Aufbewahrung freier Waffen

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Das war ja schon immer etwas schwammig. Wir haben noch keine Kinder und wer zu Besuch kommt dem vertraue ich soweit, dass er auch mein Luftgewehr befummeln dürfte wenn er will, wenn außer Haus ist die Bude eh angeschlossen.

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So wie ich die AWaffV lese, gilt die nur für Schusswaffen. Also Brotmesser schön in der Küche belassen, Luftgewehr und Schreckschuss bitte einsperren.

Andere Meinungen?
 
A

anonym

Guest
So viel ich noch weiss hat mein damaliger Jagdausbilder es so erklärt.Jagdmesser deren Klingenlänge länger als 12 cm ist ( dürfen ja von Jägern zwecks Brauchtum oder Bedürfnis getragen werden) müssen vor Unbefugten Personen insbesondere von Minderjährigen unzugänglich sein. Auch wenn das Küchenmesser doppelt so lang ist .Küchenmesser sind ja auch in jeder Grösse frei verkäuflich,Jagdmesser nicht.
 
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.....Küchenmesser sind ja auch in jeder Grösse frei verkäuflich,Jagdmesser nicht.

Seit wann sind Jagdmesser nicht mehr frei verkäuflich ?

M.E. nach an Personen über 18 Jahre, genau so wie sämtliche Luftdruckwaffen und Schreckschusswaffen.



wmh

Jäger:cool:
 
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Seit wann sind Jagdmesser nicht mehr frei verkäuflich ?

M.E. nach an Personen über 18 Jahre, genau so wie sämtliche Luftdruckwaffen und Schreckschusswaffen.



wmh

Jäger:cool:

An Personen ab 14 Jahren . Grundsätzlich bestehen keine verkaufsrestriktionen für Messer. Das der Inet-Handel sich teilweise welche selbstauferlegt ist eine andere Baustelle.

Ab 18 sind nur Waffen . Also Säbel, Dolch , Bayonett und springmesser.

Überlebensmesser , Bowie Messer usw. Bleiben frei ab 14.
 
G

Gelöschtes Mitglied 8926

Guest
Es wird immer bekloppter, ich hatte einen Kurs belegt in dem ein Hauptkommissar über das Waffenrecht referierte.
Seiner Aussage nach müssen alle Messer ( außer Küchenmesser :lol:) die feststehend sind und über eine Klingenlänge über 12 cm verfügen, weggeschlossen sein. Mindestens Vitrine, verschließbar.
Das Beste war, das Cutter ebenfalls in der Öffentlichkeit verboten sind :roll:. Das heißt der Zimmermann, solange er am Bau arbeitet darf es benutzen, geht er aber einkaufen (z.B. Bäcker, Metzger etc.) oder nach Feierabend in die Kneipe, muss er ihn wegschließen.:no:
Er erzählte auch, dass solche Verstöße weniger durch Kontrollen auffliegen, sonder meist durch Ruhestörungen. Die Kollegen werden gebeten zum Nachbarn zu kommen wegen lauter Musik z.B. dort liegt dann ein Hirschfänger oder ähnliches auf der Vitrine rum, dann wird das angezeigt.
Grüße Günter

Dann sollte man theoretisch JEDEN! Handwerker, der nach Feierabend mit seinem Cutter rumläuft konsequent anzeigen. So sollte doch dann offensichtlich werden, wie hier die Allgemeinheit gegängelt und bevormundet wird. ?? Oder liege ich da so falsch?
 
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Dann sollte man theoretisch JEDEN! Handwerker, der nach Feierabend mit seinem Cutter rumläuft konsequent anzeigen. So sollte doch dann offensichtlich werden, wie hier die Allgemeinheit gegängelt und bevormundet wird. ?? Oder liege ich da so falsch?
Als wir von der Messerszene uns bei der Verschärfung 2008 Hilfe von der Waffenlobby versprochen haben, kam von dort genau NIX zurück. Nada. Geht uns nix an. Sind wir nicht betroffen.

