In D wird die Bauernindustrie schon dafür sorgen, dass "Biogasmais" entschädigungspflichtig bleibt. Da erwarte ich keine Entspannung.
Schwarzwildjagd im Forst wird dort nie die gleiche Aufmerksamkeit bekommen, wie die Wiederkäuerbejagung. Das ist ja auch logisch. Unsere Revierleiter können selbstverständlich Schweine jagen - in ihrer Freizeit. Der eine macht es, der andere eben nicht.
Wer sich jetzt gegen NZG, Saufänge usw. einsetzt, weil das nicht weidgerecht sei, der sollte seinen Jahresurlaub nehmen, wenn Seuchenbekämpfung stattfindet. Dann werden das alles nur noch Kinkerlitzchen sein.
Sind in Bayern teilweise tatsächlich Nachtzielgeräte erlaubt, oder "nur" die Vorsatzgeräte?
Ist diese Erlaubnis dann unbefristet ? ich frage deshalb weil dann der Erwerb und Besitz ja legal wären aber was passiert mit dem Gerät wenn das Bedürfnis nicht mehr da ist und keine Genemigung mehr vorliegt ?
Ich habe eben mal meine UJB angeschrieben, was man in Unterfranken so im Ärmel hat.
Ich vermute mal, wenn Seuchenbekämpfung stattfindet, das du und deine Revierleiter (auch wenn ihr keine Landesbetriebsbeamte- oder Angestellte seid) möglicherweise zwangsverpflichtet werden könnt, um die entsprechenden seuchenhygienischen Maßnahmen zu unterstützen!
Also beschäftige dich vielleicht besser schon mal prophylaktisch mit den Themen "Aufmerksamkeit" und "Schwarzwildjagd im Forst" und natürlich mit den "Kinkerlitzchen"; und Vorsicht mit der Jahresurlaubsplanung!;-)
Gruß
Prinzengesicht
Das sehe ich sehr entspannt. Guckst Du in § 5(3) VwVFG, da steht beschrieben, wann Amtshilfe nicht infrage kommt. Da mag die eine oder andere DJ drin sein und ein gelegentlicher Nachtansitz, das war es aber dann schon.
Dein Wort in Gottes Ohr!;-)
Ich würde dich auch persönlich abholen zur "Amtshilfe", aber du bist la leider Gottes im Schwabenländle verankert!
Gruß
Prinzengesicht
oh, böses foul! Der größte teil meiner stadt lag in vorderösterreich, dann für 2 jahre in württemberg , dann in baden. B a d e n!
Oh, böses Foul! Der größte Teil meiner Stadt lag in Vorderösterreich, dann für 2 Jahre in Württemberg , dann in Baden. B A D E N!