Jagd auf befriedeten Grund (NRW)

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Hallo zusammen,

ich habe ein recht großes Grundstück welches direkt an ein Gewerbegebiet und Feldern angrenzt. Nachbar habe ich insgesamt 3 :). Ich habe aktuell einige Probleme mit Steinmadern, welche auch schon Schäden an Fahrzeugen und meinem Dach verursacht haben.

Ich würde gerne, nach der Schonzeit, eine Kastenfalle stellen und dann gegebenenfalls den Marder abfangen. Wie schaut da die rechtliche Situation in NRW aus? Muss ich den Revierinhaber informieren, was ich selbstverständlich tun würde? Kann oder besser darf ich ihn mit .22 abfangen? Was kostet der Antrag bei der UjB?

Besten Dank
 
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Besten Dank. Hat jemand dazu schon Erfahrungen gesammelt?


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Gelöschtes Mitglied 15851

Guest
Hast du einen Fallenjagdschein?
Die Fallenjagd in befriedeten Bezirken entbindet dich in NRW nicht davon, diesen zu haben.
Abgesehen davon brauchst du einen elektronischen Fallenmelder, auch wenn du die Falle zweimal täglich kontrollierst.
 
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Hast du einen Fallenjagdschein?
Die Fallenjagd in befriedeten Bezirken entbindet dich in NRW nicht davon, diesen zu haben.
Abgesehen davon brauchst du einen elektronischen Fallenmelder, auch wenn du die Falle zweimal täglich kontrollierst.

Das Seminar findet am 21.7 in Buke statt, da bin ich schon angemeldet. Die Fallenmelder baue ich mir selber, Elektronik ist ein Hobby von mir, habe eine ähnliche Vorrichtung schon seit Jahren bei mir an der Carporttür im Einsatz.


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Du wendest Dich am besten zuerst an den Örtlichen Hegering bzw. an die Kreisjägerschaft. In den Jägerschaften gibt es vielfach einen Marderbeauftragten. Der darf mit der Falle auch ohne elektronischen Firefanz.

WH
Frank
 
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Du wendest Dich am besten zuerst an den Örtlichen Hegering bzw. an die Kreisjägerschaft. In den Jägerschaften gibt es vielfach einen Marderbeauftragten. Der darf mit der Falle auch ohne elektronischen Firefanz.

WH
Frank

Na ja, würde es lieber selber übernehmen ;-)


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Du wendest Dich am besten zuerst an den Örtlichen Hegering bzw. an die Kreisjägerschaft.
Seit wann dürfen die Genehmigungen erteilen?

In den Jägerschaften gibt es vielfach einen Marderbeauftragten.
Ernsthaft? Gibt es inzwischen für jede Wildart einen "Beauftragten"? Muß denn alles "gemanagt" werden?
Ich gehe lieber "waidgerecht jagen"!

Der darf mit der Falle auch ohne elektronischen Firefanz.
Wieso steht der auserhalb der Gesetze?

Oder sind das alles NRW-interne Regelungen?
 
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Ich hatte vor einiger Zeit Ärger mit einer Katzenmutti. Ich hatte den Auftrag einen Fuchs im befriedeten Bezirk zu fangen. Die nette Dame ist wohl beim Veterinäramt beschäftigt.
Dieses Amt hat meinen Jagdherren kontaktiert und wollte den Nachweis das ich die Fangjagd ausüben darf. Es stellte sich heraus, das man in Thüringen gar keinen "Fallenschein"
benötigt. :biggrin::biggrin: Also das variiert schon von BL zu BL teils erheblich. Auch in Thüringen wird sich aufgrund der aktuellen Regierung noch sicher was ändern.:roll:

https://forum.wildundhund.de/showth...nchenstall&highlight=Der+Fuchs+Kaninchenstall
 
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Hoffe das die in NRW jetzt wieder auf einen vernünftigen Weg kommen, bis dahin muss ich mich noch mit den aktuellen Gesetzen abfinden. Nächste Woche dann das Seminar, schaden kann es ja nicht :)


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Seit wann dürfen die Genehmigungen erteilen?


Ernsthaft? Gibt es inzwischen für jede Wildart einen "Beauftragten"? Muß denn alles "gemanagt" werden?
Ich gehe lieber "waidgerecht jagen"!


Wieso steht der auserhalb der Gesetze?

Oder sind das alles NRW-interne Regelungen?


Der Marderbeauftragte ist derjenige der seitens der UJB kontaktiert wird, wenn Oma Piepenbrinck angerufen hat und einen Marder, Fuchs oder Waschbären auf dem Boden vermutet.
Der kommt dann raus und schaut sich die Geschichte bei Oma an. Dazu hat er von allen Pächtern einen Begehungsschein bekommen.
Auf den elektronischen Firlefanz darf er, gemäß Genehmigung der UJB, in diesen Fällen verzichten. Die fallen brauchen ebenfalls nicht dauerhaft gekennzeichnet zu werden und deren Standort auch nicht der UJB angezeigt werden.

Wir haben das in unserem HR so geregelt damit nicht jeder Pächter/Begeher in diesem Fall den ganzen Behördenapparat lahm legt um an die Genehmigung zu kommen. Wenn die dann irgendwann mal vorliegt sind die Plagegeister meist bereits zu Onkel Fritz umgezogen und der Blödsinn fängt von vorne an.


WH
Frank
 
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Ich bin der Meinung, das jeder Jagdscheininhaber dieses auch selber regeln können dürfen sollte, ansonsten haben wir demnächst auch noch einen Taubenbeauftragten usw. Gut finde ich aber den einen Ansprechpartner für die nicht Jäger, dabei sollte es dann aber auch bitte bleiben!


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Gibt es bei euch auch einen Hirschbeauftragen? Ich würde es kostenlos machen, aber nicht umsonst :)

Scheinbar muss es solche Ausnahmen geben, damit man überhaupt sinnvoll helfen kann. Schon ein bisl traurig solche Gesetzgebungen aber schön für den Beauftragten. Damit hat man eben einen Spezialisten, der eventuell erfolgreich(er) ist.
 

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