Digitale Zieloptiken

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Eine Waffe die selbst den Schuss auslöst sobald ich ein Ziel anvisiert habe, würde mir nicht ins Haus kommen:thumbdown:
Das Ding ist für die Jagd in der Ebene auf größere Entfernungen gedacht. Man visiert das Ziel an und beim Abdrücken "markiert" das System im Videobild aber nur die Stelle, die man treffen würde. Wenn man z.B. sieht, daß man "weich" abgekommen wäre, setzt man den Punkt einfach neu, bis der Treffer sitzt. Dann wird "richtig" ausgelöst und die Software verzögert den Schlagbolzen die paar Sekunden, bis das Visierbild wirklich stimmt.

Vor ein paar Jahren als das Ding ganz neu herauskam, war das schon so beschrieben. Als Zweck war angegeben, daß man den perfekten Treffer schon beim ersten Schuss erzielen wolle. Was ich jetzt weidgerecht finde.

Leider war der Preis auch astronomisch und die Fertigung sofort auf Jahre hin ausverkauft. Die Waffen gingen in die US- Schutzgebiete mit störrischer Bevölkerung zwecks Jagd auf "Terroristen".

WH
Tarolla
 
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Wenn man sich die Bedienungsanleitung für das ATN X-Sight II auf der Herstellerseite mal ansieht, erfährt man, dass das Ding einen Day-Mode und einen Night-Mode hat, zwischen denen per Tastendruck umgeschaltet werden kann.
Deshalb gehe ich davon aus, dass bei dem Day-only Gerät lediglich per Firmware das Umschalten ausgeschlossen ist.
Da nutzt dann das Firmwareupdate:lol:

Mit dem Ergebnis: in D verbotener Gegenstand = Besitzverbot

Teddy
PS: zum Einsatz kann man sich diverse Fuchs- und Rattenbekämpfungsfilmchen auf YT ansehen, mit nur einem hauch streulicht braucht man keinen zusätzlichen Aufheller
 
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Und das gibt es schriftlich mit amtlicher Bestätigung? Also so wie einen BKA Bescheid? Nein?:lol::lol:
Ist doch ganz einfach: kauf das Ding einfach. wenns durch den Zoll kommt, ohne beschlagnahmt zu werden, fragst du einfach beim BKA an, du hättest da dieses ATN-X_sight und du würdest gern Sicherheit haben, dass das erlaubt ist.

Ich bin ziemlich sicher, dass du dann die nächsten Jahre über Waffenbesitz und Jagd nicht mehr nachzudenken brauchst. Wirf außerdem mal einen Blick in §§ 52 III Nr. 1 i.V.m. Anl.1 zu § 1 IV, Anl. 2 II-IV BWaffG.

Teddy
 
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Nichts selber ausdenken. Einfach das nehmen, was geregelt ist:
4.1
Zielscheinwerfer sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die das Ziel beleuchten. Ein Ziel wird dann beleuchtet, wenn es mittels Lichtstrahlen bei ungünstigen Lichtverhältnissen oder Dunkelheit für den Schützen erkennbar dargestellt wird. Dabei ist es unerheblich, ob das Licht sichtbar oder unsichtbar (z. B. infrarot) ist und ob der Schütze weitere Hilfsmittel für die Zielerkennung benötigt.
...
4.3
Nachtsichtgeräte oder Nachtzielgeräte sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die eine elektronische Verstärkung oder einen Bildwandler und eine Montageeinrichtung für Schusswaffen besitzen. Zu Nachtzielgeräten zählen auch Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (Zielfernrohre).
1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;

Ein digitles Zielfernrohr ist in Deutschland legal. Erst die Nachtlösung ist strafbewehrt.
 
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@binurich
ich muss mich bei nochmaligem Lesen bei dir entschuldigen. Ich hatte deinen Post nicht im Zusammenhang des von dir zitierten Posts von @Wheelgunner gesehen. sorry:cheers:

Mein Post war gemeint als Entgegnung auf die Annahme, das Gerät sei in D unproblematisch, wenns als Day-only angeboten wird.

Teddy
 
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Bitte die Stelle des WaffG welche diesen Verstoß benennt.
Bitte sehr, bitte gern:

Waffengesetz (WaffG)
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste


Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

...
für Schusswaffen bestimmte
...
1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;


Waffengesetz (WaffG)
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen


Abschnitt 1:
Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
Unterabschnitt 1:
...
4.
Sonstige Vorrichtungen für Schusswaffen
...
4.3
Nachtsichtgeräte oder Nachtzielgeräte sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die eine elektronische Verstärkung oder einen Bildwandler und eine Montageeinrichtung für Schusswaffen besitzen. Zu Nachtzielgeräten zählen auch Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (Zielfernrohre).



