Und eben genau dieses Argument ließ der Zöllner nicht gelten, als ich meinte ich bräuchte auch so ein INF3 für mein Auto, weil ich das ja auch wieder aus dem Ausland mitbringen würde ...Vielleicht weil sie vorher schon in der mitgeführten WBK eingetragen waren? :no:
Da kam genau das Argument mit dem Fahrzeugschein, meinen Hinweis auf die WBK ließ er aber nicht gelten - bei Waffen sei das eben, trotz WBK-Eintrag, anders geregelt.
Die praktische Erfahrung von CitD und anderen ficht aber so einige hier offensichtlich nicht an ...
ICH habe den Wisch lieber dabei und muss nicht mit dem Zoll diskutieren, Zeit verlieren, ggf. erst mal Geld hinterlegen, welches ich hinterher nur mit viel Zeitaufwand wiederkriege.
Kann aber jeder halten wie er will, nur sollte er nicht andere ...
WaiHei