Aber schön, wenn nach 9 Jahren eines unserer Argumente von damals (Cutter; einhändig feststellbar und so) so langsam ins Bewusstsein einsickert... :roll:
 
G

Gelöschtes Mitglied 8926

Guest
Als wir von der Messerszene uns bei der Verschärfung 2008 Hilfe von der Waffenlobby versprochen haben, kam von dort genau NIX zurück. Nada. Geht uns nix an. Sind wir nicht betroffen.

Aber schön, wenn nach 9 Jahren eines unserer Argumente von damals (Cutter; einhändig feststellbar und so) so langsam ins Bewusstsein einsickert... :roll:

Ich habe mich 2008 noch nicht mit diesem Thema beschäftigt, da ich zu dieser Zeit noch keinen Jagdschein hatte. Wohl aber einen Angelschein. Damals hat man von irgendwelchen Verschärfungen bzgl. Waffengesetz und Messer usw. wenig, bis keine Notiz genommen. Weder die Verbände, noch die Vereine haben sich da um Aufklärung bemüht. Ebenso denke ich, dass ein Handwerker sich der Tatsache nicht bewusst ist, dass er eine OW begeht, wenn er in seiner Freizeit mit einem Cutter rumrennt.
 
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Die Cuttermesser sind mir bis jetzt auch noch garnicht in den Sinn gekommen.

Sehr viel verbreiteter ist aber das gewöhnliche Einhandmesser. Habt ihr da schon mal genauer hingeschaut?
Wenn im Supermarkt oder sonstwo Messer im Angebot sind, so zu 90% Einhandmesser.
Und wie viele holen so ein Ding aus der Hose um einen Apfel zu schälen.
Und das Gesetz gibt es ja schon etwas länger, und trotzdem gibt es überall Einhandmesser zu kaufen.
Wer sich nicht etwas intensiver mit der Materie beschäftigt bekommt davon im Prinzip nichts mit. Und in den Nachrichten heißt es nur, schärfere Waffengesetze für mehr Sicherheit, danke auch...
 
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Jetzt bleibt mal auf dem Boden.
Nirgendwo sind Jagd-, Küchen-, Arbeits- oder Cuttermesser verboten. Sie müssen auch nicht irgendwie weg gesperrt werden.
Lediglich das Führen (das hat jetzt bitteschön jeder intus, was führen bedeutet) von feststehenden (bei Klappmessern spielt die Klingenlänge keine Rolle) Messern mit Klingenlänge>als 12cm unterliegt Einschränkungen. Da ist dann beim Führen der sozialadäquate Zweck eine "Erlaubnis".
Waffen - da fallen die bereits erwähnten Säbel, Hellebarden und sonstige Hieb und Stichwaffen darunter, und auch ohne Erlaubnis erwerbbare Schußwaffen mußten mindestens seit der letzten WaffG-Veränderung "sicher" aufbewahrt werden. Sicher ist ein festes Behältnis oder eine stabile Wandbefestigung (für die Säbel etc.) Das Behältnis muß keine Klassifizierung ausweisen.
Ich hab es nicht gesehen, aber die "Mitteilung" von Frankonia dürfte den Hintergrund haben, die jetzt fast unverkäuflichen A-Schränke an den Mann zu bringen. Das ist erlaubt, aber eben, auf bayrisch, hinterfotzig.
 
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Die Cuttermesser sind mir bis jetzt auch noch garnicht in den Sinn gekommen.

Sehr viel verbreiteter ist aber das gewöhnliche Einhandmesser. Habt ihr da schon mal genauer hingeschaut?
Wenn im Supermarkt oder sonstwo Messer im Angebot sind, so zu 90% Einhandmesser.
Und wie viele holen so ein Ding aus der Hose um einen Apfel zu schälen.
Und das Gesetz gibt es ja schon etwas länger, und trotzdem gibt es überall Einhandmesser zu kaufen.
Wer sich nicht etwas intensiver mit der Materie beschäftigt bekommt davon im Prinzip nichts mit. Und in den Nachrichten heißt es nur, schärfere Waffengesetze für mehr Sicherheit, danke auch...