Waffengesetz (WaffG)
§ 52 Strafvorschriften


...
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.5, ....
einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,



Reicht das?

Teddy
 
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Guten Abend zusammen,

mehr per Zufall ....

Der zugehörige Laser- Entfernungsmesser überträgt die gemessene Entfernung gleich per Blauzahn in das Zielfernrohr und das passt sofort den Haltepunkt an.

Was sich nach Zukunftsmusik anhört, gibt es schon zu moderaten Preisen zu kaufen:

Entfernungsmesser: http://www.drmair.at/nv-accessories/diverses/atn-laser-ballistics-1000-1500-detail
ZF in 3-14: http://www.drmair.at/nv-zielfernrohre/atn-x-sight-ii-3-14x-detail
ZF in 5-20: http://www.drmair.at/nv-zielfernrohre/atn-x-sight-ii-5-20x-detail


WH
Tarolla


Aus

http://www.drmair.at/nv-zielfernrohre/atn-x-sight-ii-3-14x-detail :

Das X-Sight II Smart HD bietet hochwertige Nachtsichtfähigkeit... Das macht es zu einem tollen Begleiter rund um die Uhr, aber speziell für den Dämmerungs- und Nachtansitz.

..■ Digitaler 14x Zoom
■ 1080p Sensor
■ Helligkeit wie 2. Generation


Aus

http://www.drmair.at/nv-zielfernrohre/atn-x-sight-ii-5-20x-detail

Das X-Sight II Smart HD bietet hochwertige Nachtsichtfähigkeit, die auch am Tag mit ohne Einschränkung genutzt werden kann. Das macht es zu einem tollen Begleiter rund um die Uhr, aber speziell für den Dämmerungs- und Nachtansitz.

■ Digitaler 4x Zoom (20x Zoom insgesamt)
■ 1080p Sensor
■ HD Display
■ Helligkeit wie 2. Generation


Dazu das Gesetz ( Waffenrecht hat Cheki schon Zitiert...)

Ist eindeutig :

Bildwandler; Nachsicht;El. Verstärkung Zieloptik...


TM
 
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Ist das wieder zäh hier...

- Ja, der im Ausgangspost verlinkte Artikel ist in D verboten, da Nachtsichtfähigkeit.

- Es gibt den Artikel auch ohne Nachtsichtfähigkeit, dann nicht mehr verboten obwohl restlichen Features gleich, da Bildwandler nur in Verbindung mit Nachtsicht/Restlichtverstärkung verboten sind.

In Betracht ziehen kann man den Einwand von checkinthedark, ob eine Manipulation des day-only gerätes durch Firmwareänderung möglich ist, um aus der Day-only Version ein nachtsichtfähiges Gerät zu machen.
Da ATN die day-only Version nur auf der europäischen Seite aufführt, gehe ich aber davon aus, dass sie sich der heiklen Gesetzteslage bewusst sind und eine Manipulation durch Firmware unterbunden haben. Technisch kein Problem, notfalls hartverdrahtet.
Ähnlich wie sie auch bei Wärmebildgeräten die Ausgangsbildfrequenz für den europäische Markt (bzw. ausserhalb USA) auf 9hz begrenzen müssen und das auch über die Firmware lösen. Wäre das nicht manipulationssicher hätten sie ernsthaft Trouble mit der US-Regierung, daher kann man davon ausgehen, dass sie sich damit auskennen manipulierte Firmwareupgrades effektiv zu verhindern.

Nun ist es aber ohnehin auch möglich ein solches Gerät schon im vornherein mit einem Sensor zu bauen der im keine Nachtsichtfähigkeit besitzt, also auch durch Firmwareänderung keine erhalten kann.

Solche Geräte werden auf den Markt kommen, mit eben jenen Features und wenn man sich den Ausgangspost mal aufmerksam durchliest, sollte darüber die eigentliche Diskussion geführt werden.

Die läppischen 1000€ die ATNeurope für ein 5-20x ZFR mit diesen Features aufruft ist zumindest ein echter Kampfpreis.

Das Digitale hat ja auch weitere Vorteile die noch nicht angesprochen wurden. Bspw. ist der fragilste Teil eine ZFR immer das Umkehrsystem. Hier trennt sich meist die Spreu vom Weizen.
Beim digitalen ZFR ist diese immer absolut wiederholgenau, da völlig frei von anfälliger Mechanik. Ich denke das wird ein Kernpunkt sein, weshalb die digitalen Zieleinrichtungen zu einer echten Konkurrenz für die herkömmlichen, rein optischen, Systeme reifen werden.
 
