Unterschiedliches "Erbrecht" für Waffen Bayern / Sachsen? (bzgl. Blockiersystem)

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Unterschiedliches "Erbrecht" für Waffen Bayern / Sachsen? (bzgl. Blockiersystem)

Hallo zusammen,
ein Bekannter von mir hat vor über 20 Jahren eine Pistole geerbt. Bisher hatte er seinen Erstwohnsitz in Bayern und seinen Zweitwohnsitz in Sachsen. In Bayern durfte er die Waffe entsprechend altem Recht ohne Blockiersystem besitzen. Jetzt hat er seinen Erstwohnsitz in Sachsen und seinen Zweitwohnsitz in Bayern. Jetzt fordert ihn die Behörde in Sachsen auf den Einbau eines Blockiersystems nachzuweisen, was in Bayern bisher nicht notwendig war.:what:

Da es sich bei der Waffe um ein reines Erinnerungsstück handelt, überlegt er jetzt ob diese Investition verhältnismäßig ist und er fragt sich was als nächstes kommt. Waffenschrank, Blockiersystem – what`s next?

Ist dies wieder der Beweis, dass man jeden Tag dankbar sein muss in Bayern leben zu dürfen? :lol:

Danke
 
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Wie, jetzt sag nur, er hat keinen entsprechenden Waffenschrank dafür!?

Gehe mehr davon aus, dass Dein Bekannter einfach nur durch das Überwachungssystem "Karteikarten" der letzten 20 Jahre gefallen ist.

Heute wird das sicherlich nicht passieren.

Nun, jetzt, da die Sache durch den sächsischen Sachbearbeiter geregelt wird, wird der Erbe wohl nicht um a) einen entsprechende Waffenschrank Nachweis und b) um ein Sperrsystem (falls verfügbar) herumkommen....

Alternativ: Sportschütze oder Jäger werden und ein Bedürfnis für die Waffe bekommen. (Kann mir nicht vorstellen, dass er drumrum kommt)

So war das bei meinem Erbe!

Man konnte sogar mit dem SB reden, der einen entsprechenden Vermerk in die WBK's gemacht hat, dass für ein Jahr auf eine Sperrung verzichtet wird.... was nach vorlegen des Jagdscheins selbstverständlich gestrichen wurde.


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Man konnte sogar mit dem SB reden, der einen entsprechenden Vermerk in die WBK's gemacht hat, dass für ein Jahr auf eine Sperrung verzichtet wird.... was nach vorlegen des Jagdscheins selbstverständlich gestrichen wurde.
Ging bei mir nicht um viel. Mit der Dame war nicht mal ansatzweise zu reden. Ich musste das große Rad drehen (LW an einen super hilfsbereiten Forumisten, KW zum Händler und nach der Prüfung alles wieder holen).
 
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Ist dies wieder der Beweis, dass man jeden Tag dankbar sein muss in Bayern leben zu dürfen? :lol:
Leider nicht... Wenn ich im Kopf alles richtig zusammengesetzt habe, siehts so aus - Fachleute mögen mich berichtigen, wenn ich Blödsinn schreibe:

- Das WaffG ist ein Bundesgesetz. Seit 2008 steht da drin, dass auch Altbestände von Erbwaffen blockiert werden müssen. Davor (seit 2003) mussten nur neue Erbfälle blockiert werden. D.h. die Blockierung gilt seit 2008 rückwirkend bis Anno Dunnemals

- Die Durchführung des Gesetzes ist Ländersache und es mussten in jedem Land Durchführungsverordnungen erlassen werden. Manche waren da schneller (BaWue) und manche langsamer (Bayern).

- Nachdem die Durchführungsverordnungen erlassen wurden, lag die Durchführung bei den lokalen Polizeibehörden bzw. Ordnungsämtern, je nach Land. Und manche waren da schneller, manche langsamer... :)

Ich bekam den Brief wg Blockierung im Juni 2016. Bekannte Erben in BaWue bekamen schon 2013 direkt Besuch von der Polizei und 3 weitere Erben in verschiedenen Landkreisen in Bayern bekamen den Brief bis jetzt noch gar nicht. Ein anderer Erbe in Augsburg bekam 2 Monate vor mir Post...

Das wird jetzt so langsam alles abgearbeitet, in jedem Bundesland...
 
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3 Jun 2009
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Man kann noch Glück haben daß es für das entsprechende Kaliber noch kein Blockiersystem gibt, z. B. 6,35 Browning
Hier die Liste der zugelassenen Systeme : Kalick
 

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