Erwerben darfst du so ein Teil ja, besitzen auch. Nur auf's Oktoberfest sollt's nicht mit, auch nicht in den Wald zum Schwammerl suchen.
 
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Erwerben darfst du so ein Teil ja, besitzen auch. Nur auf's Oktoberfest sollt's nicht mit, auch nicht in den Wald zum Schwammerl suchen.

Genau da liegt ja auch das Problem. Woher weiß der gemeine Supermarktbesucher, der beim feierabendlichen Einkauf mal eben so ein Messer für 5€ mitnimmt, dass er damit gegen das Waffengesetz verstößt und es eben nicht in der Hosentasche durch die Gegend tragen darf?

Er hat dann eben einfach Pech, oder er wird in den Augen des Gesetzes eben zum Verbrecher.
 
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Jetzt bleibt mal auf dem Boden.
Nirgendwo sind Jagd-, Küchen-, Arbeits- oder Cuttermesser verboten. Sie müssen auch nicht irgendwie weg gesperrt werden.
Nein, da hast Du recht. Ich sag ja, "Messer mit Waffeneigenschaft". Aber woran machst Du die fest? Du schreibst:
Waffen - da fallen die bereits erwähnten Säbel, Hellebarden und sonstige Hieb und Stichwaffen darunter...
Eben leider nicht nur. Siehe hier: https://www.bka.de/DE/UnsereAufgabe...eststellungsbescheide/Messer/messer_node.html

Ist ganz interessant, was da als verbotener Gegenstand (Wolverine Kralle - https://www.bka.de/SharedDocs/Downl...olverineKralle.pdf?__blob=publicationFile&v=1 :twisted:), Waffen und Einhandmesser klassifiziert wird.

Und für jedes einzelne Messer muss im Zweifel ein Feststellungsbescheid eingeholt werden. Wegen des "Cardsharp" z.B. (https://www.bka.de/SharedDocs/Downl...messerSinclair.pdf?__blob=publicationFile&v=1) hat die Polizei Rosenheim vor Jahren eine größere Aktion inkl. Sicherstellung angeleiert (https://www.ovb-online.de/rosenheim/student-waffennarr-2318933.html). Ich habe übrigens auch völlig legal so ein Ding im Geldbeutel - frag nicht, was der Zoll damals beim Selbstimport für einen Tanz aufgeführt hat. Ich hatte extra den Feststellungsbescheid ausgedruckt, sonst hätte das Probleme gegeben.

Will sagen: Kein Mensch weiss, was verboten oder auch nur führungsbeschränkt ($42a) ist - auch Cutter können zum Problem werden. Kurz nach 2008 wurden Rettungskräfte im Einsatz wegen des Besitzes von Einhand-Rettungsmessern angezeigt...

... und auch ohne Erlaubnis erwerbbare Schußwaffen mußten mindestens seit der letzten WaffG-Veränderung "sicher" aufbewahrt werden. Sicher ist ein festes Behältnis oder eine stabile Wandbefestigung (für die Säbel etc.) Das Behältnis muß keine Klassifizierung ausweisen.
Ich hab es nicht gesehen, aber die "Mitteilung" von Frankonia dürfte den Hintergrund haben, die jetzt fast unverkäuflichen A-Schränke an den Mann zu bringen. Das ist erlaubt, aber eben, auf bayrisch, hinterfotzig.
Da hast Du natürlich mit allem vollkommen recht!
 
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27 Dez 2008
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Aber Opas Säbel oder historische Hellebarden dürfen jetzt nicht mehr an der Wand hängen.


Also bitte die Dinger einfach dunkel anmalen. Dann werden sie von Einbrechern bei schwacher Beleuchtung auch erheblich schlechter entdeckt.;-) :biggrin:
 
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jeder kauft sich sowas

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Lederscheide und stets mitführen. Man muss die Idioten mal vorführen
Am besten eine deutschlandweite Aktion draus machen. Tag des Küchenmessers oder so...
 

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