ASP in Tschechien

Registriert
31 Jan 2013
Beiträge
1.771
Ist diese Erlaubnis dann unbefristet ? ich frage deshalb weil dann der Erwerb und Besitz ja legal wären aber was passiert mit dem Gerät wenn das Bedürfnis nicht mehr da ist und keine Genemigung mehr vorliegt ?
 
Registriert
26 Jul 2005
Beiträge
2.985
Ich habe eben mal meine UJB angeschrieben, was man in Unterfranken so im Ärmel hat.
 
Registriert
1 Jan 2010
Beiträge
8.850
In D wird die Bauernindustrie schon dafür sorgen, dass "Biogasmais" entschädigungspflichtig bleibt. Da erwarte ich keine Entspannung.
Schwarzwildjagd im Forst wird dort nie die gleiche Aufmerksamkeit bekommen, wie die Wiederkäuerbejagung. Das ist ja auch logisch. Unsere Revierleiter können selbstverständlich Schweine jagen - in ihrer Freizeit. Der eine macht es, der andere eben nicht.

Wer sich jetzt gegen NZG, Saufänge usw. einsetzt, weil das nicht weidgerecht sei, der sollte seinen Jahresurlaub nehmen, wenn Seuchenbekämpfung stattfindet. Dann werden das alles nur noch Kinkerlitzchen sein.
 
Registriert
1 Nov 2013
Beiträge
3.618
In D wird die Bauernindustrie schon dafür sorgen, dass "Biogasmais" entschädigungspflichtig bleibt. Da erwarte ich keine Entspannung.
Schwarzwildjagd im Forst wird dort nie die gleiche Aufmerksamkeit bekommen, wie die Wiederkäuerbejagung. Das ist ja auch logisch. Unsere Revierleiter können selbstverständlich Schweine jagen - in ihrer Freizeit. Der eine macht es, der andere eben nicht.

Wer sich jetzt gegen NZG, Saufänge usw. einsetzt, weil das nicht weidgerecht sei, der sollte seinen Jahresurlaub nehmen, wenn Seuchenbekämpfung stattfindet. Dann werden das alles nur noch Kinkerlitzchen sein.




Ich vermute mal, wenn Seuchenbekämpfung stattfindet, das du und deine Revierleiter (auch wenn ihr keine Landesbetriebsbeamte- oder Angestellte seid) möglicherweise zwangsverpflichtet werden könnt, um die entsprechenden seuchenhygienischen Maßnahmen zu unterstützen!
Also beschäftige dich vielleicht besser schon mal prophylaktisch mit den Themen "Aufmerksamkeit" und "Schwarzwildjagd im Forst" und natürlich mit den "Kinkerlitzchen"; und Vorsicht mit der Jahresurlaubsplanung!;-)


Gruß

Prinzengesicht
 
Registriert
14 Feb 2006
Beiträge
15.237
Sind in Bayern teilweise tatsächlich Nachtzielgeräte erlaubt, oder "nur" die Vorsatzgeräte?

Nachtsichtgeräte die in Form eines Zielfernrohres montiert werden, sind nicht erlaubt. Eine Sondergenehmigung bekommt man nur mit einem gut begründeten Antrag und in Form eines Vorsatzgerätes.
So nach dem Motto "ich erwisch keine Sau, jetzt muss ich aufrüsten!" wird sicher keine Genehmigung erteilt.

Sowie ich erfahren habe, ging ein Schreiben des Staatsministeriums an die Unteren Jagdbehörden, Anträge großzügig zu behandeln. Inwieweit die UJB dies umsetzen steht auf einem anderen Blatt. Die grenznahen Bereiche werden anders entscheiden als Hochgebirgslandkreise mit einer Jahresstrecke von ein paar Sauen.
 
Registriert
14 Feb 2006
Beiträge
15.237
Ist diese Erlaubnis dann unbefristet ? ich frage deshalb weil dann der Erwerb und Besitz ja legal wären aber was passiert mit dem Gerät wenn das Bedürfnis nicht mehr da ist und keine Genemigung mehr vorliegt ?

Die Erlaubnis wird personenbezogen auf das Revier erteilt. Nachdem es sich um Vorsatzgeräte handelt die ganz legal als Nachtsichtgeräte verwendet werden dürfen, steht auch einer befristeten Erteilung der Erlaubnis nichts im Wege. Irgendwann darf man sie eben nicht mehr als Vorsatzgerät verwenden, wenn die Voraussetzungen entfallen, z. b. Eliminierung der Sauenpopulation durch Seuchen. Der Besitz bleibt aber weiterhin erlaubt.

