Welche Dokumente werden für die Mitnahme von Jagdwaffen benötigt

JMB

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Vielleicht weil sie vorher schon in der mitgeführten WBK eingetragen waren? :no:
Und eben genau dieses Argument ließ der Zöllner nicht gelten, als ich meinte ich bräuchte auch so ein INF3 für mein Auto, weil ich das ja auch wieder aus dem Ausland mitbringen würde ...
Da kam genau das Argument mit dem Fahrzeugschein, meinen Hinweis auf die WBK ließ er aber nicht gelten - bei Waffen sei das eben, trotz WBK-Eintrag, anders geregelt.

Die praktische Erfahrung von CitD und anderen ficht aber so einige hier offensichtlich nicht an ...

ICH habe den Wisch lieber dabei und muss nicht mit dem Zoll diskutieren, Zeit verlieren, ggf. erst mal Geld hinterlegen, welches ich hinterher nur mit viel Zeitaufwand wiederkriege.

Kann aber jeder halten wie er will, nur sollte er nicht andere ...


WaiHei
 
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@ checkin

Ich glaube Dir ja die unglückliche Story mit Deiner Frau und dem Elfenbein - allerdings käme ich nie auf die Idee, meinen vor langen Jahren auf einer Krokodilfarm in Afrika gekauften Gürtel in den heute hysterischen Zeiten zu tragen, wenn ich nach/von Afrika wieder in Deutschland lande.
(Ersetze Elfenbein durch Krokodilleder).
Gewisse Dinge tut man nicht, wenn man Stress mit Zöllnern vermeiden will.
So einfach.
Wandersmann

Vielgereister
 
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Interessanterweise wurden der Zollwert, die Einfuhrumsatzsteuer und das Bußgeld wegen Nichtanmelden nach dem Goldwert berechnet, weil das bißchen Elfenbein als nahezu wertlos angesehen wurde, da nicht handelsfähig.

Ich hoffe, als α
νδρα πολύτροπον teilst du auch künftig nicht das Schicksal deines Namensgebers. Jeder nach seinem Gusto.

Teddy
 

JMB

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ανδρα πολύτροπον :what:

Sorry - Tote Sprachen ...

Könnte das mal jemand übersetzen?
Ist ja fast schlimmer, als Schopenhauer lesen.


WaiHei
 
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Sehr frei übersetzt:
Der "Wanderer zwischen beiden Welten"...
 
Zuletzt bearbeitet:
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Da ist Phantasie gefragt:p

Wandersmann

(Nun gönn dem Checkin und mir doch unsere traute Zweisamkeit, Altsprachler sterben doch in Zeiten der Tastaturliebhaber aus).
 
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Es ist manchmal recht lustig, wie sich selbst erfahrene Vielflieger unnötigerweise dumme Situationen mit dem Zoll einhandeln. Erfahrung vermehrt zwar unsere Weisheit, aber sie bewahrt nicht vor Torheiten. Der Safarihut mit echtem Leopardenstreifen umrandet, sollte z.B. nicht unbedingt wieder mitgenommen werden.
Mir stellt sich auch die Frage, ob es notwendig ist, teuren Schmuck mit auf Reisen zu nehmen. Bei in der WBK eingetragenen Waffen wurde ich noch nie nach der INF-Erklärung gefragt und wenn, hätte ich das Papier natürlich vorweisen können.
 
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Ich schon - und das, obwohl ich wohl seeehr viel weniger solcher Reisen unternommen habe, als Du.


WaiHei

Das liegt sicher an meinem grundehrlichen Gesichtsausdruck...;-):biggrin:

Spaß beiseite, auch keiner meiner Kunden wurde je danach gefragt. Trotzdem empfehle ich ihnen die Mitnahme der INF3 Erklärung für alle wertvollen Dinge und absolute Einhaltung der Zollbestimmungen.

Reiner
 
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Absolut richtig. Aber dennoch kann sie bei Wiedereinreise verlangt werden. (Ist mir noch nie passiert)
Empfehlung: Formular ausfüllen, beim Zoll abstempeln lassen und mitführen. Ist unbegrenzt gültig. Daher nur einmal der Aufwand.
Reiner überflüssiger Bürokratismus! Dennoch, better safe than sorry.

http://www.zoll.de/DE/Privatpersone...l-und-Steuern/Rueckwaren/rueckwaren_node.html - RÜCKWAREN:

"Für Ihr privates Fahrzeug benötigen Sie keinen speziellen Rückwarennachweis. Dieser ergibt sich bereits aus den Zulassungspapieren."

Somit:
Für Ihre private Jagdwaffen benötigen Sie keinen speziellen Rückwarennachweis. Dieser ergibt sich bereits aus der Waffenbesitzkarte.
 
A

anonym

Guest
..

Somit:
Für Ihre private Jagdwaffen benötigen Sie keinen speziellen Rückwarennachweis. Dieser ergibt sich bereits aus der Waffenbesitzkarte.
Leider falsch. Man kann sich nämlich den WBK-Eintrag einer Waffe, wenn von dieser Kaliber, Hersteller, Überlasser und Nummer bereits bekannt sind, im Voraus machen lassen und diese dann im Kleinen Grenzverkehr aus dem Ausland mitbringen. Zumindest unter bestimmten Umständen und aus etlichen Ländern. Die Zolljungs wissen das, nicht immer, aber riskieren möcht ich's nicht.

Meine Frau hat in ihrer Jagdvermittlerzeit immer zu INF3 geraten und nicht selten half dies..
 
Zuletzt bearbeitet:
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Vorallem weil in der WBK keine Optik eingetragen ist, ist das schon empfehlenswert.
Bei Jagdreisen in nicht EU-Länder in Europa schauen die Zöllner bei sehr neuwertiger Optik angeblich genau hin.
 
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Ich rate auch grundsätzlich dazu, aber wenn es eine Waffe ist, welche bereits seit längerer Zeit in der WBK eingetragen ist, dürfte der Nachweis kein echtes Problem sein. Eine Kaufquittung eines deutschen Händlers zusätzlich zur WBK kann sicher nicht schaden, wenn überhaupt nach INF3 gefragt wird und dieses Papier nicht vorhanden ist.
 

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