Waffenaufbewahrung

Habt Ihr die Aufbewahrung angemeldet?

  • Nein, habe ich nicht.

    Stimmen: 13 11,2%
  • Ja, habe ich vor dem 6.7.17.

    Stimmen: 96 82,8%
  • Ja, habe ich am oder nach dem 6.7.17.

    Stimmen: 7 6,0%

  • Umfrageteilnehmer
    116

Wheelgunner_45ACP

Moderator
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BY: Als in 1985 meine erste Kurze kaufte, kam nur die Frage: "Sicheres Behältniss vorhanden?" vom SB. Mittlerweile hat sich das geändert, mein SB wollte irgendwann dann einen Nachweis, was ich da so zur sicheren Aufbewahrung verwende. Hatte irgendwann dazwischen 2 B-Schränke von Privat gekauft, später kam dann noch ein B-Würfel dazu. Fotos vom Typenschild mit Seriennummer reichten. Jetzt, nach dem 3ten Umzug hat er angefragt, ob er sich die Aufbewahrung mal anschauen darf. Ist mittlerweile erledigt, war zufrieden und meinte nur: Anschrauben der Schränke sein nicht notwendig, für das, was ich habe würde das Einzelgewicht von 140kg ausreichen, da ich die Waffen ja schön verteile. Aber wer weiß, was noch da rein kommt :biggrin:
 
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Nach Jahren und einigen Zugängen im Arsenal wollte ich einen weiteren Repetierer eintragen lassen und bekam von der SBine die Aussage, daß ich die Waffe nicht eingetragen bekäme, weil mein Waffenschrank voll sei und ich deshalb die Waffe nicht ordnungsgemäß verwahren könne.

Es ist wirklich unglaublich! Wo im Gesetzt steht, dass ich die Waffen nicht stapeln oder auseinandergenommen aufbewahren darf, wie ich es teilweise auch tue?
 
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Bei mir wollte der SB am Landratsamt als ich eine Waffe gekauft habe, einen Nachweis der Aufbewahrung. Foto vom Schrank - außen - innen - Typenschild.

Dann war er zufrieden...
:thumbup:

Im Zuge meines Wiederladescheins hatte ich eine Vor-Ort Kontrolle wegen Pulveraufbewahrung. Da wollte sie auch noch meinen Waffenschrank sehen - sie hatten meine alten Fotos dabei.

War alles o.k.
Mein Munitionsschrank aus Blech ohne Zertifikaten fand auch Zustimmung und die Nummern der Waffen wurden ebenfalls abgeglichen.
Alles war in 15 Minuten erledigt und wirklich kein Drama.

Und ich weiß jetzt, das ich rechtlich mit meiner Aufbewahrung auf der sicheren Seite bin und definitiv ruhig schlafen kann...
:cool:
 
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Naja fast :) bei Erstausstellung der WBK muss man auch die korrekte Waffenaufbewahrung nachweisen. ZB. Mittels Kaufbeleg. Danach nicht mehr...

WH

Jungs, es gab Zeiten, da hat kein Hahn nach irgendwelchen Aufbewahrungsmöglichkeiten gekräht. Da wurde der Jagdschein angeschaut und die WBK ausgestellt.
Allerdings waren das Zeiten, da wart ihr Jungjägers noch nicht mal im Ansatz geplant.
Meine "Urbehörde" hat mal, als das Nationale Waffenregister die ersten Schritte machte, nachgefragt, wo und wie ich meine Waffen aufbewahre.
Kopie von der Rechnung hat dann gereicht. Der Kontrolleur der sich das dann, angemeldet und mit vereinbartem Termin, angeschaut hat, war zufrieden - er hat einen Fehler der Behörde aufdecken können, und hat nicht mal mehr die Munitionsaufbewahrung wissen wollen.
 
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Es ist wirklich unglaublich! Wo im Gesetzt steht, dass ich die Waffen nicht stapeln oder auseinandergenommen aufbewahren darf, wie ich es teilweise auch tue?


.....NIRGENDWO! Exakt dies war meine Argumentation, die allerdings erst in der vorgesetzten Instanz fruchtete.

Die anschließende 2. Kontrolle zuhause war selbstverständlich "rein zufällig und ohne konkreten Anlass"
 
G

Gelöschtes Mitglied 20170

Guest
Jungs, es gab Zeiten, da hat kein Hahn nach irgendwelchen Aufbewahrungsmöglichkeiten gekräht. Da wurde der Jagdschein angeschaut und die WBK ausgestellt.
Allerdings waren das Zeiten, da wart ihr Jungjägers noch nicht mal im Ansatz geplant.
Meine "Urbehörde" hat mal, als das Nationale Waffenregister die ersten Schritte machte, nachgefragt, wo und wie ich meine Waffen aufbewahre.
Kopie von der Rechnung hat dann gereicht. Der Kontrolleur der sich das dann, angemeldet und mit vereinbartem Termin, angeschaut hat, war zufrieden - er hat einen Fehler der Behörde aufdecken können, und hat nicht mal mehr die Munitionsaufbewahrung wissen wollen.
Waren bestimmt gute Zeiten.
Hilft leider jetzt auch nichts mehr...

Es wurde ja auch wenig gegen neue Verschärfungen unternommen...
 
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Die Frage stellte sich bei mir nicht, die wollten schon vor Ausstellung der WBK einen Nachweis über Schrank mit Kaufbeleg und Foto vom Typenschild.
 
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Bei uns hat die Behörde das vor 4 bis 5 Jahren schriftlich abgefragt. Man musste eine Kopie der Rechnung des Waffenschrankes oder zumindest Fotos einreichen. Wenn Fotos, dann aber mehrere: eines, wo das Typenschild lesbar ist, ein zweites vom geöffneten Schrank, so daß alle Waffen sichtbar sind, und dann ggf. noch vom Innenfach (KW) und/oder der Verankerung.
 
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Wo führt das noch hin. Ich weiß noch als ich die erste waffenrechtliche Erlaubnis beantragt habe. Bei der Frage "Wie wollen sie die beantragten Waffen aufbewahren" genügte
einfach "verschlossen". Fertig.:roll::sad:
 
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Bei uns hat die Behörde das vor 4 bis 5 Jahren schriftlich abgefragt. Man musste eine Kopie der Rechnung des Waffenschrankes oder zumindest Fotos einreichen.

Das habe ich seit 2009 insgesamt dreimal gemacht. Zweimal in 2009 und einmal in 2014 wegen einer neuen waffenrechtlichen Erlaubnis.

Ich habe am 05.07. bei meiner Behörde schriftlich angefragt, ob meine B-Schränke dort vermerkt sind. Antwort war Ja. Aber ohne die mehrfach eingereichten Bilder der Typenschilder/Kopien der Kaufbelege...

Die Bilder habe ich nochmals digital eingereicht und somit sind meine Schränke unter Bestandsschutz.
 
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Als ich 2015 meine WBK beantragt und erhalten habe, wollte die Dame auch ein Bild vom Typenschild. Das habe ich ihr zugemailt, dann war das Thema für mich und auch Sie gegessen. Anfang 2016 wurde ich dann erstmalig kontrolliert - was ein paar Wochen vorher schriftlich angemeldet wurde (kein konkretes Datum, lediglich das die Kontrolle irgendwann kommt).
 
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Bilder vom alten A/B Schrank hab ich so 2014 an den SB geschickt.Im März 17 noch nen A/B Schrank mit Kaufvertrag gekauft.Wird vorgezeigt wenn nötig.
Bis sich die Behörde meldet mache ich gar nix.
 

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