Bestandsschutz: Registrierung ?

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Alles gut, mach dir keine Sorgen. Ich sehe das genauso entspannt wie meine zuständige Behörde und bin von jeder Form des Jammers weit entfernt.

Jetzt lass uns wieder lieb sein, zur Sache ist ja inzwischen ohnehin alles gesagt.
 
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Es ist hier einmal mehr so, wie in vielen anderen Threads:
Mehrere Foristi haben bei gleicher Sachlage (Gesetz) unterschiedliche Auslegungen ihrer zuständigen Behörde erfahren und behaupten nun, dass nur ihre Erfahrung somit der Weisheit letzter Schluss sein können.
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Habt ihr schon einmal daran gedacht das es tatsächlich mehrere gleichzeitig existierende Meinungen -auch oder gerade- auf Behördenseite geben kann?

Erinnert Euch mal an die unterschiedlichen Handhabungen in Sachen Halbautomaten!

Einfach bei der eigenen Behörde nachfragen wie diese die Angelegenheit behandelt!
 
G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Alles gut, mach dir keine Sorgen. Ich sehe das genauso entspannt wie meine zuständige Behörde und bin von jeder Form des Jammers weit entfernt.

Jetzt lass uns wieder lieb sein, zur Sache ist ja inzwischen ohnehin alles gesagt.
Dann ist ja alles gut [emoji106]

Stimmt sogar mehrfach.

WH
 
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Denn, wie du ja gelesen haben wirst, bis zum 06.07.2017 mußte man nur auf Anforderung der Behörde einen solchen Nachweis erbringen.

Ich weiß ja nicht, in welchen Bibliotheken oder welchen Texten du rumgestöbert hast, aber das "auf Verlangen " wurde mit dem
Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes vom 26.03.2008 (BGBl. I S. 426)

gestrichen.
 
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Moin!

Probleme dürfte es eigendlich nur bei den Schränken geben, die über den Grundbedarf hinaus angeschafft und genutzt wurden - also damit die Waffen genug Platz haben oder zur zusätzlichen Absicherung z. B. an Zweitwohnsitzen, wo nur kurzzeitig aufbewahrt werden soll und wo die heimische Waffenbehörde garnicht zuständig ist. Und wenn man sich rein an der Nutzung laut Gesetzestext orientiert ist das auch kein Problem.

Viele Grüße

Joe
 
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In Bezug auf den Bestandschutz finde ich die Seite vom DJV doch recht aufschlussreich.

Zitat:
Was muss ich tun, wenn der Waffenschrank zwar vor dem 6. Juli 2017 im Besitz war und genutzt wurde, aber bisher bei der Behörde noch nicht registriert ist?


Grundsätzlich besitzen die bisher rechtmäßig genutzten Waffenschränke Bestandsschutz. Man sollte nach Möglichkeit Belege (z. B. Kaufquittung) aufbewahren, um im Zweifelsfall belegen zu können, dass man den fraglichen Schrank bereits vor dem 6. Juli 2017 rechtmäßig genutzt hat. Eine weitere Möglichkeit ist auch, dies bei der Behörde anzuzeigen.

Link: https://www.jagdverband.de/content/antworten-auf-fragen-zum-neuen-waffengesetz
 
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Nachdem bei mir mitte des letzten Monats eingebrochen wurde, dabei hat man erfolglos versucht die Waffenschränke zu öffnen, habe ich mir kurzfristig einen A/B Schrank gekauft um meine Waffen weiter Gesetzteskonform zu verwahren.
Nun hatte ich allerdings noch keine Gelegenheit (berufliche Abwesenheit) dies bei der KPB anzumelden. Erlichgesagt wurde ich durch die schnelle Umzetzung des Gesetztes überrascht. Gestern war ich auf der KPB und wollte den Schrank registrieren lassen, daraufhin sagte man mir, dies sei nicht mehr möglich:evil: Nach rücksprache mit dem Abteilungsleiter sagte man mir zu eine Einzelfallprüfung zu veranlassen:what:
Sternggenommen bewege ich mich im mom Ordnugswiedrig obwohl ich nicht´s falsch gemacht habe. Die Art und Geschwindigkeit sowie die mangelnde Information die Legalwaffenbesitzern zur Kenntnis kam ist einem Rechtsstadt nicht Würdig, bin gespannt wie die Sache ausgeht.:cheers:
 
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[...] Die Art und Geschwindigkeit sowie die mangelnde Information die Legalwaffenbesitzern zur Kenntnis kam ist einem Rechtsstadt nicht Würdig, bin gespannt wie die Sache ausgeht.

Das wichtigste zuerst: Alles Gute bei wiederaufbauen des "Heimgefühls".

Ich habe absolutes Verständnis für die berufliche Eingespanntheit, nur den Vorwurf der mangelnden Information kann ich nicht nachvollziehen. Die Verbände, auf die ich zu jeder Zeit mit Wonne einschelte, haben über eine anstehende Änderung informiert, Print wie online. Sogar recht- und frühzeitig.

Hier im Forum wurde auch mehrfach darauf hingewiesen, nicht zuletzt die sozial(kalten) Medien waren voll davon. Dein Vorwurf ist an dieser Stelle, bei allem Verständnis über den grundlegend unnötigen Kreistanz zum Thema "Aufbwahrung", nicht berechtigt.
 
