Waffe an gewerblichen Anbieter ohne EWB zeitweise überlassen

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Ich würde mir sehr gerne ein Holster sonderanfertigen lassen.

Der Betreffende hat ein Gewerbe angemeldet und arbeitet also offiziell.

Aber er will meinen Revolver haben, um dazu herzustellen und braucht diesen mindestens eine Woche, weil er wiederholt Anpassungen vornehmen müsse.

Einmal Mass nehmen während ich daneben stehe, reiche ihm nicht!

Meiner Meinung nach geht das nicht - ich zweifle nicht an seiner Ehrlichkeit, aber ich mache mich strafbar und er sich auch.

Oder ist das anders, weil er gewerblich handelt?

Wo steht es?
 

Fex

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Kommt ganz auf das Gewerbe an, ob er - und du - sich strafbar machen. Ansonsten einfach mal im WaffG nachschlagen, Stichwort Berechtigte, überlassen, etc....
 
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Naja - er ist Sattler.

Messerholster, Gürtel, Reitsättel, Zaumzeug und so weiter.

Ich kann mir nicht vorstellen, wie das legal gehen soll.

Zur Zeit hirne ich, wie man einen Abguss der Waffe machen könnte, so das er das Waffenholstee an das Modell anpassen kann.
 
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Auf den ersten Blick könnte §12, Satz 2 was sein, allerdings bezieht sich der auf die Waffe selber und arbeiten an ebendieser.

Guck mal, ob es deinen Revolver als Bluegun (Trainingswaffe) gibt. Dann brauchst du nicht mehr hirnen.
 
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anonym

Guest
Die Frage ist, ob die Anfertigung eines Holsters unter die Begrifflichkeit "Verschönerungen oder ähnlichen Arbeiten AN der Waffe" gefasst werden kann.

Es greift wohl das Sprichwort 2 Juristen, 3 Meinungen...

Bei restriktiver Auslegung des Gesetzes, hast du wohl recht, dass du sie ihm nicht überlassen darfst, da es keine Arbeit AN der Waffe ist.

Die einfachste Lösung des Problems:

Man nehme zu Behördenzeiten den Telefonhörer in die Hand oder gehe persönlich zum SachgebietsleiterIn seiner Zuständigen Waffenbehörde und befragt diesen zum konkreten SV.
Gibt er / sie das OK, so ist doch alles im Lot und man muss sich nicht sein Hirnchen zerbrechen, da die Behörde über ein etwaiges Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren entscheidet. Also einfach mal lieb fragen, bevor das Kind in den Brunnen fällt.
 
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Die einfachste Lösung des Problems:

Man nehme zu Behördenzeiten den Telefonhörer in die Hand oder gehe persönlich zum SachgebietsleiterIn seiner Zuständigen Waffenbehörde und befragt diesen zum konkreten SV.
Gibt er / sie das OK, so ist doch alles im Lot und man muss sich nicht sein Hirnchen zerbrechen, da die Behörde über ein etwaiges Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren entscheidet. Also einfach mal lieb fragen, bevor das Kind in den Brunnen fällt.[/QUOTE]

Ja klar ....soll er sich lächerlich machen? Steht doch alles im Waffengesetz!
Sorry das ich hier so reinstinke aber so eine Frage der Behörde zu stellen :lol:
Falls der gute ein Büchsenmacher Gewerbe hat oder eine Waffenhandels Lizenz geht das .

und gewiss geht eine Anfertigung des Holsters nicht als Verschönerungen oder ähnlichen Arbeiten an der Waffe durch.

Hier lesen Jagd und Waffengegner mit ...nicht nur aus Privaten Gründen
 
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Ja klar ....soll er sich lächerlich machen? Steht doch alles im Waffengesetz!
Sorry das ich hier so reinstinke aber so eine Frage der Behörde zu stellen :lol:
Falls der gute ein Büchsenmacher Gewerbe hat oder eine Waffenhandels Lizenz geht das .

und gewiss geht eine Anfertigung des Holsters nicht als Verschönerungen oder ähnlichen Arbeiten an der Waffe durch.

Hier lesen Jagd und Waffengegner mit ...nicht nur aus Privaten Gründen

Wie der TS schrieb handelt es sich um einen Sattler.
 
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Zur Zeit hirne ich, wie man einen Abguss der Waffe machen könnte, so das er das Waffenholstee an das Modell anpassen kann.

Solltest du zufällig in der Nähe zu einer größeren Stadt wohnen würde ich mich nach einer 3D-Druckerei umschauen und mal anfragen was ein Replikat kostet.
 
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die ganz klare antwort lautet "nein" . du machst dich strafbar und er auch . klingt auch nicht seriös
 
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Wieso soll denn der "nicht seriös" sein?
Glaubt da echt jemand, der hat eine Scheinsattlerei aufgemacht und wartet geduldig darauf, dass ahnungslose Holsterkunden ihm die Plempe überlassen, und er die dann... ja, was eigentlich?

Ich denke, der hat einfach auch keine Ahnung vom Waffenrecht.
Woher und wozu auch.
 
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Er meine das es nicht seriös klingt..
Die Antwort auf die fragen sollte eigentlich jeder Sachkundige wissen und nicht öffentlich in einem Forum diskutieren oder Eventualitäten aufzählen die eine Überlassung / Erwerb rechtfertigen könnten.
Erwerb im Sinne des Waffengesetz "Tatsächliche Gewalt " über die Waffe ausüben.
 
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Dem Herrn Streichelzoo traue ich da aber in dieser Hinsicht eigentlich mehr zu als nur "Unseriosität in Sachen Waffenrecht". Aber vielleicht kann er sich selber dazu äussern.

Und:
Der Sattler muss nichts wissen und können, also ausser der Verarbeitung von Leder & Co., klar.
"Don't shoot the saddler!"
 
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Zur Zeit hirne ich, wie man einen Abguss der Waffe machen könnte, so das er das Waffenholstee an das Modell anpassen kann.

Solltest du zufällig in der Nähe zu einer größeren Stadt wohnen würde ich mich nach einer 3D-Druckerei umschauen und mal anfragen was ein Replikat kostet.

Ich probiere gerade selber mit der Holsterei rum, die Frage kommt also nicht ganz ungelegen.

Ich denke, ich werde den analogen Weg gehen und an irgeneinem Punkt Silikonabdrücke von Waffen machen und das mit irgendeinem geeignetem Fließharz ausfüllen. Anleitungen für so etwas gibt es genug.

Alternativ ginge auch tiefziehen und dann mit Füllharz arbeiten.
 
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Alternativ könnte man die Waffe in Plastilin legen, zwei Hälften herstellen und diese dann zusammenfügen.

Dann ausgießen ... nur ... mit was?

Gips wird wohl nicht gehen.
 

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