Welche Dokumente werden für die Mitnahme von Jagdwaffen benötigt

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14 Jul 2017
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Hallo zusammen,

ich nutze schon seit längerem als Gast dieses Forum und bin ab jetzt auch ganz offiziell dabei. Natürlich nicht ganz ohne Hintergedanken, sondern auch gleich mit einer kleinen Frage an Euch.

Mich würde interessieren, welche Dokumente man denn jetzt genau für die Mitnahme der eigenen Waffe und Munition (aus Deutschland nach Alaska) benötigt und wem man mündlich oder schriftlich Bescheid geben muss.

Leider habe ich keine "kurz-und-knapp" Übersicht gefunden. Möglicherweise existiert so etwas auch schon im Forum, ich habe es nur übersehen oder die falschen Suchbegriffe genutzt. Für einen Hinweis oder für die Aufklärung darüber wäre ich äußerst dankbar!

Meine Erkundigungen bei verschiedenen Veranstaltern und Behörden brachten Erstaunliches zu Tage.

Gesichert ist bisher:

WBK
Jagdschein
Europäischer Feuerwaffenpass
Nachweis über die Jagd (Jagdlizenz Alaska)
Vorrübergehende Importerlaubnis für die USA

Von der Behörde am Flughafen ins Spiel gebracht wurde zusätzlich eine "Ausfuhrerlaubnis" (meines Erachtens für Jäger nicht notwendig), außerdem eine "Nämlichkeitsbescheinigung" und ein Jagdveranstalter riet zu einem INF 3 Formular. Darüber hinaus wurde mir von den Flughafenbehörden mitgeteilt ,man müsse niemandem schriftlich oder mündlich Bescheid geben.

Könnte jemand, der kürzlich eine derartige Reise unter ähnlichen Voraussetzungen durchgeführt hat, zur Klärung des Sachverhaltes beitragen?

Ich danke Euch schon mal im Voraus für Eure Antworten!
 
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Ich habe mehrmals eigene Waffen mit nach Kanada genommen, deswegen kann ich zu Alaska / USA nichts beitragen.
Hier in Deutschland brauchte ich bisher nur die jeweilige WBK plus Personalausweis / Reisepass beim Einchecken und bei der Wiedereinreise vorlegen. Völlig Problemlos...
W
 
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@ Ptarmigan

Prinzipielles hast Du erfaßt:

Nachweis über die Jagd (Jagdlizenz Alaska) - vom dortigen Freund oder Outfitter erledigen lassen und als E-Mail-Anhang/Scan dem Antrag auf
Waffeneinfuhr anhängen;

Vorrübergehende Importerlaubnis für die USA - via Internet Antrag ausfüllen...

WBK als Nachweis Deiner hier registrierten Waffe - verlangt der Zoll bei der Heimkehr fast regelmäßig;

INF3 ist eine zollamtliche "Nämlichkeitsbescheinigung" - überflüssig wie ein Kropf, wenn WBK vorhanden;

JJSchein nur, wenn Du Munition mitführst (Nur mit JJSch am Mann bist Du Jäger und zur Munitionsmitnahme berechtigt);

Ansonsten bist Du ein freier Bürger und keinem Rechenschaft über Dein Kommen und gehen schuldig.
(PS: ich würde mich allerdings bei Frau, Freundin und sonstigem Kind & Kegel vorübergehend abmelden).

Wandersmann

Und nach Rückkehr: Bildbericht im Forum ist Pflicht!
 
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INF3 ist eine zollamtliche "Nämlichkeitsbescheinigung" - überflüssig wie ein Kropf, wenn WBK vorhanden;

Absolut richtig. Aber dennoch kann sie bei Wiedereinreise verlangt werden. (Ist mir noch nie passiert)
Empfehlung: Formular ausfüllen, beim Zoll abstempeln lassen und mitführen. Ist unbegrenzt gültig. Daher nur einmal der Aufwand.
Reiner überflüssiger Bürokratismus! Dennoch, better safe than sorry.
 

Wheelgunner_45ACP

Moderator
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Das INF3 dient auch dazu, nachzuweisen, das schon mal Steuern entrichtet wurden. Theoretisch könntest du ja eine Waffe in Alaska kaufen lassen, die hier anmelden und dann damit zurückkommen. Das geht nicht, da zur Ausstellung Waffe und WBK vorgelegt werden müssen.

Kann man für alle teuren Sachen machen, so z.B. auch für die teure DSLR- Ausrüstung
 
A

anonym

Guest
Man kann zu Bürokratie stehen wie man meint, stehen zu müssen. Jedoch ist INF3 als Nämlichkeitsbescheinigung ein probates Mittel, um (in bestimmten Fällen) Steuern nicht 2x zahlen zu müssen..
 

JMB

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Der Europäische Feuerwaffenpass hat m.W. nur Bedeutung innerhalb der EU (darum heißt er so), ist also für Reisen außerhalb der EU unnötig.


INF3 ist eine zollamtliche "Nämlichkeitsbescheinigung" - überflüssig wie ein Kropf, wenn WBK vorhanden
Dass die meisten von uns den Sinn dieser Bescheinigung in Frage stellen ist das eine, interessieren wird das den Zoll nicht.
Und ja! ICH habe sie schon gebraucht.
Sie nicht dabei zu haben ist übrigens bußgeldbewehrt.


