Bestandsschutz: Registrierung ?

Registriert
15 Jun 2007
Beiträge
1.264
GUten Morgen Gemeinde,

ich habe im Mai einen weiteren A-Schrank gekauft, im Vorfeld der geplanten Verschärfungen.

Die Rechnung habe ich bislnag nicht an die Behörde gegeben - es bestand ja keine Pflicht dazu.
Ich habe bereits 2 A und zwei B Schränke, die der Behörde bekannt sind.

Für den neuen Schrank habe ich eine reguläre Rechnung.

Jetzt lese ich heute auf WuH, daß der Bestandsschutz nur für registrierte Schränke gilt ?

Wie seht ihr das oder wie ist die Regelung dazu ?
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.241
Moin!

Nach Auskunft eines forenbekannten Staatsanwalts bei einem Vortrag vor einiger Zeit war der - m. W. nicht geänderte - Entwurf so formuliert, dass der Schrank der Behörde bis gestern bekannt sein musste. Ich würde das sofort mit der Behörde klären, je nachdem, was ich mit denen für ein Verhältnis habe telefonisch, sonst schriftlich.

Viele Grüße

Joe
 
Registriert
27 Nov 2016
Beiträge
16.943
Moin, hier die Klarstellung unseres Jagdverbandes.

Ab dem 6. Juli können Jäger für die Aufbewahrung ihrer Schusswaffen und Munition bei der Behörde nur noch Waffenschränke registrieren lassen, die mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 (Stufe 0 oder 1) entsprechen.
Für Waffenschränke ab Stufe 0 gilt weiterhin: Waffen und Munition müssen nicht getrennt aufbewahrt werden. Der Gesetzgeber hat nun klargestellt, dass Waffen nur ungeladen gelagert werden dürfen, eine Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes.
[FONT=Aller,Aller][FONT=Aller,Aller]Was passiert mit A- und B-Schränken, die vor Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes erworben und von der Behörde eingetragen wurden?
[/FONT]
[/FONT]
[FONT=Aller,Aller][FONT=Aller,Aller][/FONT][/FONT]Für A- und B-Schränke gilt der Bestandsschutz. Sie können weiterhin unbeschränkt benutzt werden. Der jetzige Besitzer kann auch weitere Waffen hinzukaufen und diese in den bestehenden Schränken lagern. Wenn der Schrank nach den gesetzlichen Regelungen voll ist muss bei Neukauf mindestens ein Schrank der Stufe 0 erworben werden.

Horrido
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.413
In dem Fall hier ist es wohl im Ermessen des SB...
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.413
Was?

Mit inkraftreten eines Gesetzes muß es von den Behörden angewendet werden.
Also seit gestern keine A bzw B-Schränke mehr.
 
Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.241
Moin!

Man sollte das vielleicht nicht "Ermessen" nennen, weil das ein genau definierter Begriff ist und das eventuell dem SB hier garnicht zusteht, sondern "Kulanz" und für den Fall dann auch nicht weiter drüber reden. ;-)

Viele Grüße

Joe
 
Registriert
11 Aug 2012
Beiträge
3.834
Man kann solche Informationen und Handlungsanweisungen im Vorfeld noch so sehr verbreiten (was ich getan habe), aber leider erreicht man ja doch nicht immer alle potentiell Betroffenen.

Schade!

Trotzdem:
Ich würde das mal ausprobieren, und mit der Behörde Kontakt aufnehmen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Das wird noch ein nettes Chaos. Wird wohl jeder SB wieder anders handhaben.

Nach meinen SB reicht das bloße Vorhandensein eines A B Schrankes nicht. Man muss ihn für den Bestandschutz auch nachgewiesen zur Waffenaufbewahrung genutzt haben. Also waffenbehoerdlich angemeldet haben.

Es ist ja Bestandsschutz der ehemaligen Waffenaufbewahrung und nicht des bloßen Vorhandenseins eines Blechschrankes mit Nutzung ggf. als Karnickelbox :) .

