Guten Morgen Gemeinde,
auf eGun habe ich im Text eines Händlers Folgendes gelesen:
4-Schuss Röhrenmagazin
*Das Bundesjagdgesetz wurde mit Wirkung vom 10. November 2016 wie folgt geändert:
§ 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c
(1) Verboten ist
2. c) "mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen;"
Somit dürfen sich während der Jagdausübung maximal 3 Patronen in der Waffe befinden (Magazin + Patronenlager), wobei es keine Einschränkung bezüglich der Magazinkapazität gibt
auf eGun habe ich im Text eines Händlers Folgendes gelesen:
4-Schuss Röhrenmagazin
(seit 10.11.2016 auch für Jäger erlaubt!)
**Das Bundesjagdgesetz wurde mit Wirkung vom 10. November 2016 wie folgt geändert:
§ 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c
(1) Verboten ist
2. c) "mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen;"
Somit dürfen sich während der Jagdausübung maximal 3 Patronen in der Waffe befinden (Magazin + Patronenlager), wobei es keine Einschränkung bezüglich der Magazinkapazität gibt
Es ging um eine SLF, tangiert aber natürlich alle Selbstladegeschichten.
Ist dies tatsächlich der Fall ? Also könnte ich mit einem 10-Schuss Magazin - in dem sich nur zwei Patronen befinden - zur Jagd gehen ?
Echt jetzt ?
Ist dies tatsächlich der Fall ? Also könnte ich mit einem 10-Schuss Magazin - in dem sich nur zwei Patronen befinden - zur Jagd gehen ?
Echt jetzt ?