Kreis Mettmann - Nutrias im Wandergbiet erst "erschiessen" und dann verspeisen

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Gelöschtes Mitglied 15976

Guest
Schäden an Landwirtschaftlichen Pflanzen vermeiden zählen nicht als vernünftiger Grund?
 
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M.E. schafft der Erlass erst die Grundlage, Bisam und Nutria auch dort zu töten, wo keine Ufer oder Deiche gefährdet sind, indem er die Abwehr von Gesundheitsgefahren postuliert. Diese Feststellung könnte der Jäger vor Ort nicht treffen.
Insofern kommt es schon noch darauf an, ob der erlass noch fortbesteht.


Teddy


Sowohl Tierschutzgesetz, wie auch BNatSchG fordern EINEN! vernünftigen Grund. "Mehfachbegründungen" sind weder gefordert, noch vorgesehen.

Und jetzt mal ganz unter uns: "Volksgesundheit" und "Schutz des Wildes" - Haben die jemals über dieses Schwachsinnsgeschreibsel nachgedacht?

Für beide, dieser "Gründe", fallen mir eine ganze Liste anderer Vektoren / Prädatoren ein, als ausgerechnet Bisam und Nutria...:no:

Aber die sind "Heiligtum" der Tierschützer...

Der Schrieb ist ausschließlich unter dem Druck des Hochwasserschutzes "zusammengeklempnert" worden, was in diesem Zusammenhang ja auch Sinn macht.
 
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Schäden an Landwirtschaftlichen Pflanzen vermeiden zählen nicht als vernünftiger Grund?
Ein ganz klares Jein...

"Der vernünftige Grund" ist nirgends näher definiert. Es gibt keine Auflistung vernünftiger oder nicht vernünftiger Gründe.

Gerade das, macht die "Sache" ja so schwammig.

Ist wie mit der Waidgerechtigkeit: Jeder muss sich per Gesetz dran halten, aber keiner kann sie genau definieren.

Warum ist es nicht waidgerecht, einem Jungfuchs im Sommerbalg mit der .30-06 mittig in den Arsch zu schießen oder einen Frischling mit der Machete zu köpfen?
Beide sind sofort tot. Keiner hat gelitten. Klar, sieht halt scheiße aus; macht man nicht; was sollen denn die Nachbarn denken; usw...

Aber wer definiert das im Detail?
 
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...

Und jetzt mal ganz unter uns: "Volksgesundheit" und "Schutz des Wildes" - Haben die jemals über dieses Schwachsinnsgeschreibsel nachgedacht?

Für beide, dieser "Gründe", fallen mir eine ganze Liste anderer Vektoren / Prädatoren ein, als ausgerechnet Bisam und Nutria...:no:

...
Es ist ja erfreulich, dass du mehr Ahnung hast, als die im zuständigen Ministerium Verantwortlichen.
Aber meckern kann jeder, der nicht in der Verantwortung ist. Deshalb interessiert mich schon: wie hättest du denn eine tragfähige Begründung bzw. Feststellung der "vernünftigen Gründe" formuliert, wenn das, was da steht Schwachsinn ist?

Teddy
 
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Es ist ja erfreulich, dass du mehr Ahnung hast, als die im zuständigen Ministerium Verantwortlichen....
Teddy
Ich maße mir bei Leibe nicht an, besserwissend zu sein. Aber mal ehrlich: Mehr "Ahnung" zu haben, als die "Zuständigen", ist doch wohl (in den meisten Fällen) kein allzu großes Kunststück und liegt auch in der Natur der Sache.

Schließlich muss ich, als "praktizierender" Bürger dieses tollen Landes, mich immer rechtlich einwandfrei verhalten. Mache ich das nicht, kommt es mich teuer zu stehen oder kostet mich meine Existenz.
So ein lustiges Ministerium braucht das nicht, denn negative Folgen für die Existenz gibt es hier praktisch nicht.

Aber meckern kann jeder, der nicht in der Verantwortung ist...
Teddy
VERANTWORTUNG - ein ganz schön großes Wort für Menschen, die sie zwar haben, ihre Konsequenzen aber nicht fürchten müssen, oder?