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Also willst du zum AUsdruck bringen, dass die zitierten Stellen NICHT zutreffend sind? Richtig
Bitte sehr, bitte gern:

Waffengesetz (WaffG)
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)
Waffenliste


Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

...
für Schusswaffen bestimmte
...
1.2.4.2
Nachtsichtgeräte und Nachtzielgeräte mit Montagevorrichtung für Schusswaffen sowie Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (z. B. Zielfernrohre) sind, sofern die Gegenstände einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen;


Waffengesetz (WaffG)
Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
Begriffsbestimmungen


Abschnitt 1:
Waffen- und munitionstechnische Begriffe, Einstufung von Gegenständen
Unterabschnitt 1:
...
4.
Sonstige Vorrichtungen für Schusswaffen
...
4.3
Nachtsichtgeräte oder Nachtzielgeräte sind für Schusswaffen bestimmte Vorrichtungen, die eine elektronische Verstärkung oder einen Bildwandler und eine Montageeinrichtung für Schusswaffen besitzen. Zu Nachtzielgeräten zählen auch Nachtsichtvorsätze und Nachtsichtaufsätze für Zielhilfsmittel (Zielfernrohre).



Waffengesetz (WaffG)
§ 52 Strafvorschriften


...
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1.entgegen § 2 Abs. 1 oder 3, jeweils in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.2 bis 1.2.5, ....
einen dort genannten Gegenstand erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder damit Handel treibt,



Reicht das?

Teddy
 
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...
- Es gibt den Artikel auch ohne Nachtsichtfähigkeit, dann nicht mehr verboten obwohl restlichen Features gleich, da Bildwandler nur in Verbindung mit Nachtsicht/Restlichtverstärkung verboten sind.

In Betracht ziehen kann man den Einwand von checkinthedark, ob eine Manipulation des day-only gerätes durch Firmwareänderung möglich ist, um aus der Day-only Version ein nachtsichtfähiges Gerät zu machen.
....

Dann wäre diese Handlung das Problem. Das Gerät nicht, solange nicht manipuliert wurde.
Diese Herleitung wäre hanebüchener Unsinn.
Analog sei das ZF genannt, welches nicht illegal ist, weil man einen NAchtsichtvorsatz anbauen könnte.
 

Wheelgunner_45ACP

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In Betracht ziehen kann man den Einwand von checkinthedark, ob eine Manipulation des day-only gerätes durch Firmwareänderung möglich ist, um aus der Day-only Version ein nachtsichtfähiges Gerät zu machen.

Das hängt am Programmierer der Firmware. Die Firma, für die ich arbeite, hat auch von verschiedenen Modellen verschiedene Ausbaustufen. Beim Firmware- Upgrade werden die installierten Optionen aus der bisherigen Firmware abgefragt und auch nur wieder entsprechend in der neuen FW frei gegeben. Teileweise sind die Optionen natürlich nachrüstbar, brauchen aber dann eine geschulten Servicetechniker mit entsprechenden Zugangscode, gibt aber auch Nachrüstoptionen, wo das Gerät ins Werk muss, obwohl ich weiß, dass es über die FW geregelt ist. Der Techniker bekommt einfach nicht die Tools und notwendigen Informationen, um das im Feld machen zu können.

Und klar, so was lässt sich bei genügen krimineller Energie umgehen, aber sicher nicht, wenn man sich bei ATN einfach die nächste FW holt und installiert. Da bräuchte man schon eine entsprechend "adaptierte" Version, die die Abfrage ob "Day Only" oder "Night/Day" irgendwie umgeht oder die Antwort auf die Abfrage ignoriert und pauschal "Night/Day" installiert.
 
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ISt dir entgangen, dass mittlerweile die Tagesversion ohne Nachtsichtfähigkeit benannt wurde?
NAtürlich ist das eindeutig, da kein Verbotsmerkmal.
Ich hab jetzt keine Lust, dir beizubringen, wie man subsumiert. Fangen wir mal klein an:

ist das Ding eine für Schusswaffen bestimmte Vorrichtung? - ja
hat das Ding eine elektronische Verstärkung? - der Sensor einer Digitalkamera macht auch
Lichtmengen sichtbar, die das Auge schon nicht oder kaum noch wahrnimmt - ja
hat das Ding einen Bildwandler? was macht die Kamera mit den Sensorlichtwerten in den einzelnen
Pixeln? Sie macht daraus ein sichtbares Bild auf einem Bildschirm - Bildwandler? - ja
hat das Ding eine Montageeinrichtung für Schusswaffen? Pica-Klemmen - ja
hat das Ding eine Zieleinrichtung? - ja

Alle Merkmale eines Nachtzielgeräts, wie sie die Begriffsbestimmung der Anl. 2 fordert, sind vorhanden. Dann ist es scheixxegal, wie der Hersteller sein Teil nennt.

Must mir nicht glauben. Versuch macht kluch. Ist dein JJS/WBK. Heul nicht, wenns schief geht.

Teddy
 

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