Die Erlaubnis gilt nur für die Verwendung auf Sauen, Waldreviere erfüllen erst mal weniger die Voraussetzungen für die Erteilung, so die UJB
 
Registriert
14 Feb 2006
Beiträge
15.237
Update:
Die Erlaubnis ist auf 3 Jahre befristet, es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Verlängerung. Sie gilt personenbezogen nur für ein oder mehrere Reviere. Zugelassen sind nur Vorsatzgeräte die bereits jetzt als normales Nachtsichtgerät besessen werden dürfen. Lediglich die Verwendung auf der Waffe war bisher nicht zulässig. Somit eine legale Nutzungserweiterung. Die Erlaubnis wird auch erteilt, wenn sich soche Geräte schon im Bezug des Antragstellers befinden.

Endet das Pachtverhältnis oder der Jagderlaubnisschein dann erlischt auch die Erlaubnis. Also die Schweinebekämpfungsdienstleister die schon mit den Hufen scharren, tun sich hart.

Es erfolgt ein Auftrag des Landratsamtes diese Geräte zu verwenden, da eben lt. Weisung von Minister Brunner alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft werden sollen.

Während in anderen Bundesländern bei solchen Entscheidungen mehr der Weg gegangen wird, bestehende Regelungen doch mit einem Hintertürchen zu verbieten, gehen unsere Juristen einen anderen Weg. Sie suchen auch nach juristischen Hintertürchen aber im umgekehrten Sinn.

Also der Rest der Welt schaut erst mal mit dem Ofenrohr ins Gebirge. Alle anderen können bei den UJB nachfragen wie die Weisung von Staatsminister Brunner im hiesigen Landkreis umgesetzt werden.
 
Registriert
14 Feb 2006
Beiträge
15.237
So wie ich das einschätze wird es da Abstufungen geben was die Grenznähe angeht. Ich frag mal bei einigen Bekannten nach....
 
Registriert
1 Jan 2010
Beiträge
8.850
Ich vermute mal, wenn Seuchenbekämpfung stattfindet, das du und deine Revierleiter (auch wenn ihr keine Landesbetriebsbeamte- oder Angestellte seid) möglicherweise zwangsverpflichtet werden könnt, um die entsprechenden seuchenhygienischen Maßnahmen zu unterstützen!
Also beschäftige dich vielleicht besser schon mal prophylaktisch mit den Themen "Aufmerksamkeit" und "Schwarzwildjagd im Forst" und natürlich mit den "Kinkerlitzchen"; und Vorsicht mit der Jahresurlaubsplanung!;-)


Gruß

Prinzengesicht

Das sehe ich sehr entspannt. Guckst Du in § 5(3) VwVFG, da steht beschrieben, wann Amtshilfe nicht infrage kommt. Da mag die eine oder andere DJ drin sein und ein gelegentlicher Nachtansitz, das war es aber dann schon.
 
Registriert
1 Nov 2013
Beiträge
3.618
Das sehe ich sehr entspannt. Guckst Du in § 5(3) VwVFG, da steht beschrieben, wann Amtshilfe nicht infrage kommt. Da mag die eine oder andere DJ drin sein und ein gelegentlicher Nachtansitz, das war es aber dann schon.


Dein Wort in Gottes Ohr!;-)
Ich würde dich auch persönlich abholen zur "Amtshilfe", aber du bist la leider Gottes im Schwabenländle verankert!


Gruß

Prinzengesicht
 
Registriert
1 Nov 2013
Beiträge
3.618
Oh, böses Foul! Der größte Teil meiner Stadt lag in Vorderösterreich, dann für 2 Jahre in Württemberg , dann in Baden. B A D E N!:)


Wie jetzt;
der größte Teil?; in Vorderösterreich?; dann 2 Jahre Württemberg?; dann B A DE N?
Seid ihr mit dem permanentem Gewechsel vielleicht wirklich im wahrsten Sinne der Wortes b a d e n gegangen?:)

Zum Thema:
die Zwangsverpflichtung der Jäger und auch Forstleute ist längst in der konkreten Planung angekommen;, die Mitwirkung von Jägern und Forstleuten ist aufgrund deren Ortskenntnis im Falle eines ASP-Ausbruch bei Wildschweinen auch unerlässlich!
Vielleicht wirst du dann doch noch von mir persönlich abgeholt, egal ob in Württemberg, Schwaben, Vorderösterreich oder auch b a d e n gegangen!;-)
Keine Angst, ich kann auch freundlich, aber nur in Hessen!:)

Gruß

Prinzengesicht
 
Zuletzt bearbeitet:

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
125
Zurzeit aktive Gäste
460
Besucher gesamt
585
Oben