ASP in Tschechien

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Wie jetzt;
der größte Teil?; in Vorderösterreich?; dann 2 Jahre Württemberg?; dann B A DE N?
Seid ihr mit dem permanentem Gewechsel vielleicht wirklich im wahrsten Sinne der Wortes b a d e n gegangen?:)

Zum Thema:
die Zwangsverpflichtung der Jäger und auch Forstleute ist längst in der konkreten Planung angekommen;, die Mitwirkung von Jägern und Forstleuten ist aufgrund deren Ortskenntnis im Falle eines ASP-Ausbruch bei Wildschweinen auch unerlässlich!
Vielleicht wirst du dann doch noch von mir persönlich abgeholt, egal ob in Württemberg, Schwaben, Vorderösterreich oder auch b a d e n gegangen!;-)
Keine Angst, ich kann auch freundlich, aber nur in Hessen!:)

Gruß

Prinzengesicht

Das wäre dann eine schöne Aufgabe für @Dude, die Älteren hier werden ihn noch kennen. Der würde dann mit seiner Afghaniausstattung und .50 BMG MK antreten...
 
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Mal ne Frage in die Runde: Ich habe so den Eindruck dass die Empfehlung von Staatsminister Brunner zur Erleichterung einer Zulassung von Nachtzielgeräten (Vorsatzgeräten) von den Unteren Jagdbehörden einfach in die Schublade gesteckt wird. Gibt es in Bayern eine Ecke wo dieses Schreiben auch umgesetzt wird?
 
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War letztens bei einer Hegeringveranstaltung. Da war auch die Dame der UJB und hat zu diesem Thema referiert. Laut ihrer Aussage genehmigen schon einige Landratsämter in Oberfranken (da bist du doch auch her, oder?) Nachtsichtvorsatzgeräte. Glaube es waren u.a. Wunsiedel, Coburg, Hof?

Der Antrag hierzu muss aber wohl stichfest sein. Begründung, warum bisherige Maßnahmen (mit Beispielen) zur Reduktion der Schwarzwildpopulation nicht gefruchtet haben, Aufzählung Wildschaden, Aufzählung Strecken der letzten Jahre, Nachsuchenregelung muss vorhanden sein mit allen Nachbarn, etc.
 
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War letztens bei einer Hegeringveranstaltung. Da war auch die Dame der UJB und hat zu diesem Thema referiert. Laut ihrer Aussage genehmigen schon einige Landratsämter in Oberfranken (da bist du doch auch her, oder?) Nachtsichtvorsatzgeräte. Glaube es waren u.a. Wunsiedel, Coburg, Hof?

Der Antrag hierzu muss aber wohl stichfest sein. Begründung, warum bisherige Maßnahmen (mit Beispielen) zur Reduktion der Schwarzwildpopulation nicht gefruchtet haben, Aufzählung Wildschaden, Aufzählung Strecken der letzten Jahre, Nachsuchenregelung muss vorhanden sein mit allen Nachbarn, etc.

Ich habe versucht bei der UJB WÜ Auskunft zu erhalten. Der SB ist jedoch wenig gesprächig. ASP geht ihn nix an, da soll ich mich an die Veterinäre wenden. Nachtzieltechnik gibts nicht. Basta. Dabei wollte ich mich nur informieren, was im Fall der Fälle geplant ist. :roll:

Ich muss relativieren: Landkreis WÜ
 
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Mal ne Frage in die Runde: Ich habe so den Eindruck dass die Empfehlung von Staatsminister Brunner zur Erleichterung einer Zulassung von Nachtzielgeräten (Vorsatzgeräten) von den Unteren Jagdbehörden einfach in die Schublade gesteckt wird. Gibt es in Bayern eine Ecke wo dieses Schreiben auch umgesetzt wird?

In Niederbayern sind die meisten UJBs mittlerweile aufgeschlossen.
 
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Ich habe versucht bei der UJB WÜ Auskunft zu erhalten. Der SB ist jedoch wenig gesprächig. ASP geht ihn nix an, da soll ich mich an die Veterinäre wenden. Nachtzieltechnik gibts nicht. Basta. Dabei wollte ich mich nur informieren, was im Fall der Fälle geplant ist. :roll:

Ich muss relativieren: Landkreis WÜ
Solch ein Beamter gehört sofort versetzt , dahin wo man kaum schaden anrichten kann.
 
