Hallo zusammen,
ich habe eine kurze Frage zur Verwendung eines vorhandenen Schalldämpfers in NRW. Ich nutze den Schalldämpfer schon längere Zeit auf der Jagd in Bayern und würde ihn gerne auch jagdlich in NRW nutzen. Anders als in Bayern ist die Verwendung im Landesjagdgesetz von Nordrhein-Westfalen nicht verboten. Ich würde jetzt annehmen, dass keine besondere Erlaubnis (z.B. von der unteren Jagdbehörde) für die Nutzung in NRW erforderlich ist. Liege ich mit der Einschätzung richtig oder habe ich etwas übersehen?
Besten Dank und Gruß
Marodeur
ich habe eine kurze Frage zur Verwendung eines vorhandenen Schalldämpfers in NRW. Ich nutze den Schalldämpfer schon längere Zeit auf der Jagd in Bayern und würde ihn gerne auch jagdlich in NRW nutzen. Anders als in Bayern ist die Verwendung im Landesjagdgesetz von Nordrhein-Westfalen nicht verboten. Ich würde jetzt annehmen, dass keine besondere Erlaubnis (z.B. von der unteren Jagdbehörde) für die Nutzung in NRW erforderlich ist. Liege ich mit der Einschätzung richtig oder habe ich etwas übersehen?
Besten Dank und Gruß
Marodeur