Ich hab dann prophylaktisch von meinem (kopfschüttelnden) Sachbearbeiter mir für Namibia eine Verbringunserlaubnis ausstellen lassen, die ich dann nicht brauchte. Die Sicherheit war mir aber die paar Euros wert.
 
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Ich habe nun einen Anwalt eingeschaltet. Habe den Eindruck, dass sich der Sachbearbeiter des BVA noch in der Ausbildung befindet. Die Lust auf eine permanente Rückkehr nach Deutschland ist mir etwas vergangen...
 
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Wenn von den Behörden dermaßen willkürlich agiert wird, gibt es keine "Sicherheit" mehr!
Ich habe Anfang April eine Anfrage an den Zoll gestellt, wie sie denn auf das schmale Brett kämen (na gut, etwas anders formuliert), ein INF3 Formular bei der Wiedereinreise zu fordern.
Erwartungsgemäß, bis heute keine Antwort.
Kann den Text auch nicht mehr auf der Seite finden, vielleicht hat sich ja mal ein Wissender erbarmt.
An den TS: ich kann mich nur Wandersmann's Rat anschliessen.

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so ganz am Rande:
Wenn Du z.B. vom Auslandsaufenthalt als Sportschütze oder als Jäger zurück kommst, dann schaut der Grenzbeamte auf die Waffe & die zugehörige WBK und gut ist es.
Oder es kommt ein etwas genauerer Zöllner und bittet um Nachweis, daß die Waffe nicht verzollt werden muß (Einfuhrumsatzsteuer für die ganz pingeligen Foristen),
will heißen, daß Du die Waffe schon vor Deinem Auslandsaufenthalt besessen hast.
Bei Langwaffen sollte die WBK reichen, da in ihr die Inbesitznahme mit Datum vermerkt ist. Man kann auch eine Kopie seines alten Kaufbelegs mitnehmen oder eine INF3/Nämlichkeitsbescheinigung ("Wurde bereits im Zollinland besessen"). Ich habe immer ersteres an Bord, erspart Laufereien.
Bei FFW liegt das Problem darin, daß ein paar ganz Schlaue den abgestempelten (Erwerbs-)Voreintrag nutzten und damit demonstrierten, daß sie ja eine WBK für die Waffe haben, Zoll fiele nicht an!
Und irgendwo in unserem schönen Lande saß so ein "Grenzgänger" beim Bier und schwadronierte über seinen gelungenen "zollfreien" Einkauf. Der Zollbeamte im Freizeitlook am Nebentisch machte lange Ohren und dann kams: Knüppeldick für den Knallkopp und neue Formularflut für alle.
Natürlich kann man argumentieren, daß ein Zöllner im Grenzdienst alle WBK-Formalitäten kennen muß - da das aber bei den zichtausend verschiedenen Dingen, die zollamtlich abgewickelt werden - vom essbaren Damenslip aus Maisgewebe bis zum Elefanten-Ganztierpräparat, von der Nähnadel zum Lkw - schier unmöglich ist, gibt es die Hilfsformulare.
So der Hintergrund.

Wandersmann (der mit einem ehemaligen Zöllner im Bekanntenkreis).

Und das erste "INF3" soll inzwischen obsolet sein, den Nachfolgepapier kenne ich nicht, geh zum Zollamt und frage nach...
 

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