...wie hättest du denn eine tragfähige Begründung bzw. Feststellung der "vernünftigen Gründe" formuliert, wenn das, was da steht Schwachsinn ist?

Teddy
Ich hätte es garnicht formuliert! Ich hätte bestenfalls auf bereits geltendes Recht verwiesen und nen "LÄNGST ERLEDIGT"-Stempel draufgehauen.
Und warum hätte ICH es so gemacht?
Weil ich keine Angst vor (den paar!) militanten Tierschützern habe. Bin ja schließlich Bürger und nicht "verantwortlicher im Ministerium"
 
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...
Ich hätte es garnicht formuliert! Ich hätte bestenfalls auf bereits geltendes Recht verwiesen und nen "LÄNGST ERLEDIGT"-Stempel draufgehauen.
...

Auf welches bereits geltende Recht hättest du denn verwiesen?
in deinem vorletzten Post hast du noch geschrieben (Unterstreichung von mir):
"Der vernünftige Grund" ist nirgends näher definiert. Es gibt keine Auflistung vernünftiger oder nicht vernünftiger Gründe.
...
Ist wie mit der Waidgerechtigkeit: Jeder muss sich per Gesetz dran halten, aber keiner kann sie genau definieren."


Teddy
 
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Auf welches bereits geltende Recht hättest du denn verwiesen?
in deinem vorletzten Post hast du noch geschrieben (Unterstreichung von mir):
"Der vernünftige Grund" ist nirgends näher definiert. Es gibt keine Auflistung vernünftiger oder nicht vernünftiger Gründe.
...
Ist wie mit der Waidgerechtigkeit: Jeder muss sich per Gesetz dran halten, aber keiner kann sie genau definieren."


Teddy
#22, letzter Absatz i.V.m. #32, 1.u. 2. Absatz. Lies es und verstehe es!
ICH mache die Gesetzte nicht. Ich bemühe mich lediglich, sie zu verstehen, zu befolgen und in meinem täglichen Handeln straffrei zu bleiben. Wenn ICH etwas für "schwachsinnig" empfinde, dann stelle ich es für MICH in Frage. Gelegentlich teile ich es dann auch in diesem Forum.
Und nu is gut...
 
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Moin!

@Pest-Tec, checkinthedark:
Ihr glaubt nicht, wie wohltuend die sachliche und ruhige Diskussion auf den beiden letzten Seiten vor allem zwischen euch beiden ist! Zwei hören sich gegenseitig zu, die gestellten Rück- und Gegenfragen gehen auf das vorher gesagte ein, und man kann noch was lernen. :thumbup:
 
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#22, letzter Absatz i.V.m. #32, 1.u. 2. Absatz. Lies es und verstehe es!

Ich lese das so, dass du für die Frage, auf welches geltende Recht du für die Feststellung des "vernünftigen Grundes" verweisen würdest, darauf verweist, dass es einen "vernünftigen Grund" geben muss. Das hört sich für mich nach einem klassischen Zirkelschluss / petitio principii an. Sollte ich das falsch verstanden haben: sorry, dann - gebe ich gern zu - kann ich dir nicht folgen.

ICH mache die Gesetzte nicht. Ich bemühe mich lediglich, sie zu verstehen, zu befolgen und in meinem täglichen Handeln straffrei zu bleiben. Wenn ICH etwas für "schwachsinnig" empfinde, dann stelle ich es für MICH in Frage. Gelegentlich teile ich es dann auch in diesem Forum.
Dem kann ich aus voller Überzeugung zustimmen.

Allerdings ist dann der Jäger darauf verwiesen, sich einen "vernünftigen Grund" selbst zurecht zu legen. Das allein ist ja nicht das Problem: der Betroffene muss dann allerdings auch bereit sein, über die Konsequenzen seines Handelns zu streiten, ggfs. mit der Folge, durch mehrere Instanzen hindurch am Ende höchstrichterlich bescheinigt zu bekommen, ein Tier eben ohne vernünftigen Grund getötet zu haben. Das könnte für den JJS durchaus problematisch werden.