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Wie ich schon mal schrieb: Die berühmten "Ausnahmeregelungen" und "Einzelfallprüfungen" finden immer dann Platz, wenn die Behörde unsicher ist oder anfangs gar keine Ahnung hat.

Lass dirs nicht gefallen. Du hast vor dem Stichtag gekauft und vor allem: Genutzt. Das ist es, was das Gesetz verlangt und nicht die Meldung.

Zum Kauf ist die Rechnung der Beweis und zur Nutzung die Tatsache, dass du die Waffen aus einem vom Einbruch beschädigten Schrank natürlich übergangslos in den neuen transferiert hast.
 
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Ich lagere seit 5 Jahren meine Munition in einem A-Schrank, die Waffen lagern im B-Schrank. Bei der Behörde wissen sie nur vom B-Schrank, haben Bilder von Schrank und Typenschild. Bei der Kontrolle wurde die Munitionsaufbewahrung nicht überprüft. Nach Rücksprache mit meiner Behörde kann ich den A-Schrank ohne Probleme als Lagerort für Waffen verwenden.

Bei EBAY und EBAY Kleinanzeigen werden zur Zeit jede Menge A-Schränke zu hohen Preisen angeboten, ohne Hinweis auf die geänderte Gesetzeslage. Der Ärger ist vorprogrammiert.
 
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Bei EBAY und EBAY Kleinanzeigen werden zur Zeit jede Menge A-Schränke zu hohen Preisen angeboten, ohne Hinweis auf die geänderte Gesetzeslage. Der Ärger ist vorprogrammiert.
Dort werden auch schon immer "Waffenschränke" angeboten, welche keinerlei Sicherheitsnorm entsprechen. Wer so etwas kauft um erlaubnispflichtige Waffen aufzubewahren ist selber Schuld!
Das ist wie mit Autos: Wenn ich einen Gebrauchtwagen erwerbe, welcher nicht der StVZO entspricht, darf ich damit nicht auf öffentlichen Straßen fahren.
 
A

anonym

Guest
Aktuell werde ich den Verdacht nicht los das selbst z.b. Hartmann Tresore auch noch mit a oder b schraenken Geld verdienen.

Hier war doch Werbung großer Sonderveranstaltungen bz lagerverkauf.

Also was dort noch für diese a bzw B schraenke verlangt wird.
Und für die restposten 0 L 1 Exemplare, das ist richtig heftig.
 
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Wer da oder überhaupt noch von einem Deutschen Hersteller einen Schrank kauft dem ist eh nicht mehr zu helfen

Gesendet von unterwegs
 
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Es gibt Neuigkeiten, zumindest von der GRA.
Auf der Web-Seite veröffentlichte die GRA folgende Stellungnahme:

[h=3]Registrierungspflicht?
[/h] In den sozialen Medien geht nun ein Gerücht der Registrierungspflicht von alten Waffenschränken als Bestandsschutzvoraussetzung um. Wir haben bei Axel Fischer nachgefragt. Axel ist Rechtsassessor, Jäger, Jagd-, Waffen-, Schieß-, Waffen- und Jagdrechtsausbilder und bestens darin bewandert, wie man Gesetzestexte interpretiert:
Verfassungsrechtlich dürfen Gesetze nur im Falle der sogenannten “unechten Rückwirkung” in Sachverhalte der Vergangenheit eingreifen, z.B., wenn ein Jungjäger vor dem Stichtag einen Altschrank erwarb, aber bis zum Stichtag noch keine Waffe auf seinen Jagdschein gekauft hatte. Dann ist der Erwerbsvorgang des Altschrankes waffenrechtlich falsch, weil bis in die Gegenwart nach dem Stichtag keine Waffe erworben oder in eine WBK des Jungjägers eingetragen war.
Alle anderen Erwerbsvorgänge von “ehemals erlaubten Altschränken” von lizensierten Waffenbesitzern, die entweder als Jungjäger vor dem Stichtag eine Jagdwaffe erwarben, die noch nicht in eine WBK eingetragen wurde, oder von WBK-Inhabern, die einen Altschrank erwarben, diesen aber vor dem Stichtag nicht “anmeldeten”, unterfallen der sogenannten “echten Rückwirkung” von Gesetzen, die verfassungsrechtlich verboten ist. Ergo: auf Anmeldedaten von ehemals erlaubten Altschränken vor dem Stichtag kommt es nicht an. Allein der tatsächliche, nachgewiesene Erwerb ist dann maßgeblich.
Was er zu Jägern schreibt, trifft natürlich auch für Sportschützen zu. Hier bleibt noch die Frage offen, wie Waffenschrankkauf und Voreintrag (ohne Besitz der Waffe) beurteilt werden. Wir sind der Meinung, dass der Kauf eines Schrankes vor dem 6. Juli 2017 zum Bestandsschutz zählt, wenn dieser für die Erwerbserlaubnis der ersten Waffe der Behörde angezeigt wurde, egal ob am 6. Juli bereits die Waffe erworben wurde. Es ist aber zu vermuten, dass sich hiermit noch die Verwaltungsgerichte befassen werden müssen, da einige Sachbearbeiter das Gesetz strenger als gedacht auslegen wollen.

https://german-rifle-association.de...tz-petition-terrorgefahr-fuer-waffenbesitzer/

Mal schaun wie es nun weitergeht. Der DJV ist wohl auch am Thema dran, da es zahllose Anfragen zu den Waffenschränken gab.

 

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