Ich zitiere mich mal selbst:
Der Zoll kann auf der Vorführung der Waffen bestehen.
Da der bei uns zuständige Zöllner selbst Jäger ist... :smile:
Im INF3 keinen Zeitraum und bei Land "alle Länder" eintragen, dann muss man nicht vor jeder Reise wieder damit anfangen.
In das Formular können mehrere Waffen eingetragen werden; also vor dem Waffenschrank "kritisch" prüfen, welche Waffen keinesfalls mit ins Ausland genommen werden und alle anderen eintragen.
Klick

Meine letzte Flugreise mit Waffenkoffer ist zwar schon etwas länger her, aber die Fluggesellschaften sind manchmal etwas komisch (die Lusthansa z.B.) ...
Da werden dann am Schalter zusätzliche Gebühren verlangt, von denen nichts in den AGB (o.ä.) steht.
Manche habe auch irgendwelche "Membercards", mit denen man z.B. "Sportgepäck" kostenlos mitnehmen kann.
Wenn Jagdwaffen nicht als Sportgepäck gelten, dann einfach "etwas Sport" zum anderen Gepäck, dieses als "Sportgepäck" deklarieren und der Waffenkoffer ist dann das "normale" Gepäck.
Hat bei der LTU mehrfach geklappt.

Deshalb vorher, am besten per EMail, anfragen und die Antwort ausgedruckt dabei haben.
Bei einigen Fluggesellschaften mussten Waffen vorher angemeldet werden.


WaiHei
 
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Bezieht sich das nicht auf echten Ex- bzw. Import? Wir reden hier aber von einer zeitlich begrenzten Mitnahme und Zurückbringung.
 
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Bezieht sich das nicht auf echten Ex- bzw. Import? Wir reden hier aber von einer zeitlich begrenzten Mitnahme und Zurückbringung.

Nein, ist wohl eine neue Bestimmung. Meine Doppelbüchse ist bereits seit Jahren in meiner deutschen WBK eingetragen. Ich brachte sie kürzlich aus Südafrika mit. Das Bundesverwaltungsamt teilte mir mit, ich dürfe die Waffe ohne vorherige Erlaubnis unter keinen Umständen einführen. Falls ich es dennoch täte, würde sofort Anzeige erfolgen. Die Waffe lag die vergangenen vier Wochen am Flughafen, erst vor zwei Tagen durfte ich sie dort abholen. Von der Bestimmung hatte ich keine Ahnung und die Waffe einfach mitgebracht.

Ende September werde ich die Krieghoff Classic Big Five wieder mit nach SA nehmen. Das Amt teilte mir mit, ich habe einen Antrag auf Mitnahme mindestens vier Wochen vor Abflug zu stellen.
 
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Nein, ist wohl eine neue Bestimmung. Meine Doppelbüchse ist bereits seit Jahren in meiner deutschen WBK eingetragen. Ich brachte sie kürzlich aus Südafrika mit. Das Bundesverwaltungsamt teilte mir mit, ich dürfe die Waffe ohne vorherige Erlaubnis unter keinen Umständen einführen. Falls ich es dennoch täte, würde sofort Anzeige erfolgen. Die Waffe lag die vergangenen vier Wochen am Flughafen, erst vor zwei Tagen durfte ich sie dort abholen. Von der Bestimmung hatte ich keine Ahnung und die Waffe einfach mitgebracht.

Ende September werde ich die Krieghoff Classic Big Five wieder mit nach SA nehmen. Das Amt teilte mir mit, ich habe einen Antrag auf Mitnahme mindestens vier Wochen vor Abflug zu stellen.

Seltsam. Das ist doch eher eine "vorübergehende Verwendung" und keine "entgültige Verbringung". Oder hab ich da was übersehen?
 

JMB

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Mglw. hast Du übersehen, dass Woodleighs ständiger Aufenthalt in Südafrika ist, weswegen seine deutsche Waffenbehörde auch das Bundesverwaltungsamt ist.
Das sind m.E. etwas andere Voraussetzungen, als wenn man D für eine Reise nur rel. kurzzeitig verlässt.

Wenn das jetzt generell so wäre, dann müsste ja die entsprechende Rechtsvorschrift geändert worden sein.
Bei der letzten Änderung des Affengesetzes steht (lt. v. Pücklers Aktualisierung) davon nichts.


WaiHei
 
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Danke erst mal! Ich fasse jetzt noch mal zusammen (zumindest das was ich für relevant erachte).

WBK - notwendig
Jagdschein - nur mit Munition
INF 3 - ratsam bis verpflichtend
Nachweis Jagdlizenz in den USA - notwendig
Einfuhrerlaubnis für die USA - notwendig

Nähmlichkeitsbescheinigung - nicht unbedingt notwendig

EU-FWP - nicht notwendig

Diese Ausfuhr/Wiedereinfuhr - Geschichte hat noch Klärungsbedarf. So wie ich das sehe ist es eine Mitnahme (also kurzfristig/vorübergehend) und keine Verbringung (Transport in Drittland zum dortigen Verbleib). Der Zweck ist auch klar: es ist die Jagd.

Ich finde in den Gesetzestexten leider meistens nur Angaben zu Mitgliedern der Euröpischen Union Drittländer tauchen selten, oder kaum auf ...
 

JMB

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INF3 und Nähmlichkeitsbescheinigung ist dasselbe!
Und es ist verpflichtend.
Ob Du danach gefragt wirst ist eine andere Frage.

Jagdschein würde ich mitnehmen, falls Du nachweisen sollst, dass Du Jagderfahrung/-ausbildung hast.
Ob das von Ausländern verlangt wird dürfte von Land zu Land unterschiedlich sein, aber besser dabei haben und nicht brauchen als umgekehrt.


WaiHei
 

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