Nochmal Selbstlader:Magazinkapazität

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Guten Morgen Gemeinde,

auf eGun habe ich im Text eines Händlers Folgendes gelesen:

4-Schuss Röhrenmagazin
(seit 10.11.2016 auch für Jäger erlaubt!)
*
*Das Bundesjagdgesetz wurde mit Wirkung vom 10. November 2016 wie folgt geändert:
§ 19 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe c
(1) Verboten ist
2. c) "mit halbautomatischen Langwaffen, die mit insgesamt mehr als drei Patronen geladen sind, sowie mit automatischen Waffen auf Wild zu schießen;"
Somit dürfen sich während der Jagdausübung maximal 3 Patronen in der Waffe befinden (Magazin + Patronenlager), wobei es keine Einschränkung bezüglich der Magazinkapazität gibt


Es ging um eine SLF, tangiert aber natürlich alle Selbstladegeschichten.

Ist dies tatsächlich der Fall ? Also könnte ich mit einem 10-Schuss Magazin - in dem sich nur zwei Patronen befinden - zur Jagd gehen ?
Echt jetzt ?
 
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Na na... kommt drauf an, wie das in deinem jeweiligen Landesjagdgesetz umgesetzt wird, oder? :cool:
 
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[...]
Es ging um eine SLF, tangiert aber natürlich alle Selbstladegeschichten.

Ist dies tatsächlich der Fall ? Also könnte ich mit einem 10-Schuss Magazin - in dem sich nur zwei Patronen befinden - zur Jagd gehen ?
Echt jetzt ?

Nicht ganz.

Du darfst sogar drei Patronen reintun.

Und auf dem Stand kannst Du es vollmachen.
 
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Das scheint ja in der Regelungskompetenz des Bundes zu liegen.
Inwieweit kann das ein Landesgesetz einschränken ?

Ist diese Regelung also bundesweit gültig ?
 
G

Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Nein, nur in kleinen Dörfern und weit weg von Großstädten ;-)
 
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Es gibt dann also auch nicht mehr diese unsägliche 3 Schuß Beschränkung bei der Eintragung ?

Und - eigentlich - gibt es dann ja auch keine Notwendigkeit mehr für 2-Schuß Magazine ?
 
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Es gibt dann also auch nicht mehr diese unsägliche 3 Schuß Beschränkung bei der Eintragung ?

Und - eigentlich - gibt es dann ja auch keine Notwendigkeit mehr für 2-Schuß Magazine ?

Nein, nein, gibt es alles nicht (mehr).

Was es aber leider bald gibt:
Verbot für Magazine grösser als 10 Schuss für Selbstlade-LW.
 
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Das scheint ja in der Regelungskompetenz des Bundes zu liegen.
Inwieweit kann das ein Landesgesetz einschränken ?

Ist diese Regelung also bundesweit gültig ?

Also ich dachte immer, dass die sachlichen Verbote des jeweiligen Bundeslandes ebenfalls zu berücksichtigen sind und da finde ich leider bei uns in BaWü nach wie vor

"c) auf Wildtiere mit halbautomatischen oder automatischen

Waffen, die mehr als zwei Patronen in

das Magazin aufnehmen können, zu schießen,
"

Ich kann jetzt nicht einfach Landesrecht verletzen nur weil sich im Bund was positiv entwickelt hat, oder? Es liegt nun an den Ländern, das bei der nächsten Novelle :)roll:) umzusetzen?
 
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Waffenrechtliche Regelungen => Bundeskompetenz

Jagdrechtliche Gesetzgebung => Bund schaft Rahmengesetz,
====> Länder können Abweichungen erlassen (siehe z.B. Jagdzeiten; Bleifreigebot)

Und dann gibt es da noch die (Verwaltungs-)Gerichte...

Wandersmann
 
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Gelöschtes Mitglied 8180

Guest
"Erstmal" trifft es genau... Die geben nicht auf!
 
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Waffenrechtliche Regelungen => Bundeskompetenz

Jagdrechtliche Gesetzgebung => Bund schaft Rahmengesetz,
====> Länder können Abweichungen erlassen (siehe z.B. Jagdzeiten; Bleifreigebot)

Und dann gibt es da noch die (Verwaltungs-)Gerichte...

Wandersmann

Genau! Und hier sprechen wir von einem jagdrechtlichen Thema, auch wenn es Waffen betrifft.


P.S.: Versteht mich bitte nicht falsch - ich bin der letzte, der Freiheiten beschränkt sehen möchte und setze mich schon lange für mehr Magazinkapazität ein (siehe Positionspapiere ÖJV von 2012). Ich will hier nur klarstellen, dass wir leider noch keine generelle Freigabe auf Länderebene haben.

P.P.S.: Was in kleinen Dörfern und weit weg von Großstädten passiert, ist ein anderes Thema... :shoot:
 
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ist das nicht erstmal wieder vom tisch ?

Nein, ist es absolut nicht.
Das kommt aus der aktuellen Waffenrechtverschärfung der EU,
diese müssen die Länder bis zum Herbst 2018 in Landesgesetze überführen.
Man darf gespannt sein was da dann noch so, mit guten Absichten draufgesattelt wird.
 

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