Wird das allgemein so gesehen ?
Laut Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz ist alles ausreichend, was den gleichen Mindestschutz wie ein verschlossenes Behältnis gewährt.Moin,
ich reaktiviere Mal dieses Thema.
Ist irgendwo abschließend geklärt worden, wie eine Saufeder aufbewahrt werden muss?
Jemand (!) mit einer Frevert'schen Variante mit knapp 2m Länge hat nämlich Probleme, so eine irgendwo wegzuschließen. Es wäre auch schade, so ein Stück in der Besenkammer verrotten lassen zu müssen.
Beidseitig geschliffen --> Waffe. Ergibt sich aus dem WaffG bzw. den WerwV.
Waffe (erlaubnisfrei) --> Aufbewahrung so, dass nicht Erwerbsberechtigte nicht ran können.
Heisst: Wenn Du keine Kinder im Haus hast: Alles gut. pack die Saufeder in ein Zimmer, das nur Dir und anderen Erwachsenen zugänglich ist und gut (Kinderbesuch!)
Wenn Du Kinder hast ist das problamatischer - also so rein vom Gesetzestext her. - dann musst Du sie wirklich wegsperren.
Falsch.
Die Saufeder und der Hirschfänger sind obwohl oftmals zweischneidig von der Bestimmung her nicht zum Einsatz gegen Menschen gedacht und somit keine Waffen im Sinne des WaffG. (Dies kann in der Verwaltungsvorschrift nachgelesen werden) Ein versperren ist nicht nötig.
Das erscheint zwar widersinnig ist aber so.
In diesem Fall können die mich kreuzweise... Ich kann meine Schreckschuss auch auf dem Tisch liegen lassen! Meine Wohnung ist ein verschlossenes Behältnis und die Waffe ist vor unberechtigtem Zugriff geschützt, da niemand unter 18 Jahren Zugang zu meiner Wohnung hat.
Sollten bei einer Kontrolle jemand ein Problem damit haben, wenn ein Luftgewehr in der Ecke stehen sollte, dann befindet sich unterhalb meines Hosenknopfes ein Reißverschluss. Dieser kann dann gerne geöffnet und mir einer ge.... werden!
So langsam hackts echt im Walde!!!