Lehrgang Fangjagd- Kurs BdW in Hessen anerkannt?

Registriert
21 Okt 2004
Beiträge
5.209
Oder muss ich jetzt in jedem Bundesland in dem ich jage einen lokalen Kurs belegen?

Danke!
 
Registriert
29 Feb 2016
Beiträge
320
Der Lehrgang wird in den Jagdschein eingetragen (Niedersachsen) und der Jagdschein ist Bundeseinheitlich gültig, warum sollte das bei einem Kurs anders sein ... :no:
 
G

Gelöschtes Mitglied 15851

Guest
NRW erkennt definitiv nur NRW-Kurse an.
[FONT=&quot]§ 29 (Fn 14)
Fangjagdqualifikation
[/FONT]
[FONT=&quot]Die Jagd mit Fanggeräten darf nur von Revierjägern, Jagdaufsehern oder von Personen ausgeübt werden, die an einem vom zuständigen Ministerium anerkannten Ausbildungslehrgang für die Fangjagd teilgenommen haben.[/FONT]
 
Registriert
24 Jun 2017
Beiträge
4.663
G

Gelöschtes Mitglied 15851

Guest
Danke für den Hinweis!
Dann habe ich das falsch verstanden.
 
Registriert
4 Jan 2012
Beiträge
430
In Hessen wird die Fangjagdberechtigung nicht im JS eingetragen. Wollte dies tun aber SB lehnt ab. Soll die Bescheinigung des Lehrgangs mitführen!
 
Registriert
4 Jul 2018
Beiträge
2.107
Ich möchte keinen neuen Faden aufmachen und Stelle die Frage einfach Mal hier.
Darf ein ehemaliger Jäger mir dem Sachkundelehrgang, aber ohne gültigen Jagdschein, eine Falle mit mir im Revier betreuen? Also ist die Sachkunde Fallenjagd an einen gültigen Jagdschein gebunden oder reicht es aus, wenn ich einen gültigen JS besitze und das erlegen des Wildes übernehme?
Der Lehrgang ist für nächstes Jahr geplant.
Beste Grüße.
 
Registriert
1 Mrz 2019
Beiträge
93
Nein, Jagdausübung setzt einen JS voraus (ausgenommen beschränkte Jagdausübung im befriedeten Bezirk / eigener Hof durch Sachkundigen, je nach Landesgesetz).
 
Registriert
4 Jul 2018
Beiträge
2.107
Danke. Wie vermutet und auch logisch.
Also muss ich noch erwarten. Fallen stehen bereit.
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
95
Zurzeit aktive Gäste
514
Besucher gesamt
609
Oben