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In der JiB wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nichts von diesem Schreiben erscheinen.

An die Vets verweisen... :no:

Das ist eine Anweisung an die Unteren Jagdbehörden. Es kann sein dass sie die Vets beteiligen.

Bei uns holt die Untere Jagdbehörde eine Stellungnahme der Jagdgenossenschaft und des BBV ein.
 
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Solch ein Beamter gehört sofort versetzt , dahin wo man kaum schaden anrichten kann.

Nun halt mal die Luft an. ASP ist Sache der Veterinäre, das ist kein Zweifel!

Und der Sachbearbeiter entscheidet doch nicht, ob NZG o.ä. genehmigt werden können. Das entscheiden die höheren Ebenen, der SB führt nur aus.

Insofern hat der vermutlich völlig korrekt gehandelt!

Und was willst Du mit Nichtzieltechnik usw. erreichen? Glaubst Du ernsthaft, Du könntest damit die Seuche aufhalten bzw. die Schwarzwildbestände erheblich stärker dezimieren, als bisher?
 
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War letztens bei einer Hegeringveranstaltung. Da war auch die Dame der UJB und hat zu diesem Thema referiert. Laut ihrer Aussage genehmigen schon einige Landratsämter in Oberfranken (da bist du doch auch her, oder?) Nachtsichtvorsatzgeräte. Glaube es waren u.a. Wunsiedel, Coburg, Hof?

Der Antrag hierzu muss aber wohl stichfest sein. Begründung, warum bisherige Maßnahmen (mit Beispielen) zur Reduktion der Schwarzwildpopulation nicht gefruchtet haben, Aufzählung Wildschaden, Aufzählung Strecken der letzten Jahre, Nachsuchenregelung muss vorhanden sein mit allen Nachbarn, etc.

Ich glaube diese Dame von der UJB zu kennen. :) Eine sehr taffe Person, ich schätze sie sehr.

Du hast Recht, ein Zweizeiler genügt nicht. Es ist schon eine Aufzählung notwendig wo ersichtlich ist dass sich das Revier vom "Normalfall" abhebt. Wir haben heuer Großrotten mit unzähligen Frischlingen, erlegen sie auch im Feld unter der Verwertungsgrenze, alles um 5 kg wird verwertet. Meine Genehmigung wird die nächsten Tage ausgestellt werden, die Sachbearbeiter beim BBV war im Urlaub. Es gbit keinen Persilschein, aber das Schreiben des Staatsministers Brunner gibt den Sachbarbeitern Rechtsicherheit, wenn sie wollen. Da beißt es halt aus.
 
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Ich habe versucht bei der UJB WÜ Auskunft zu erhalten. Der SB ist jedoch wenig gesprächig. ASP geht ihn nix an, da soll ich mich an die Veterinäre wenden. Nachtzieltechnik gibts nicht. Basta. Dabei wollte ich mich nur informieren, was im Fall der Fälle geplant ist. :roll:

Ich muss relativieren: Landkreis WÜ

Dann würde ich mal zum Landrat gehen. Und für das weitere Vorgehen hätte ich zumindest bei uns hier noch ein paar Abgeordnete als letztes Mittel.

Noch einmal: Das Schreiben von Staatsminister Brunner erging an die Unteren Jagdbehörden. Glaubt Ihr der weiß nicht wer für was zuständig ist?
 
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Moin!

Noch einmal: Das Schreiben von Staatsminister Brunner erging an die Unteren Jagdbehörden. Glaubt Ihr der weiß nicht wer für was zuständig ist?

Das ist eine Frage der Betonung: geht man zum Amt und betont "ASP" verweist der schwerhörige Mensch hinterm Tresen auf die Veterinäre, betont man "NZG" ... ;-)

Und auch in Bayern sind die UJagdB wohl nicht fürs WaffR zuständig, oder?

Viele Grüße

Joe
 

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