Allgemein verstehe ich mal wieder nicht, wie das Thema an zigtausenden Waffenbesitzern monatelang vorbeigehen konnte und sie jetzt hilflos die Backen aufblasen.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Registriert
17 Jun 2014
Beiträge
606
Wo steht/stand das Das Schränke registriert werden müssen?
Ausser beim Neuerwerb von WBK musste bei uns nichts registriert werden.
Und dabei auch nicht registriert, sondern nur der Nachweis über das vorhanden Seins einer gesetzeskonformen Aufbewahrung dort gezeigt werden.
Ich habe meinen b Kurzwaffenschrank und den 2.en a/b Schrank nie angemeldet.
Rechnungen sind natürlich im Falle einer Kontrolle von Vorteil wegen des kaufdatums.

Ist vielleicht nur hier so, kann ich mir aber nicht vorstellen das dies großartig anders ist in anderen lk's.
Gruss eiche


gesendet beim Zeit verplempern im Netz
 
G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Die meisten wissen noch nicht mal dass sich was geändert hat...
 
Registriert
4 Jul 2012
Beiträge
3.581
Ich habe dazu gerade mit der Waffenbehörde telefoniert, weil der Sachverhalt auch auf mich zutrifft. Muss irgendwie an mir vorübergegangen sein, dass ich die Kiste im Vorfeld registriert haben muss für den Bestandsschutz :13:

Aussage war: Momentan weiß kein Mensch, was man da machen kann, soll oder muss. Für die Behörde, die dieses Gesetz nun (widerwillig) anzuwenden hat, sei das alles noch völlig in der Schwebe und man geht davon aus, dass vor allem bei den nächsten unangemeldeten Kontrollen zahlreiche so gelagerte Fälle auftreten und das Theater vorprogrammiert ist. Deswegen will man hier nun in Klärung mit dem zuständigen Regierungspräsidium treten und hofft, dass eine Verwaltungsvorschrift oder zumindest ein Leitfaden erstellt wird, der den Umgang damit regelt.

Ich selbst soll´s mal so lassen wie es ist und warten, bis das Amt selbst mehr weiß und ich Bescheid bekomme. Im schlechtesten Fall sind es 10,- € Schrottgeld, aber für den Moment auf jeden Fall kein waffenrechtlicher Beinbruch.

Das ist aber keineswegs allgemeinverbindlich und da muss jeder Betroffene, der das genauso verpennt hat wie ich, eigenverantwortlich mit seinem Zuständigen in Kontakt treten.
 
Registriert
21 Jan 2002
Beiträge
75.413
Registrieren ist so ein großes Wort.
Ich habe schon vor Jahren meiner Behörde mittels Fotos von Schrank und Typenschild nachgewiesen, daß ich einen B-Schrank für die Aufbewahrung besitze, dazu war man verpflichtet, Rechnungen waren auch nützlich, aber bei meiner vom Baumarkt steht keine Klasse mit dabei nur der Typ.
Die Fotos sind in der Akte gelandet, die die Behörde von jedem WBK/Jagdscheininhaber anlegt.
 
Registriert
15 Jun 2007
Beiträge
1.264
Stimmt. Diese mögliche Notwendigkeit ist mir völlig entgangen. Und ich bilde mir ein, schon viel mehr als andere aktiv zu sein.
Aber von der Voraussetzung des "Registriertsein"s war in den diversen Veröffentlichungen nie die Rede.

Außer in dem Fred von dir, rheingold. Aber der war mir entgangen.

Kurzer Nachtrag: der Sachbearbeiter ist in Urlaub. Ich habe mit der vorgesetzten Behörde bei der Polizeidirektion Niedersachsen gesprochen. Der dortige Zuständige ist a.) kundig und b.) uns nicht Feind.

Per heute liegt den Behörden aus dem Innenministerium noch keine offizielle Nachricht zum Inkrafttreten vor.
Er will das wohl noch so akzeptieren...
 
Registriert
12 Apr 2013
Beiträge
2.414
Man musste seit Jahren schon die sichere Aufbewahrung nachweisen. Hier ganz im Sinne von cast, "Registrieren" ist etwas geharschnistes Vokabular. Bild vom Schrank und Typenschild, zumindest hier ist das so, dass sich die Behörde das in den Ordner abheftet und fertig.

Noch gibt es kein ZWaschraR und keine WaschraBK.
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
125
Zurzeit aktive Gäste
492
Besucher gesamt
617
Oben