Nett, so werde ich eigentlich nur auf Arbeit angeredet. :lol:
Du scheinst aber leider beim Hören des Liedes einen Regenschirm mitgehabt zu haben. Ansonsten wäre Dir aufgefallen, das ich in meinem letzten Post nämlich gerade die Grundrechte genannt habe, die unabhängig vom Gesetz existieren. Ob das ex deo, ratio oder sonstewie begründet wird, eigentlich bestreitet sie niemand und der Staat tritt lediglich als Garant der Rechte auf. Leider wird bereits in Art. 2, 8, 14 und 19 (und an noch ein paar anderen Stellen) über die Einschränkungen der Grundrechte verhandelt..... und genau das kann doch eigentlich nicht sein.
Wenn der Staat nicht als Garant sondern nur als Garant mit beschränkter Haftung auftritt, dann muss der Souverän in der Lage sein, seine Grundrechte selbst zu garantieren und im Zweifelsfall den Vertreter zum Teufel zu jagen.
.... womit wir dann wieder beim WaffG wären das ein Generalverbot mit Besitzvorbehalt für einige Ausnahmetatbestände ist und erstaunlicherweise nicht für die Bediensteten der Volksvertreter gilt. Ob das jetzige Konstrukt von den Gründungsvätern unserer Demokratie gewünscht war mag ich auch bezweifeln. Drum will ich mal mit den Worten unseres
Dritten Bundespräsidenten schließen: "
Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz".
ps: Über ad personam und andere Ausflüchte bei mangelnden Sachargumenten mögen wir uns gerne streiten, ich glaube aber beim Musikgeschmack weniger..... und dieser Post war "Mach dich mal locker und lass dich nicht so hängen".