Es wird immer bekloppter, ich hatte einen Kurs belegt in dem ein Hauptkommissar über das Waffenrecht referierte.
Seiner Aussage nach müssen alle Messer ( außer Küchenmesser :lol
die feststehend sind und über eine Klingenlänge über 12 cm verfügen, weggeschlossen sein. Mindestens Vitrine, verschließbar.
Das Beste war, das Cutter ebenfalls in der Öffentlichkeit verboten sind :roll:. Das heißt der Zimmermann, solange er am Bau arbeitet darf es benutzen, geht er aber einkaufen (z.B. Bäcker, Metzger etc.) oder nach Feierabend in die Kneipe, muss er ihn wegschließen.:no:
Er erzählte auch, dass solche Verstöße weniger durch Kontrollen auffliegen, sonder meist durch Ruhestörungen. Die Kollegen werden gebeten zum Nachbarn zu kommen wegen lauter Musik z.B. dort liegt dann ein Hirschfänger oder ähnliches auf der Vitrine rum, dann wird das angezeigt.
Grüße Günter