ASP in Tschechien

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Moin!

Hab' ich was verpasst?

Heute kam ein Brief von der UJB wg. ASP in CZ werden alle Anträge in Sachen Nachtzieltechnik wohlwollend entschieden.

Dafür ist doch die UJB garnicht zuständig, da das primär waffenrechtlich geregelt ist, d.h. die können nach Jagdrecht genehmigen was sie wollen, solange die Dinger waffenrechtlcih verboten bleiben kriegt jeder, der sowas anschafft, Ärger - oder hat sich da was getan?

Viele Grüße

Joe
 
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Moin!

Hab' ich was verpasst?



Dafür ist doch die UJB garnicht zuständig, da das primär waffenrechtlich geregelt ist, d.h. die können nach Jagdrecht genehmigen was sie wollen, solange die Dinger waffenrechtlcih verboten bleiben kriegt jeder, der sowas anschafft, Ärger - oder hat sich da was getan?

Viele Grüße

Joe

Andere (Bundes)Länder ...... In Bayern ist UJB und Waffenbehörde oft die gleiche Person!
 
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Da es ja schon Versuche mit Nachtzieltechnik gab, kann das nich wirklich ein Problem sein.

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Das kommt darauf an ;)
Das BKA braucht schon eine handfeste Begründung, um das zu genehmigen.
Wissenschaftliche oder Forschungszwecke sind noch recht gängig.
Im persönlichen Bereich ist das sehr viel schwieriger. Einfach nur Wildschaden genügt in der Regel nicht.
Man kann natürlich langjährig hohe Schäden haben oder auch besonders schützenswerte Kulturen, aber einach ist das wirklich nicht.
Wer sich an den Eiertanz mancher Behörden, zu einem vollkommen harmlosen Gerät wie dem Schalldämpfer anschaut, ist nicht nichtmal nah dran an der Hürde Nachtzieltechnik.

Das ist ein Grund warum die teuren Dual Use Vorsatzgeräte zur Naturbeobachtung unter eingeschränkten Lichtbedingungen so beliebt sind.
 
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Ich denke, wenn es nicht gelingt, die ASP von D fernzuhalten, werden diese HEMs aus dem Film Einzug halten. Wenn man Schwarzwild nicht schon im Vorfeld wirklich reduzieren kann - bisher spricht nichts dafür, dass es bei der Population wenigstens eine Trendumkehr gegeben hat, dann bleibt auch gar nichts anders übrig. Das lässt sich schon personell gar nicht umsetzen, wer sollte denn Zeit haben, quasi ein Jahr nichts anderes als Nachtjagd auszuüben?
 
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Die Forst behindert ja recht andauernd eine erfolgreiche Jagd.
Anschießend schieben die Behinderer den schwarzen Peter zum Weidmann rüber.

Ein subtanzielles Sauenproblem existiert zudem nicht.
Einige Reviere, welche früher keine Sauenerfahrung hatten, übertreiben maßlos.
Andernorts geht man seit Jahrzehnten gleichbleibend souverän damit um.

Ich empfehle zudem sich mal wieder des Tags um Schwarzwild zu kümmern.
Gerade jetzt in der erntezeit lässt sich viel Strecke machen.
Wer sich der Erntejagd zu fein ist kann dann wenigstens bei anschließendem gemeinsamen Abendansitz noch Beute machen.
 
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Fast. Nach Zalen ist das Gejammere nicht nachvollziehbar. Die Forst bleibt jedoch eines der größeren zu lösenden Probleme.

Leider breitet sich allgemein eine Krake über Deutschland aus. Ob willkürliche Grenzwertfestsetzung oder andere Neudefinitionen die toll klingen aber nur der Geldmehrung dienen.

In Zeiten großer Umverteilungskämpfe nimmt der Hauruckaktionismus leider zu.
Das geht dann einher mit dem Bildungsschwund in Deutschland.
 
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Das in Bayern die Uhren manchmal anders ticken ist ja bekannt, siehe Schalldämpfer.....und dann springt einer nach dem anderne auf...

Nach dem Pilotprojekt - das Geld hätte man sich sparen können - sind schon jetzt in einigen Revieren Nachtzielgeräte erlaubt, ich spreche von Bayern. Genehmigungen wurden bisher schon restriktiv erteilt, wenn sonst alles probiert wurde. Die ASP ist ein willkommener Anlass das NZG einigermaßen flächendeckend einzuführen.

Ich bin gegen die Schonzeitaufhebung von nichtführenden Altbachen, weil die eben erst anzusprechen sind wenn sie auf der Seite liegen. Ich bin gegen Saufänge weil sich keiner beim Culling zuschauen lässt und mir aber erzählt wie tierschutzgerecht das alles ist.

Aber ich weiß wie man in CZ jagt...

Wenn mit den NZG nicht mehr Sauen geschossen werden als ohne dann liegt das dran dass die Sauen nicht ins Bett kommen.

Nicht jeder kann sich eines leisten, da spielen dann auch Neidkomponenten eine Rolle. Ich bin gegen die Billigversion "wegflüchtender Keiler mit Taschenlampe", solang es diese Disziplin nicht gibt.

Noch ein Blick übern Zaun:
In CZ kein Wildschaden für Biogaserzeugnisse.
Kein Wildschaden wenn sich der Landwirt weigert, Schneisen anzulegen.
 
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Das in Bayern die Uhren manchmal anders ticken ist ja bekannt, siehe Schalldämpfer.....und dann springt einer nach dem anderne auf...

Nach dem Pilotprojekt - das Geld hätte man sich sparen können - sind schon jetzt in einigen Revieren Nachtzielgeräte erlaubt, ich spreche von Bayern. Genehmigungen wurden bisher schon restriktiv erteilt, wenn sonst alles probiert wurde. Die ASP ist ein willkommener Anlass das NZG einigermaßen flächendeckend einzuführen.
Sind in Bayern teilweise tatsächlich Nachtzielgeräte erlaubt, oder "nur" die Vorsatzgeräte?
 

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