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Gelöschtes Mitglied 15976
Guest
Schäden an Landwirtschaftlichen Pflanzen vermeiden zählen nicht als vernünftiger Grund?
M.E. schafft der Erlass erst die Grundlage, Bisam und Nutria auch dort zu töten, wo keine Ufer oder Deiche gefährdet sind, indem er die Abwehr von Gesundheitsgefahren postuliert. Diese Feststellung könnte der Jäger vor Ort nicht treffen.
Insofern kommt es schon noch darauf an, ob der erlass noch fortbesteht.
Teddy
Ein ganz klares Jein...Schäden an Landwirtschaftlichen Pflanzen vermeiden zählen nicht als vernünftiger Grund?
Es ist ja erfreulich, dass du mehr Ahnung hast, als die im zuständigen Ministerium Verantwortlichen....
Und jetzt mal ganz unter uns: "Volksgesundheit" und "Schutz des Wildes" - Haben die jemals über dieses Schwachsinnsgeschreibsel nachgedacht?
Für beide, dieser "Gründe", fallen mir eine ganze Liste anderer Vektoren / Prädatoren ein, als ausgerechnet Bisam und Nutria...:no:
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Ich maße mir bei Leibe nicht an, besserwissend zu sein. Aber mal ehrlich: Mehr "Ahnung" zu haben, als die "Zuständigen", ist doch wohl (in den meisten Fällen) kein allzu großes Kunststück und liegt auch in der Natur der Sache.Es ist ja erfreulich, dass du mehr Ahnung hast, als die im zuständigen Ministerium Verantwortlichen....
Teddy
VERANTWORTUNG - ein ganz schön großes Wort für Menschen, die sie zwar haben, ihre Konsequenzen aber nicht fürchten müssen, oder?Aber meckern kann jeder, der nicht in der Verantwortung ist...
Teddy
Ich hätte es garnicht formuliert! Ich hätte bestenfalls auf bereits geltendes Recht verwiesen und nen "LÄNGST ERLEDIGT"-Stempel draufgehauen....wie hättest du denn eine tragfähige Begründung bzw. Feststellung der "vernünftigen Gründe" formuliert, wenn das, was da steht Schwachsinn ist?
Teddy
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Ich hätte es garnicht formuliert! Ich hätte bestenfalls auf bereits geltendes Recht verwiesen und nen "LÄNGST ERLEDIGT"-Stempel draufgehauen.
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#22, letzter Absatz i.V.m. #32, 1.u. 2. Absatz. Lies es und verstehe es!Auf welches bereits geltende Recht hättest du denn verwiesen?
in deinem vorletzten Post hast du noch geschrieben (Unterstreichung von mir):
"Der vernünftige Grund" ist nirgends näher definiert. Es gibt keine Auflistung vernünftiger oder nicht vernünftiger Gründe.
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Ist wie mit der Waidgerechtigkeit: Jeder muss sich per Gesetz dran halten, aber keiner kann sie genau definieren."
Teddy
#22, letzter Absatz i.V.m. #32, 1.u. 2. Absatz. Lies es und verstehe es!
Dem kann ich aus voller Überzeugung zustimmen.ICH mache die Gesetzte nicht. Ich bemühe mich lediglich, sie zu verstehen, zu befolgen und in meinem täglichen Handeln straffrei zu bleiben. Wenn ICH etwas für "schwachsinnig" empfinde, dann stelle ich es für MICH in Frage. Gelegentlich teile ich es dann auch in diesem Forum.
Ich danke dir für diese fruchtbare Diskussion.Und nu is gut...
Ich lese das so, dass du für die Frage, auf welches geltende Recht du für die Feststellung des "vernünftigen Grundes" verweisen würdest, darauf verweist, dass es einen "vernünftigen Grund" geben muss. Das hört sich für mich nach einem klassischen Zirkelschluss / petitio principii an. Sollte ich das falsch verstanden haben: sorry, dann - gebe ich gern zu - kann ich dir nicht folgen.
Teddy
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PS: zu meinem "und nu is gut...": Sorry, war gestern etwas genervt...