Voraussetzungen für die Abgabe von Wildbret

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1 Feb 2014
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Moin,

auch von mir ein herzliches Dankeschön :thumbup:!

munter bleiben!!

hobo
 
Registriert
17 Feb 2016
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305
Super Sache.

Einfach, schnörkellos, übersichtlich :thumbup:

Hast du dazu auch einen Direktlink (Seite vom LJV BW o.ä.) oder einen Ansprechpartner, den man bzgl. Weiterverbreitung/ Veröffentlichung auf anderen Seiten kontaktieren kann?

Greetz
Hegezeit
 

Fex

Moderator
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5 Okt 2011
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Erarbeitet hat das die Arbeitsgruppe Wildbret beim LJV Baden-Württemberg, verantwortlich zeichnet Armin Liese, der ist aber gerade in Elternzeit.
 
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1 Apr 2013
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703
Fex,
erstmal Danke!
Es ist sehr übersichtlich. Nun noch eine Frage vielleicht sollte ich es auch als eigenes Thema starten. Wie haltet ihr es mit der Wildbrethygiene vor und nach dem Schuss?

Viele Grüße
 

JMB

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2 Jan 2005
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Wäre natürlich gut, wenn auf so einem Dokument Verfasser und Stand stünden, damit man erkennen kann WER das verfasst hat und ob es ggf. schon veraltet sein könnte.

Ansonsten schließe ich mich dem Lob der Vorredner an.


WaiHei
 

JMB

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2 Jan 2005
Beiträge
25.979
Nun noch eine Frage vielleicht sollte ich es auch als eigenes Thema starten. Wie haltet ihr es mit der Wildbrethygiene vor und nach dem Schuss?
:what:
Was verstehst Du denn unter "Wildbrethygiene vor dem Schuss"?
Soll sich das Wild noch mal ordentlich waschen und sich vom Veterinär ein Gesundheitszeugnis ausstellen lassen, bevor es sich erlegen lässt?

Und was möchtest Du bei "nach dem Schuss" hören?
Selbstverständlich werden da die aktuellen Vorschriften eingehalten!

Aber das sollte wirklich in einen eigenen Thread ausgelagert werden - wird nämlich zu "endlosen" Diskussionen und Kommentaren führen und das Thema dieses Threads wird dabei untergehen.


WaiHei
 
I

icbulling

Guest
Hallo :)

kann mir jemand erklären was der Unterschied zwischen einem Zerlegebetrieb und einem Bearbeitungsbetrieb ist?

In einem Text über die verschiedenen Möglichkeiten einer Metzgerei heißt es:
"(...) eine Zulassung als Wildbearbeitungsbetrieb und die Erweiterung der Zulassung für die Zerlegung und Verarbeitung von Wildfleisch zu beantragen (...)"

Nach meinem bisherigen Verständnis war die Zulassung eines Betriebs zum Wildbearbeitungsbetrieb ausreichend, um allen vorstellbaren Verarbeitungs- und Vermarktungswegen nachgehen zu dürfen - liege ich da falsch? Sind weitere Zulassungen nötig? Und schließt Bearbeitung Zerlegen nicht eigentlich mit ein?

Vielen Dank und liebe Grüße
 
Registriert
17 Feb 2016
Beiträge
305
Auf Basis meiner (unqualifizierten) Kenntnisse würde ich sagen, du liegst richtig.

Die Zulassung als Wildbearbeitender Betrieb sollte ausreichen, es gibt auch entsprechend genügend Betriebe, die nur Wildbearbeitender Betrieb sind, und kein Zerlegungsbetrieb.
Umgekehrt allerdings auch. Gemischt ebenso.

Beschreibung laut EU Verordnung:
1.17. „Zerlegungsbetrieb“ einen Betrieb zum Entbeinen und/oder Zerlegen vonFleisch;
1.18. „Wildbearbeitungsbetrieb“ einen Betrieb, in dem erlegtes Wild und Wildbretfür das Inverkehrbringen zugerichtet werden.

Wer was ist, kann man beim BVL einsehen in der BLtU-Datenbank
http://apps2.bvl.bund.de/bltu
Unterliste IV

Greetz
Hegezeit
 

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