Insofern fand ich den NRW-Erlass gut. Denn Darauf können sich (wenn er noch gilt) die NRW Jäger berufen; der nachgeordneten Verwaltung (z.B. UJB / UNB) bzw. den einschlägigen Verbänden ist damit unmöglich gemacht, die Tötung dieser Tiere dem Jäger entgegenzuhalten.

Ich danke dir für diese fruchtbare Diskussion.

Teddy
 
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Ich verstehe Deine Sorge um den "falschen" vernünftigen Grund.
Nur bin ich der Auffassung, wenn wir für alles Tun einen Erlass benötigen, um es "sicher" tun zu können, fahren wir uns fest. Unser deutscher Gesetzes- und Verordnungswahn geht eh schon in die Richtung.

Selbst altgediente und ehrlich bemühte Sachbearbeiter in den Behörden verzweifeln an diesem Wust und werden immer mehr in ihren Entscheidungen gelähmt.

Wie ich schon mit dem Begriff "Waidgerechtigkeit" geschrieben habe, so könnte man mit vielen weiteren Begriffen weitermachen. Z.B. Hegeabschuss, Erlösen von Wild nach Unfall usw...

Tausende Themen, wo unmöglich für jede Eventualität in jeder speziellen Konstellation ein eigener Erlass formuliert werden kann.

Ich lese das so, dass du für die Frage, auf welches geltende Recht du für die Feststellung des "vernünftigen Grundes" verweisen würdest, darauf verweist, dass es einen "vernünftigen Grund" geben muss. Das hört sich für mich nach einem klassischen Zirkelschluss / petitio principii an. Sollte ich das falsch verstanden haben: sorry, dann - gebe ich gern zu - kann ich dir nicht folgen.
Teddy



Stimmt. Irgendwie beißt sich da die Katze in den Schwanz. Aber es gibt kein "geltendes Recht" das die Zulässigkeit eines bestimmten "vernünftigen Grund" global definiert.

Wenn ich im Biergarten eine Fliege erschlage, benötige ich auch einen vernünftigen Grund. Wenn ich in diesem Fall mit: " Ging mir auf den Sack" argumentiere, dürfte das keine rechtlichen Folgen haben.
Mache ich das gleiche in der City mit einer Stadttaube, werde ich mit selbiger Begründung wohl ernste Probleme bekommen.

Ich denke, man sollte sich die Frage stellen, was ist ethisch vertretbar, wobei es auch hierzu keine deutliche Definition gibt.

Es ist und bleibt schwammig...


PS: zu meinem "und nu is gut...": Sorry, war gestern etwas genervt...
 
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noch ein Beispiel:
Maulwurf - besonders geschützte Art.

Wenn ich ihm in meinem Garten die Schüppe aufn Kopp kloppe, um meine Wiese zu retten, bin ich gut und gerne mit 50.000,-€ dran.

Wenn der Landwirt beim Pflügen zum "Massenmord" auf diese Tiere ausholt, nehmen unsere Gesetze das stillschweigend in Kauf. Weil es dort nicht anders geht. Gleiches gilt übrigens auch für Feldhamster, Hausspitzmaus und andere besonders geschützte Arten.

Es fehlt dem Landwirt zwar der direkte Vorsatz, aber er nimmt es (zwangsläufig) wissentlich und billigend in Kauf, diese Tiere zu töten.
 
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Tja aber was soll er machen ?

Wenn er zuhause bleibt und sich einen Veganen Wein gönnt, hast du keine Brötchen mehr :roll:
 
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Ich verdiene meine Brötchen doch nicht mit dem rumphilosophieren auf Gesetzestexten.
Ich habe einen anständigen Beruf...:roll:

Drei abgeschlossene handwerklich-technische Berufsausbildungen, statt nur in Hörsälen Sauerstoff reduziert...:biggrin:

Ich gebe hier lediglich meine Sichtweisen und Erfahrungen preis.
 
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