Aufbewahrung freier Waffen

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Na schön, zwei Mann, zwei Antworten. Ist eben wie beim Obstbaumschnitt.
Ich werd wohl irgendwas erfinden müssen das Ding anzuschließen.
 
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Das ist ja das Tolle an unserem Waffenrecht: Es blickt keiner mehr durch, von Rechtssicherheit sind wir kilometerweit weg.

Anderes Beispiel: Ist ein Balisong (Butterflymesser) erlaubt, wenn es stumpf ist? Ich würde sagen nein, da die das Messer kennzeichnende Eigenschaft immer noch vorhanden ist. So würde ich das auch beim Säbel sehen.
 
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Nochmal eben zur Gaspistole:

Es wurde ja hier geschrieben, man dürfe sie geladen etc. im eigenen Wohnbereich führen.
Das ist natürlich richtig.

Die Regelung stellt aber auf die LAGERUNG ab und diese muß - den Buchstaben der Regelung nach - entladen und getrennt erfolgen.
Übrigens analog zu den richtigen Waffen: die dürfte ich zu Hause ja auch führen. Aber nicht lagern.

Wird das allgemein so gesehen ?
 
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Das würde dann eben auch bedeuten, daß - im Ernst - die Lagerung wie beschrieben zu erfolgen hat, getrennt und verschlossen.
 

FTB

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Moin,
ich reaktiviere Mal dieses Thema.
Ist irgendwo abschließend geklärt worden, wie eine Saufeder aufbewahrt werden muss?

Jemand (!) mit einer Frevert'schen Variante mit knapp 2m Länge hat nämlich Probleme, so eine irgendwo wegzuschließen. Es wäre auch schade, so ein Stück in der Besenkammer verrotten lassen zu müssen.
 
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Beidseitig geschliffen --> Waffe. Ergibt sich aus dem WaffG bzw. den WerwV.
Waffe (erlaubnisfrei) --> Aufbewahrung so, dass nicht Erwerbsberechtigte nicht ran können.

Heisst: Wenn Du keine Kinder im Haus hast: Alles gut. pack die Saufeder in ein Zimmer, das nur Dir und anderen Erwachsenen zugänglich ist und gut (Kinderbesuch!)

Wenn Du Kinder hast ist das problamatischer - also so rein vom Gesetzestext her. ;) - dann musst Du sie wirklich wegsperren.
 
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In diesem Fall können die mich kreuzweise... Ich kann meine Schreckschuss auch auf dem Tisch liegen lassen! Meine Wohnung ist ein verschlossenes Behältnis und die Waffe ist vor unberechtigtem Zugriff geschützt, da niemand unter 18 Jahren Zugang zu meiner Wohnung hat.
Sollten bei einer Kontrolle jemand ein Problem damit haben, wenn ein Luftgewehr in der Ecke stehen sollte, dann befindet sich unterhalb meines Hosenknopfes ein Reißverschluss. Dieser kann dann gerne geöffnet und mir einer ge.... werden! 😤
So langsam hackts echt im Walde!!!
 
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Moin,
ich reaktiviere Mal dieses Thema.
Ist irgendwo abschließend geklärt worden, wie eine Saufeder aufbewahrt werden muss?

Jemand (!) mit einer Frevert'schen Variante mit knapp 2m Länge hat nämlich Probleme, so eine irgendwo wegzuschließen. Es wäre auch schade, so ein Stück in der Besenkammer verrotten lassen zu müssen.
Laut Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz ist alles ausreichend, was den gleichen Mindestschutz wie ein verschlossenes Behältnis gewährt.
Ein verschlossenes Behältnis könnte auch eine Tasche mit Schloss für die Saufeder sein.
Es ist aber auch explizit als Beispiel für rechtskonforme Aufbewahrung von Blankwaffen die Verwendung von (abschließbaren) Wandhaltern genannt.
Meiner Meinung nach die beste Aufbewahrungsmöglichkeit für eine schöne Saufeder.
Praktisch gesehen, würde ich ein Luftgewehr oder Schreckschusswaffe auf jeden Fall nicht dort offen liegen lassen, wo ein Aufbewahrungskontrolleur es sehen kann.
Wegen solche Kleinigkeiten Stress mit der Zuverlässigkeit zu riskieren, wäre nicht klug.
 
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Beidseitig geschliffen --> Waffe. Ergibt sich aus dem WaffG bzw. den WerwV.
Waffe (erlaubnisfrei) --> Aufbewahrung so, dass nicht Erwerbsberechtigte nicht ran können.

Heisst: Wenn Du keine Kinder im Haus hast: Alles gut. pack die Saufeder in ein Zimmer, das nur Dir und anderen Erwachsenen zugänglich ist und gut (Kinderbesuch!)

Wenn Du Kinder hast ist das problamatischer - also so rein vom Gesetzestext her. ;) - dann musst Du sie wirklich wegsperren.

Falsch.
Die Saufeder und der Hirschfänger sind obwohl oftmals zweischneidig von der Bestimmung her nicht zum Einsatz gegen Menschen gedacht und somit keine Waffen im Sinne des WaffG. (Dies kann in der Verwaltungsvorschrift nachgelesen werden) Ein versperren ist nicht nötig.
Das erscheint zwar widersinnig ist aber so.
 

FTB

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Falsch.
Die Saufeder und der Hirschfänger sind obwohl oftmals zweischneidig von der Bestimmung her nicht zum Einsatz gegen Menschen gedacht und somit keine Waffen im Sinne des WaffG. (Dies kann in der Verwaltungsvorschrift nachgelesen werden) Ein versperren ist nicht nötig.
Das erscheint zwar widersinnig ist aber so.

Ich habe Mal versucht, das nachzuvollziehen.
Unter der Verwaltungsvorschrift zu Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1
ist der Hirschfänger tatsächlich erwähnt, die Saufeder nicht. Von der Argumentation her könntest du aber Recht haben.
Dummerweise steht da aber auch, dass man im Zweifelsfall einen Feststellungsbescheid beantragen soll.
 
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In diesem Fall können die mich kreuzweise... Ich kann meine Schreckschuss auch auf dem Tisch liegen lassen! Meine Wohnung ist ein verschlossenes Behältnis und die Waffe ist vor unberechtigtem Zugriff geschützt, da niemand unter 18 Jahren Zugang zu meiner Wohnung hat.
Sollten bei einer Kontrolle jemand ein Problem damit haben, wenn ein Luftgewehr in der Ecke stehen sollte, dann befindet sich unterhalb meines Hosenknopfes ein Reißverschluss. Dieser kann dann gerne geöffnet und mir einer ge.... werden! 😤
So langsam hackts echt im Walde!!!

Moin,
stell es einfach in eine Ecke eines Zimmers wo die Kontrolleure nicht hingehen (dürfen) und alles ist gut...
 
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